Fairsicherungsladen bei Business Talk am Ku’damm zum Thema Versicherungsmakler
6. Oktober 2021Vorstellung und Intro – Podcast Folge 1
20. Oktober 2021Häufig heißt es ja eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eh nicht. Hier ist das Gegenbeispiel. Anstandslos wurde unserer Kundin auch rückwirkend die BU-Rente ausgezahlt. Aber eines nach dem anderen.
Hintergrund
Unsere Kundin ist Beamtin (57), um genau zu sein Fachlehrerin. Auf einer Familienfeier im Frühjahr ist sie auf einer Familienfeier einfach umgekippt. Der erste Verdacht im Krankenhaus war auf Schlaganfall. Da jedoch nicht alle Symptome wie Schwächeanfälle, Gedächtnisstörungen und ein paar weitere auf Schlaganfallfolgen schließen lassen, wurden weitere Untersuchungen angestrengt. In der Uniklinik Freiburg wurde dann ein Virus im Gehirn nachgewiesen, die genau Diagnose lassen wir aus Diskretionsgründen hier weg. Zumindest folgten verschiedene ärztliche Gutachten unterschiedlicher Meinungen zu Dienstunfähigkeit seitens der Besoldungsstelle und Berufsunfähigkeit seitens der behandelnden Ärzte. Hierbei ist auch der Unterschied in der Betrachtung von Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit zu betrachten.
Eintritt der Berufs- und Dienstunfähigkeit
Schlussendlich wurde im Sommer seitens der Besoldungsstelle festgestellt, dass eine andere Stelle aufgrund der Symptome nicht in Frage kommt und die ärztlichen Gutachten anerkannt werden. Unsere Kundin wurde also Dienstunfähig als Lehrerin und damit Pensioniert. Ihr monatliches Einkommen verminderte sich von 2500 Euro im Monat netto auf 1800 Euro im Monat.
Nun wird es etwas komplizierter. Da sie zu Ihrem nicht ganzen Deputat weiterhin einen Minijob als Physiotherapeutin ausgeübt hat und sie nun vor dem Einkommensverlust stand, hat sie diesen Minijob weitergeführt.
Durch die verschiedenen Gutachten mit unterschiedlichen Beurteilungen und den Minijob wurde die Antragsstellung für die BU-Rente etwas komplexer. Denn sowohl für die Haupttätigkeit als auch die Nebentätigkeit gibt es verschiedene Fragebögen der BU-Versicherung. Außerdem zur Abfrage der Beschwerden. Hinzu kam an dieser Stelle, dass unsere Kundin von vor 25 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, jedoch keine Dienstunfähigkeitsversicherungsklausel darin integriert hat. Das hat etwas mit dem Alter der Police zu tun und damit, dass Sie Quereinsteiger in Lehramt war und dann bereits gesundheitlich ein Wechsel auf eine DU-Police nicht mehr möglich und deutlich teurer war.
Wichtig ist, dass auch die Fragebögen natürlich, wie die Gesundheitsfragen im Antrag einer BU, wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Allerdings kann man auch hier am Thema vorbei oder zu viel beantworten, daher ist Sorgfalt geboten. Positiv, von der Meldung der Dienstunfähigkeit bei der Versicherung bis zu Zusendung der notwendigen Unterlagen vergingen lediglich drei Tage. Nach einem gemeinsamen Termin zur Durchsprache der Antworten und Formulierungen sowie Auswahl der Unterlagen für die Versicherung, sendeten wir diese ab. Wieder 5 Tage rum.
BU-Rente zahlt
Nun, nach 14 Tagen, in denen wir nichts mehr von unserer Kundin gehört haben, dachte ich wir rufen mal an und fragen, ob sie schon eine Rückmeldung der Versicherung bekommen hat. Die Antwort war schlicht; „Herr Krause, ich dachte Sie wissen schon Bescheid“ Oha, dachte ich, das kann ja heiter werden. In solchen Momenten bekommt man als Berater viele verschiedene Optionen in den Kopf, das kann ich versprechen.
Der Nachsatz war um so besser: „Als ich mich vorgestern im Onlinebanking eingeloggt habe, hatte ich 20.000 Euro auf dem Konto von der Versicherung. Und heute kam der Brief, dass die BU-Rente bezahlt wird.“
Auch ihren Minijob darf sie fortführen. Verschiedene Punkte fließen dabei mit ein, nämlich beispielsweise die sogenannte „Sicherung der bisherigen Lebensstellung“, die Haupttätigkeit und deren Bewertung sowie die Andersartigkeit des Minijob.
Fazit
Fakt ist jedoch, dass es nicht immer zu Prozessen kommt oder man eine Rechtsschutzversicherung bei der BU-Versicherung benötigt. Wichtiger ist die Auswahl des richtigen Beraters, der BU nicht nur ab und an mal. Sondern regelmäßig berät und auch im Fall der Fälle unterstützen kann, weil die Expertise da ist. Wenn dann noch die Angaben im Antrag richtig gemacht wurden und der Sachverhalt möglichst klar ist (wobei in diesem Fall die Komplexität durchaus hoch war), klappt es auch hinterher mit der BU-Rente die die Rente auszahlt.
Für uns und unsere Kundin auf jeden Fall der krönende Abschluss einer Woche.