Pauschale Beihilfe
5. Dezember 2022Besser-Wechselaktion für Haftpflicht, Hausrat, Unfall und Wohngebäudeversicherung
2. März 2023Die Beihilfe in Baden-Württemberg ändert sich zum 01.01.2023, wie derzeit allen Beamten mitgeteilt wird. Dies betrifft insbesondere die Beihilfesätze für Beamte mit zwei und mehr Kindern sowie in der Pensionszeit, die nach dem 31.12.2012 beamtet wurden. Weitere Änderungen der Beihilfe entnehmen Sie bitte dem Schreiben des LBV. Damit wird die PKV weiter gestärkt, trotz pauschaler Beihilfe in BaWü.
Die aktuellen Schreiben dazu werden vom LBV gerade allen Beamten zugestellt. Eine Kopie finden Sie hier: Beihilfeaenderung 01.01.2023 BaWü.pdf.
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Was bedeutet das für die bestehende private Krankenversicherungen mit 50% Leistung zur Beihilfe?
Die bestehenden Verträge bei privaten Krankenversicherungen laufen derzeit nach dem bisherigen Beihilferecht in Baden-Württemberg mit 50% Versicherungsschutz, um es mal pauschal zu benennen. Nach dem neuen Recht ab 01.01.2023 ist natürlich eine Anpassung möglich, wenn
- man zwei oder mehr Kinder hat
- oder Pensionär/in ist
Die PKV kann dann von 50% auf 30% geändert werden.
Wichtig bitte: Wenn ein Kind späterhin aus der Beihilfe herausfällt, ist das bei der PKV wieder meldepflichtig! Die PKV geht dann wieder auf 50% hoch. Bitte beachten Sie die Fristen wenn es soweit ist.
Die Grundsätzliche Anpassung für Beamte auf Probe oder Beamte auf Lebenszeit ohne Kinder
Durch die Änderung der Beihilfehöhe in der Pension auf 70% können Beamte, die aktuell einen 50% Tarif haben, eine Änderung auf einen 20+30 % Tarif in der PKV prüfen lassen. (Oder je nach Anbieter bleibt es ein Tarif mit 50 und bekommt einen Zusatz wie Beispielsweise das „T“, wird aber trotzdem günstiger.) Dies ist dann auch möglich zum Beginn 01.01.2023. Das ist sinnvoll, weil die 20% PKV-Absicherung zur Pension ja wegfallen kann. Beamte in Baden-Württemberg profitieren also zukünftig stark durch diese Änderung, weil die PKV sich in der Pension deutlich reduziert. Dieser Schritt stärkt nicht die pauschale Beihilfe, sondern ist im Gegenteil ein deutliches Pro-PKV für jeden Beamtenanwärter oder angehende Beamte, die halbwegs gesund in die PKV kommen können.
Außerdem müssen für die 20% bei der PKV von den Versicherern auch keine Altersreserven kalkuliert werden. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherungen werden also für Beamte in Baden-Württemberg generell billiger und das Beamte-PKV-System damit gestärkt.
Anwärter und Referendare
Für aktuelle und zukünftige Anwärter und Referendare ändert sich erst einmal nichts, die Tarife sind grundsätzlich ohne Altersrückstellungen kalkuliert und damit ist auch nur ein Baustein von 50% statt wie oben beschrieben 20+30% möglich. Allerdings wird, wie wir leider oft feststellen, falsch verglichen und ausgewählt. Denn die Lockangebote für Referendare unterscheiden sich auch im Beitrag dann stark voneinander, wenn die Beamtung auf Probe ansteht. Wer also vor einer Beamtung auf Probe steht, sollte dringend prüfen, ob nicht ein (letzter) Wechsel der PKV Sinn macht, um einen guten und günstigen Tarif für Vollbeamte zu bekommen. Sprechen Sie uns dazu einfach an.
Was ist nun zu tun zur PKV Umstellung wegen dem Beihilfesatz?
Offen gestanden ist die Mitteilung so frisch, dass die Privaten Krankenversicherungen mit Stand heute (05.12.2022) noch nicht mitgeteilt haben, was für ein Nachweis eingereicht werden soll. Warum? Die PKV darf ja nicht einfach den Versicherungsschutz reduzieren, womit Sie im Leistungsfall in eine Lücke fallen würden. Irgendein Nachweis wird also benötigt werden.
Um den Stein ins Rollen zu bringen:
- Bei dem Infoschreiben ist normalerweise die letzte Seite ein Formular zur Ausfüllen, unten ein Kreuzchen “ Bitte um Prüfung….“ zu machen und zu unterschreiben.
- Wenn Sie uns dieses Formular zusenden, leiten wir es gerne an Ihre entsprechende PKV weiter.
- Wenn Sie noch kein Kunde bei uns sind und Unterstützung in der Abwicklung wünschen, dann melden Sie sich gerne hier. PS: Versicherten der Debeka können wir aufgrund deren Geschäftspolitik leider nicht weiterhelfen.
Ob das dann reicht oder der Änderungsbescheid vom LBV abgewartet werden muss, können wir derzeit noch nicht sagen. In ähnlichen Fällen kam es durch die entsprechenden Postwege und Bearbeitungszeiten (gerade weil es so viele Betroffene gibt) zu Verzögerungen. Wir vermuten daher, dass selbst wenn durch Nachweis und Bearbeitung alles bis zum beispielsweise April dauern würde, die Änderung und Beitragsverrechnung der PKV vermutlich rückwirkend vorgenommen wird. Das ist aber nur eine Vermutung und bitte nicht als Versprechen wahrzunehmen. Die Situation ist in der Art völlig neu für Sie, die Versicherer und uns. Berücksichtigen Sie das bitte, wir machen das beste daraus 🙂
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