Die Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung –
was sie wirklich bedeutet
Über 40 % der Beschäftigten in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Doch viele BU-Versicherungen sind auf sie nicht optimal ausgerichtet. Was das für Ihren Schutz bedeutet – und wie Sie die Teilzeitfalle vermeiden.
- Das Grundproblem: Warum Teilzeit in der BU zum Nachteil werden kann
- Die vier Szenarien der Teilzeitarbeit
- Was das OLG Nürnberg bereits geregelt hat
- Teilzeitklauseln im Vergleich: Wer bietet was?
- Wann ist die Klausel wirklich entscheidend?
- Unsere Erfahrung aus 6.000+ BU-Beratungen
- FAQ: Ihre Fragen zur Teilzeitklausel
„Lifestyle-Teilzeit" – mit diesem Begriff hat Bundeskanzler Merz im Frühjahr 2025 eine Debatte losgetreten, die eigentlich längst hätte geführt werden müssen. Denn was politisch kontrovers klingt, ist für Millionen Menschen schlicht Alltag: Rund 40 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Manchmal aus freier Wahl, meistens aber, weil Kinder, pflegebedürftige Eltern oder eine körperliche Belastungsgrenze keine andere Option lassen.
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist mit dem Wechsel in die Teilzeit allerdings nicht gesunken. Es bleibt so real wie vorher – gelegentlich sogar höher, weil viele Menschen, die in Teilzeit arbeiten, gleichzeitig erhebliche Care-Aufgaben schultern und damit insgesamt deutlich mehr leisten als ein klassischer Vollzeittag verspricht. Wer also glaubt, seine BU-Versicherung passe sich automatisch an die veränderte Lebenssituation an, liegt leider oft falsch. Und genau hier wird die sogenannte Teilzeitklausel relevant.
Was diese Klausel ist, warum nicht jede Variante schützt – und warum manche Klauseln die Lage sogar verschlechtern können – erfahren Sie auf dieser Seite. Auf Basis unserer Erfahrung aus über 6.000 BU-Beratungen und dem genauen Blick ins Kleingedruckte der führenden Versicherer.
Das Grundproblem: Die 50-Prozent-Schwelle in der Teilzeit
Um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Klingt abstrakt – ist es aber nicht. Schauen wir uns das mal konkret an.
Stellen Sie sich zwei Erzieherinnen vor, die im selben Kindergarten arbeiten, denselben Beruf ausüben – und dieselbe BU-Versicherung abgeschlossen haben. Erzieherin A arbeitet 40 Stunden pro Woche in Vollzeit. Erzieherin B arbeitet 20 Stunden in Teilzeit, weil sie zwei Kinder betreut.
Beide erkranken. Beide können ihren Beruf noch zu einem gewissen Grad ausüben – sagen wir, etwa 3 bis 4 Stunden täglich.
Vollzeit vs. Teilzeit – warum die gleiche Diagnose zu unterschiedlichen Ergebnissen führt
Beide können krankheitsbedingt noch 3,5 Stunden täglich arbeiten. Die Prüfung läuft trotzdem völlig unterschiedlich:
✅ Erzieherin A (Vollzeit, 8h/Tag)
BU-Schwelle: Sie muss auf unter 4 Stunden täglich eingeschränkt sein.
Leistung wird erbracht. Einschränkung liegt bei 56 %.
❌ Erzieherin B (Teilzeit, 4h/Tag)
BU-Schwelle: Sie muss auf unter 2 Stunden täglich eingeschränkt sein.
Einschränkung liegt nur bei 12,5 % – BU-Grad nicht erreicht.
Gleiche Diagnose. Gleiche Versicherung. Gleicher Beitrag. Kein Cent Leistung für Erzieherin B – weil ihre Ausgangsbasis kleiner ist und der absolute Restleistungswert trotzdem oberhalb der Schwelle liegt.
Das ist keine Kleinigkeit. Hier geht es im Ernstfall um monatliche Rentenzahlungen, die über finanzielle Stabilität oder Absturz entscheiden. Und es trifft überproportional Frauen: Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten zuletzt fast 50 Prozent aller weiblichen Beschäftigten in Teilzeit – gegenüber knapp 12 Prozent der Männer. Die Teilzeitfalle in der BU ist damit auch eine Gerechtigkeitsfrage.
Die vier Szenarien der Teilzeitarbeit – und was sie für Ihren BU-Schutz bedeuten
Nicht jede Teilzeit ist gleich. Warum jemand in Teilzeit arbeitet, kann im Leistungsfall den entscheidenden Unterschied machen. Hier die vier Hauptszenarien:
Was die Rechtsprechung bereits geregelt hat – und was nicht
Bevor wir uns die Klauseln der Versicherer anschauen, lohnt ein Blick auf das, was die Gerichte bereits klargestellt haben.
📜 OLG Nürnberg – Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat geurteilt: Wenn die versicherte Person ihre Arbeitszeit aus einem konkreten Anlass heraus reduziert hat – etwa wegen Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen – und diese Reduzierung nicht dauerhaft angelegt war, dann muss der Versicherer bei der Leistungsprüfung die ursprüngliche Vollzeittätigkeit zugrunde legen.
Das ist eine wichtige Klarstellung. Sie schützt den größten Teil der Teilzeitkräfte in der Praxis – nämlich all jene, die aus familiären Gründen kürzerkgetreten sind. Eine ausdrückliche Teilzeitklausel im Vertrag ist dann nicht zwingend notwendig, aber immer ein zusätzlicher Sicherheitspuffer.
Was das Urteil nicht regelt: Wer dauerhaft und ohne familiären Anlass in Teilzeit wechselt, etwa weil er weniger arbeiten möchte, kann sich auf dieses Urteil nicht berufen. Hier muss der Vertrag selbst die Lösung bieten – und genau da trennt sich die Spreu vom Weizen.
OLG Nürnberg, Urteil vom 30. November 2015, Aktenzeichen 8 U 697/14Interessant ist auch: Einige Versicherungsbedingungen enthalten eine Regelung, die selbst bei gesundheitlich bedingter Arbeitszeitreduzierung die Vollzeittätigkeit als Maßstab beibehält. So heißt es etwa im Bedingungswerk des Volkswohl Bund sinngemäß, dass für den Fall einer krankheitsbedingten Teilzeit trotzdem auf die zuletzt ausgeübte Vollzeitbeschäftigung abgestellt wird. Das ist ein echter Mehrwert – und zeigt, dass gute Bedingungen über das hinausgehen, was die Rechtsprechung ohnehin vorschreibt.
Teilzeitklauseln im Vergleich: Wer hat was – und was taugt es wirklich?
Die Branche hat auf das Thema reagiert. Nur leider nicht einheitlich. Grüne Haken im Tarifvergleich sagen hier wenig – entscheidend ist der konkrete Wortlaut. Hier ein Überblick der wichtigsten Varianten:
| Versicherer | Art der Klausel | Zeitliche Begrenzung | Besonderheit | Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| Condor / R+V | Höchste je vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gilt dauerhaft als Grundlage | Keine – unbegrenzt | Gilt auch bei arbeitgeberseitig angeordneter Kurzarbeit | Sehr gut |
| Nürnberger | Beurteilung gemäß der Arbeitszeit vor der Reduzierung auf Teilzeit | 10 Jahre nach Reduzierung | Für Angestellte und Selbstständige geeignet | Sehr gut |
| LV 1871 | Teilzeit + Pflegetätigkeit + Kinderbetreuung werden gemeinsam bewertet | Keine – unbegrenzt | Gilt ab unter 30 h/Woche; auch Selbstständige eingeschlossen | Ok |
| Baloise | Tätigkeit als Hausmann/-frau und Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen wird mitgeprüft | Keine – unbegrenzt | Fokus auf Care-Aufgaben | Gut |
| Barmenia Gothaer | Teilzeit + Pflegetätigkeit oder parallel zur beruflichen Tätigkeit werden Fortbildungen gemeinsam bewertet | Keine – unbegrenzt | Nur „eine über den eigenen Anteil der Familienversorgung hinaus gehende Tätigkeit" wird berücksichtigt | Ok |
| Volkswohl Bund | BU, wenn man nicht mehr mindestens 3 h pro Tag arbeiten kann | Keine – unbegrenzt | Teilzeit gilt ab <40 h die Woche | Gut |
| Swiss Life | BU, wenn man nicht mehr mindestens 3 h pro Tag arbeiten kann | Keine | Grundlage, als würde man mind. 30 h die Woche arbeiten | Gut |
| Württembergische | Vollzeittätigkeit gilt als Grundlage – aber nur nach dem Wechsel in Teilzeit | Nur 12 Monate | Nach einem Jahr zählt nur noch die Teilzeit – dauerhafter Wechsel ungeschützt | Bedingt |
⚠ Achtung: Nicht alle Klauseln schützen gleich – auf den Wortlaut kommt es an
Der Versicherungsanalyst Franke und Bornberg hat bereits früh darauf hingewiesen, dass bestimmte Teilzeitklauseln bei genauer Prüfung die Situation sogar verschlechtern können. Konkret: Wenn eine Klausel zwar die Vollzeittätigkeit als Maßstab heranzieht, dabei aber ungünstige Berechnungsansätze eröffnet, kann der Leistungsfall am Ende schwerer zu beweisen sein als ohne Klausel. Der reine Haken im Vergleichsrechner sagt hier nichts aus – wer sich absichern will, muss den Wortlaut der Bedingungen lesen. Oder jemanden fragen, der das täglich für seine Kunden tut.
Wann ist die Teilzeitklausel wirklich entscheidend?
