Unabhängige Versicherungsberatung Online
21. April 2020Was du über Versicherungsberater wissen solltest -Wer berät Versicherungen unabhängig?
28. Mai 2020Top Ergebnisse für BU und PKV: Ans Ziel mit der anonymen Risikovoranfrage
Sie wollen eine Versicherung wie zum Beispiel Krankenversicherung, Zusatzkrankenversicherung, Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsabsicherung abschließen. Hier müssen Sie wahrheitsgemäß Gesundheitsfragen innerhalb gewisser Zeiträume beantworten. Damit Sie im Fall der Fälle auch Ihre Leistung aus der Versicherung gezahlt bekommen ist die wahrheitsgemäße und sehr sorgfältige Beantwortung der Fragen von höchster Bedeutung.
Erfahrungsgemäß müssen 9 von 10 Personen, die sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch private Krankenversicherung interessieren, bei den Gesundheitsfragen irgendetwas angeben, was genauer geklärt werden muss. Nun mag der eine oder andere lachen, es wird zum Beispiel noch der gute alte BMI ermittelt. Das ist immer die erste Frage.
Danach geht es weiter mit einer Vielzahl von Fragen. Die meisten beschränken sich nicht auf den aktuellen Gesundheitszustand, sondern vom Tag der Antragstellung 3, 5 oder sogar 10 Jahre taggenau zurück. Man sollte also auch wirklich gut überlegen, damit man nichts vergisst. Alle Fragen sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Oftmals wird auch in der Einleitung zu den Gesundheitsfragen darauf hingewiesen, dass „anzugeben sind auch Dinge, denen Sie keine oder nur eine geringe Bedeutung beimessen“. Die Entscheidung, ob etwas wichtig ist oder nicht, obliegt damit der Risikoprüfung des jeweiligen Versicherers.
Grundsätzlich gibt es folgendes Spektrum für die Beurteilung:
Das Ziel für uns als unabhängige Versicherungsmakler ist immer, eine möglichst gute Annahme für unsere Kunden zu erzielen. Sollte es zu Zuschlägen kommen versuchen wir, diese möglichst gering auszuhandeln oder auch bei Ausschlussklauseln diese entsprechend positiv für Sie zu gestalten. Wie gesagt, das Ziel ist immer möglichst beste Annahme für Sie. Mehr dazu unten.
Anonyme Risikovoranfrage für Berufsunfähigkeitsversicherung und private Krankenversicherung
Das Wesen einer anonymen Voranfrage bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen und Krankenversicherungen liegt darin, dass wir die mit Ihnen aufbereiteten Unterlagen anonymisiert, also ohne Namen und Adresse an die Versicherungen bzw. genauer gesagt die Risikoprüfer weitergeben. Eine anonyme Voranfrage ermöglicht uns damit, die echten Angebote für Sie zu bekommen, die aufgrund der medizinischen Einschätzung entstehen. Bis dahin sind alle Ergebnisse aus Finanztest oder Vergleichsrechnern nichts als Schall und Rauch.
Anonyme Risikovoranfrage – was ist das überhaupt?
Damit die Anfragen beantwortet und zugeordnet werden können, versehen wir die Unterlagen mit einer Chiffre.
Nur unabhängige Versicherungsmakler können und dürfen anonyme Voranfragen stellen. Das liegt daran, dass der Makler mit seinem Status ein sogenannter Sachwalter des Kunden ist und damit den Kunden vertritt, nicht die Versicherung (wie ein Vertreter der für die Versicherung arbeitet). Ein Makler darf sich somit an eine Versicherung wenden nach dem Motto:
Hallo, ich habe hier einen Kunden, der hat das und das. Wie würdet ihr den annehmen, wenn wir einen Antrag stellen würden mit den gleichen Angaben wie hier in der Anfrage?
