Die zentrale Frage für Beamten in Bayern ist, ob sie sich für eine gesetzliche (GKV) oder private (PKV) Krankenversicherung entscheiden. Der Vorteil einer PKV ist die Übernahme der Krankenkosten zu einem gewissen prozentualen Anteil durch den Dienstherrn. Es handelt sich dabei um die sogenannte Beihilfe. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen existiert keine Bezuschussung. Es hat sogar Nachteile, wenn Sie sich für eine GKV entscheiden, da der volle Krankenkassenbeitrag übernommen werden muss. Angestellte in Deutschland tragen jedoch nur einen Teil des Beitrags. Den anderen Teil übernimmt der Arbeitgeber. Für Beamte in Bayern gilt dies nicht.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die PKV und die damit einhergehende Beihilfe in Bayern wissen müssen. Dies hilft Ihnen garantiert bei der Entscheidung zwischen PKV und GKV.
Inhaltsverzeichnis:
- Die private Krankenversicherung für Beamte in Bayern
- Beihilfe für Beamte in Bayern
- Die Leistungen der Beihilfe
- Beihilfeeinschränkungen in Bayern
- Die Beihilfeergänzung in Bayern
- Unabhängige PKV-Beratung für Beamte in Bayern
- In drei Schritten zur privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung für Beamte in Bayern
Die private Krankenversicherung ist für Beamte in Bayern meist die beste Wahl. Da Sie die Bezuschussung in Form der Beihilfe durch Ihren Dienstherrn erhalten, haben Sie in der Regel geringere Kosten, aber bessere Leistungen als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt zwar auch Beihilfebeschränkungen in Bayern, die sich von den Beihilfeleistungen in anderen Bundesländern abheben, jedoch können diese Lücken auch über eine ergänzende private Krankenversicherung geschlossen werden. Wichtig ist, dass Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, die das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Bedürfnisse hat. Hierfür lohnt es sich, verschiedene Versicherungsangebote für Beamten in Bayern miteinander zu vergleichen.
Haben Sie Fragen oder suchen Sie eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an +49 (0)721 358 369. Wir würden uns freuen Sie kennen zu lernen.
Beihilfe für Beamte in Bayern
In Bayern gibt es für Beamte und deren Angehörige die folgenden Regelbemessungssätze der Beihilfe, wenn es um Aufwendungen aus dem Bereich Gesundheitsvorsorge, Krankheit, Geburt und Todesfälle geht:
50 % | Für beihilfeberechtigte Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind |
70 % | Für beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern |
70 % | Für berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner |
80 % | Für berücksichtigungsfähige Kinder |
Die Leistungen der Beihilfe
Da die Leistungen der Beihilfe in jedem Bundesland voneinander variieren können, finden Sie hier weitere Informationen über die Beihilfe in Bayern. Welche Einschränkungen der Beihilfe es zudem in Bayern gibt, finden Sie im nächsten Abschnitt.
Ambulante Leistungen wie ärztliche Behandlungen werden in Bayern bis zum Höchstsatz GOÄ bezuschusst. Auch Kosten für Heilpraktiker werden bis zum Höchstsatz laut dem Vertrag mit Heilpraktikerverbänden übernommen. Schriftlich verordnete apothekenpflichtige Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Sehhilfen bei bestimmten Indikatoren sind ebenfalls beihilfefähig.
Stationäre Leistungen in Form von Regel- und Wahlleistungen werden im Rahmen der Beihilfe übernommen. Das KHT-Angebot wird mit 26 Euro pro Tag bezuschusst.
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Beihilfeeinschränkungen in Bayern
In Bayern gibt es ein paar Einschränkungen in Bezug auf die Bezuschussung im Rahmen der Beihilfe. Hier sollten Sie beachten, dass jedes Land Besonderheiten hat, weshalb die Beihilfesätze variieren können. Bei Zahnersatz erhalten Sie in Bayern beispielsweise nur eine Bezuschussung von 40 %. Es handelt sich dabei sowohl um die Material- als auch die Laborkosten. Brillenfassungen sind in Bayern gar nicht beihilfefähig und Brillengläser nur für unter 18-Jährige. Es gibt einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog, Auslandsrücktransporte sind überhaupt nicht beihilfefähig und Schutzimpfungen für private Auslandsreisen werden nur getragen, wenn es dafür eine Empfehlung der STIKO gibt. Bezuschusst werden darüber hinaus auch nur zwei Zahnimplantate pro Kiefer.