Ehrlich gesagt: Für viele Menschen ist die Teilzeitklausel kein kriegsentscheidender Faktor – zumindest nicht sofort. Wer in Teilzeit geht, weil Kinder oder Pflege es erfordern, hat durch die Rechtsprechung bereits eine solide Grundabsicherung. Trotzdem gibt es Situationen, in denen die Klausel den Unterschied zwischen Leistung und Leer-ausgang macht:
Sie möchten ab 40 weniger arbeiten – weil Sie es sich leisten können
Sie haben gut gespart, möchten mehr Zeit für sich und reduzieren auf 25 Stunden pro Woche – ohne Kinder, ohne Pflege, einfach so. Diese Situation wird mit wachsendem Wohlstand und neuen Arbeitsmodellen immer häufiger. Das OLG-Urteil greift hier nicht. Wer in diesem Fall berufsunfähig wird, muss nachweisen, nur noch 12,5 Stunden pro Woche leisten zu können. Mit einer guten Teilzeitklausel – die die ursprüngliche Vollzeittätigkeit als Maßstab behält – ist die Hürde deutlich niedriger.
Sie schließen Ihre BU ab, während Sie schon in Teilzeit arbeiten
Wer seine BU-Versicherung in einer Teilzeitphase abschließt – etwa während der Elternzeit oder eines Sabbaticals – hat als Ausgangsposition nur die aktuelle Teilzeittätigkeit. Versicherer, die die Arbeitszeit bei Vertragsabschluss „einfrieren", bieten hier keinen Vorteil. Klauseln, die die höchste je vertraglich vereinbarte Arbeitszeit heranziehen, sind in diesem Fall besonders wertvoll.
Zwischen Vertragsabschluss und Leistungsfall liegen Jahrzehnte
Eine BU-Versicherung läuft oft 30 Jahre oder länger. In dieser Zeit verändert sich das Leben erheblich. Wer heute Vollzeit arbeitet, könnte in 15 Jahren in Teilzeit sein – und das aus den unterschiedlichsten Gründen. Klauseln mit zeitlicher Begrenzung auf 12 Monate, wie bei der Württembergischen, greifen in diesem Szenario schlicht nicht mehr. Darum ist eine unbegrenzte Klausel langfristig betrachtet die robustere Wahl.
💡 Unser Hinweis aus der Praxis
Wir beobachten in unserer Beratung immer wieder, dass Kunden mit einer bestehenden BU-Versicherung nicht wissen, ob ihre Police eine Teilzeitklausel enthält – und wenn ja, welche Variante. Das lässt sich leicht herausfinden: Schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen unter dem Begriff „Teilzeit" oder „Teilzeittätigkeit". Wir helfen Ihnen gerne beim kostenlosen BU-Check, wenn Sie unsicher sind.
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Das Thema Teilzeit und BU beschäftigt uns schon lange – nicht als theoretische Debatte, sondern als ganz praktische Frage im Gespräch mit unseren Kunden. Und dabei fällt uns immer wieder auf, wie wenig Bewusstsein für dieses Thema besteht. Nicht bei den Kunden. Sondern bei den Beratern.
Viele Berater, die auf Provisionsbasis arbeiten, haben schlicht kein Interesse daran, einen Tarif zu empfehlen, bei dem die Teilzeitklausel gut ist – wenn der Tarif daneben in anderen Bereichen nur mittelmäßig ist und weniger Provision bringt. Das klingt zynisch, ist aber systemimmanent. Wer von einer Versicherungsgesellschaft bezahlt wird, berät zwangsläufig anders als jemand, dem das egal sein kann, weil er ein festes Gehalt hat.
Wir haben bei Der Fairsicherungsladen deshalb von Anfang an darauf bestanden, dass alle unsere Berater Festgehalt erhalten. Kein Bonus für einen Abschluss. Keine Mindestquote. Keine bevorzugten Partner. Das bedeutet: Wenn die LV 1871 für eine Lehrerin in Teilzeit die bessere Lösung ist, empfehlen wir die LV 1871. Wenn bei einem jungen Ingenieur in Vollzeit ein anderer Anbieter besser passt, empfehlen wir den. So einfach ist das – oder sollte es zumindest sein.
Was wir konkret in der Beratung sehen: Die Teilzeitklausel wird von Kunden selten aktiv angesprochen – aber sobald wir das Thema in die Beratung einbringen, folgt fast immer ein „Oh, das wusste ich nicht." Und dann kommt die nächste Frage: „Steht das auch in meiner bestehenden Versicherung?" Meistens nicht – oder in einer abgeschwächten Version.
Unser Rat daher: Wer eine BU hat, die vor 2019 abgeschlossen wurde, sollte die Bedingungen unbedingt prüfen lassen. Vor 2019 gab es die Teilzeitklausel als solche noch gar nicht am Markt. Und auch bei neueren Verträgen ist nicht automatisch alles gut, nur weil im Vergleich ein grüner Haken steht.
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Häufige Fragen zur BU-Teilzeitklausel
Weitere Infos rund um die BU-Versicherung
BU-Beratung – anbieterübergreifend
Wie unsere BU-Beratung abläuft und warum das Festgehalt-Modell der entscheidende Unterschied ist.
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Alles, was Sie zur Berufsunfähigkeitsversicherung wissen müssen – von der richtigen Rentenhöhe bis zur Gesundheitsprüfung.
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Warum die Absicherung der Arbeitskraft gerade für Hochqualifizierte besonders wichtig ist – und worauf es dabei ankommt.
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