Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Inhaltsverzeichnis

BU-Wissen für Teilzeitkräfte

Die Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung –
was sie wirklich bedeutet

Über 40 % der Beschäftigten in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Doch viele BU-Versicherungen sind auf sie nicht optimal ausgerichtet. Was das für Ihren Schutz bedeutet – und wie Sie die Teilzeitfalle vermeiden.

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4,89 / 5 bei 832+ Bewertungen
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„Lifestyle-Teilzeit" – mit diesem Begriff hat Bundeskanzler Merz im Frühjahr 2025 eine Debatte losgetreten, die eigentlich längst hätte geführt werden müssen. Denn was politisch kontrovers klingt, ist für Millionen Menschen schlicht Alltag: Rund 40 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Manchmal aus freier Wahl, meistens aber, weil Kinder, pflegebedürftige Eltern oder eine körperliche Belastungsgrenze keine andere Option lassen.

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist mit dem Wechsel in die Teilzeit allerdings nicht gesunken. Es bleibt so real wie vorher – gelegentlich sogar höher, weil viele Menschen, die in Teilzeit arbeiten, gleichzeitig erhebliche Care-Aufgaben schultern und damit insgesamt deutlich mehr leisten als ein klassischer Vollzeittag verspricht. Wer also glaubt, seine BU-Versicherung passe sich automatisch an die veränderte Lebenssituation an, liegt leider oft falsch. Und genau hier wird die sogenannte Teilzeitklausel relevant.

Was diese Klausel ist, warum nicht jede Variante schützt – und warum manche Klauseln die Lage sogar verschlechtern können – erfahren Sie auf dieser Seite. Auf Basis unserer Erfahrung aus über 6.000 BU-Beratungen und dem genauen Blick ins Kleingedruckte der führenden Versicherer.

Das Grundproblem: Die 50-Prozent-Schwelle in der Teilzeit

Um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Klingt abstrakt – ist es aber nicht. Schauen wir uns das mal konkret an.

Stellen Sie sich zwei Erzieherinnen vor, die im selben Kindergarten arbeiten, denselben Beruf ausüben – und dieselbe BU-Versicherung abgeschlossen haben. Erzieherin A arbeitet 40 Stunden pro Woche in Vollzeit. Erzieherin B arbeitet 20 Stunden in Teilzeit, weil sie zwei Kinder betreut.

Beide erkranken. Beide können ihren Beruf noch zu einem gewissen Grad ausüben – sagen wir, etwa 3 bis 4 Stunden täglich.

Rechenbeispiel

Vollzeit vs. Teilzeit – warum die gleiche Diagnose zu unterschiedlichen Ergebnissen führt

Beide können krankheitsbedingt noch 3,5 Stunden täglich arbeiten. Die Prüfung läuft trotzdem völlig unterschiedlich:

✅ Erzieherin A (Vollzeit, 8h/Tag)

BU-Schwelle: Sie muss auf unter 4 Stunden täglich eingeschränkt sein.

3,5 h → berufsunfähig ✓

Leistung wird erbracht. Einschränkung liegt bei 56 %.

❌ Erzieherin B (Teilzeit, 4h/Tag)

BU-Schwelle: Sie muss auf unter 2 Stunden täglich eingeschränkt sein.

3,5 h → KEINE Leistung ✗

Einschränkung liegt nur bei 12,5 % – BU-Grad nicht erreicht.

Gleiche Diagnose. Gleiche Versicherung. Gleicher Beitrag. Kein Cent Leistung für Erzieherin B – weil ihre Ausgangsbasis kleiner ist und der absolute Restleistungswert trotzdem oberhalb der Schwelle liegt.

Das ist keine Kleinigkeit. Hier geht es im Ernstfall um monatliche Rentenzahlungen, die über finanzielle Stabilität oder Absturz entscheiden. Und es trifft überproportional Frauen: Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten zuletzt fast 50 Prozent aller weiblichen Beschäftigten in Teilzeit – gegenüber knapp 12 Prozent der Männer. Die Teilzeitfalle in der BU ist damit auch eine Gerechtigkeitsfrage.

Die vier Szenarien der Teilzeitarbeit – und was sie für Ihren BU-Schutz bedeuten

Nicht jede Teilzeit ist gleich. Warum jemand in Teilzeit arbeitet, kann im Leistungsfall den entscheidenden Unterschied machen. Hier die vier Hauptszenarien:

