Auskunftsrecht bei Ärzten – was tun wenn Ärzte Auskünfte verweigern
8. November 2019Krankenversicherung für Lehramtsanwärter
8. November 2019Richtige Gesundheitsangaben für Versicherungen – mit der Krankenakte
Sie wollen eine Versicherung wie zum Beispiel Krankenversicherung, Zusatzkrankenversicherung, Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsabsicherung abschließen. Hier müssen Sie wahrheitsgemäß Gesundheitsfragen innerhalb gewisser Zeiträume beantworten. Damit Sie im Fall der Fälle auch Ihre Leistung aus der Versicherung gezahlt bekommen ist die wahrheitsgemäße und sehr sorgfältige Beantwortung der Fragen von höchster Bedeutung.
Wo bekomme ich die richtigen Daten her?
Wenn Sie sich über Ihren Gesundheitsverlauf gemäß den Abfragezeiträumen nicht sicher sind, fragen Sie Ihren behandelnden Arzt und/oder Heilbehandler (z.B. Heilpraktiker). Kann oder will er Ihnen nicht helfen, gibt er Ihnen den Rat erst einmal einen Antrag bei der Versicherung zu stellen, wenden Sie sich zur Kontrolle Ihrer vergangenen Behandlungen und dem Verlauf an Ihre Krankenkasse und stellen keinesfalls erst einmal einen Antrag bei der Gesellschaft!
Im Übrigen haben Sie gemäß § 630g BGB einen Anspruch auf eine Kopie Ihrer Krankenakte. Die Druckkosten gehen zu Ihren Lasten. Eine spätere Richtigstellung Ihre Gesundheitszustandes ist schwer oder kaum möglich und ob sich ein Arzt später noch erinnern kann, dass eine Fehldiagnose oder fehlerhafte Abrechnung stattfand, ist eher unwahrscheinlich. Bedenken Sie, dass Ärzte durch den Zeitdruck jeden Tag sehr viele Patienten behandeln müssen.
„In einem Versicherungsverlauf stand zum Beispiel „Suchtbehandlung (Alkohol)“, es war eine Fehlabrechnung und der Arzt praktizierte nicht mehr. Diese Kundin hatte einen Hürdenlauf von ca. sechs Monaten, um alles wieder richtigstellen zu lassen.
In einem anderen Beispiel hatte der Versicherungsnehmer im Oktober 2010 einen Bandscheibenvorfall. 2011 beantragte er Leistungen bei seinem Versicherer. Nach Prüfung der Unterlagen durch den Versicherer stellten sich mehrere Ungereimtheiten heraus, unter anderem, dass im Versicherungsverlauf eine „Knochen-Prothese/fremder Körperteil“ enthalten war – die der Versicherungsnehmer aber selbst nie hatte. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es im Diagnoseschlüssel eine Verwechslung gegeben hatte. Der Versicherungsnehmer hat für die Richtigstellung knapp ein Jahr benötigt.“*
Bitte beschäftigen Sie sich also vor Antragstellung mit Ihrer „gesundheitlichen Vergangenheit und dem Ist-Stand“. So vermeiden sie späteren Kummer, wenn Sie die Ihnen zustehende Berufsunfähigkeitsrente, Krankentagegeld, Hinterbliebenenversorgung, Zahnzusatzleistung erhalten möchten.
Wie Beratung bei uns funktioniert und abläuft? Ganz einfach hier erfahren:
Anonyme Risikovoranfrage bei Versicherungen für Berufsunfähigkeitsversicherung und private Krankenversicherung
Was ist das überhaupt?
Das Wesen einer anonymen Voranfrage bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen und Krankenversicherungen liegt darin, dass wir die mit Ihnen aufbereiteten Unterlagen anonymisiert, also ohne Namen und Adresse an die Versicherungen bzw. genauer gesagt die Risikoprüfer weitergeben. Eine anonyme Voranfrage ermöglicht uns damit, die echten Angebote für Sie zu bekommen, die aufgrund der medizinischen Einschätzung entstehen. Bis dahin sind alle Ergebnisse aus Finanztest oder Vergleichsrechnern nichts als Schall und Rauch.
