Beamte in Hamburg haben die Möglichkeit, von der sogenannten Beihilfe Gebrauch zu machen. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung durch den Dienstherrn. Die Beihilfe kann in Kombination mit der privaten Krankenversicherung (PKV) genutzt werden. Wer über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sein möchte, hat in Hamburg die Option, ebenfalls eine Bezuschussung zu erhalten. Wie das möglich ist und was Sie als Beamter in Hamburg über die Beihilfe, Beihilfeleistungen und Krankenversicherungen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis:
- Die Beihilfe für Beamte in Hessen und der Regelbemessungssatz
- Alle Leistungen der Beihilfe in Hessen
- Einschränkungen der Beihilfe für Beamte in Hessen
- Die private Krankenversicherung und ihre Leistungsunterschiede in Hessen
- Mit dem Krankenversicherungsvergleich zur passenden Krankenversicherung
- Alle Leistungen der Beihilfe in Hessen
Die Beihilfe für Beamte in Hessen und der Regelbemessungssatz
Beamte, Anwärter und Referendare in Hessen können entscheiden, ob Sie eine private Krankenversicherung abschließen oder über eine gesetzliche Krankenversicherung abgesichert bleiben. Wenn Sie eine PKV wählen, dann können Sie Beihilfe von Ihrem Dienstherrn, dem Bundesland Hessen, erhalten. Somit bleibt nur ein Teil der Krankenkosten bei Ihnen, die Sie über die PKV abdecken müssen. Der Regelbemessungssatz für Aufwendungen in den Bereichen Krankheit, Geburten, Todesfälle und Gesundheitsvorsorge in Hessen sieht wie folgt aus (Änderungen aufgrund der unterschiedlichen Sätze ambulant/stationär/Familien vorbehaltlich):
50 % | Für beihilfeberechtigte Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
70 % | Für beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern |
70 % | Für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner |
80 % | Für berücksichtigungsfähige Kinder |
Alle Leistungen der Beihilfe in Hessen
Der Umfang der Beihilfe variiert von Bundesland zu Bundesland. Nicht in jedem Bundesland übernimmt der Dienstherr dieselben Leistungen. Damit Sie wissen, welche Leistungen und vor allem in welchem Umfang getragen werden, wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, haben wir die Details für Sie zusammengefasst:
- Ambulante Leistungen wie ärztliche Behandlungen (bis Höchstsatz GOÄ), Heilpraktikerleistungen (bis Höchstsätze lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden), Medikamente zu GKV-Festbeträgen, Brillengläser oder Kontaktlinsen und Rehabilitationsmaßnahmen (alle 4 Jahre, maximal 21 Tage) werden von der Beihilfe bezuschusst
- Stationäre Leistungen wie Regelleistungen sind ebenfalls enthalten. Wahlleistungen können von der Beihilfe bezuschusst werden bei einem Gehaltsabzug in Höhe von 18,90 € monatlich. Das KHT-Angebot beträgt 14 Euro pro Tag
- Zahnärztliche Leistungen wie zahnärztliche Behandlungen (bis Höchstsatz GOZ) und Zahnersatz sind ebenfalls beihilfeberechtigt
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Einschränkungen der Beihilfe für Beamte in Hessen
Die Beihilfeeinschränkungen, die es für Beamte in Hessen gibt, finden Sie hier:
Bereich der Beihilfeeinschränkung | Ausmaß der Einschränkung |
Kürzung bei Zahnersatz, Material- und Laborkosten | Nur 60 % beihilfefähig |
Brillenfassungen | Sind gar nicht beihilfefähig |
Brillengläser | Nur in bestimmten Fällen |
Auslandsrücktransporte | Werden nicht bezuschusst |
Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen | Gar nicht beihilfefähig |
Arzneimittel | 4,50 Euro Selbstbehalt |
Hilfsmittelkatalog | Geschlossen |
Zahnimplantate | Maximal zwei pro Kieferhälfte |
Stationärer Aufenthalt im Zweibettzimmer | 16,00 Euro/Tag Selbstbehalt |
Stationäre Wahlleistungen | Nur gegen einen monatlichen Beitrag von 18,90 Euro an den Dienstherrn |
Krankenhaustagegeld | Kann in Höhe von 20 Euro abgeschlossen werden |
Die private Krankenversicherung und ihre Leistungsunterschiede in Hessen
Möchten Sie also von den Leistungen der Beihilfe Gebrauch machen, müssen Sie sich über eine private Krankenversicherung für Beamte versichern lassen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie in Hessen keinen Zuschuss für die Kosten, sondern tragen alles selbst. Hier haben Sie sogar höhere Kosten als “normale” Angestellte. Denn bei diesen übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten. In anderen Bundesländern gibt es beispielsweise auch die pauschale Beihilfe. Diese ist ebenfalls ein Zuschuss durch den Dienstherrn, der auch für die Absicherung durch die GKV gilt. In Hessen ist die pauschale Beihilfe jedoch nicht verfügbar. Aus diesem Grund entscheiden sich Beamte im Bundesland Hessen meistens für die private Krankenversicherung: Sie ist günstiger und verspricht die besseren Leistungen.
Aber auch hier sollten Sie aufpassen. Nicht jeder privater Versicherer bietet dieselben Leistungen. Vergleichen Sie also die verschiedenen Versicherungsangebote und finden Sie so heraus, welche PKV das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat.
Mit dem Krankenversicherungsvergleich zur passenden Krankenversicherung
Der Vergleich verschiedener Krankenversicherungsangebote kann aufwendig und zeitintensiv sein. Denn Sie müssen die Angebote erst bei den Versicherungsgesellschaften einholen, damit Sie Versicherungsangebote bekommen, die auf Sie zugeschnitten sind. In Vergleichsportalen ist dies nämlich wenig aussagekräftig. Da die Beitragshöhe abhängig ist von Einstiegsalter, Regelbemessungssatz und Gesundheitszustand, kann in einem Vergleichsportal gar nicht genau gezeigt werden, wie der Individualfall für Sie aussieht. Dann zu beurteilen, welches Versicherungsangebot am besten zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt, ist als Laie ebenfalls gar nicht leicht. Damit Sie sich mit diesem Thema nicht alleine befassen müssen, stehen die Experten vom Fairsicherungsladen in einer unabhängigen Beratung für Sie zur Verfügung. Wir arbeiten für keine Versicherungsgesellschaft und können uns so ganz auf Ihre Wünsche fokussieren. Aus einem großen Repertoire finden wir die beste individuelle PKV für Sie!
In wenigen Schritten gelangen Sie so zu Ihrer beihilfefähigen privaten Krankenversicherung:
- Die Kontaktanfrage über das Kontaktformular
- Gemeinsame Terminvereinbarung zum Erstgespräch
- Vorbereitung auf das Beratungsgespräch Ihrerseits (Wir benötigen Ihre Gesundheitsdaten der letzten 5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär sowie Psyche)
- Dann erfolgt die individuelle Beratung und Klärung all Ihrer Fragen
- Im Anschluss stellen wir Ihnen verschiedene Versicherungsangebote vor
- Zu guter Letzt haben Sie die Option, eine PKV abzuschließen