Vor Beginn Ihres Referendariats müssen Sie sich um den Abschluss einer Krankenversicherung kümmern. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, in Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben, wenn Sie das möchten. Jedoch steht Ihnen bereits als Beamtenanwärter bzw. Referendar in Brandenburg offen, auch eine private Krankenversicherung zu wählen. Durch den Dienstherrn erhalten Sie eine Beihilfe oder pauschale Beihilfe. Alles, was Sie über die Wahl der Krankenversicherung und die Beihilfe für Referendare in Brandenburg wissen müssen, erfahren Sie hier!
Inhaltsverzeichnis
Die Beihilfe für Referendare in Brandenburg
In Brandenburg erhalten nicht nur Vollbeamtete die Beihilfe, auch Beamtenanwärter wie Referendare sind beihilfeberechtigt. Die Beihilfe ist ein Zuschuss bzw. eine anteilige Übernahme der Kosten, die aufgrund von Erkrankungen entstehen. Das Bundesland Brandenburg übernimmt mindestens 50 % der Kosten. Die Restkosten können Sie auch schon als Referendar durch eine private Krankenversicherung absichern lassen.
In Brandenburg gibt es wie in nur wenigen deutschen Bundesländern auch eine pauschale Beihilfe. Diese pauschale Beihilfe wurde eingerichtet, um den Beihilfeberechtigten die Option zu geben, auch in einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Denn bei der pauschalen Beihilfe können Sie sich für eine gesetzliche oder eine private Krankenvollversicherung entscheiden. Sie erhalten von Ihrem Dienstherrn dann einen monatlichen Zuschuss. Dieser beträgt rund 50 % der Versicherungskosten. Der große Vorteil hierbei ist: Der Aufwand mit den Abrechnungen ist nicht notwendig.
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GKV oder PKV für Referendare in Brandenburg
So finden Sie die richtige Krankenversicherung für Referendare
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Die Leistungsunterschiede der PKV für Referendare in Brandenburg
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