Damit die Anfragen beantwortet und zugeordnet werden können, versehen wir die Unterlagen mit einer Chiffre.
Dabei gibt es folgendes Spektrum: Normalannahme – Zuschläge – Ausschlüsse – eine Kombination von Zuschlag und Ausschluss – Ablehnung.
Gerade bei Ausschlussklauseln können wir oft auch verbessernde Formulierungen aushandeln oder auch zeitliche Befristungen. Im Zweifel sorgt das dafür, dass Sie Ihre Auszahlung bekommen.
Mehr Details zur anonymen Voranfrage finden Sie hier.
Vorteil der anonymen Voranfrage
Der Vorteil besteht darin, dass es keinen Nachteil gibt. Im Gegenteil bekommt man eine ehrliche Einschätzung, bevor man einen Antrag stellt und seine persönlichen Daten offen legt. Natürlich ist es etwas Fleißarbeit vorweg, aber immer noch besser als die Versicherung Unterlagen von Ärzten einholen zu lassen und dann bis zum Schluss nicht zu wissen, ob und wie man angenommen wird. Geschweige denn, was die Ärzte wirklich diagnostiziert oder angeblich behandelt haben.
In den meisten Fällen sorgt die Nachfrage bei Ärzten dafür, dass Kunden sehr erstaunt über ihre eigenen Erkrankungen sind. Dem gilt es vorzubeugen.
Macht das Einholen eine Patientenakte in jedem Fall Sinn?
Klare Antwort: Nein! Nicht in jedem Fall ist das einholen der Patientenakte oder Abrechnungsauskunft bei der Krankenversicherung sinnvoll. Hier kommt es auf die Beschwerden und den Verlauf an. Man braucht auch nicht in jedem Fall Atteste, oftmals reichen Fragebögen für Risikoprüfer, um sich einen Eindruck zu verschaffen.
In jedem Fall gilt es, mit Fingerspitzengefühl zu arbeiten und auch nicht Dinge aufzubauschen. Das kann auch dazu führen, dass Versicherungsschutz abgelehnt wird. Die Kunst liegt darin, die Fragen der Versicherungen wahrheitsgemäß zu beantworten, aber nicht auf ungestellte Fragen eine Antwort zu geben.
Unabhängige Versicherungsmakler sind teuer, mache ich lieber alles alleine
Mit dieser Aussage werden wir oft konfrontiert, dabei handelt es sich jedoch schlicht um eine Aussage, die hinkt. Zum Einen macht es die Versicherung keinen Cent teurer, wenn Sie die professionelle Hilfe eines unabhängigen Versicherungsmakler in den Bereichen Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Zum Anderen bearbeiten Versicherungen anonyme Anfragen von Endkunden nicht. Würde auch gar nicht funktionieren, weil Sie bei anonymen Anfragen ja gar keine Antwort bekommen könnten 😉 Also keine Scheu, fragen Sie uns im Zweifel lieber.
„Je nach Versicherer, Zielgruppen und der Vertriebsorientierung liegen die Ablehnungen im BU-Leistungsfall wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zwischen 3% und 23% (laut statistischer BU-Auswertung 2015 von fairtest.de). Dabei liegt die Ablehnung wegen grob fahrlässiger Verletzung zwischen 0% und 35% und wegen Vorsatzes oder Arglist bei 65% und 100%. Es ist also eher mit einer Anfechtung als mit einem Rücktritt zu rechnen.“*
Gleiches gilt natürlich auch für Dienstunfähigkeitsversicherungen und Krankenversicherungen. Lesen Sie auch unseren Ratgeber zur Berufsunfähigkeit. Außerdem hier unser Artikel zu Leistungsverweigerung der Versicherer bei falschen Gesundheitsangaben.
Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrer online-Anfrage oder telefonisch 0721 358 369. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
*Quelle: Bert Heidekamp