Ömer Sarac – Beratung
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6. September 2024Bei der Versicherung von Kindern in der PKV sind ein paar Punkte zu beachten, die wir hier erklären. Grundsätzlich spricht man im Fachjargon von der sogenannten „Kindernachversicherung“, wenn bereits einer oder beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung mitversichert sind.
Kindernachversicherung ab Geburt in der PKV
Grundsätzlich haben Eltern die Möglichkeit, ein Neugeborenes in der privaten Krankenversicherung mitzuversichern. Dazu sind folgende wichtige Punkte zu beachten:
- Bei allen, bis auf 2 von 28 Versicherern, muss der in der PKV versicherte Elternteil bereits seit mindestens 3 Monaten einen aktiven Vertrag laufen haben.
- Die Kinderversicherung in der PKV ab Geburt ist rückwirkend zum Geburtstermin möglich innerhalb von 8 Wochen ab Geburtstermin, sodass das Kind ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit versichert wird. Nach 8 Wochen darf eine Gesundheitsprüfung durch die PKV erfolgen, womit das Kind im schlimmsten Fall auch abgelehnt werden kann. Das basiert im Wesentlichen auf §198 VVG.
- Die Einreichung des entsprechenden Formulars, das jeder Versicherer individuell hat, ist in der Frist zu erfolgen mit allen Angaben zum Kind und dem gewünschten Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender sein, als der eines versicherten Elternteils. In der Praxis bedeutet das, ein Kind bekommt 1:1 den gleichen Versicherungsumfang (nur zur Kinderprämie) des Elternteils. Wenn Mehrleistungen gewünscht sind, darf die Versicherung eine Gesundheitsprüfung durchführen.
- Wenn beide Eltern in der PKV sind, darf gewählt werden, bei wem das Kind dazu kommt. Dazu lediglich Punkt 1 beachten.
Diese Regelungen sind gleich bei Angestellten, Beamten und Selbstständigen wie Freiberuflern.
Kind in PKV oder GKV
Oftmals stellt sich die Frage, ob ein Kind mit einem Partner in die PKV gehen soll oder mit dem anderen in die GKV. Dazu haben wir hier einen Blogbeitrag zum Thema Kinder in die private Krankenversicherung oder die gesetzliche, was ist möglich.
Es besteht in Ergänzung auch grundsätzlich. die Möglichkeit, ein Kind gesetzlich freiwillig zu versichern. Die gesetzliche Krankenkasse berechnet dann einen Beitrag aufgrund Einkünften der Eltern und Personenzahl der Familie. Diese Möglichkeit besteht, wenn beispielsweise ein Elternteil in die private Krankenversicherung kann und will, ein Kind aber beispielsweise nur temporär dazu kommen würde und es sich um Überbrückungszeiten handelt, oder das Kind in der PKV nicht aufgenommen wird.
Pro und Contra Kind in die PKV
Auch wenn finanzielle Aspekte oftmals eine Rolle spielen, bei Beamten mehr als bei Angestellten, sollte man sich drei Dinge vor Augen führen:
- Kinder sind deutlich günstiger in der PKV als der jeweilige Erwachsene (Beamte ab 45 eur mtl., alle anderen ab 160 eur mtl.). Außerdem können Kinder mit Beginn einer Ausbildung oder Aufnahme eines Studiums in die gesetzliche zurück wechseln.
- Es sollte strategisch berücksichtigt werden, dass beispielsweise bei unverheirateten oder in manchen Familiensituationen die gesetzliche Krankenkasse mit der Familienversicherung günstiger ist, aber auch die Familienversicherung wieder entfallen kann. Unter anderem dann, wenn ein Elternteil nach der Elternzeit wieder arbeitet und über der JAEG verdient, oder eine Heirat perspektivisch im Raum steht, bei der ein Partner bereits in der PKV ist. Dann könnte es zu dem Fall kommen, dass das Kind in die PKV müsste (mit Gesundheitsprüfung) oder die GKV einen freiwilligen Beitrag berechnet. Dieser darf, falls man durch Zufall in eine Überprüfung kommt, bei der der Fall festgestellt wird, sogar bis zu drei Jahre rückwirkend erhoben werden. Ein aktueller Fall, bei dem wir nicht mehr helfen konnten weil wir von Kunden über die geänderten Familiensituationen mit Heirat und Kind nicht informiert wurden, belief in der Nachzahlung 15.000 Eur. Gerade Beamte sollten hier aufpassen. Nicht verhandelbar weil Sozialgesetz. Alles, was mit diesen Regelungen und der GKV zu tun hat, ist Sozialgesetz! Das haben sich nicht die PKVn ausgedacht.