👶
Kinderbetreuung & Familie
Wer wegen Kinderbetreuung in Teilzeit geht, ist durch die Rechtsprechung des OLG Nürnberg gut abgesichert. Der Versicherer muss in diesem Fall die Vollzeittätigkeit als Prüfungsmaßstab heranziehen – zumindest wenn die Reduzierung nur vorübergehend war.
✓ Rechtsprechung schützt
🏥
Pflege von Angehörigen
Wer einen Elternteil oder Partner pflegt und deshalb seine Stunden reduziert, fällt ebenfalls unter das OLG-Urteil. Besonders stark geschützt ist man bei Anbietern wie der LV 1871 oder der Baloise, die die Pflegetätigkeit selbst als Teil der versicherten Tätigkeit berücksichtigen.
✓ Rechtsprechung + gute Klauseln schützen
💊
Gesundheitlich bedingte Reduzierung
Wer bereits aus gesundheitlichen Gründen kürzergetreten ist, hat im Leistungsfall häufig Schwierigkeiten – unabhängig von der Teilzeitklausel. Hier hilft auch die beste Klausel wenig, weil der eigentliche BU-Auslöser schon vor der Reduzierung lag. Transparenz gegenüber dem Versicherer ist hier essenziell.
⚠ Komplexer Einzelfall
🌴
Freiwillige Teilzeit – Lifestyle
Wer einfach mehr Freizeit möchte und die Stunden dauerhaft reduziert, hat keinen „Anlass" im rechtlichen Sinne. Hier greift das OLG-Urteil nicht, und ohne eine gute Teilzeitklausel im Vertrag droht die Lücke. Dieses Szenario wird mit wachsendem Wohlstand relevanter.
✗ Ohne Klausel kritisch

Was die Rechtsprechung bereits geregelt hat – und was nicht

Bevor wir uns die Klauseln der Versicherer anschauen, lohnt ein Blick auf das, was die Gerichte bereits klargestellt haben.

📜 OLG Nürnberg – Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat geurteilt: Wenn die versicherte Person ihre Arbeitszeit aus einem konkreten Anlass heraus reduziert hat – etwa wegen Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen – und diese Reduzierung nicht dauerhaft angelegt war, dann muss der Versicherer bei der Leistungsprüfung die ursprüngliche Vollzeittätigkeit zugrunde legen.

Das ist eine wichtige Klarstellung. Sie schützt den größten Teil der Teilzeitkräfte in der Praxis – nämlich all jene, die aus familiären Gründen kürzerkgetreten sind. Eine ausdrückliche Teilzeitklausel im Vertrag ist dann nicht zwingend notwendig, aber immer ein zusätzlicher Sicherheitspuffer.

Was das Urteil nicht regelt: Wer dauerhaft und ohne familiären Anlass in Teilzeit wechselt, etwa weil er weniger arbeiten möchte, kann sich auf dieses Urteil nicht berufen. Hier muss der Vertrag selbst die Lösung bieten – und genau da trennt sich die Spreu vom Weizen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 30. November 2015, Aktenzeichen 8 U 697/14

Interessant ist auch: Einige Versicherungsbedingungen enthalten eine Regelung, die selbst bei gesundheitlich bedingter Arbeitszeitreduzierung die Vollzeittätigkeit als Maßstab beibehält. So heißt es etwa im Bedingungswerk des Volkswohl Bund sinngemäß, dass für den Fall einer krankheitsbedingten Teilzeit trotzdem auf die zuletzt ausgeübte Vollzeitbeschäftigung abgestellt wird. Das ist ein echter Mehrwert – und zeigt, dass gute Bedingungen über das hinausgehen, was die Rechtsprechung ohnehin vorschreibt.

Teilzeitklauseln im Vergleich: Wer hat was – und was taugt es wirklich?

Die Branche hat auf das Thema reagiert. Nur leider nicht einheitlich. Grüne Haken im Tarifvergleich sagen hier wenig – entscheidend ist der konkrete Wortlaut. Hier ein Überblick der wichtigsten Varianten:

Versicherer Art der Klausel Zeitliche Begrenzung Besonderheit Bewertung
Condor / R+V Höchste je vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gilt dauerhaft als Grundlage Keine – unbegrenzt Gilt auch bei arbeitgeberseitig angeordneter Kurzarbeit Sehr gut
Nürnberger Beurteilung gemäß der Arbeitszeit vor der Reduzierung auf Teilzeit 10 Jahre nach Reduzierung Für Angestellte und Selbstständige geeignet Sehr gut
LV 1871 Teilzeit + Pflegetätigkeit + Kinderbetreuung werden gemeinsam bewertet Keine – unbegrenzt Gilt ab unter 30 h/Woche; auch Selbstständige eingeschlossen Ok
Baloise Tätigkeit als Hausmann/-frau und Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen wird mitgeprüft Keine – unbegrenzt Fokus auf Care-Aufgaben Gut
Barmenia Gothaer Teilzeit + Pflegetätigkeit oder parallel zur beruflichen Tätigkeit werden Fortbildungen gemeinsam bewertet Keine – unbegrenzt Nur „eine über den eigenen Anteil der Familienversorgung hinaus gehende Tätigkeit" wird berücksichtigt Ok
Volkswohl Bund BU, wenn man nicht mehr mindestens 3 h pro Tag arbeiten kann Keine – unbegrenzt Teilzeit gilt ab <40 h die Woche Gut
Swiss Life BU, wenn man nicht mehr mindestens 3 h pro Tag arbeiten kann Keine Grundlage, als würde man mind. 30 h die Woche arbeiten Gut
Württembergische Vollzeittätigkeit gilt als Grundlage – aber nur nach dem Wechsel in Teilzeit Nur 12 Monate Nach einem Jahr zählt nur noch die Teilzeit – dauerhafter Wechsel ungeschützt Bedingt

