Als Beamter in Sachsen können Sie die sogenannte Beihilfe beanspruchen, wenn Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung für eine private Versicherungsgesellschaft entscheiden. Was die Beihilfe genau ist und was sie beinhaltet, werden wir in diesem Beitrag erläutern. Natürlich möchten wir Ihnen aber auch erklären, warum die private Krankenversicherung meist die beste Wahl ist und wie Sie als Beamter in Sachsen die perfekte Absicherung für sich finden können.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Beihilfe und wofür wird sie in Sachsen gezahlt?
- Beihilfeeinschränkungen in Sachsen
- Wie erhalten Sie Ihren Beihilfeanspruch?
- Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte in Sachsen?
- Welche Leistungsvorteile bietet die PKV?
- Warum Sie sich bei der Wahl der privaten Krankenversicherung Zeit nehmen sollten
- Mit dem individuellen Krankenversicherungsvergleich zur perfekten PKV für Beamte in Sachsen
Was ist die Beihilfe und wofür wird sie in Sachsen gezahlt?
Die Beihilfe ist ein Zuschuss zu Ihren Krankenkosten, der Ihr Dienstherr, also das Land Sachsen, bereitstellt. Jedoch ist die Beihilfe nur für Sie nutzbar, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Insgesamt übernimmt das Bundesland Sachsen mindestens 50 % Ihrer Kosten und je nach Familiensituation sogar mehr.
Laut § 6 BBhV sind nur Aufwendungen beihilfefähig, die unbedingt notwendig und zudem auch wirtschaftlich angemessen sind. Die Behandlungen müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden und auch wissenschaftlich anerkannt sein. In § 6 BBhV finden Sie aber auch Ausnahmen zu dieser Regelung, die ebenfalls beihilfefähig sind.
Der Regelbemessungssatz für das Bundesland Sachsen sieht wie folgt aus:
- für beihilfeberechtigte Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind gibt es 50 % Beihilfe
- für beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern sind sogar 70 % der Kosten beihilfefähig. (ab 01.01.2024 dann ab einem Kind 70%, am zwei Kindern 90%)
- für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner gibt es ebenfalls 70 % Beihilfe
- berücksichtigungsfähige Kinder erhalten 80 % Beihilfe
Vergleich Beihilfebemessungssätze in Sachsen | |||
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Aktueller Beihilfesatz | Neuer Beihilfesatz ab 2024 | Private Pflegeversicherung *) | |
Beihilfeberechtigte ohne Kinder | 50% | 50% | 50% |
Beihilfeberechtige mit einem Kind | 50% | 70% | 50% |
Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind | 70% | 90% | 70% |
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner (Einkommensgrenze beachten) | 70% | 70 – 90 % | 70% |
Berücksichtigungsfähige Kinder | 80% | 90% | 80% |
Versorgungsempfänger ohne/mit einem Kind | 70% | 70% | 70% |
Versorgungsempfänger mit mehr als einem Kind | 70% | 90% | 70% |
Witwen/Witwer (Einkommensgrenze beachten) | 70% | 90% | 70% |
Waisen | 80% | 90% | 80% |
ACHTUNG! Bei einigen Sätzen gelten komplexere Regelungen, welche der Übersichtlichkeit halber hier nicht dargestellt werden. | |||
*) Anmerkung: Die Bemessungssätze der sozialen Pflegeversicherung betragen generell 50%. | |||
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Beihilfeeinschränkungen in Sachsen
Die Leistungen der Beihilfe können in der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes nachgelesen werden. Wir haben hier einmal die wichtigsten Einschränkungen der Beihilfe in Sachsen aufgeführt. So erhalten Sie einen groben Überblick über die größten Einschränkungen und können diese Lücken gegebenenfalls über Ihre private Krankenversicherung schließen.
Die Beihilfeeinschränkungen in Sachsen:
- nur 60% der Kosten sind bei Zahnersatz (Material- und Laborkosten) beihilfefähig
- Brillenfassungen sind gar nicht beihilfefähig
- Brillengläser sind nur für unter 18-Jährige komplett beihilfefähig, für über 18-jährige nur bis max. 80.00 Euro je Glas und das alle 2 Jahre
- Auslandsrücktransporte sind gar nicht beihilfefähig
- Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen sind nur bei Empfehlungen der STIKO beihilfefähig
- Zudem gibt es einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog
- Sowie maximal 2 Zahnimplantate pro Kieferhälfte
- 10,00 Euro pro Tag Selbstbehalt bestehen für die ersten 28 Tage im Krankenhaus
- Und 14,50 Euro pro Tag Selbstbehalt für den stationären Aufenthalt im Zweibettzimmer
- Sie können zudem 25 Euro Krankenhaustagegeld bei Ihrem Dienstherrn abschließen
Außerdem gibt es auch Einschränkungen der Beihilfe bei Medikamenten. Hier gibt es immer einen Selbstbehalt, der wie folgt aussieht:
- 4,00 Euro Selbstbehalt bei Arzneimitteln bis zu einem Preis von 16,00 Euro
- 4,50 Euro Selbstbehalt bei Arzneimitteln bis zu einem Preis von 26,00 Euro
- 5,00 Euro Selbstbehalt bei Arzneimitteln ab einem Preis von über 26,00 Euro
Wie erhalten Sie Ihren Beihilfeanspruch?
Um einen Beihilfeanspruch zu erhalten, müssen Sie ein Dokument, die sogenannte Beihilfebescheinigung bei der Beihilfeberechtigungsstelle einreichen. Dies muss in schriftlicher Form passieren. Die Beihilfebescheinigung erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie auch die Krankenversicherungsbestätigung erhalten.
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Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte in Sachsen?
Als Beamter, Anwärter oder Referendar in Sachsen steht Ihnen frei, ob Sie eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Aufgrund der Beihilfe entscheiden sich die meisten Beamten für eine private Krankenversicherung (PKV). Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekommen Sie in Sachsen nämlich keinen Zuschuss und tragen alle Kosten selbst. In einigen anderen Bundesländern gibt es noch die pauschale Beihilfe, die auch in Kombination mit der GKV genutzt werden kann. Da dies in Sachsen nicht der Fall ist, sollten Sie sich überlegen, ob die private Krankenversicherung nicht die beste Wahl für Sie ist. Zudem bietet sie auch Leistungsvorteile gegenüber der GKV, auf die wir im nachfolgenden Abschnitt eingehen möchten.
Welche Leistungsvorteile bietet die PKV?
Mit einer privaten Krankenversicherung sind Sie in Sachsen auf der sicheren Seite. Durch die Leistungen der PKV sicheren Sie sich einige Vorteile zu, die Beamte mit einer GKV nicht erhalten. Dazu gehört zum Beispiel eine gute Absicherung im zahnärztlichen Bereich. Auch Heilpraktikerleistungen finden sich in den meisten PKV-Tarifen wieder. Je nach PKV erhalten Sie auch Wahlleistungen im Krankenhaus, eine Absicherung im Ausland sowie die Kostenübernahme bei Brillen und Kontaktlinsen. Die privatärztlichen Abrechnungssätze sorgen in der Regel dafür, dass Sie bei Fachärzten schneller einen Termin bekommen.
Warum Sie sich bei der Wahl der privaten Krankenversicherung Zeit nehmen sollten
Sollten Sie nun wissen, dass Sie lieber eine PKV als eine GKV abschließen sollten, sind Sie schon einen Schritt weiter. Für die Wahl der passenden privaten Krankenversicherung sollten Sie sich aber genügend Zeit nehmen. Denn die verschiedenen Versicherungsgesellschaften bieten auch die verschiedensten Tarifen mit unterschiedlichen Leistungen an. Gerade bei Vergleichen in Vergleichsportalen erhalten Sie oft kein gutes Ergebnis, das Sie auch individuell weiterbringt. Sie sollten sich deshalb lieber selbst ein Bild von den verschiedenen Versicherungsangeboten machen. Mehr auch in unseren PKV-FAQ.
Mit dem individuellen Krankenversicherungsvergleich zur perfekten PKV für Beamte in Sachsen
Ein individueller Krankenversicherungsvergleich wird Ihnen helfen, Licht ins Dunkle zu bringen und die Kosten der Beamtentarife einzuschätzen. Dafür müssen Sie verschiedene Versicherungsangebote einholen. Natürlich sollten Sie Ihre gesundheitliche Vorgeschichte angeben, um passende Angebote zu erhalten. Haben Sie die verschiedenen Angebote eingeholt, können Sie diese untereinander vergleichen. Welche Tarife sind am günstigsten? Welche bieten die besten Leistungen?
Natürlich ist das Ganze sehr zeitintensiv. Außerdem müssen Sie sich generell mit der Thematik auseinandergesetzt haben, um die Versicherungen beurteilen zu können. Als Laie ist dies also gar nicht so einfach! Was dabei helfen kann, ist, wenn Sie sich einen Experten dazu holen. Und genau da kommt der Fairsicherungsladen ins Spiel. Als unabhängige Versicherungsmakler haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Beamte und Referendare bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung zu unterstützen. Wir arbeiten nicht für eine Versicherungsgesellschaft und können deshalb genau auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden eingehen. Wir beraten Sie unabhängig und unverbindlich – ob eine Versicherung am Ende abgeschlossen wird oder nicht, liegt ganz bei unseren Kunden.
Sie benötigen Unterstützung beim Krankenversicherungsvergleich und der Wahl der passenden privaten Krankenversicherung? Dann stellen Sie jetzt einfach eine Anfrage über unser Kontaktformular. Wir melden uns bei Ihnen zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches!
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