- Die PKV ist, in den richtigen Tarifen, beitragsstabiler und leistungsstärker als die gesetzliche Krankenkasse. Auch dies ist gleich bei Angestellten, Beamten und Selbstständigen wie Freiberuflern. Die provokante These ist daher: Warum sollte man ein Kind schlechter versichern, als sich selbst?
Elegant: Ein Optionstarif für die PKV
Wer sich trotzdem für den Weg 2. entscheidet und ein Kind (erstmal) in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, darf in der Regel einen Optionstarif bei der PKV beantragen. Wie im Kapitel oben „Kindernachversicherung ab Geburt in der PKV“ erklärt, ist diese Möglichkeit fristgebunden, damit das ohne Gesundheitsprüfung funktioniert. Der wesentliche Knackpunkt ist, dass ein Optionstarif kein aktiver PKV-Vertrag ist (also nichts geleistet wird), sondern man zahlt ein Jokerticket mit monatlich 5-10 eur je nach Versicherer, sodass man die Gesundheitsprüfung einfriert. Mehr zum Optionstarif der PKV hier. Das wäre ein sehr eleganter und in der Regel nutzbringender Weg.
Was ist zu tun, um richtig vorbereitet zu sein?
Die Vorbereitungen sollten ca 3 Monate vor Geburtstermin begonnen werden. Sinnvoll sind folgende Schritte dabei:
- Melden Sie sich für einen Gesprächstermin bei uns, um die individuellen Sachverhalte zu besprechen. Wenn beide Eltern in der PKV sind, können beide Kindertarife verglichen werden. Wer grundsätzlich überlegt, ein Kind gesetzlich oder privat zu versichern, kann dies auch mit uns evaluieren. Wir sind dabei wie gewohnt ergebnisoffen.
- Wer das Kind in der gesetzlichen mitversichern möchte, kann dann dort die notwendigen Schritte klären.
- Sollten Sie noch nicht Kunde bei uns sein oder der in der PKV versicherte Elternteil noch nicht bei uns im Mandat, legen Sie bitte einen Kundenaccount an, geben dort den PKV Vertrag an und „aktivieren“ (Kostenneutral!) diesen, damit wir valide Daten zum Termin haben. Wie das geht, erfahren Sie hier im Simplr-Tutorial.
- Wenn der Weg zur PKV, ob aktiv oder mit Optionstarif gewünscht ist, erstellen wir die notwendigen Formulare soweit, dass Sie nur noch Name und Geburtstag eintragen müssen wenn es soweit ist. So werden auch die Fristen optimal gewahrt.
Kinder verändern alles (zumindest vieles)
Es gibt so ein, zwei Dinge, an die noch gedacht werden darf, wenn ein Kind kommt.
- Grundsätzlich sind beispielsweise die Haftpflichtversicherungen zu überprüfen, ob Familientarife hinterlegt sind.
- Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, kann diese in der Regel auch ohne Gesundheitsprüfung und Fristengebunden erhöhen nach Geburt eines Kindes. Das ist zu prüfen, genauso wie die (noch) mögliche Höhe der Absicherung. Das bietet sich an, im PKV-Termin bereits mit zu besprechen. Lassen Sie uns zur gegenseitigen Unterstützung lieber „einen Abwasch“ zu allen das Kind betreffenden Themen machen, statt mehrere kleine Schritte. Ihnen und uns ist doch an Effizienz gelegen.
- Sollten Sie noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns in Ihrem Kundencenter hinterlegt haben, holen Sie das bitte dringend nach. Für Ihren Partner oder Ihre Partnerin: Ist er oder Sie noch nicht bei uns im Mandat, legen Sie bitte einen Kundenaccount an, geben dort den Vertrag an und „aktivieren“ diesen (Kostenneutral!), damit wir valide Daten zum Termin haben. Wie das geht, erfahren Sie hier im Simplr-Tutorial.
- Laden Sie eine Gehaltsabrechnung hoch, um damit wir die Angemessenheit der Erhöhung berechnen können.
- Manche wünschen noch eine Risikolebensversicherung oder das Gespräch dazu, auch das können wir im Termin besprechen. Ebenso bspw. eine Unfallversicherung für das Kind, ein gerne gewähltes Zusatzprodukt.
Auf geht’s
Wir versprechen Ihnen, das Ganze ist noch einfacher, als es sich liest. Kontaktieren Sie uns jetzt gerne für einen persönlichen Termin, in dem wir die von Ihnen gewünschten Themenbereiche besprechen, sodass zu Geburt (wenn die „Arbeit“ anfängt 😉 ) alles bereits geregelt ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.