Bei dem Thema Selbstbehalt im Krankenhaus gibt es in Bayern ebenfalls Besonderheiten. Für die ersten 30 Tage im Krankenhaus gibt es einen Selbstbehalt von 25,00 Euro pro Tag bei Behandlungen durch einen Privatarzt. Für den Aufenthalt in einem Zweibettzimmer kommen 7,50 Euro pro Tag hinzu.
In Bayern haben Sie aber die Möglichkeit, Krankenhaustagegeld von 33,00 € zu erhalten, wenn Sie dies vorher abschließen. Dies ist nicht in jedem Bundesland überhaupt möglich.
Die Beihilfeergänzung in Bayern
Ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte, Anwärter und Referendare ist eine private Krankenversicherung, die auf die Leistungen der Beihilfe zugeschnitten ist und vor hohen Zuzahlungen im Krankheitsfall schützt. Die Beihilfe in Bayern übernimmt für viele Krankenleistungen einen Teil der Kosten, jedoch nicht bei allen, wie wir oben bereits erläutert haben. Damit Sie in diesen Fällen die Kosten nicht alleine tragen müssen, sind Beihilfeergänzungstarife für Beamten in Bayern die Lösung. Bevor Sie eine PKV abschließen, sollten Sie sich über die verschiedenen Optionen informieren. Die Leistungen können stark variieren von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft variieren.
Unabhängige PKV-Beratung für Beamte in Bayern
Sie sind Beamter in Bayern und suchen nach einer umfassenden Beratung zum Thema private Krankenversicherung? Dann sind Sie hier genau richtig! Unabhängigkeit steht bei der Beratung durch den Fairsicherungsladen im Mittelpunkt. Wir stehen in keiner Verbindung zu Banken oder Versicherungen und können Sie so objektiv beraten. Sie wünschen sich eine PKV, die zu Ihnen passt und Ihre gewünschten Leistungen abdeckt? Wir helfen Ihnen dabei!
In drei Schritten zur privaten Krankenversicherung
In nur drei Schritten finden wir gemeinsam eine PKV, die genau das erfüllt, was Sie sich vorstellen. Die Beratung durch die Experten des Fairsicherungsladens läuft wie folgt ab:
Schritt 1: Kontaktanfrage und Aufarbeitung Ihrer Gesundheitsvorgeschichte
Zunächst sollten Sie eine Kontaktanfrage über unser Kontaktformular stellen. So können wir uns ein Bild über Ihr Anliegen machen und einen Beratungstermin vereinbaren. Da wir für die umfassende Beratung wissen müssen, wie es sich mit Ihrer Krankenhistorie verhält, sollten Sie diese aufgearbeitet haben. Wichtig hierfür sind die vor allem die vergangenen 5 Jahre.
Schritt 2: Erste Beratung und Informationen
Nun geht es in die Beratung. Wir machen uns ein Bild von Ihren Vorstellungen bezüglich PKV und gleichen diese mit Ihrer Gesundheitsgeschichte ab, um entsprechende Angebote einholen zu können. Außerdem beantworten wir gerne Ihre Fragen und informieren Sie über die wichtigsten Leistungen einer privaten Krankenversicherung.
Schritt 3: Vorstellung der Versicherungsangebote und eventueller Abschluss
Nach unserem ersten Gespräch haben wir alle Versicherungsangebote, die für Sie infrage kommen könnten, zusammengestellt. Diese werden wir Ihnen in einem zweiten Gespräch präsentieren und offene Fragen klären. Dann liegt es bei Ihnen, ob Sie ein Angebot annehmen möchten!