Im Saarland können Beamte eine Beihilfe von ihrem Dienstherrn erhalten, wenn sie sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abzusichern. Warum eine private Absicherung viele Vorteile für Sie mitbringt, wie die Leistungen der Beihilfe im Saarland aussieht und wie Sie garantiert die passende Krankenversicherung, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Die Beihilfe und der Regelbemessungssatz für Beamte im Saarland und ihre Leistungen
    • Beihilfeeinschränkungen im Saarland
  • Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte im Saarland?
    • Die Leistungsunterschiede der PKV
  • Mit dem individuellen Krankenversicherungsvergleich für Beamte im Saarland zur passenden Krankenversicherung

 

Die Beihilfe und der Regelbemessungssatz für Beamte im Saarland und ihre Leistungen

Die Beihilfe ist eine anteilige Übernahme ihrer Krankheitskosten durch Ihren Dienstherrn. Als Beamter im Saarland steht Ihnen eine Beihilfe von mindestens 50 % zu. Die restlichen Kosten müssen Sie dann über eine private Krankenversicherung absichern. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie nämlich keinen Anspruch auf Beihilfe.

Es besteht in der Regel mit der Beamtung ein Sonderkündigungsrecht der GKV je nach Einkommensgröße vorher.

So sieht der Regelbemessungssatz für die Beihilfe im Saarland aus:

 

  • für beihilfeberechtigte Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind: 50 %
  • für beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %
  • für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner: 70 %
  • für berücksichtigungsfähige Kinder: 80 %

 

Die Leistungen der Beihilfe sind nicht in jedem Bundesland dieselben. Deshalb hat jedes Land und der Bund eine eigene Beihilfeverordnung. Dort sind alle Details zum Umfang der jeweiligen Beihilfe enthalten. Der folgenden Tabelle können Sie die wichtigsten Details der Beihilfeverordnung des Landes Saarland entnehmen:

Leistung der Beihilfe Umfang der Beihilfe
Ärztliche Behandlung (ambulant) Bis Höchstsatz GOÄ
Medikamente Zu GKV-Festbeträgen
Rehabilitationsmaßnahmen Alle 4 Jahre, maximal 21 Tage
Stationäre Regelleistungen Werden von der Beihilfe bezuschusst
Zahnärztliche Behandlungen Bis zum Höchstsatz der GOZ
Zahnersatz Nur außerhalb der Anwärterzeit
Zahnärztliche Material- und Laborkosten Bis zu 40 % werden bezuschusst
Zahnärztliche Implantate Pro Kiefer nur maximal zwei Implantate

 

Insgesamt sind Aufwendungen beihilfefähig, wenn sie notwendig und angemessen sind. Dies geht aus §6 BBhV hervor. Dabei handelt es sich um Behandlungen, die wissenschaftlich anerkannt sein müssen. Es gibt aber auch Ausnahmen, die Sie aber ebenfalls aus der Verordnung entnehmen können.

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Beihilfeeinschränkungen im Saarland

Der Umfang der Beihilfe schwankt, wie bereits erwähnt, von Bundesland zu Bundesland. So gibt es natürlich auch Schwankungen bezüglich der Beihilfeeinschränkungen. Im Saarland gibt es die folgenden Einschränkungen:

  • Brillenfassungen sind nicht beihilfefähig
  • Darüber hinaus sind Brillengläser nur für unter 18-Jährige beihilfefähig
  • Auslandsrücktransporte werden ebenfalls nicht von der Beihilfe übernommen
  • Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen gibt es nur bei EU-Reisen
  • Es gibt einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog
  • Außerdem gibt es keine Wahlleistungen im Krankenhaus
  • Heilpraktikerleistungen sind nicht beihilfefähig

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es bei Zahnersatz (Material- und Laborkosten) im Saarland nur einen Zuschuss von 50 % durch die Beihilfe. In anderen Bundesländern gibt es hier beispielsweise auch 60 % Zuschuss.

