Unterstützungskasse
Steuern sparen mit der Unterstützungskasse
Die Beiträge sind Betriebsausgaben: abzugsfähig
Die laufenden Zahlungen des Unternehmens an die Unterstützungskasse sind abzugsfähige Betriebsausgaben.
Der Mitarbeiter bzw. geschäftsführende Gesellschafter kann Steuern sparen
Jeder Mitarbeiter eines Unternehmens hat losgelöst von seinem Status die Möglichkeit, selbst an der Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge mit zu wirken, indem er auf Teile seines Gehalts verzichtet. Durch die Umwandlung dieses Verzichtsbetrags in eine Unterstützungskasse werden die steuerpflichtigen Einkünfte des Mitarbeiters gemindert (Entgeltumwandlung). Dadurch ergibt sich eine direkte Steuerersparnis bzw. eine Steuerstundung. Erst in der Rente werden die Versorgungsleistungen (Rente oder Kapital) fällig und unterliegen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit der Lohn- und Einkommenssteuer, die dann in der Regel merklich geringer sind als während der Zeit der Berufstätigkeit.
So funktioniert die Unterstützungskasse
Vorteile Arbeitnehmer
- Optimierung der Versorgung
- Steuerfreiheit während der aktiven Zeit und nachgelagerte Besteuerung der Leistungen bei in der Regel geringerem Steuersatz
- Sozialversicherungsersparnis
- Privatrechtliche Insolvenzsicherung der abgeschlossenen Unterstützungskassen-Versorgung während der Anwartschaft
- Rentable Form der Altersvorsorge
- Zusätzlich zur Pensionskasse bzw. Direktversicherung möglich
Vorteile Arbeitgeber
- Auslagerung der Versorgungsrisiken
- Keine Bilanzierung der Versorgungsverpflichtung
- Motivation der Mitarbeiter
- Zuwendungen als Betriebsausgaben absetzbar
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung
- Individueller Gestaltungsrahmen
- Geringes Verwaltungshonorar