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26. Juli 2019FAQ PKV
Die private Krankenversicherung hat mit vielerlei Vorurteilen zu kämpfen. Damit Sie nicht im Ungewissen bleiben, können Sie uns mit Ihren Fragestellungen gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht der häufigen Fragestellungen zusammengetragen.
Ist die PKV im Alter teurer als die GKV?
Die Beitragshöhe ist für viele Interessenten der PKV ein wichtiger Faktor. Von daher ist es allzu verständlich, dass man sich bereits im Vorfeld mit der Finanzierbarkeit im Alter auseinandersetzen möchte.
Hierzu lässt sich sagen, dass die PKV genau wie die gesetzliche Krankenversicherung auch einer jährlichen Teuerungsrate unterliegt. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich seit dem Jahre 1970 bis 2019 die Beiträge im Schnitt um mehr als 5% im Jahr verteuert. Dies liegt nicht nur am ständigen Wandel und Fortschritt in der Medizin, sondern auch daran, dass die Lebenserwartung der Menschen ansteigt.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass sowohl GKV als auch PKV mit fortschreitender Dauer teurer werden. Im Vergleich zur GKV kann Ihnen die private Krankenversicherung jedoch keine vertraglich zugesicherten Leistungen kürzen. Entscheiden Sie sich also für einen Leistungsstarken PKV-Tarif, stehen Ihnen im Alter alle medizinischen Versorgungsmöglichkeiten offen!
Kann ich später wieder zurück in die GKV wechseln?
Ja das ist möglich, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das sind, erfahren Sie am besten in einer persönlichen Beratung bei einem Fachmann für Versicherungsfragen. Denn ganz so einfach ist der Wechsel nämlich nicht.
Schlussendlich ist es auch bei finanziellen Engpässen ratsam bei der PKV zu verbleiben und zur Not in einen kostengünstigeren Tarif Ihrer PKV zu wechseln.
Ist eine PKV mit Familie nicht zu teuer?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht erwerbstätige Familienangehörige über die GKV ohne zusätzliche Kosten mitversichert. Bei der PKV hingegen zahlt jedes Familienmitglied für den eigenen Tarif.
Was für die Beantwortung dieser Frage also bleibt, ist einfachste Rechenarbeit. Wenn man also den Beitrag der GKV zuzüglich der Upgrades für Krankenzusatzversicherungen berücksichtigt, dann rentiert sie sich ab einer Familie mit 4 Kindern und nur einem Verdiener. Bei bis zu drei Kindern kann man also auch mit der PKV eine vergleichbare Beitragshöhe erzielen und dabei meist auf viel umfangreichere Gesundheitsleistungen für die Kinder zurückgreifen. Da jede Familienkonstellation anders ist, empfehlen wir Ihnen eine professionelle Beratung.
Wie funktioniert das mit der Kostenerstattung?
Privatpatienten erhalten nach der ärztlichen Behandlung eine Rechnung zugeschickt. Diese Rechnung ist bei der Krankenversicherung einzureichen. Nach Prüfung der Rechnung überweist der private Krankenversicherer den Rechnungsbetrag auf das Bankkonto des Versicherten. Dieser ist dafür verantwortlich, dass die ärztliche Rechnung beglichen wird.
Achtung bei Selbstbehalt: Einige PKV-Tarife beinhalten einen jährlichen Selbstbehalt. Bis zur Höhe des Selbstbehaltes ist der Versicherte daher verpflichtet die ärztlichen Forderungen auf eigene Rechnung zu begleichen. Diese Möglichkeit bietet dem Versicherten die Möglichkeit die monatlichen Beiträge zu senken. Im Krankheitsfall hat man aber unter Umständen nichts gespart. Ob sich ein Selbstbehalt lohnt, hängt vom gewählten Tarif ab.
Sind PKV-Beiträge steuerlich absetzbar?
Die Beiträge für die PKV gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind somit steuerlich absetzbar. Bei Angestellten und Beamten gilt der jährliche Höchstsatz der steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen von 1900€. Selbstständige hingegen können bis zu 2800€ absetzen.
In der Praxis bedeutet das, dass Sie von Ihrer PKV mitgeteilt bekommen, welche Beiträge steuerlich absetzbar sind. Diese können Sie dann in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Warum Sie von Ihrer Krankenversicherung mitgeteilt bekommen was absetzbar ist und was nicht? Weil das Finanzamt lediglich Beiträge akzeptiert, die einen Versicherungsschutz wie bei der GKV abbilden. Haben Sie also durch Zusatzprodukte Leistungen wie Chefarztbehandlung und Zahnzusatzprodukte, so gehen diese über den vergleichbaren Schutz der GKV hinaus und sind für das Finanzamt nicht abzugsfähig.
Sollten Sie Familienangehörige wie Kinder ebenfalls privat versichert haben, können Sie auch diese Kosten wie oben beschrieben geltend machen.