Gewerbehaftpflichtversicherungen: Jeder Gewerbetreibende muss ich im Rahmen seiner Berufstätigkeit gegen Haftpflichtansprüche versichern. Egal ob man im Rahmen seiner Tätigkeit einem anderen wissentlich oder unwissentlich einen Schaden zufügt, oder ein Schaden in den eigenen Räumen passiert, der Selbstständige haftet in voller Höhe für die entstehenden Kosten, auch für Folgekosten oder Schäden, die Mitarbeiter verursachen. Die Gewerbehaftpflicht ist die günstigste Lösung, sich und sein Vermögen zu schützen.

Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrer online-Anfrage oder telefonisch 0721 358 369. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Anfrage stellen

 

 

Je nach Tätigkeit muss unterschieden werden:

Betriebshaftpflicht

BetriebshaftpflichtDie Betriebshaftpflichtversicherung schützt das Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch Mitarbeiter oder Geräte bzw. Maschinen des Unternehmens ungewollt geschädigt werden. Da die Höhe des Schadensersatz nicht gesetzlich limitiert oder besonders geregelt ist, können hier sehr schnell hohe Summen entstehen, die nicht nur wegen Schadenersatz, sondern bei Personenschäden z.B. auch wegen Regress der Krankenkasse entstehen können. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Betrieb vor den finanziellen Folgen dieser Ansprüche. (…mehr zur Betriebshaftpflichtversicherung)

Bürohaftpflicht

BürohaftpflichtÄhnlich wie die Betriebshaftpflichtversicherung ist die Bürohaftpflicht ein Schutz gegen die finanziellen Folgen von Schadenersatz- und Regressforderungen von Geschädigten und deren Krankenkassen und Arbeitgebern, wenn der Schaden im Büro des Versicherten entsteht. Büros von Architekten, Ingenieuren oder anderen Dienstleistern haben lediglich ein anderes Risiko als Gewerbebetriebe wie zum Beispiel Handwerker. (…mehr zur Bürohaftpflichtversicherung)

Arzthaftpflicht

ArzthaftpflichtAls Arzt trägt man ein besonderes Risiko, sowohl beruflich als auch in der Freizeit. Neben der Verpflichtung zur Hilfeleistung besteht heutzutage mehr als früher die Möglichkeit, dass Patienten oer Behandelte unzufrieden sind und einen Schadenersatzanspruch geltend machen möchten. Darüber hinaus muss man Differenzieren, ob man als Angestellter Arzt, Selbstständiger oder auch gemischt zum Beispiel mit Notarzt oder Sanitätsdiensten mitfährt. (…mehr zur Arzthaftpflicht)

Heilberufe bzw. Therapeuten und Heilpraktiker

Haftpflicht-Therapeuten-HeilpraktikerEbenso wie Ärzte tragen Therapeuten das besondere Risiko des Umgang mit Menschen und den damit verbundenen vielfältigen Möglichkeiten, mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert zu werden. Gerade weil es um Menschen geht, sind die Ansprüche meist sehr hoch. Ob durch die Behandlung eine Forderung entsteht, oder weil sich ein Patient in den Praxisräumen verletzt, ist dabei erstmal zweitrangige. Die Haftpflichtversicherung für Heilberufe prüft, reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. (…mehr zur Haftpflicht für Therapeuten)

Ingenieure und Architekten

Haftpflicht-Architekten-IngenieureÄhnlich wie die Betriebshaftpflichtversicherung ist die Bürohaftpflicht für Architekten und Ingenieure ein Schutz gegen die finanziellen Folgen von Schadenersatz- und Regressforderungen von Geschädigten und deren Krankenkassen und Arbeitgebern, wenn der Schaden im Büro des Versicherten entsteht. Büros von Architekten, Ingenieuren oder anderen Dienstleistern haben lediglich ein anderes Risiko als Gewerbebetriebe wie zum Beispiel Handwerker. Darüber hinaus benötige Angehörige dieser Berufe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung(…mehr zur Bürohaftpflichtversicherung)

Vermögensschadenhaftpflicht

VermögensschadenhaftpflichtFür Architekten, Ingenieure oder auch Immobilienmakler ist die Vermögensschadenhaftpflicht obligatorisch. Durch die Tätigkeit in sich verletzen Sie in der Regel nicht andere. Es kann jedoch sein, dass Auftraggeber mit einer geldlichen Schadenersatzforderung auftreten, die der Architekt oder Ingenieur in seiner Tätigkeit verursacht haben soll. Dieses Risiko lässt sich absichern. (…mehr zur Vermögensschadenhaftpflicht)

Veranstaltungshaftpflicht

VeranstaltungshaftpflichtOb Betriebsfeier, Firmenveranstaltung, Ausstellung oder Kundenveranstaltung. Diese Risiken sind in der normalen Büro- oder Betriebshaftpflicht oft nicht mitversichert, sondern benötigen eine eigene Absicherung, meist abhängig von der Teilnehmerzahl. Dieser Versicherungsschutz zählt jedoch zu den günstigsten überhaupt. (…mehr zur Veranstaltungshaftpflicht)

Künstler und Kreative

KünstlerhaftpflichtAuch Künstler und Kreative wie beispielsweise Restauratoren und Bühnenbildner tragen ein besonderes Risikowährend ihrer Tätigkeit. Leicht kann es passieren, dass man au Versehen Wertgegenstände beschädigt oder zerstört. Um sich gegen die finanziellen Folgen abzusichern, empfehlen wir eine Haftpflichtversicherung. (…mehr zur Haftpflichtversicherung für Künstler)

Vereinshaftpflicht

VereinshaftpflichtversicherungDie Vereinshaftpflichtversicherung sollte jeder Verein haben, denn sowohl Haftungen gegenüber Mitglieder als auch gegenüber Besuchern und Gästen sind schnell vorhanden und können sowohl den Verein als auch den Vorstand mit entsprechenden Regressen schwer belasten. (…mehr zur Vereinshaftpflichtversicherung)

Hier gelangen Sie zu unseren Referenzen für Gewerbeversicherungen.

Weitere Gewerbeversicherungen: