PKV Beratung – macht Mehrfachberatung Sinn?
17. September 2021Fairsicherungsladen bei Business Talk am Ku’damm zum Thema Versicherungsmakler
6. Oktober 2021Risikovoranfragen für BU/DU und PKV, immer wieder werden dabei Kardinalsfehler gemacht. Voranfragen bi BU/DU und PKV richtig zu machen, das ist die Kunst in die wir hier einen Einblick geben möchten.
Unglückliche Ergebnisse kommen bei Berufskollegen manchmal mangels häufiger Durchführung und bei Kunden durch Onlinecoaches und Verbraucherblogs nach dem Motto „Do-it-yourself“ zustande. Leider rächt sich das oft genug und führt sprichwörtlich dazu, dass man Lehrgeld zahlt.
Risikovoranfragen BU/PKV können in die Hose gehen
Das Video ist zum Feierabend im Homeoffice entstanden (also ad hoc und ohne Schnickschnack). Ausgelöst durch einen Kollegen im Versicherungsmaklerforum in Facebook. Wir Versicherungsmakler sind heutzutage etwas offener als vorherige Generationen und arbeiten eher zusammen als gegeneinander, deswegen hilft man sich auch intern mal über Foren, aber das am Rande.
Es hat zum Glück ein Kollege gemerkt, dass er sich ein bisschen vergaloppiert hat. Dabei geht es um die Vorabanfrage bzw. die anonyme Voranfrage für Berufsunfähigkeitsversicherungen, trifft aber natürlich auch auf Dienstunfähigkeitsversicherungen und private Krankenversicherung zu.
Er hat sich gewundert, dass er eine Patientenakte von einer Kundin zur Voranfrage bei Versicherungen eingereicht hat und Ablehnungen bekam. Nicht einfach wegen der Diagnosen. Er hat alles geschwärzt und ordentlich zusammengefügt. Der Haken für die Ablehnungen war wahrscheinlich, dass es 40 Seiten waren. Nein, er hat wohl von dem einen oder anderen Versicherer, bei dem er angefragt hat die Rückmeldung bekommen, dass das in der Form nicht bearbeitet wird.
Wenn bei Risikovoranfragen zu viel des Guten getan wird
Das ist auch relativ logisch, denn man muss bei der Risikovoranfrage verschiedene Aspekte beachten. Es wird zwar heutzutage durch Finanzcoaches und „do-it-yourself“ Gurus und auch bei Verbraucherblogs heutzutage die Klärung zur BU oder PKV als einfach hingestellt. Da wird ganz oft gesagt man braucht nur eine Patientenakte oder man braucht die Abrechnungsauskunft und reicht die komplett ein, sonst ist man nicht auf der sicheren Seite. Die Rechtsgrundlage ist eine andere:
Im Wesentlichen geht’s immer um den Paragraphen 19 im VVG Versicherungsvertragsgesetz.
Dort ist die Rücktrittsmöglichkeit des Versicherers benannt, wenn man Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht hat. Für die Anfrage und den eventuellen Antrag reicht aber erstmal der Absatz 1 und da steht drin
(1) 1Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. 2Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Der allererste Satz ist damit das wichtigste denn dort steht im Prinzip drin, man muss auf das Antworten, was gefragt wird und nicht Angaben machen, nach denen nicht gefragt wird. Das wiederum ist ein ganz wichtiger Teil und ganz wesentlicher Teil unserer Tätigkeit. Kunden bekommen davon in der Regel nie etwas mit. Denn im Hintergrund filtern wir manchmal bis zu einer Stunde oder noch länger erstmal die Angaben unserer Kunden. Das Aussortieren und zu gucken, welche Angaben muss man bei welchem Versicherer für die Voranfrage machen, frisst viel Zeit.
Die Richtigen Antworten auf die Fragen geben
Was die wenigsten auf dem Schirm haben, auch die Fragen oder die Fragestellung bei BU und PKV unterscheiden sich teils bei den Versicherungen im Antrag. Nicht nur bezüglich der Abfragezeiträume, sondern auch hinsichtlich dem Wortlaut.
Es wird da wird nicht darum gebeten, seine Patientenakte einzureichen. Noch dazu sind 40 Seiten Auflistung ganz oft einfach viel zu viel. Manche Versicherer bearbeiten nicht mehr als 10 Seiten Anfrage. Die Versicherer sind ja nicht doof und wissen, dass in der Regel mehrere Versicherungen angefragt werden. Bei fünf Anfragen gehen also vier leer aus. Und zu kranke Kunden möchte man auch nicht versichern. Wenn man sich mal an die eigene Schulzeit erinnert und Klassenarbeiten mit offenen Fragen. Welcher Lehrer hätte einfach eine Auflistung als Ergebnis genommen noch? Noch dazu von 40 Seiten. Am Ende würde sich ein Lehrer wahrscheinlich nicht die Mühe machen und alles in der Tiefe zu korrigieren, sondern würde eher so eine 5 oder 6 vergeben.
Richtig aufbereiten
Eine Voranfrage, beziehungsweise deren Erfolg, steht und fällt mit der Aufbereitung. Natürlich muss man manchmal in die Patientenakte und die Abrechnungsauskunft reingucken. Im Wesentlichen um sicherzustellen, dass da nicht was falsch abgerechnet wurde oder viele Untersucherungen ohne Befund auftauchen und dadurch Verdachte untersucht worden sind die man erst noch klarstellen muss. So wie Verdacht auf Bluthochdruck oder Hashimoto. Dann sieht man ggf. auch wor man dann mit Attesten arbeiten muss. Aber kein Risikoprüfer nimmt, wenn er dich nicht kennt und nicht mit dir reden kann, einfach eine Liste an um sich alles rauszusuchen was wichtig sein könnte. Erst recht nicht über 40 Seiten.
Ganz wichtig sind eigene Stellungnahmen, sodass das Wesentliche drin steht und etwas menschelt. Bei Diagnosen gibt es immer von jeder Gesellschaft (und wir z.B. haben auch eigene) sogenannte Voranfragebögen. Wenn man beispielsweise die Diagnose Asthma hat wird im Fragebogen abgeklopft, was die Knackpunkte sind, die eine Risikoprüfung dazu wissen will. Und dann ist auch erstmal egal, ob man da zehn oder fünfzehn mal beim Arzt war und da braucht man nicht die Abrechnungsauskunft, sondern schreibt die Anzahl der Arztbesuche und den Verlauf eben in das entsprechende Feld dieses Fragebogen rein. Dann ist in der Regel auch der Handlungsstrang besser erkennbar. Egal ob Asthma, Hashimoto oder Rückenverletzung.
Fleißarbeit die sich rentiert
Wir als Berater haben auch außerhalb der Gesprächszeit in der Regel einigen Arbeitsaufwand und müssen uns viel Mühe machen, die ein Kunde gar nicht sieht. Da fließt dann auch Know-how ein, was eben für Außenstehende nicht einfach erkennbar ist. Bitte bewahren Sie sich selber davor, vermeintliche do-it-yourself-Lösungen über online Vergleichsportale zu nutzen und selbst irgendwo die günstigste Versicherung auszusuchen, dann einfach einen Antrag einzureichen und im schlimmsten Fall eine Stichwortliste oder einfach die Patientenakte mit einzureichen. Das ist in der Regel, so hart wie es klingt, eine Totgeburt. Oftmals heißt es ja man schließt was online ab und man spart die Provision. Das ist völliger Quatsch. Die bekommt dann das Portal. Die Leistung eines unabhängigen Versicherungsmaklers ist durch die Provision abgegolten und macht die Tarife keinen Cent teurer.
Aus der eigenen Erfahrung. Viele Menschen wenden sich leider erst an uns, wenn sie mit eigenen Beantragungen auf die Nase gefallen sind. Oftmals liest man ja auch im Internet, man solle zwei oder drei Anträge parallel stellen. Im Zweifel führt das zu zwei oder drei Ablehnungen. Das als Berater hinterher zu korrigieren, vielleicht sogar bei den gleichen Gesellschaften, ist enorm schwierig.
Die richtige Vorbereitung bei einer anonymen Anfrage das ist das A und O, um auch gute Ergebnisse zu erzielen. Der Fleiß lohnt sich. Wir können als Berater unseren Kunden nicht alles abnehmen und uns ist klar, dass auch die Informationen für uns mit Arbeit und Zeit verbunden sind. Noch dazu zeitnah, damit die Vorgänge beim Berater richtig präsent sind. Machen Sie sich bewusst, dass es sich sprichwörtlich auszahlt. Denn man spart Zuschläge sowohl bei der BU als auch der PKV gegebenenfalls über Jahre hinweg, wenn man mal 5%-Punkte weniger Zuschlag bekommt. Oder vielleicht auch garkeinen.
Außerdem sind Risikoprüfer auch Menschen und freuen sich, wenn sie ordentliches Material bekommen. Dann kann auch mal eine „pädagogische Note“ gegeben werden.
Noch mehr Informationen gibt es in unserem Blog zu PKV und BU.
Beratungsablauf zur unabhängigen BU-Beratung
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