Natürlich nicht so lapidar. Die Aufbereitung der Informationen ist sehr anspruchsvoll, man muss Beschwerdebilder kennen und das Ganze auch für die Risikoprüfung chick machen, also mögliche erweiterte Fragen dazu kennen und bereits auch im Vorfeld in der Aufbereitung beantworten. Risikoprüfer bearbeiten schließlich auch lieber ordentliche und erklärende Unterlagen als dass sie selbst einen Vorgang x-mal wegen Rückfragen bearbeiten müssen. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit allgemeinen Fragebögen sowie besonderen Fragebögen rund um Gesundheit und Sport für PKV und BU.
Vorteil der anonymen Voranfrage
Der Vorteil besteht darin, dass es keinen Nachteil gibt. Im Gegenteil bekommt man eine ehrliche Einschätzung, bevor man einen Antrag stellt und seine persönlichen Daten offen legt. Natürlich ist es etwas Fleißarbeit vorweg, aber immer noch besser als die Versicherung Unterlagen von Ärzten einholen zu lassen und dann bis zum Schluss nicht zu wissen, ob und wie man angenommen wird. Geschweige denn, was die Ärzte wirklich diagnostiziert oder angeblich behandelt haben.
In den meisten Fällen sorgt die Nachfrage bei Ärzten dafür, dass Kunden sehr erstaunt über ihre eigenen Erkrankungen sind. Dem gilt es vorzubeugen.
✔️Komplett anonym: Voller Datenschutz
✔️Keine Mehrkosten
✔️Valide Angebote trotz Vorerkrankungen, Sportarten oder sonstigem
✔️Sicherheit für Ihre Antragsstellung
Wie Beratung bei uns funktioniert und abläuft? Ganz einfach hier erfahren:
Welche Varianten gibt es für die anonymen Risikovoranfragen und was können die Ergebnisse sein?
Anonyme Risikovoranfragen setzen sich im Wesentlichen aus allgemeinen Fragebögen sowie besonderen Fragebögen zusammen. In vielen Fällen kann es auch sinnvoll sein, dass man sich ärztliche Atteste einholt und eigene Stellungnahmen hinzufügt. Wichtig ist immer ein wahrheitsgemäßes, stimmiges und logisches Gesamtbild. Dabei muss man jedoch auch nicht auf nicht-gestellte-Fragen antworten oder Themen schlechter darstellen als sie sind. Oftmals reichen auch einfache Erklärungen. Sie können uns ruhig glauben, nach ein paar Jahren mit Ausrichtung auf BU oder PKV gibt es in unserem Beruf fast nichts, was man nicht schon mal gehört oder gesehen hat. Wir sind ja eben dafür da, Sie auch in der Aufbereitung zu unterstützen und dann die Anfragen durchzuführen (Dazu siehe auch die Themenseiten mit Ablauf der Beratung BU und Beratung PKV).
Hier ein Beispiel für eine Vorabanfrage BU:
Hier ein Beispiel für eine Vorabanfrage PKV:
In vielen Fällen gibt es auch längere Erklärungen unsererseits oder auch Telefonate um tatsächlich Verhandlungen über die Höhe von Zuschlägen oder die Formulierung von Ausschlussklauseln zu führen. Jedem der denkt unser Beruf besteht nur aus Reden und Kaffee trinken dem kann versichert sein, dass das nicht so ist 😉
Rückmeldungen auf anonyme Voranfragen
Die Rückmeldungen können auch unterschiedlich sein. Da jede Versicherung eine mehr oder weniger individuelle oder eben computergestützte Risikoprüfung hat, kann es sein dass man bspw. mit Heuschnupfen bei der einen Versicherung eine Normalannahme bekommt, bei einer anderen einen Zuschlag. Manche stellen doch noch Rückfragen, weil die Einstufungskriterien anders sind.
