Als Beamter beim Bund bzw. Bundesbeamte/r erhalten Sie die Beihilfe ergänzend zu Ihrer Eigenvorsorge. Mit der Berechtigung, Beihilfe zu erhalten, werden von Ihrem Dienstherrn Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und mehr anteilig übernommen. Mit der privaten Krankenversicherung ergänzen Sie Ihre gesundheitliche Absicherung. In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Details über die Beihilfe und die private Krankenversicherung für Beamte beim Bund.
Inhaltsverzeichnis:
- Die private Krankenversicherung für Beamte beim Bund
- Die Beihilfe für Beamte
- Die Leistungen der Beihilfe
- Beihilfeeinschränkungen beim Bund
- Unabhängige PKV-Beratung für Bundesbeamte
- Ihre private Krankenversicherung in drei Schritten
- Die Beihilfe für Beamte
Die private Krankenversicherung für Beamte beim Bund
Als Beamter oder Anwärter beim Bund haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Entscheiden Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV), tragen Sie die Beitragskosten in voller Höhe selbst. Wählen Sie hingegen die private Krankenversicherung (PKV), erhalten Sie Unterstützung von Ihrem Dienstherrn in Form von der sogenannten Beihilfe. Anteilig je nach Personengruppe werden Teile Ihrer Krankheitskosten vom Bund übernommen. Zudem können Sie von den umfangreichen Leistungen der privaten Krankenkasse profitieren. Aus diesem Grund entscheidet sich auch ein Großteil der Beamten für eine private Krankenversicherung.
Die Beihilfe für Beamte
Die Beihilfe ist nicht einheitlich geregelt, weshalb es zu Abweichungen zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den verschiedenen Ländern kommen kann. In der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) können Sie die Details der Beihilfe für Bundesbeamte entnehmen. Die Länder haben hingegen in der Regel eine eigene Landesbeihilfeverordnung. Die Bemessungsätze der Bundesbeihilfe beziehen sich auf verschiedene Personengruppen. Der Tabelle erhalten Sie weitere Details über den jeweiligen Prozentsatz der Beihilfe:
Beihilfeberechtigte Personen mit keinem oder einem Kind | 50 % Beihilfe |
Beihilfeberechtigte Beamte mit mehr als einem Kind | 70 % Bundesbeihilfe |
Beamte in Pension | 70 % |
Ehegatte/ oder eingetragene Lebenspartner | 70 % Beihilfe möglich, bis zur Einkommensgrenze von 20.000 Euro aus dem Vor-Vor-Kalenderjahr |
Beihilfeberechtigte Kinder | 80 % |
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Die Leistungen der Beihilfe
Die Bundesbeihilfeleistungen sind umfangreich und können der Bundesbeihilfeverordnung entnommen werden. Für einen ersten Eindruck, wie das Leistungsmodell der Beihilfe für Beamte beim Bund/ Bundesbeamte aussieht, haben wir für Sie ein paar der Leistungen zusammengestellt:
So können Sie bei der anteiligen Übernahme Ihrer Krankenkosten mit einem Zuschuss bei ärztlichen Behandlungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) rechnen. Darüber hinaus sind beanspruchte Leistungen eines Heilpraktikers ebenfalls bis zur Höchstgrenze gemäß den Vereinbarungen mit den Heilpraktikerverbänden beihilfefähig. Für alle verschreibungspflichtigen Medikamente gibt es eine Erstattungsfähigkeit bis zu den GKV-Festbeträgen. Auch hier müssen Beamte mit privater Krankenversicherung einen Teil der Kosten selbst tragen. Alle vier Jahre können beihilfeberechtigte Beamte Rehabilitationsmaßnahmen beanspruchen für bis zu 21 Tage. Bei zahnärztlichen Behandlungen gibt es die Beihilfe auch bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Beihilfeeinschränkungen beim Bund
Da die Leistungen der Beihilfe bundesweit variieren, finden sich auch beim Bund Beihilfeeinschränkungen, die wir Ihnen übersichtlich zusammengefasst haben. Je nachdem kann es sein, dass Sie die Leistungslücken dann aber über Ihre private Krankenversicherung schließen können. Aus diesem Grund lohnt es sich, bei der Wahl der richtigen PKV etwas Zeit zu investieren und verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.
