Richtige Gesundheitsangaben für Versicherungen – mit der Krankenakte. Sie wollen eine Versicherung wie zum Beispiel  Krankenversicherung, Zusatzkrankenversicherung, Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsabsicherung abschließen. Hier müssen Sie wahrheitsgemäß Gesundheitsfragen innerhalb gewisser Zeiträume beantworten. Damit Sie im Fall der Fälle auch Ihre Leistung aus der Versicherung gezahlt bekommen ist die wahrheitsgemäße und sehr sorgfältige Beantwortung der Fragen von höchster Bedeutung.

Wo bekomme ich die richtigen Daten her?

Gesundheitsangaben Berufsunfähigkeitsversicherung und KrankenversicherungWenn Sie sich über Ihren Gesundheitsverlauf gemäß den Abfragezeiträumen nicht sicher sind, fragen Sie Ihren behandelnden Arzt und/oder Heilbehandler (z.B. Heilpraktiker). Kann oder will er Ihnen nicht helfen, gibt er Ihnen den Rat erst einmal einen Antrag bei der Versicherung zu stellen,  wenden Sie sich zur Kontrolle Ihrer vergangenen Behandlungen und dem Verlauf an Ihre Krankenkasse und stellen keinesfalls erst einmal einen Antrag bei der Gesellschaft!

Im Übrigen haben Sie gemäß § 630g BGB einen Anspruch auf eine Kopie Ihrer Krankenakte. Die Druckkosten  gehen zu Ihren Lasten.   Eine spätere Richtigstellung  Ihre Gesundheitszustandes ist schwer oder kaum möglich und ob sich ein Arzt später noch erinnern kann, dass eine Fehldiagnose oder fehlerhafte Abrechnung stattfand, ist eher unwahrscheinlich. Bedenken Sie, dass Ärzte durch den Zeitdruck jeden Tag sehr viele Patienten behandeln müssen.

„In einem Versicherungsverlauf stand zum Beispiel „Suchtbehandlung (Alkohol)“, es war eine Fehlabrechnung und der Arzt praktizierte nicht mehr. Diese Kundin hatte einen Hürdenlauf von ca. sechs Monaten, um alles wieder richtigstellen zu lassen.

In einem anderen Beispiel hatte der Versicherungsnehmer im Oktober 2010 einen Bandscheibenvorfall. 2011 beantragte er Leistungen bei seinem Versicherer. Nach Prüfung der Unterlagen durch den Versicherer stellten sich mehrere Ungereimtheiten heraus, unter anderem, dass im Versicherungsverlauf eine „Knochen-Prothese/fremder Körperteil“ enthalten war – die der Versicherungsnehmer aber selbst nie hatte. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es im Diagnoseschlüssel eine Verwechslung gegeben hatte. Der Versicherungsnehmer hat für die Richtigstellung knapp ein Jahr benötigt.“*

Bitte beschäftigen Sie sich also vor Antragstellung mit Ihrer „gesundheitlichen Vergangenheit und dem Ist-Stand“. So vermeiden sie späteren Kummer, wenn Sie die Ihnen zustehende Berufsunfähigkeitsrente, Krankentagegeld, Hinterbliebenenversorgung, Zahnzusatzleistung erhalten möchten.

Versicherungsratgeber Downloaden„Je nach Versicherer, Zielgruppen und der Vertriebsorientierung liegen die Ablehnungen im BU-Leistungsfall wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zwischen 3% und 23% (laut statistischer BU-Auswertung 2015 von fairtest.de). Dabei liegt die Ablehnung wegen grob fahrlässiger Verletzung zwischen 0% und 35% und wegen Vorsatzes oder Arglist bei 65% und 100%. Es ist also eher mit einer Anfechtung als mit einem Rücktritt zu rechnen.“*

Gleiches gilt natürlich auch für Dienstunfähigkeitsversicherungen und Krankenversicherungen. Lesen Sie auch unseren Ratgeber zur Berufsunfähigkeit. Außerdem hier unser Artikel zu Leistungsverweigerung der Versicherer bei falschen Gesundheitsangaben.

Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrer online-Anfrage oder telefonisch 0721 358 369. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

*Quelle: Bert Heidekamp

 

Schlagworte: Berufsunfähigkeitsversicherung,Krankenversicherung, Gesundheitsfragen, Versicherung, Krankenakte