Versicherungen für Lehrer und Referendare: Lehrer (Beamte) und Referendare (Lehramtsanwärter) haben einen besonderen Versicherungs- bzw. Absicherungsbedarf.
Das Beamtentum hat einen hohen Versorgungsgrad, aber auch einige kleine Stolperfallen, die man beachten sollte.
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Viele Berater bieten zwar Beratung an, haben aber meistens nicht das fachliche Know-How in der Tiefe, da gerade Beamte und Anwärter bzw. Referendare besonderen Regelungen unterliegen. Sei es die Beamtenversorgung, Nachversicherungsbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Krankenversicherung sowie Diensthaftpflichten und Dienstunfähigkeiten. Das trifft in besonderem Maße Lehramtsanwärter.
Professionelle und unabhängige Beratung speziell für Beamte
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Außerdem gibt es nicht viele Versicherungen, die überhaupt ein richtig spezialisiertes Angebot für diese Berufsgruppe haben. Des Weiteren müssen bestehende Absicherungen über die GEW oder ähnliche gegebenenfalls auch berücksichtigt werden. Wir berücksichtigen die verschiedenen Grundvoraussetzungen von Referendare, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Lebenszeit sowie die richtigen Versicherungsgesellschaften.
Darunter fallen:
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- Anwartschaften, kleine und große
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- Gesetzliche Regelungen und Absicherungen
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- Diensthaftpflichtversicherungen
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- Lebensversicherungen
- Privathaftpflichtversicherungen mit Diensthaftpflicht
- Immobilienfinanzierung
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Bei den Versicherungsgesellschaften bieten wir unter anderem die Tarifauswahl der Alten Oldenburger, Continentale, Debeka, DBV/AXA, R+V, Signal Iduna und viele weitere.
Zum Thema private Krankenversicherung:
Was bedeutet eigentlich „unabhängiger Versicherungsmakler“ als Lehrerberater bzw. Beamtenberater?
Das ist einfach erklärt: Als Lehrerberater bzw. Beamtenberater haben wir uns auf die Beratung von Referendaren, Anwärtern, Lehrern und Beamten spezialisiert.
Eine Spezialisierung ist gerade in den Bereichen der privaten Krankenversicherung, Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung sowie der Rentenversicherung/unabhaengige-beratung-zur-altersvorsorge wichtig, weil Beamte gänzlich anderen Regelungen seitens des Gesetzgebers und der Beihilfe unterworfen sind als andere Berufe.
Das trifft auch auf Beamte auf Probe zu, die vorher als Angestellte im öffentlichen Dienst gearbeitet haben und nun Beamtet werden als auch Neuverbeamtet die vorher etwas gänzlich anderes gemacht haben, beispielsweise Fachlehrer.
Hier unseren kostenlosen Ratgeber für Beamte runterladen (klick!)
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