Teilzeit nach der Elternzeit – was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?
Es ist ein Szenario, das ich in meiner Beratung immer wieder erlebe: Eine junge Mutter oder ein junger Vater kommt auf mich zu, die Elternzeit neigt sich dem Ende, und plötzlich taucht eine Frage auf, an die vorher niemand gedacht hat. „Ich möchte erstmal in Teilzeit wieder einsteigen – aber was bedeutet das eigentlich für meine private Krankenversicherung?” Also: GKV oder PKV
Diese Frage klingt simpel, aber die Antwort ist es leider nicht. Und genau deshalb möchte ich hier einmal aufdröseln, was wirklich passiert, wenn das Gehalt durch Teilzeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutscht – und welche Optionen Sie dann haben.
Erst mal verstehen: Warum wird das überhaupt zum Thema?
Als Angestellte oder Angestellter dürfen Sie nur dann privat versichert sein, wenn Ihr Bruttojahresgehalt über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt – 2025 liegt sie bei 73.800 Euro.
Solange Sie Vollzeit arbeiten und entsprechend verdienen, ist alles klar. Aber wenn Sie nach der Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl wieder einsteigen, kann Ihr Gehalt plötzlich unter diese magische Grenze fallen. Und dann? Dann werden Sie grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Klingt dramatisch – ist es aber nicht zwangsläufig. Denn es gibt mehrere Wege, mit dieser Situation umzugehen.
Der erste Schritt: Reden Sie mit Ihrer Personalabteilung
Ich weiß, das klingt banal. Aber glauben Sie mir: Hier fängt alles an. Denn ob Sie tatsächlich versicherungspflichtig werden oder nicht, hängt davon ab, wie Ihr zu erwartendes Jahreseinkommen berechnet wird – und das entscheidet letztlich Ihre HR-Abteilung.
Besonders spannend wird es, wenn Sie variable Gehaltsbestandteile haben. Boni zum Beispiel werden sehr unterschiedlich bewertet. Manche zählen voll ins Jahreseinkommen, manche nur anteilig, manche gar nicht. Das ist keine Willkür, sondern folgt den Regelungen des Sozialgesetzbuches – also dem Krankenkassenrecht. Ihre Personalabteilung muss genau wissen, welche Bestandteile in die Berechnung einfließen, und setzt entsprechend den „Vermerk”, ob Sie über oder unter der JAEG liegen. Hilfreich vielleicht: https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/zahlen-und-grenzwerte/was-gehoert-zum-jae-2106182?tkcm=ab
Falls Sie oder Ihre HR-Abteilung sich unsicher sind, kann ich Ihnen die Informationsseite der Techniker Krankenkasse empfehlen – dort ist gut erklärt, was alles zum Jahresarbeitsentgelt zählt und was nicht.
Die drei Wege, die sich dann auftun
Je nachdem, was Ihre Personalabteilung ermittelt, ergeben sich unterschiedliche Szenarien. Und jedes davon hat seine eigene Logik.
Sie bleiben über der Grenze – alles bleibt, wie es ist
Der einfachste Fall: Wenn Ihre Teilzeitstelle plus eventuelle Boni oder andere Gehaltsbestandteile immer noch über der JAEG liegen, ändert sich für Ihre private Krankenversicherung nichts. Sie bleiben versicherungsfrei und behalten Ihren bestehenden Tarif. Vielleicht lohnt es sich dann sogar, den Beitrag anzupassen, weil der Arbeitgeberzuschuss bei geringerem Gehalt niedriger ausfällt – aber das ist Feintuning, keine grundsätzliche Weichenstellung.
Sie rutschen unter die Grenze – zurück in die GKV
Liegt Ihr Gehalt unter der JAEG, werden Sie zunächst wieder gesetzlich versicherungspflichtig. Für viele klingt das erstmal wie eine schlechte Nachricht, aber das muss es nicht sein. Gerade in der Familienphase kann die GKV mit ihrer kostenfreien Familienversicherung für Kinder finanziell durchaus attraktiv sein.
Wichtig ist nur: Denken Sie an später. Wenn Sie irgendwann wieder Vollzeit arbeiten oder Ihr Gehalt steigt, möchten Sie vielleicht zurück in die PKV. Und dann ist entscheidend, wie Ihr Gesundheitszustand zu diesem Zeitpunkt ist. Ein neuer Bandscheibenvorfall, eine chronische Erkrankung, eine Therapie – all das kann dann zu Risikozuschlägen oder sogar Ablehnungen führen.
Deshalb mein dringender Rat: Schließen Sie eine Anwartschaftsversicherung ab. Damit sichern Sie sich Ihren heutigen Gesundheitszustand für eine spätere Rückkehr in die PKV.
Es gibt zwei Varianten: Die kleine Anwartschaft sichert nur die Gesundheitsprüfung ab – Sie müssten also später zum dann gültigen (wahrscheinlich höheren) Beitrag einsteigen. Die große Anwartschaft sichert zusätzlich Ihr aktuelles Beitragsniveau. Sie ist teurer, aber wenn Sie fest vorhaben, später zurückzukehren, kann sich das rechnen.
Welche Variante für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer Lebensplanung. Das ist genau das Gespräch, das wir dann führen sollten.
Der Befreiungsantrag – der Joker für bestimmte Situationen
Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, die nicht jedem bekannt ist: den Befreiungsantrag. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und trotz Unterschreitung der JAEG in Ihrer privaten Krankenversicherung bleiben.
Ob das in Ihrem Fall möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem davon, bei welcher Kasse Sie zuletzt gesetzlich versichert waren und wie Ihre Versicherungshistorie aussieht. Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern erfordert eine individuelle Prüfung. Ein Anruf bei Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse kann hier Klarheit schaffen.
Was ich Ihnen mitgeben möchte
Die Entscheidung, wie Sie mit Ihrer PKV nach der Elternzeit umgehen, ist keine, die Sie zwischen Tür und Angel treffen sollten. Es geht um viel Geld – nicht nur jetzt, sondern vor allem auf Sicht von Jahrzehnten. Und es geht um Ihren Versicherungsschutz in einer Lebensphase, in der sich ohnehin gerade vieles verändert.
Mein Rat: Sammeln Sie erst die Fakten. Sprechen Sie mit Ihrer HR-Abteilung. Und dann lassen Sie uns gemeinsam schauen, welcher Weg für Ihre konkrete Situation der richtige ist. Nicht der theoretisch beste – sondern der, der zu Ihrem Leben passt.
Denn genau dafür sind wir da.