⚠ Achtung: Nicht alle Klauseln schützen gleich – auf den Wortlaut kommt es an

Der Versicherungsanalyst Franke und Bornberg hat bereits früh darauf hingewiesen, dass bestimmte Teilzeitklauseln bei genauer Prüfung die Situation sogar verschlechtern können. Konkret: Wenn eine Klausel zwar die Vollzeittätigkeit als Maßstab heranzieht, dabei aber ungünstige Berechnungsansätze eröffnet, kann der Leistungsfall am Ende schwerer zu beweisen sein als ohne Klausel. Der reine Haken im Vergleichsrechner sagt hier nichts aus – wer sich absichern will, muss den Wortlaut der Bedingungen lesen. Oder jemanden fragen, der das täglich für seine Kunden tut.

Wann ist die Teilzeitklausel wirklich entscheidend?

Ehrlich gesagt: Für viele Menschen ist die Teilzeitklausel kein kriegsentscheidender Faktor – zumindest nicht sofort. Wer in Teilzeit geht, weil Kinder oder Pflege es erfordern, hat durch die Rechtsprechung bereits eine solide Grundabsicherung. Trotzdem gibt es Situationen, in denen die Klausel den Unterschied zwischen Leistung und Leer-ausgang macht:

Szenario 1: Dauerhafter Wechsel ohne Anlass

Sie möchten ab 40 weniger arbeiten – weil Sie es sich leisten können

Sie haben gut gespart, möchten mehr Zeit für sich und reduzieren auf 25 Stunden pro Woche – ohne Kinder, ohne Pflege, einfach so. Diese Situation wird mit wachsendem Wohlstand und neuen Arbeitsmodellen immer häufiger. Das OLG-Urteil greift hier nicht. Wer in diesem Fall berufsunfähig wird, muss nachweisen, nur noch 12,5 Stunden pro Woche leisten zu können. Mit einer guten Teilzeitklausel – die die ursprüngliche Vollzeittätigkeit als Maßstab behält – ist die Hürde deutlich niedriger.

Szenario 2: Abschluss bereits in Teilzeit

Sie schließen Ihre BU ab, während Sie schon in Teilzeit arbeiten

Wer seine BU-Versicherung in einer Teilzeitphase abschließt – etwa während der Elternzeit oder eines Sabbaticals – hat als Ausgangsposition nur die aktuelle Teilzeittätigkeit. Versicherer, die die Arbeitszeit bei Vertragsabschluss „einfrieren", bieten hier keinen Vorteil. Klauseln, die die höchste je vertraglich vereinbarte Arbeitszeit heranziehen, sind in diesem Fall besonders wertvoll.

Szenario 3: Späterer Stundenwechsel über viele Jahre

Zwischen Vertragsabschluss und Leistungsfall liegen Jahrzehnte

Eine BU-Versicherung läuft oft 30 Jahre oder länger. In dieser Zeit verändert sich das Leben erheblich. Wer heute Vollzeit arbeitet, könnte in 15 Jahren in Teilzeit sein – und das aus den unterschiedlichsten Gründen. Klauseln mit zeitlicher Begrenzung auf 12 Monate, wie bei der Württembergischen, greifen in diesem Szenario schlicht nicht mehr. Darum ist eine unbegrenzte Klausel langfristig betrachtet die robustere Wahl.

💡 Unser Hinweis aus der Praxis

Wir beobachten in unserer Beratung immer wieder, dass Kunden mit einer bestehenden BU-Versicherung nicht wissen, ob ihre Police eine Teilzeitklausel enthält – und wenn ja, welche Variante. Das lässt sich leicht herausfinden: Schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen unter dem Begriff „Teilzeit" oder „Teilzeittätigkeit". Wir helfen Ihnen gerne beim kostenlosen BU-Check, wenn Sie unsicher sind.

Haben Sie eine Teilzeit-taugliche BU-Versicherung?

Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag – oder helfen Ihnen, den richtigen neu abzuschließen. Ohne Provisionsinteresse, weil alle unsere Berater Festgehalt erhalten.

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Was wir aus 6.000+ BU-Beratungen mitgenommen haben

Das Thema Teilzeit und BU beschäftigt uns schon lange – nicht als theoretische Debatte, sondern als ganz praktische Frage im Gespräch mit unseren Kunden. Und dabei fällt uns immer wieder auf, wie wenig Bewusstsein für dieses Thema besteht. Nicht bei den Kunden. Sondern bei den Beratern.

