Auf die Beihilfe haben Sie in Sachsen schon als Referendar Anspruch. Entscheiden Sie sich vor Referendariatsbeginn für die private Krankenversicherung (PKV), erhalten Sie während des gesamten Referendariats einen Zuschuss zu Ihren Krankenkosten von Ihrem Dienstherrn. Wie die Beihilfe für Referendare in Sachsen aussieht und was Sie bei der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung beachten müssen, können Sie in diesem Beitrag einfach nachlesen!

Inhaltsverzeichnis:

  • Für Referendare in Sachsen: die Beihilfe
  • Die Krankenversicherung für Referendare in Sachsen
    • Die Vorteile der privaten Krankenversicherung
  • Nach Ihrem Referendariat in Sachsen: So geht es mit Ihrer Krankenversicherung weiter
  • Die richtige Krankenversicherung: ortsunabhängige Onlineberatung für Referendare in Sachsen

 

Für Referendare in Sachsen: die Beihilfe

Die Beihilfe können Sie in Sachsen schon als Referendar für alle notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen (§ 6 BBhV) aus den Bereichen Krankheit, Geburt, Gesundheitsvorsorge und Todesfall erhalten. Mindestens 50 % dieser Kosten werden vom Dienstherr Sachsen übernommen, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Haben Sie zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, erhalten Sie sogar 70 % Bezuschussung (ab 01.01.2024 dann ab einem Kind 70%, am zwei Kindern 90%).

Vergleich Beihilfebemessungssätze in Sachsen
Aktueller Beihilfesatz Neuer Beihilfesatz ab 2024 Private Pflegeversicherung *)
Beihilfeberechtigte ohne Kinder 50% 50% 50%
Beihilfeberechtige mit einem Kind 50% 70% 50%
Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70% 90% 70%
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner (Einkommensgrenze beachten) 70% 70 – 90 % 70%
Berücksichtigungsfähige Kinder 80% 90% 80%
Versorgungsempfänger ohne/mit einem Kind 70% 70% 70%
Versorgungsempfänger mit mehr als einem Kind 70% 90% 70%
Witwen/Witwer (Einkommensgrenze beachten) 70% 90% 70%
Waisen 80% 90% 80%
ACHTUNG! Bei einigen Sätzen gelten komplexere Regelungen, welche der Übersichtlichkeit halber hier nicht dargestellt werden.
*) Anmerkung: Die Bemessungssätze der sozialen Pflegeversicherung betragen generell 50%.

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Die Krankenversicherung für Referendare in Sachsen

Da Sie in Sachsen nur einen Anspruch auf Bezuschussung haben, wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, entscheiden sich viele Beamte bereits als Referendar für den Abschluss der PKV. Dennoch steht Ihnen natürlich frei, auch eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abzuschließen, wenn Sie dies bevorzugen. Bevor Sie eine GKV abschließen, sollten Sie sich jedoch bewusst machen, welche Vorteile die private Absicherung haben kann.

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Die Vorteile der privaten Krankenversicherung

Ein großer Vorteil bei der privaten Krankenversicherung für Beamte in Sachsen ist natürlich die finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn. So sparen Sie sich im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung einiges an Beitragskosten. Darüber hinaus können Sie aber auch von den Leistungen der PKV profitieren, die in der Regel umfangreicher sind als die Leistungen einer GKV.

Folgende Leistungen sind in vielen Versicherungsangeboten von privaten Versicherern enthalten:

 

  • Bessere Leistungen im zahnärztlichen Bereich
  • Heilpraktikerleistungen sind ebenfalls oft in den Tarifen von privaten Versicherern enthalten
  • Kostenübernahme bei Brillen und Kontaktlinsen
  • Auslandsabsicherung ist häufig ebenfalls inkludiert
  • Oft gibt es Wahlleistungen im Krankenhaus wie beispielsweise ein Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung

Zudem bieten die privatärztlichen Abrechnungssätze bei einer PKV einen weiteren Vorteil. Denn bei vielen Ärzten und Fachärzten haben Sie so die Chance, schneller einen Termin zu erhalten.

