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Das Wichtigste zur Übersicht
- Grundlagen in der Praxis
- Die Versicherungssumme
- Rund um den Schadensfall
Wohngebäudeversicherung – Was muss man beachten?
Ein eigenes Haus – ein Traum vieler Menschen in den eigenen Vier-Wänden zu leben. Oft ist die Anschaffung einer Immobilie mit hohen Kosten verbunden und man ist erleichtert, wenn das Haus endlich steht und abbezahlt wird.
Doch was ist, wenn am Gebäude plötzlich etwas passiert, was man nicht beeinflussen konnte?
Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann stark beschädigt werden. Diese Schäden auszuschließen, ist fast unmöglich.
Die Wohngebäudeversicherung versichert wie im Namen bereits verraten, das Wohngebäude. Zudem sind Zubehöre, die der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung dienen, versichert, soweit sie sich am oder im Gebäude befinden. Nebengebäude wie beispielsweise eine Garage können ebenfalls mitversichert werden.
Grundsätzlich ist das Wohngebäude durch folgende Schäden versichert: Feuer durch Brand, Blitzschlag, Explosion/Implosion, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Wichtig bei Feuer: Oftmals sind auch Gefahren versichert wie Rauch und Rußbildung. Je nach Bedarf kann man weitere Gefahren mitversichern, beispielsweise Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbrüche. Wichtige Dinge sind ebenfalls Glasbruch oder auch eine Photovoltaikanlage, welche man zusätzlich mitversichern kann.
Was muss ich bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beachten?
Leistungsmerkmale
Wichtige Punkte, die zu beachten sind, sind zunächst die Leistungsmerkmale des Tarifs: Welche Schäden sind überhaupt versichert und welche zusätzlichen Leistungen möchten Sie mit einbauen, zum Beispiel eine Glasbruchversicherung?
Versicherungssumme
Die Versicherungsgesellschaften haben zwei verschiedene Berechnungsmethoden für die Versicherungssumme.
- Wert 1914: Der Wert der Immobilie wird mit einem Umrechnungsfaktor auf den Neuwert 1914 umgerechnet, um so eine einheitliche Referenz zu haben.
- Wohnflächenberechnung: Entweder berechnet sich die Versicherungssumme durch die Quadratmeterzahl der Wohnfläche oder es wird eine pauschale Summe angesetzt.
Was ist im Schadensfall?
Ein Schadensfall muss umgehend bei der Versicherung gemeldet werden. Am besten ist es Fotos zu machen und nach Möglichkeit das Schadenbild unverändert zu lassen. So hat es die Versicherungsgesellschaft leichter, ein Gutachten zu erstellen und somit die Schadenshöhe zu bemessen.
Welche Leistungen bekomme ich im Schadensfall?
Grundsätzlich wird im Schadensfall der Neuwert der Gegenstände ersetzt, beziehungsweise bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten erstattet.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Wiederaufbau in gleicher Art erfolgt. Wenn dies nicht der Fall ist, wird lediglich nur der Zeitwert ersetzt. Tipp: Einige Tarife enthalten eine Klausel, bei der die Voraussetzung des Wiederaufbaus nicht erfüllt sein muss und die Versicherung den Schaden trotzdem zum Neuwert ersetzt.
Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Schadensfall stehen, werden ebenfalls abgedeckt. So können beispielsweise Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten entstehen, welche durch die Versicherung abgedeckt sind. Bei vermieteten Objekten könnte aufgrund eines Schadens die Miete ausfallen, weil die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Nach Vereinbarung lässt sich dieses Risiko auch mitversichern.
Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten
Damit die Versicherung im Schadensfall überhaupt leistet, müssen Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten erfüllen. Zum einen gibt es Sicherheitsvorschriften, beispielsweise das Schließen der Fenster und Türen bei Verlassen der Wohnung, keine brennbaren Gegenstände in der Nähe von Feuer aufzubewahren und Mängel und Schäden an der Wohnung unverzüglich zu.
Des Weiteren müssen Sie als Versicherungsnehmer dafür sorgen, stets Schäden abzuwenden oder zu mindern und bei einem Schadenseintritt diesen unverzüglich zu melden. Hierzu zählt auch das Bereitstellen von Informationen und Belegen Ihrer beschädigten/gestohlenen Sachen an die Versicherung oder die Polizei, falls es sich um eine Straftat handelt.
- Wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden, dann kann die Versicherungsgesellschaft Leistungskürzungen veranschlagen!
Wichtig
Als Versicherungsnehmer ist man verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft Gefahrenerhöhungen anzuzeigen. Beispielsweise beginnen Baumaßnahmen, wobei ein Gerüst um das Haus herum aufgebaut wird, das Dach wird ganz oder teilweise entfernt und das Gebäude wird überwiegend unbenutzbar, es eröffnet ein Gewerbe im Gebäude oder das Gebäude wird nach Vertragsschluss unter Denkmalschutz gestellt.
- Eine Wohngebäudeversicherung eignet sich also für diejenigen Personen, die ein Wohngebäude besitzen, egal ob selbst genutzt oder vermietet. Da ein Haus in der Anschaffung mit hohen Kosten verbunden ist, ist es umso wichtiger, sich finanziell gegen Schäden abzusichern.
Das sagen unsere Kunden
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