Viele Berater, die auf Provisionsbasis arbeiten, haben schlicht kein Interesse daran, einen Tarif zu empfehlen, bei dem die Teilzeitklausel gut ist – wenn der Tarif daneben in anderen Bereichen nur mittelmäßig ist und weniger Provision bringt. Das klingt zynisch, ist aber systemimmanent. Wer von einer Versicherungsgesellschaft bezahlt wird, berät zwangsläufig anders als jemand, dem das egal sein kann, weil er ein festes Gehalt hat.

Wir haben bei Der Fairsicherungsladen deshalb von Anfang an darauf bestanden, dass alle unsere Berater Festgehalt erhalten. Kein Bonus für einen Abschluss. Keine Mindestquote. Keine bevorzugten Partner. Das bedeutet: Wenn die LV 1871 für eine Lehrerin in Teilzeit die bessere Lösung ist, empfehlen wir die LV 1871. Wenn bei einem jungen Ingenieur in Vollzeit ein anderer Anbieter besser passt, empfehlen wir den. So einfach ist das – oder sollte es zumindest sein.

Was wir konkret in der Beratung sehen: Die Teilzeitklausel wird von Kunden selten aktiv angesprochen – aber sobald wir das Thema in die Beratung einbringen, folgt fast immer ein „Oh, das wusste ich nicht." Und dann kommt die nächste Frage: „Steht das auch in meiner bestehenden Versicherung?" Meistens nicht – oder in einer abgeschwächten Version.

Unser Rat daher: Wer eine BU hat, die vor 2019 abgeschlossen wurde, sollte die Bedingungen unbedingt prüfen lassen. Vor 2019 gab es die Teilzeitklausel als solche noch gar nicht am Markt. Und auch bei neueren Verträgen ist nicht automatisch alles gut, nur weil im Vergleich ein grüner Haken steht.

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Wir lesen das Kleingedruckte. Teilzeitklausel, Nachversicherungsgarantie, Verweisungsverzicht – wir prüfen, was im Leistungsfall zählt.

★★★★★
Ich hatte keine Ahnung, dass meine bestehende BU für meine aktuelle Teilzeitsituation nicht optimal aufgestellt war. Bernd hat mir das verständlich erklärt und eine Lösung gefunden, ohne mir gleich einen neuen Vertrag aufschwatzen zu wollen.
Monika H. – Lehrerin, 38 Jahre
★★★★★
Kein aktiver Druck hin zu einem bestimmten Tarif. Sehr neutral, sehr objektiv. Man merkt, dass hier wirklich beraten und nicht verkauft wird. Das ist heute leider keine Selbstverständlichkeit mehr.
Hr. Krause – ProvenExpert-Bewertung

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Ob Sie eine bestehende BU auf Teilzeittauglichkeit prüfen lassen möchten oder neu absichern wollen – sprechen Sie mit uns. Wir melden uns schnell bei Ihnen.

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Häufige Fragen zur BU-Teilzeitklausel

Was ist die Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung?+
Die Teilzeitklausel regelt, welche Arbeitszeit bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit zugrunde gelegt wird, wenn die versicherte Person in Teilzeit tätig ist. Ziel ist es, Teilzeitkräfte nicht schlechter zu stellen als Vollzeitbeschäftigte. Ohne diese Klausel muss eine Teilzeitkraft im Verhältnis deutlich stärker eingeschränkt sein, um die gesetzliche 50-Prozent-Schwelle zu erreichen.
Brauche ich als Teilzeitkraft zwingend eine BU mit Teilzeitklausel?+
Nicht in jedem Fall. Wer in Teilzeit arbeitet, weil Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen sind, ist durch das Urteil des OLG Nürnberg bereits gut abgesichert. Wer dagegen dauerhaft und ohne konkreten Anlass in Teilzeit wechselt, sollte unbedingt auf eine gute Teilzeitklausel im Vertrag achten. Ein BU-Spezialist kann Ihre individuelle Situation einschätzen.
Welche Versicherer bieten die beste Teilzeitklausel?+
Zu den Anbietern mit aktuell besonders starken Klauseln zählen Condor, R+V und die Nürnberger. LV 1871, Baloise, Volkswohl Bund und Swiss Life bieten ebenfalls solide Lösungen. Weniger überzeugend ist die Klausel der Württembergischen, die nur 12 Monate nach dem Wechsel in Teilzeit gilt. Welche Lösung für Sie passt, hängt aber vom Gesamtpaket ab – Tarif, Preis, Bedingungen und Ihrer persönlichen Situation.
Was passiert, wenn meine BU keine Teilzeitklausel hat?+
Dann wird die zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrem tatsächlichen Umfang zur Prüfungsgrundlage. Wer 20 Stunden pro Woche arbeitet, muss nachweisen, keine 10 Stunden mehr leisten zu können. Das ist in der Praxis deutlich schwerer darzustellen als bei einer Vollzeitkraft. In bestimmten Fällen – Kindererziehung, Pflege – hilft das OLG-Urteil, bei dauerhafter Freizeitnutzung der Teilzeit jedoch nicht.
Ist die Teilzeitklausel der Württembergischen empfehlenswert?+
Nur bedingt. Die Württembergische schützt lediglich für 12 Monate nach dem Wechsel in Teilzeit. Wer dauerhaft kürzertreten ist und erst nach Ablauf dieser Frist berufsunfähig wird, hat keinen Vorteil durch die Klausel. Außerdem wurde bereits kritisiert, dass der Wortlaut theoretisch zu Berechnungen führen kann, die ungünstiger sind als ohne Klausel. Im Vergleich zu unbegrenzt geltenden Lösungen wie bei Condor oder R+V ist das ein deutlicher Nachteil.
Kann ich meine bestehende BU nachträglich um eine Teilzeitklausel ergänzen?+
Das ist in der Regel nicht möglich – Versicherungsbedingungen lassen sich nachträglich nicht beliebig erweitern. Was jedoch möglich ist: Die Nutzung von Nachversicherungsgarantien, falls Ihr Vertrag diese enthält, oder – bei deutlich schlechteren Bedingungen – ein geprüfter Wechsel zu einem besseren Tarif. Ob sich das lohnt und wie es geht, besprechen wir gerne in einer unverbindlichen Beratung mit Ihnen.

