HDI Berufsunfähigkeitsversicherung BV19
16. Dezember 201910 Irrtümer zur BU-Versicherung
17. Dezember 2019Heute geht es um die Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss-Life, einem sehr leistungsstarken Anbieter im Bereich der BU.
Jede BU-Versicherung hat unterschiedliche Stärken und Schwächen, weil die Ausrichtung auf verschiedene Zielgruppen erfolgt und auch die Bewertung eines Berufes, einer Qualifikation (bspw. Meister, Bachelor, Master) einen unterschiedlichen Stellenwert hat. Das betrifft nicht nur den Preis einer BU, sondern auch die Leistung im Fall der Fälle.
Bei der Auswahl des richtigen Tarifs sollte man daher sorgfältig vorgehen, spätestens bezogen auf die Gesundheitsfragen.
Mit uns im Dialog war Frau Reibold, die als Spezialistin der Swiss-Life Lebensversicherung/Maklerbetreuung auf unsere Fragen zu Details des Tarifs Swiss-Life SBU , dessen Ausrichtung und auch zu fachlich wichtigen Fragen im Leistungsfall Antworten gegeben hat:
FAQ zur BU der Swiss-Life
Das Wichtigste zur Übersicht
- Top-BU Tarif
- Klare Definitionen
- Schwerpunkt Schüler, Auszubildende und Studenten
Swiss Life bietet Tarife zur Absicherung der Berufsunfähigkeit (BU) bereits seit 1894 an. In diesem Jahr feiert Swiss Life ihr 125-jähriges Jubiläum.
Die BU-Tarife werden seither ständig verbessert und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechend den Verbesserungen angepasst.
- Swiss Life ist Konsortialführerin und Produktgeberin bei insgesamt drei Versorgungswerken.
- Swiss Life hat in der Vergangenheit noch nie Zahlbeiträge bei bestehenden Verträgen angepasst.
- Außerdem verzichtet Swiss Life auf ihr Recht, den vereinbarten Bruttobeitrag während der Vertragslaufzeit zu erhöhen (Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG).
- BU-protect: Während Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Weiterbildungen in Vollzeit, bleiben im Rahmen von BU-protect in der selbstständigen BU 70 % der versicherten Rente bis zu max. 36 Monate erhalten – für 5 Euro monatlich. Danach wird der Vertrag ohne Nachzahlung von Beiträgen oder ohne erneute Gesundheitsprüfung entweder zum gleichen Beitrag mit niedrigerer BU-Rente oder mit der bisherigen versicherten BU-Rente zu einem höheren Beitrag fortgeführt.
- Wechselt die Versicherte Person dauerhaft in einen risikoärmeren Beruf oder qualifiziert sie sich beispielsweise mit einem Studienabschluss oder einer abgeschlossenen Meisterprüfung beruflich weiter, prüfen wir die sogenannte Besserstufungsmöglichkeit zugunsten der Versicherten Person. Dadurch kann der Beitrag günstiger werden.
- Die BU-Absicherung kann jährlich im Rahmen der Dynamik angepasst werden, sofern diese vereinbart ist. Dieses Recht behalten Sie bis zum 55. Lebensjahr – unabhängig davon wie oft Sie einer Anpassung zwischenzeitlich widersprechen.
- Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsumfang Ihres Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung um 100% auf bis zu 2.500 Monatsrente zu erhöhen: – ereignisunabhängig innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und – ereignisabhängig (z. B. bei Hochzeit, Beförderung etc.) sogar bis 20 Jahre vor Vertragsende.
- Arbeitsunfähigkeitsoption: Viele Fälle der Berufsunfähigkeit beginnen mit einer längeren Phase der Arbeitsunfähigkeit. Damit Sie auch schon in einer solchen Situation Leistungen beziehen können, haben Sie die Möglichkeit, die sogenannte «Arbeitsunfähigkeits-Option» einzuschließen. Mit dieser Option erhalten Sie bei Vorlage einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, die bereits sechs Monate bestanden hat oder vier Monate ununterbrochen bestanden hat und für weitere 2 Monate attestiert ist, die monatlich vereinbarte Arbeitsunfähigkeits-Rente (für max. 24 Monate). Mit unserer «care»-Option erhalten Sie eine lebenslange Rente (solange Pflegebedürftigkeit besteht), wenn Sie beim Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung pflegebedürftig sind. Die «care»-Option plus sorgt für doppelte Sicherheit. Die Pflegerente wird hier bereits ab Eintritt des Pflegefalls zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
- Rehabilitationshilfe: Sie möchten nach einer Berufsunfähigkeit auf Ihren eigenen Wunsch hin schneller wieder im Berufsleben stehen und haben dafür auf eigene Kosten eine Dienstleistung zur beruflichen Rehabilitation in Anspruch genommen? In diesem Fall übernimmt Swiss Life auf Antrag Kosten bis zu insgesamt 2.000 Euro.
- Mehr Sicherheit für Selbstständige die in ihrem Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen, weil wir im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine Umorganisation verzichten.
- Wenn es ernst wird, können sich unsere Kunden auf unsere Expertise und hohen Qualitätsstandards verlassen. Durch solide Kalkulationen und eine hervorragende Risikopolitik überzeugen wir seit Jahren mit hohen Anerkennungsquoten im Leistungsfall.
Swiss Life bietet für alle Berufsgruppen Lösungen zur Arbeitskraftabsicherung.
