Beamte in Hamburg haben die Möglichkeit, von der sogenannten Beihilfe Gebrauch zu machen. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung durch den Dienstherrn. Die Beihilfe kann in Kombination mit der privaten Krankenversicherung (PKV) genutzt werden. Wer über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sein möchte, hat in Hamburg die Option, ebenfalls eine Bezuschussung zu erhalten. Wie das möglich ist und was Sie als Beamter in Hamburg über die Beihilfe, Beihilfeleistungen und Krankenversicherungen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis:

  • Die Beihilfe für Beamte in Hamburg und der Regelbemessungssatz
    • Alle Leistungen der Beihilfe in Hamburg
      • Beihilfeeinschränkungen für Beamte in Hamburg
    • Die private Krankenversicherung in Hamburg und ihre Leistungsunterschiede
      • So finden Sie Ihre private Krankenversicherung

 

Die Beihilfe für Beamte in Hamburg und der Regelbemessungssatz

Beamten in Deutschland steht eine Beihilfe zu, durch die die Krankenkosten im Falle einer Erkrankung und medizinischen Versorgung zu Teilen von dem jeweiligen Dienstherrn getragen werden. Unter anderem in Hamburg und in anderen Bundesländern stehen hierfür seit 2018 zwei Varianten zur Auswahl: die individuelle und die pauschale Beihilfe. Bei der individuellen Beihilfe können 50 bis 80 % der Gesundheitskosten durch den Dienstherrn übernommen werden. Für die restlichen Kosten wird eine private Krankenversicherung notwendig. Bei der pauschalen Beihilfe können sich Beamte zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung entscheiden. Hierfür empfangen Sie vom Dienstherrn circa 50 % der Krankenversicherungskosten.

In Hamburg haben Sie also nicht nur die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung, sondern auch, ob Sie eine pauschale oder individuelle Beihilfe wählen. Wenn Sie in einer gesetzlichen Versicherung bleiben möchten, dann erhalten Sie natürlich die pauschale Beihilfe, um Kosten zu sparen.

Diesen Regelbemessungssatz gibt es für die individuelle Beihilfe in Hamburg für Aufwendungen in den Bereichen Krankheiten, Geburten, Tod und Gesundheitsvorsorge:

50 % Für beihilfeberechtigte Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
70 % Für beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
70 % Für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner
80 % Für berücksichtigungsfähige Kinder

 

 

Alle Leistungen der Beihilfe in Hamburg

Neben den Regelbemessungssätzen können auch die Leistungen der Beihilfe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Hier haben wir länderspezifische Bemessungssätze des Bundeslandes Hamburg zusammengestellt.

Ambulante Leistungen:

  • Ärztliche Behandlungen bis Höchstsatz GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
  • Medikamente zu GKV-Festbeträgen
  • Sehhilfen nur bedingt
  • Rehabilitationsmaßnahmen sind alle vier Jahre und bis maximal 21 Tagen möglich

Stationäre Leistungen:

  • Nur Regelleistungen

Zahnärztliche Leistungen:

  • Zahnärztliche Behandlung bis zum Höchstsatz GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)
  • Zahnersatz ist in der Anwärterzeit nicht beihilfefähig
  • Material- und Laborkosten (M+L) bis zu 60 %
  • Edelmetall und Keramik bis zu 60 %

Option pauschale Beihilfe? Mehr Info hier.

 

Die zahnärztlichen Leistungen sind in Hamburg nur beihilfefähig, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind im angemessenen Umfang. Die Beihilfe wird bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ übernommen. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann auch der 3,5-fache Satz getragen werden. Die Auswahlkriterien der PKV-Tarife sind also auch Länderunterschiedlich.

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Mehr Informationen

Beihilfeeinschränkungen für Beamte in Hamburg

 

Die Beihilfe in Hamburg unterliegt jedoch auch einigen Einschränkungen, die Sie hier nachlesen können. Möchten Sie, dass die Kosten dennoch nicht ganz bei Ihnen liegen, gibt es für manche Leistungen die Möglichkeit, diese auch über eine Versicherung abzusichern. Hierzu können wir Sie gerne ausführlich beraten.

Haben Sie Fragen oder suchen Sie eine (Online-)Beratung? Dann kontaktieren Sie uns jetzt gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an  +49 (0)721 358 369. Wir würden uns freuen Sie kennen zu lernen.

Diese Beihilfeeinschränkungen gibt es:

  • Nur 60 % sind bei Zahnersatz beihilfefähig (Material- und Laborkosten)
  • Nicht beihilfefähig sind Brillenfassungen und Auslandsrücktransporte
  • Wenn es um Schutzimpfungen für private Auslandsreisen geht, können diese nur bei öffentlicher Empfehlung sowie EU-Reisen bezuschusst werden
  • Brillengläser sind unter anderem nur bei bestimmten Indikationen beihilfefähig
  • Es gibt einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog und maximal zwei Zahnimplantate pro Kieferhälfte
  • Außerdem sind keine Wahlleistungen im Krankenhaus verfügbar
  • 10 % Selbstbehalt bei Arzneimitteln (mind. 5,00 Euro; max. 10,00 Euro)

 

Die private Krankenversicherung in Hamburg und ihre Leistungsunterschiede

Sollten Sie sich als Beamter, Anwärter oder Referendar in Hamburg für eine private Krankenversicherung entscheiden, dann ist die Höhe Ihrer Besoldung übrigens kein Ausschlusskriterium. Beamte jeder Besoldung haben die Möglichkeit, eine PKV zu wählen. Entscheiden für Ihren individuellen Beitrag ist nur Ihr Einstiegsalter, Ihr Beihilfesatz sowie Ihr Gesundheitszustand. Sie sollten jedoch auch immer darauf achten, dass der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung von Versicherer zu Versicherer variieren kann. Wählen Sie also nicht nur nach Höhe des Tarifs aus, sondern auch danach, welche Leistungen von der PKV getragen werden.
Verbraucherschutz ist uns sehr wichtig, weswegen wir zu vielen Themen öffentlich informieren. Besuchen Sie uns doch mal auf Facebook, Instagram und YouTube! Oder hier um Versicherungsblog.

So finden Sie Ihre private Krankenversicherung

Bei der Entscheidung, welche private Krankenversicherung als Beamte/r für Sie die Beste ist, sollten Sie verschiedenste Versicherungsangebote in Betracht ziehen. Da es Unterschiede im Leistungsumfang gibt, sollten Sie sich im Klaren sein, welche Leistungen der PKV für Sie notwendig sind. Im Anschluss können verschiedene Angebote verglichen werden, um eine private Krankenversicherung zu finden, die zu Ihren Vorstellungen passt. Gerne können wir Ihnen beim individuellen Versicherungsvergleich helfen. Wir können alle Fragen klären, Ihnen zeigen, welche Leistungen wichtig sind, und schauen dann, dass wir passende Angebote finden. Dabei stehen Sie bei uns im Mittelpunkt! Da wir für keine Versicherungsgesellschaft arbeiten, können wir bei der Versicherungssuche auf Ihre Bedürfnisse achten. Schritt für Schritt finden Sie so die passende PKV:

 

  1. Ihre Kontaktanfrage
  2. Terminvereinbarung
  3. Vorbereitung (Ihre Gesundheitsdaten der letzten 5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär sowie Psyche)
  4. Individuelle Beratung
  5. Abschluss einer PKV