 

Nach Ihrem Referendariat in Sachsen: So geht es mit Ihrer Krankenversicherung weiter

Haben Sie sich für Ihre Referendariatszeit für eine private Krankenversicherung entschieden, wird diese auch ganz normal nach Abschluss des Referendariats weiterlaufen. Manche Versicherer bieten extra Versicherungen mit vergünstigtem Tarif in der Referendariatszeit an. Haben Sie sich für ein solches Angebot entschieden, wird Ihr PKV-Beitrag nun höher. Hier sollten Sie übrigens aufpassen! Denn oft sind dies gar keine guten Angebote, sondern nur Lock-Angebote, die im Nachhinein und auf lange Sicht gesehen viel teurer sind als die normalen Tarife. Vergleichen Sie hier unbedingt die verschiedenen Angebote und berechnen Sie die Kosten auf Ihre gesamte Berufstätigkeit gesehen nach.

Ebenso wird auch die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Referendariat teurer. Die Beitragskosten berechnen sich schließlich nach Ihrem monatlichen Einkommen, welches ebenfalls nach Beendung des Referendariats höher werden wird. Zudem haben Sie unter Beachtung der Kündigungsfrist noch die Möglichkeit, von der GKV in eine PKV zu wechseln. Hier müssen Sie innerhalb zwei Monate und vor Ablauf des bereits angebrochenen Monats Ihre Kündigung beim gesetzlichen Krankenversicherer einreichen. Endet Ihr Referendariat in Sachsen und Sie werden beispielsweise zum 01.09. vollbeamtet, muss die Kündigung bis zum 30.06. spätestens erfolgt sein.

 

Die richtige Krankenversicherung: ortsunabhängige Onlineberatung für Referendare in Sachsen

Welche Krankenversicherung für Sie die Beste ist, lässt sich auf Anhieb gar nicht sagen. Gerade bei den privaten Versicherungsgesellschaften gibt es in den Tarifen große Leistungsunterschiede. Daher ist es empfehlenswert, auch verschiedene Versicherungsangebote zu betrachten und diese miteinander zu vergleichen. Viele Angebote einzuholen und zu beurteilen, ist natürlich nicht einfach nebenbei gemacht. Auch Wissen über die verschiedenen essenziellen Leistungen der Krankenversicherungen ist durchaus notwendig, um die Angebote im Anschluss auch vergleichen zu können. Da dies als Laie oft nicht möglich ist, kann es hilfreich sein, einen Experten zurate zu ziehen. Die Versicherungsmakler vom Fairsicherungsladen haben sich beispielsweise darauf spezialisiert, die besten Krankenversicherungen für individuelle Bedürfnisse und Vorstellungen zu finden. Da wir komplett unabhängig von Versicherungsgesellschaften arbeiten, können wir Sie als unseren Kunden in den Mittelpunkt stellen und anhand Ihrer Gesundheitsdaten und eigenen Vorstellungen passende PKVs finden.

Nehmen Sie jetzt unser Onlineberatungsangebot in Anspruch!

Da unser Beratungsangebot für Referendare überwiegend online stattfindet, können Sie von überall auf der Welt auf unsere Expertise zurückgreifen. So können wir Ihnen professionell, aber doch persönlich bei diesem wichtigen Thema unter die Arme greifen. Über unser Kontaktformular können Sie einfach bequem eine Anfrage zur Beratung stellen!

Mit unserem System können Sie unseren Monitor sehen und direkt mit uns sprechen. So können wir Ihnen alle wichtigen Informationen mitteilen und Sie können uns die Fragen stellen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. Für die Onlineberatungen benötigen Sie nur einen PC, ein Tablet oder ein Smartphone mit Internet sowie ein Mikrofon. Wenn Sie möchten, können Sie während des Beratungsgesprächs auch eine Kamera einschalten. Dies ist aber kein Muss! Wichtig für Sie zu wissen, ist auch, dass Sie nichts installieren müssen.

So läuft die Beratung in wenigen Schritten ab:

  1. Ihre Kontaktanfrage über unser Kontaktformular
  2. Gemeinsame Terminvereinbarung
  3. Vorbereitung auf das Gespräch (Wir benötigen Ihre Gesundheitsdaten der letzten 5 Jahre ambulant und 10 Jahre stationär sowie Psyche, um Angebote einholen zu können)
  4. Individuelle Beratung und Klärung aller Fragen
  5. Eventueller Abschluss einer PKV