Speziell für Schüler, Auszubildende und Studenten haben wir eigenständige Definitionen der Schul-, Ausbildungs- und Studierunfähigkeit in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verankert. Weiterhin bieten wir maßgeschneiderte Lösungen zur Arbeitskraftabsicherung über die MetallRente.BU, KlinikRente.BU und über AKS Flex für die branchenzugehörigen Beschäftigten an.
Swiss Life arbeitet mit zwölf Berufsklassen. Bei der Berechnung des Beitrages für die Arbeitskraftabsicherung spielt der Berufsstatus (Angestellte, Selbstständiger, etc.) Anteil der Bürotätigkeit, Art der abgeschlossenen Ausbildung (kaufmännische Ausbildung, gewerbliche Ausbildung, Techniker, Meister, Fachwirt, akademischer Abschluss, etc.) sowie die Führungsspanne eine wesentliche Rolle.
- In der Erstprüfung
- In der Nachprüfung
Swiss Life verweist nicht auf eine andere Tätigkeit, es sei denn, die Versicherte Person übt eine berufliche Tätigkeit konkret aus, die mit der bisherigen beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist. Dies ist der Fall, wenn diese Tätigkeit aufgrund der Gesundheitsverhältnisse zumutbar ist und im Hinblick auf die Ausbildung und Erfahrung sowie Lebensstellung der bisherigen beruflichen Tätigkeit entspricht. Die genaue Regelung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Es gibt keine Unterscheidung zwischen der Erst- bzw. Nachprüfung bzgl. der Verweisbarkeit.
Grundsätzlich sprechen wir bei Berufsunfähigkeit kein befristetes Anerkenntnis aus. In begründeten Einzelfällen, in denen einem unbefristeten Anerkenntnis wichtige Gründe entgegenstehen, können wir einmalig ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis für einen Leistungszeitraum von bis zu maximal zwölf Monaten aussprechen. Gründe, die einem unbefristeten Anerkenntnis entgegenstehen, liegen z. B. vor, wenn für ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis noch Erhebungen oder Untersuchungen oder deren Auswertung erforderlich sind (z. B. langwierige Untersuchungen z.B. wegen psychischer Erkrankung) oder aus medizinischen oder beruflichen bzw. betrieblichen Gründen (z. B. Dauer einer Umschulung oder Fortbildung etc.) ein Ende der Berufsunfähigkeit zu erwarten ist.“ Zudem haben Sie die Möglichkeit, über die „Schwere-Krankheiten-Option“ gegen einen Zusatzbeitrag beim Eintritt von zehn versicherten Krankheiten eine Einmalkapitalzahlung von bis zu 36 BU-Monatsrenten mitzuversichern.
- Auch wenn der Vertragsablauf eigentlich bei einem früheren Endalter (z.B. EA 62 Jahre) zur Zeit vereinbart ist?
Eine Verlängerung der Vertragsdauer, ist innerhalb unserer Annahmerichtlinien mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.
2. Mit welchem Eintrittsalter wird die Vertragsverlängerung kalkuliert?
Die Vertragsverlängerung wird mit dem Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Verlängerung berechnet.
Die BU-Absicherung kann jährlich im Rahmen der Dynamik angepasst werden, sofern diese vereinbart ist. Dieses Recht behalten Sie bis zum 55. Lebensjahr – unabhängig davon wie oft Sie einer Anpassung widersprechen.
Ja, die Erhöhung läuft nach einer Beitragsreduzierung wieder ab dem dann gültigen Beitrag weiter.
Zunächst sei noch einmal erwähnt, dass wir bei Selbstständigen, die in ihrem Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen, im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine Umorganisation verzichten.
Darüber hinaus bieten wir unsere Umorganisationsbeihilfe: Hat die Umorganisation des Betriebs zur Folge, dass wir von der Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit
frei sind oder werden, übernehmen wir auf Antrag die Kosten, die im Rahmen der Umorganisation des Betriebs der Versicherten Person entstehen oder entstanden sind, in voller Höhe, jedoch begrenzt auf sechs Monatsrenten. Voraussetzung ist, dass der Zeitraum vom Entstehen des Anspruchs auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bis zum Ablauf der Leistungsdauer bzw., sofern der Anspruch bereits entstanden ist, die verbleibende Leistungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Wird die Versicherte Person innerhalb von zwölf Monaten nach Zahlung der Umorganisationshilfe aufgrund derselben medizinischen Ursache, wegen der die Umorganisation vorgenommen wurde, berufsunfähig, stellt die von uns erbrachte Umorganisationshilfe eine Vorauszahlung für die dann fälligen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit dar.
Wir bedanken uns herzlich für die Einblicke in die individuellen Gegebenheiten Ihres aktuellen Tarifs. Hier bietet die Swiss-Life vom Grundsatz her einen sehr leistungsstarken Tarif.
Eine Beratung um die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden sollte klar strukturiert sein.
Wie so eine Beratung sowohl als Online-Termin oder auch bei uns im Büro abläuft, erfahren Sie hier.
Wir würden uns freuen Sie kennen zulernen.
Vorerkrankung oder gefährliche Sportart sind vorhanden und damit nicht klar, ob eine Annahme möglich ist? Kein Problem! Hier im Diagnosetool einfach testen, komplett anonym.
Sollte etwas unklar oder ein Ergebnis nicht verständlich sein, bitte auf jeden Fall anfragen! …Computer sind manchmal nicht so schlau wie Berufserfahrung.
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