Folgende Einschränkungen hat die Bundesbeihilfe:
- Nur 40 % Beihilfe bei Zahnersatz (Material- und Laborkosten)
- Brillenfassungen sind gar nicht beihilfefähig
- Brillengläser sind nur für unter 18-Jährige beihilfefähig
- Auslandsrücktransporte sind nicht beihilfefähig
- Schutzimpfungen sind bei privaten Auslandsreisen nur bei amtlicher Empfehlung beihilfefähig
- Außerdem gibt es einen 10 % Selbstbehalt bei Arzneimitteln (mind. 5,00 Euro; max. 10,00 Euro)
- Sowie einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog
- Maximal zwei Zahnimplantate sind pro Kiefer beihilfefähig
- Es gibt einen 10,00 Euro pro Tag Selbstbehalt für die ersten 28 Tage im Krankenhaus
- Und 14,50 Euro pro Tag Selbstbehalt für einen Aufenthalt im Zweibettzimmer
Zudem sollten Sie beachten, dass Sie bei Ihrem Dienstherrn, dem Bund, ein Krankenhaustagegeld von 25 Euro abschließen können.
Unabhängige PKV-Beratung für Bundesbeamte
Wenn Sie sich dazu entschließen, eine private Krankenversicherung abzuschließen, dann müssen Sie eine weitere wichtige Entscheidung treffen: Welchen Tarif wollen Sie abschließen und bei welchem Versicherer? Beliebte Versicherer sind beispielsweise Allianz, Debeka, DBV, RuV, Bayerische Beamten, Barmenia, Concordia, Universa und Alte Oldenburger. Doch wie sollen Sie sich da für das richtige Angebot entscheiden? Worauf es bei der Wahl der richtigen PKV ankommt und welcher Tarif für die Ihre individuelle Situation die Beste ist, lässt sich als Laie nur schwer erkennen. Es kommt auf das berühmte Kleingedruckte und den Beihilfeergänzungstarif an. Der ist nicht bei jeder PKV für Bundesbeamte gleich gut. Aus diesem Grund gibt es das umfangreiche Beratungsangebot des Fairsicherungsladens. Wir setzen als unabhängige Versicherungsmakler genau dort an, wo Sie nicht weiterkommen, und dabei arbeiten wir für keine Versicherungsgesellschaft, sondern nur für Sie. In einem individuellen Beratungsgespräch finden wir gerne heraus, was Sie sich für Ihre gesundheitliche Absicherung vorstellen und holen passende Versicherungsangebote für Sie ein. So sparen Sie sich Zeit und erhalten dennoch einen individuellen Krankenversicherungsvergleich!
Ihre private Krankenversicherung in drei Schritten
Gemeinsam mit dem Fairsicherungsladen finden Sie in nur drei Schritten eine private Krankenversicherung, die all Ihren Anforderungen entspricht. Die umfassende Beratung durch unsere Experten läuft wie folgt ab:
Schritt 1 – Kontaktaufnahme über das Kontaktformular und Aufarbeitung Ihrer Krankenhistorie: Um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihr Anliegen besser zu verstehen, sollten Sie uns zunächst über unser Kontaktformular kontaktieren. Da wir für eine umfassende Beratung Ihre gesundheitliche Vorgeschichte benötigen, ist es wichtig, dass Sie diese für die vergangenen fünf Jahre aufarbeiten.
Schritt 2 – Erstes Beratungsgespräch und umfangreiche Informationen: Wir werden uns bei einem persönlichen Termin ein Bild von Ihren Wünschen in Bezug auf eine private Krankenversicherung machen und diese mit Ihrer Gesundheitsgeschichte abgleichen, um die passenden Angebote für Sie zu finden. Zusätzlich werden wir alle Ihre Fragen beantworten und Sie über die wichtigsten Leistungen einer privaten Krankenversicherung informieren.
Schritt 3 – Vorstellung der Versicherungsangebote und eventueller Abschluss: Nach unserem ersten Gespräch werden wir alle infrage kommenden Versicherungsangebote für Sie zusammenstellen. Im zweiten Termin werden wir Ihnen diese präsentieren und gemeinsam offene Fragen klären. Dann liegt es ganz bei Ihnen, ob Sie eines der Angebote annehmen möchten oder sich eventuell doch für ein anderes Versicherungsmodell entscheiden. Gerne stehen wir Ihnen aber auch bei Abschluss und nach Abschluss mit Rat und Tat zur Seite!