Hier ein paar Beispiele:
Top natürlich immer: Die Normalannahme
———————————————————————————————————
Weitere Rückfrage
—————————————————————–
Ausschlussklausel. Dabei besteht oft Verhandlungsspielraum. Der Klassiker ist ein „Ausschluss für Beschwerden an Rücken und Wirbelsäule und Folgen“. Besser ist ein derartiger Ausschluss mit der Erweiterung „Ausgenommen sind Unfälle und Tumore“. Erkennen Sie den Unterschied?
Beispiele für Gesundheitsfragen der Versicherer
Die Risikofragen in der Gesundheitsprüfung unterscheiden sich je nach Thema (BU, PKV, Risikoleben), aber auch je Anbieter. Das können aber auch die Abfragezeiträume (3, 5 oder 10 Jahre) oder selbst die Fragestellungen an sich sein. Kenntnisse hierbei können sich für Sie als Kunde sprichwörtlich bezahlt machen.
Klare Antwort: Nein! Nicht in jedem Fall ist das einholen der Patientenakte oder Abrechnungsauskunft bei der Krankenversicherung sinnvoll. Hier kommt es auf die Beschwerden und den Verlauf an. Man braucht auch nicht in jedem Fall Atteste, oftmals reichen Fragebögen für Risikoprüfer, um sich einen Eindruck zu verschaffen.
In jedem Fall gilt es, mit Fingerspitzengefühl zu arbeiten und auch nicht Dinge aufzubauschen. Das kann auch dazu führen, dass Versicherungsschutz abgelehnt wird. Die Kunst liegt darin, die Fragen der Versicherungen wahrheitsgemäß zu beantworten, aber nicht auf ungestellte Fragen eine Antwort zu geben.
Wenn Sie sich über Ihren Gesundheitsverlauf gemäß den Abfragezeiträumen nicht sicher sind, fragen Sie Ihren behandelnden Arzt und/oder Heilbehandler (z.B. Heilpraktiker). Kann oder will er Ihnen nicht helfen, gibt er Ihnen den Rat erst einmal einen Antrag bei der Versicherung zu stellen, wenden Sie sich zur Kontrolle Ihrer vergangenen Behandlungen und dem Verlauf an Ihre Krankenkasse und stellen keinesfalls erst einmal einen Antrag bei der Gesellschaft!
Im Übrigen haben Sie gemäß § 630g BGB einen Anspruch auf eine Kopie Ihrer Krankenakte. Die Druckkosten gehen zu Ihren Lasten. Eine spätere Richtigstellung Ihre Gesundheitszustandes ist schwer oder kaum möglich und ob sich ein Arzt später noch erinnern kann, dass eine Fehldiagnose oder fehlerhafte Abrechnung stattfand, ist eher unwahrscheinlich. Bedenken Sie, dass Ärzte durch den Zeitdruck jeden Tag sehr viele Patienten behandeln müssen.
„In einem Versicherungsverlauf stand zum Beispiel „Suchtbehandlung (Alkohol)“, es war eine Fehlabrechnung und der Arzt praktizierte nicht mehr. Diese Kundin hatte einen Hürdenlauf von ca. sechs Monaten, um alles wieder richtigstellen zu lassen.
In einem anderen Beispiel hatte der Versicherungsnehmer im Oktober 2010 einen Bandscheibenvorfall. 2011 beantragte er Leistungen bei seinem Versicherer. Nach Prüfung der Unterlagen durch den Versicherer stellten sich mehrere Ungereimtheiten heraus, unter anderem, dass im Versicherungsverlauf eine „Knochen-Prothese/fremder Körperteil“ enthalten war – die der Versicherungsnehmer aber selbst nie hatte. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es im Diagnoseschlüssel eine Verwechslung gegeben hatte. Der Versicherungsnehmer hat für die Richtigstellung knapp ein Jahr benötigt.“*
Bitte beschäftigen Sie sich also vor Antragstellung mit Ihrer „gesundheitlichen Vergangenheit und dem Ist-Stand“. So vermeiden sie späteren Kummer, wenn Sie die Ihnen zustehende Berufsunfähigkeitsrente, Krankentagegeld, Hinterbliebenenversorgung, Zahnzusatzleistung erhalten möchten.