Ihre BU sollte zu Ihrem Leben passen – heute und in Zukunft.

Ob Vollzeit, Teilzeit oder irgendwo dazwischen: Wir finden die BU-Versicherung, die wirklich schützt. Unverbindlich, ohne Kostendruck und mit dem Blick aufs Kleingedruckte.

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BU-Wissen für Teilzeitkräfte

Die Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung –
was sie wirklich bedeutet

Über 40 % der Beschäftigten in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Doch viele BU-Versicherungen sind auf sie nicht optimal ausgerichtet. Was das für Ihren Schutz bedeutet – und wie Sie die Teilzeitfalle vermeiden.

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„Lifestyle-Teilzeit" – mit diesem Begriff hat Bundeskanzler Merz im Frühjahr 2025 eine Debatte losgetreten, die eigentlich längst hätte geführt werden müssen. Denn was politisch kontrovers klingt, ist für Millionen Menschen schlicht Alltag: Rund 40 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Manchmal aus freier Wahl, meistens aber, weil Kinder, pflegebedürftige Eltern oder eine körperliche Belastungsgrenze keine andere Option lassen.

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist mit dem Wechsel in die Teilzeit allerdings nicht gesunken. Es bleibt so real wie vorher – gelegentlich sogar höher, weil viele Menschen, die in Teilzeit arbeiten, gleichzeitig erhebliche Care-Aufgaben schultern und damit insgesamt deutlich mehr leisten als ein klassischer Vollzeittag verspricht. Wer also glaubt, seine BU-Versicherung passe sich automatisch an die veränderte Lebenssituation an, liegt leider oft falsch. Und genau hier wird die sogenannte Teilzeitklausel relevant.

Was diese Klausel ist, warum nicht jede Variante schützt – und warum manche Klauseln die Lage sogar verschlechtern können – erfahren Sie auf dieser Seite. Auf Basis unserer Erfahrung aus über 6.000 BU-Beratungen und dem genauen Blick ins Kleingedruckte der führenden Versicherer.

Das Grundproblem: Die 50-Prozent-Schwelle in der Teilzeit

Um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Klingt abstrakt – ist es aber nicht. Schauen wir uns das mal konkret an.

Stellen Sie sich zwei Erzieherinnen vor, die im selben Kindergarten arbeiten, denselben Beruf ausüben – und dieselbe BU-Versicherung abgeschlossen haben. Erzieherin A arbeitet 40 Stunden pro Woche in Vollzeit. Erzieherin B arbeitet 20 Stunden in Teilzeit, weil sie zwei Kinder betreut.

Beide erkranken. Beide können ihren Beruf noch zu einem gewissen Grad ausüben – sagen wir, etwa 3 bis 4 Stunden täglich.

Rechenbeispiel

Vollzeit vs. Teilzeit – warum die gleiche Diagnose zu unterschiedlichen Ergebnissen führt

Beide können krankheitsbedingt noch 3,5 Stunden täglich arbeiten. Die Prüfung läuft trotzdem völlig unterschiedlich:

✅ Erzieherin A (Vollzeit, 8h/Tag)

BU-Schwelle: Sie muss auf unter 4 Stunden täglich eingeschränkt sein.

3,5 h → berufsunfähig ✓

Leistung wird erbracht. Einschränkung liegt bei 56 %.

❌ Erzieherin B (Teilzeit, 4h/Tag)

BU-Schwelle: Sie muss auf unter 2 Stunden täglich eingeschränkt sein.

3,5 h → KEINE Leistung ✗

Einschränkung liegt nur bei 12,5 % – BU-Grad nicht erreicht.

Gleiche Diagnose. Gleiche Versicherung. Gleicher Beitrag. Kein Cent Leistung für Erzieherin B – weil ihre Ausgangsbasis kleiner ist und der absolute Restleistungswert trotzdem oberhalb der Schwelle liegt.