 

Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte im Saarland?

Die private Krankenversicherung ist für die meisten Beamten die bessere Wahl. Denn ab dem Moment, in dem sie ein Beamtenverhältnis eingehen, haben Sie Anspruch auf die Beihilfe. Dies gilt ebenfalls für Beamtenanwärter im Saarland. Dieser Kostenvorteil und die besseren Leistungen sind gute Gründe für die Wahl einer PKV. Sie können sich zwar auch freiwillig für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, jedoch steht Ihnen im Saarland kein Zuschuss durch Ihren Dienstherrn zu. In anderen Bundesländern gibt es auch die pauschale Beihilfe. Hier können Sie circa 50 % der Kosten Ihrer gesetzlichen Krankenvollversicherung ebenfalls einsparen. Da dies aber im Saarland bisher nicht möglich ist, fällt die Wahl in der Regel auf die PKV.

 

Die Leistungsunterschiede der PKV

Bei der Wahl der privaten Krankenversicherung sollten Sie jedoch aufpassen. Denn nicht jeder Tarif umfasst dieselben Leistungen. So variieren die privaten Krankenversicherungen von beispielsweise der Allianz, Debeka, DBV, RuV, Bayerische Beamten, Barmenia, Concordia oder Universa und Alte Oldenburger. Sich mit den verschiedenen Versicherungsangeboten auseinanderzusetzen, ist Pflicht, wenn Sie eine zu Ihnen passende Absicherung möchten.

Mit dem individuellen Krankenversicherungsvergleich für Beamte im Saarland zur passenden Krankenversicherung

Um die perfekte private Krankenversicherung finden zu können, ist das beste Hilfsmittel ein Krankenversicherungsvergleich für Beamte. Davon sollten Sie verschiedene Versicherungsangebote von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften einholen. So können Sie die Leistungen untereinander vergleichen. Wenn Sie dann noch wissen, auf welche Leistungen insgesamt und für Sie individuell wichtig sind, können Sie so die passende PKV finden.

Da der Vergleich der Versicherungen umfangreich ist und Zeit sowie Fachwissen erfordert, kann es hilfreich sein, einen Experten hinzuzuziehen. Hier setzt der Fairsicherungsladen mit seinem Beratungsangebot an. Wir stehen Ihnen als unabhängige Versicherungsmakler bei Ihrer Suche nach der passenden PKV zur Seite. Da wir komplett unabhängig von Versicherungsgesellschaften arbeiten, können wir Sie in den Mittelpunkt der Beratung stellen und Ihre Bedürfnisse und Wünsche für Leistungen und Tarife berücksichtigen. Wie eine unabhängige Beratung bei uns in der Regel aussieht, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  1. Schritt: Sie stellen zunächst eine Kontaktanfrage über unser Kontaktformular für eine individuelle Beratung.
  2. Schritt: Dann kommen wir telefonisch oder per E-Mail auf Sie zu, um einen Termin zur Beratung zu vereinbaren.
  3. Schritt: Nun müssen Sie sich etwas auf das Beratungsgespräch vorbereiten. Denn wir benötigen Ihre Gesundheitsdaten der letzten 5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär sowie Psyche, um später die passenden Versicherungen für Sie finden zu können.
  4. Schritt: Jetzt findet die individuelle Online-Beratung statt. Sie können all Ihre Fragen stellen und wir geben Ihnen wichtige Informationen über die privaten Krankenversicherungen. Außerdem holen wir alle Infos über Ihre gesundheitliche Vorgeschichte ein.
  5. Schritt: Danach werden wir Angebote bei den verschiedensten Versicherungsgesellschaften einholen. Die Angebote, die zu Ihnen passen, werden wir Ihnen in einem weiteren Gespräch präsentieren. Wenn Sie möchten, können Sie dann eine PKV abschließen. Dabei unterstützen wir Sie selbstverständlich auch!