Fazit zu anonymen Voranfragen
Unser eigenes Fazit lautet, dass wir mit Voranfragen bei BU und PKV immer am besten fahren und auch wirklich sehr gute Ergebnisse je nach Angaben, Aufbereitung und Gesundheitsverlauf erzielen können, worauf wir wirklich stolz sind. Das spiegelt sich auch in unseren Bewertungen wieder.
Wir hoffen dass es nun für Sie transparenter ist, wie anonyme Voranfragen funktionieren, welche verschiedenen Optionen es eingangs gibt und welche Vorteile Sie von diesem systematischen Vorgehen haben.
Bei Fragen oder einem Beratungswunsch melden Sie sich gerne mit Ihrer Anfrage.
„Je nach Versicherer, Zielgruppen und der Vertriebsorientierung liegen die Ablehnungen im BU-Leistungsfall wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zwischen 3% und 23% (laut statistischer BU-Auswertung 2015 von fairtest.de). Dabei liegt die Ablehnung wegen grob fahrlässiger Verletzung zwischen 0% und 35% und wegen Vorsatzes oder Arglist bei 65% und 100%. Es ist also eher mit einer Anfechtung als mit einem Rücktritt zu rechnen.“*
Gleiches gilt natürlich auch für Dienstunfähigkeitsversicherungen und Krankenversicherungen. Lesen Sie auch unseren Ratgeber zur Berufsunfähigkeit. Außerdem hier unser Artikel zu Leistungsverweigerung der Versicherer bei falschen Gesundheitsangaben.
*Quelle: Bert Heidekamp
Hier noch ein paar FAQ
Manchmal können wir helfen, manchmal nicht. Eine Ablehnung bei einer Versicherung, warum auch immer oder ob gerechtfertigt oder nicht, wieder gerade zu biegen, ist sehr schwierig.
In vielen Fällen ist das Versichern bei einer anderen Versicherung möglich, auch hier wieder über anonyme Voranfrage und mit dem Hinweis auf bestehende Ablehnung. Etwas anderen als Offenheit hilft an dieser Stelle überhaupt nicht mehr. Sprechen Sie uns gerne an.
Mit dieser Aussage werden wir oft konfrontiert, dabei handelt es sich jedoch schlicht um eine Aussage, die falsch ist. Zum Einen macht es die Versicherung keinen Cent teurer, wenn Sie die professionelle Hilfe eines unabhängigen Versicherungsmakler in den Bereichen Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Zum Anderen bearbeiten Versicherungen anonyme Anfragen von Endkunden nicht. Würde auch gar nicht funktionieren, weil Sie bei anonymen Anfragen ja gar keine Antwort bekommen könnten 😉 Also keine Scheu, fragen Sie uns im Zweifel lieber.
Nein, das geht nicht. Es würde ja bereits daran scheitern, dass eine Versicherung Ihnen nicht antworten könnte, wenn Sie anonymisiert eine Anfrage schicken würden. Darüber hinaus würde eine Anfrage „ich frage für einen Freund“ schlichtweg nicht beantwortet werden.
Anonyme Risikovoranfragen sind alleine unabhängigen Versicherungsmaklern vorbehalten.
Auch Versicherungsvertreter (die also für eine Gesellschaft arbeiten), können keine anonymen Voranfragen stellen. Da wird oftmals auf den „Probeantrag“ verwiesen. Dazu später mehr.
Faktisch: Es gibt keinen Probeantrag.
Ein Antrag ist ein Antrag. Selbst wenn Sie bei einer Versicherung einen Antrag ausfüllen, alle Ihre Daten angeben und unterschreiben (was ja verpflichtend ist) und dann „Probeantrag“ oben drüber schreiben, handelt es sich trotzdem um einen Antrag. Nur dann wird geprüft und nur dann darf die Versicherung nach DSGVO auch erst Ihre Daten verarbeiten.