Das ist keine Kleinigkeit. Hier geht es im Ernstfall um monatliche Rentenzahlungen, die über finanzielle Stabilität oder Absturz entscheiden. Und es trifft überproportional Frauen: Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten zuletzt fast 50 Prozent aller weiblichen Beschäftigten in Teilzeit – gegenüber knapp 12 Prozent der Männer. Die Teilzeitfalle in der BU ist damit auch eine Gerechtigkeitsfrage.

Die vier Szenarien der Teilzeitarbeit – und was sie für Ihren BU-Schutz bedeuten

Nicht jede Teilzeit ist gleich. Warum jemand in Teilzeit arbeitet, kann im Leistungsfall den entscheidenden Unterschied machen. Hier die vier Hauptszenarien:

👶
Kinderbetreuung & Familie
Wer wegen Kinderbetreuung in Teilzeit geht, ist durch die Rechtsprechung des OLG Nürnberg gut abgesichert. Der Versicherer muss in diesem Fall die Vollzeittätigkeit als Prüfungsmaßstab heranziehen – zumindest wenn die Reduzierung nur vorübergehend war.
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Wer einen Elternteil oder Partner pflegt und deshalb seine Stunden reduziert, fällt ebenfalls unter das OLG-Urteil. Besonders stark geschützt ist man bei Anbietern wie der LV 1871 oder der Baloise, die die Pflegetätigkeit selbst als Teil der versicherten Tätigkeit berücksichtigen.
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Was die Rechtsprechung bereits geregelt hat – und was nicht

Bevor wir uns die Klauseln der Versicherer anschauen, lohnt ein Blick auf das, was die Gerichte bereits klargestellt haben.

📜 OLG Nürnberg – Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat geurteilt: Wenn die versicherte Person ihre Arbeitszeit aus einem konkreten Anlass heraus reduziert hat – etwa wegen Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen – und diese Reduzierung nicht dauerhaft angelegt war, dann muss der Versicherer bei der Leistungsprüfung die ursprüngliche Vollzeittätigkeit zugrunde legen.

Das ist eine wichtige Klarstellung. Sie schützt den größten Teil der Teilzeitkräfte in der Praxis – nämlich all jene, die aus familiären Gründen kürzerkgetreten sind. Eine ausdrückliche Teilzeitklausel im Vertrag ist dann nicht zwingend notwendig, aber immer ein zusätzlicher Sicherheitspuffer.

Was das Urteil nicht regelt: Wer dauerhaft und ohne familiären Anlass in Teilzeit wechselt, etwa weil er weniger arbeiten möchte, kann sich auf dieses Urteil nicht berufen. Hier muss der Vertrag selbst die Lösung bieten – und genau da trennt sich die Spreu vom Weizen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 30. November 2015, Aktenzeichen 8 U 697/14

Interessant ist auch: Einige Versicherungsbedingungen enthalten eine Regelung, die selbst bei gesundheitlich bedingter Arbeitszeitreduzierung die Vollzeittätigkeit als Maßstab beibehält. So heißt es etwa im Bedingungswerk des Volkswohl Bund sinngemäß, dass für den Fall einer krankheitsbedingten Teilzeit trotzdem auf die zuletzt ausgeübte Vollzeitbeschäftigung abgestellt wird. Das ist ein echter Mehrwert – und zeigt, dass gute Bedingungen über das hinausgehen, was die Rechtsprechung ohnehin vorschreibt.

Teilzeitklauseln im Vergleich: Wer hat was – und was taugt es wirklich?

Die Branche hat auf das Thema reagiert. Nur leider nicht einheitlich. Grüne Haken im Tarifvergleich sagen hier wenig – entscheidend ist der konkrete Wortlaut. Hier ein Überblick der wichtigsten Varianten:

Versicherer Art der Klausel Zeitliche Begrenzung Besonderheit Bewertung
Condor / R+V Höchste je vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gilt dauerhaft als Grundlage Keine – unbegrenzt Gilt auch bei arbeitgeberseitig angeordneter Kurzarbeit Sehr gut
Nürnberger Beurteilung gemäß der Arbeitszeit vor der Reduzierung auf Teilzeit 10 Jahre nach Reduzierung Für Angestellte und Selbstständige geeignet Sehr gut
LV 1871 Teilzeit + Pflegetätigkeit + Kinderbetreuung werden gemeinsam bewertet Keine – unbegrenzt Gilt ab unter 30 h/Woche; auch Selbstständige eingeschlossen Ok
Baloise Tätigkeit als Hausmann/-frau und Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen wird mitgeprüft Keine – unbegrenzt Fokus auf Care-Aufgaben Gut
Barmenia Gothaer Teilzeit + Pflegetätigkeit oder parallel zur beruflichen Tätigkeit werden Fortbildungen gemeinsam bewertet Keine – unbegrenzt Nur „eine über den eigenen Anteil der Familienversorgung hinaus gehende Tätigkeit" wird berücksichtigt Ok
Volkswohl Bund BU, wenn man nicht mehr mindestens 3 h pro Tag arbeiten kann Keine – unbegrenzt Teilzeit gilt ab <40 h die Woche Gut
Swiss Life BU, wenn man nicht mehr mindestens 3 h pro Tag arbeiten kann Keine Grundlage, als würde man mind. 30 h die Woche arbeiten Gut
Württembergische Vollzeittätigkeit gilt als Grundlage – aber nur nach dem Wechsel in Teilzeit Nur 12 Monate Nach einem Jahr zählt nur noch die Teilzeit – dauerhafter Wechsel ungeschützt Bedingt

⚠ Achtung: Nicht alle Klauseln schützen gleich – auf den Wortlaut kommt es an

Der Versicherungsanalyst Franke und Bornberg hat bereits früh darauf hingewiesen, dass bestimmte Teilzeitklauseln bei genauer Prüfung die Situation sogar verschlechtern können. Konkret: Wenn eine Klausel zwar die Vollzeittätigkeit als Maßstab heranzieht, dabei aber ungünstige Berechnungsansätze eröffnet, kann der Leistungsfall am Ende schwerer zu beweisen sein als ohne Klausel. Der reine Haken im Vergleichsrechner sagt hier nichts aus – wer sich absichern will, muss den Wortlaut der Bedingungen lesen. Oder jemanden fragen, der das täglich für seine Kunden tut.

Wann ist die Teilzeitklausel wirklich entscheidend?

Ehrlich gesagt: Für viele Menschen ist die Teilzeitklausel kein kriegsentscheidender Faktor – zumindest nicht sofort. Wer in Teilzeit geht, weil Kinder oder Pflege es erfordern, hat durch die Rechtsprechung bereits eine solide Grundabsicherung. Trotzdem gibt es Situationen, in denen die Klausel den Unterschied zwischen Leistung und Leer-ausgang macht:

Szenario 1: Dauerhafter Wechsel ohne Anlass

Sie möchten ab 40 weniger arbeiten – weil Sie es sich leisten können

Sie haben gut gespart, möchten mehr Zeit für sich und reduzieren auf 25 Stunden pro Woche – ohne Kinder, ohne Pflege, einfach so. Diese Situation wird mit wachsendem Wohlstand und neuen Arbeitsmodellen immer häufiger. Das OLG-Urteil greift hier nicht. Wer in diesem Fall berufsunfähig wird, muss nachweisen, nur noch 12,5 Stunden pro Woche leisten zu können. Mit einer guten Teilzeitklausel – die die ursprüngliche Vollzeittätigkeit als Maßstab behält – ist die Hürde deutlich niedriger.

Szenario 2: Abschluss bereits in Teilzeit

Sie schließen Ihre BU ab, während Sie schon in Teilzeit arbeiten

Wer seine BU-Versicherung in einer Teilzeitphase abschließt – etwa während der Elternzeit oder eines Sabbaticals – hat als Ausgangsposition nur die aktuelle Teilzeittätigkeit. Versicherer, die die Arbeitszeit bei Vertragsabschluss „einfrieren", bieten hier keinen Vorteil. Klauseln, die die höchste je vertraglich vereinbarte Arbeitszeit heranziehen, sind in diesem Fall besonders wertvoll.

Szenario 3: Späterer Stundenwechsel über viele Jahre

Zwischen Vertragsabschluss und Leistungsfall liegen Jahrzehnte

Eine BU-Versicherung läuft oft 30 Jahre oder länger. In dieser Zeit verändert sich das Leben erheblich. Wer heute Vollzeit arbeitet, könnte in 15 Jahren in Teilzeit sein – und das aus den unterschiedlichsten Gründen. Klauseln mit zeitlicher Begrenzung auf 12 Monate, wie bei der Württembergischen, greifen in diesem Szenario schlicht nicht mehr. Darum ist eine unbegrenzte Klausel langfristig betrachtet die robustere Wahl.

💡 Unser Hinweis aus der Praxis

Wir beobachten in unserer Beratung immer wieder, dass Kunden mit einer bestehenden BU-Versicherung nicht wissen, ob ihre Police eine Teilzeitklausel enthält – und wenn ja, welche Variante. Das lässt sich leicht herausfinden: Schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen unter dem Begriff „Teilzeit" oder „Teilzeittätigkeit". Wir helfen Ihnen gerne beim kostenlosen BU-Check, wenn Sie unsicher sind.

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Das Thema Teilzeit und BU beschäftigt uns schon lange – nicht als theoretische Debatte, sondern als ganz praktische Frage im Gespräch mit unseren Kunden. Und dabei fällt uns immer wieder auf, wie wenig Bewusstsein für dieses Thema besteht. Nicht bei den Kunden. Sondern bei den Beratern.

Viele Berater, die auf Provisionsbasis arbeiten, haben schlicht kein Interesse daran, einen Tarif zu empfehlen, bei dem die Teilzeitklausel gut ist – wenn der Tarif daneben in anderen Bereichen nur mittelmäßig ist und weniger Provision bringt. Das klingt zynisch, ist aber systemimmanent. Wer von einer Versicherungsgesellschaft bezahlt wird, berät zwangsläufig anders als jemand, dem das egal sein kann, weil er ein festes Gehalt hat.

Wir haben bei Der Fairsicherungsladen deshalb von Anfang an darauf bestanden, dass alle unsere Berater Festgehalt erhalten. Kein Bonus für einen Abschluss. Keine Mindestquote. Keine bevorzugten Partner. Das bedeutet: Wenn die LV 1871 für eine Lehrerin in Teilzeit die bessere Lösung ist, empfehlen wir die LV 1871. Wenn bei einem jungen Ingenieur in Vollzeit ein anderer Anbieter besser passt, empfehlen wir den. So einfach ist das – oder sollte es zumindest sein.

Was wir konkret in der Beratung sehen: Die Teilzeitklausel wird von Kunden selten aktiv angesprochen – aber sobald wir das Thema in die Beratung einbringen, folgt fast immer ein „Oh, das wusste ich nicht." Und dann kommt die nächste Frage: „Steht das auch in meiner bestehenden Versicherung?" Meistens nicht – oder in einer abgeschwächten Version.

Unser Rat daher: Wer eine BU hat, die vor 2019 abgeschlossen wurde, sollte die Bedingungen unbedingt prüfen lassen. Vor 2019 gab es die Teilzeitklausel als solche noch gar nicht am Markt. Und auch bei neueren Verträgen ist nicht automatisch alles gut, nur weil im Vergleich ein grüner Haken steht.

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Häufige Fragen zur BU-Teilzeitklausel

Was ist die Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung?+
Die Teilzeitklausel regelt, welche Arbeitszeit bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit zugrunde gelegt wird, wenn die versicherte Person in Teilzeit tätig ist. Ziel ist es, Teilzeitkräfte nicht schlechter zu stellen als Vollzeitbeschäftigte. Ohne diese Klausel muss eine Teilzeitkraft im Verhältnis deutlich stärker eingeschränkt sein, um die gesetzliche 50-Prozent-Schwelle zu erreichen.
Brauche ich als Teilzeitkraft zwingend eine BU mit Teilzeitklausel?+
Nicht in jedem Fall. Wer in Teilzeit arbeitet, weil Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen sind, ist durch das Urteil des OLG Nürnberg bereits gut abgesichert. Wer dagegen dauerhaft und ohne konkreten Anlass in Teilzeit wechselt, sollte unbedingt auf eine gute Teilzeitklausel im Vertrag achten. Ein BU-Spezialist kann Ihre individuelle Situation einschätzen.
Welche Versicherer bieten die beste Teilzeitklausel?+
Zu den Anbietern mit aktuell besonders starken Klauseln zählen Condor, R+V und die Nürnberger. LV 1871, Baloise, Volkswohl Bund und Swiss Life bieten ebenfalls solide Lösungen. Weniger überzeugend ist die Klausel der Württembergischen, die nur 12 Monate nach dem Wechsel in Teilzeit gilt. Welche Lösung für Sie passt, hängt aber vom Gesamtpaket ab – Tarif, Preis, Bedingungen und Ihrer persönlichen Situation.
Was passiert, wenn meine BU keine Teilzeitklausel hat?+
Dann wird die zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrem tatsächlichen Umfang zur Prüfungsgrundlage. Wer 20 Stunden pro Woche arbeitet, muss nachweisen, keine 10 Stunden mehr leisten zu können. Das ist in der Praxis deutlich schwerer darzustellen als bei einer Vollzeitkraft. In bestimmten Fällen – Kindererziehung, Pflege – hilft das OLG-Urteil, bei dauerhafter Freizeitnutzung der Teilzeit jedoch nicht.
Ist die Teilzeitklausel der Württembergischen empfehlenswert?+
Nur bedingt. Die Württembergische schützt lediglich für 12 Monate nach dem Wechsel in Teilzeit. Wer dauerhaft kürzertreten ist und erst nach Ablauf dieser Frist berufsunfähig wird, hat keinen Vorteil durch die Klausel. Außerdem wurde bereits kritisiert, dass der Wortlaut theoretisch zu Berechnungen führen kann, die ungünstiger sind als ohne Klausel. Im Vergleich zu unbegrenzt geltenden Lösungen wie bei Condor oder R+V ist das ein deutlicher Nachteil.
Kann ich meine bestehende BU nachträglich um eine Teilzeitklausel ergänzen?+
Das ist in der Regel nicht möglich – Versicherungsbedingungen lassen sich nachträglich nicht beliebig erweitern. Was jedoch möglich ist: Die Nutzung von Nachversicherungsgarantien, falls Ihr Vertrag diese enthält, oder – bei deutlich schlechteren Bedingungen – ein geprüfter Wechsel zu einem besseren Tarif. Ob sich das lohnt und wie es geht, besprechen wir gerne in einer unverbindlichen Beratung mit Ihnen.

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