Krankenversicherung für Lehramtsanwärter
8. November 2019Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
11. November 2019Die Gesundheitsprüfung bei privaten Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen
Um bei einer privaten Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden, wird im Antrag einer Risikoprüfung durchgeführt, also eine Gesundheitsprüfung des Antragstellers. Damit kann der Versicherer entscheiden, ob er Kunden annimmt, ablehnt, Ausschlüsse oder Zuschläge verlangt. Die Gesundheitsprüfung ist also ein wichtiger Teil der Antragstellung. Manche Versicherer fragen ambulant bis zu 5 Jahren ab, stationär bis zu 10 Jahren.
Grundsätzlich:
Es gehört laut Versicherungsvertragsgesetz zu den „vorvertraglichen Pflichten“ des Antragsstellers, wahrheitsgemäß und umfassend die Fragen der Versicherung zu beantworten. Wir dagegen Verstoßen oder unwahre Angaben gemacht, kann das schwerwiegende Folgen haben.
Warum wird eine Risikoprüfung gemacht und warum ist diese so wichtig?
Versicherer berechnen in der privaten Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung die Beträge aufgrund statistischer und berechenbarer Basisinformationen. Zum Beispiel eben Alter, Geschlecht, Gewicht, Tätigkeit und Gesundheitszustand. Insbesondere denken Versicherer dabei in Risiko, d.h. was kann aus einem bestehenden Parameter entstehen.
Auch wenn es etwas abstrakt klingt, aber der Unterschied zwischen Mann und Frau bedeutet zum Beispiel für Frauen ein höheres Risiko an Schilddrüsenerkrankungen, damit verbunden ggf. stationäre Aufenthalte oder dauerhafte Medikation. Dagegen sind Männer Schlaganfallgefährdeter.
Abweichungen von Durchschnittswerten bedeutet gegebenenfalls, dass ein Kunde für die Versicherung und damit auch für die Gemeinschaft der Versicherten ein erhöhtes Risiko darstellt, das berücksichtigt werden muss.
Dafür kann die Versicherung dem Kunden dann Ausschlüsse oder Beitragszuschläge anbieten, um das Risiko auszugleichen. Hier mehr zu „Was muss ich bei den Gesundheitsfragen BU und PKV angeben?„
Es kann also zu Normalannahmen, Ablehnungen, Zuschlägen und Ausschlüssen kommen. Neugierig? Hier gelangen sie zu den Fragebögen der Ersteinschätzung
Wie sieht so eine Gesundheitsprüfung aus
Grundsätzlich werden Ihnen, relativ offen, sogenannte Gesundheitsfragen gestellt. Im Wesentlichen: Waren Sie in den letzten 5 Jahren bei Arzt, in den letzten 10 im Krankenhaus oder in einer psychologischen Behandlung? – Es gibt niemanden, der „Nein“ antworten kann. Es besteht eine generelle Angabepflicht, auch für selbst bezahlte Behandlungen. Aber; es ist natürlich manchmal nicht schlimm, wenn man Angaben mit „Ja“ macht, beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund. Die Art, wie man die Angabe macht, ist dann entscheidend. Die Versicherung möchte nur die Gelegenheit haben, eine eigene Einschätzung vornehmen zu können. Diese Themen behandeln wir in weiteren Beiträgen.
Tipp:
Machen Sie sich noch vor dem Beratungsgespräch eine ausführliche Liste, wann, wieso und wie lange Sie in den letzten Jahren in ärztlicher Behandlung waren. Das ist zwar eine meist unangenehme Fleißarbeit, wird aber im Zweifel darüber entscheiden, ob Sie gemäß Ihren Wünschen Versicherungsschutz erhalten können.
Die meisten Personen werden mit Zuschlägen trotz bestehender Vorbelastung der Gesundheit angenommen. Durch Voranfragen lässt sich dabei einiges Klären und Vereinbaren.
Wurden unwahre Angaben gemacht, darf der Versicherer nachträglich und leistungsfrei vom Vertrag zurück treten, also dem Kunden den Vertrag kündigen.
Die Sorgfalt im Umgang mit den Gesundheitsfragen bei Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen ist also enorm wichtig und lässt sich am besten mit professioneller Hilfe spezialisierter Berater bewältigen.
Damit Sie keine Vorerkrankungen vergessen, sollten Sie im Vorfeld vertraulich bei Ihren Ärzten nachfragen, wann und weswegen Sie dort in Behandlung waren. Die Ärzte müssen Ihnen ,bis auf wenige Ausnahmen, auch Auskunft erteilen:
Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte
§10 Dokumentationspflicht
(1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für die Ärztin oder den Arzt, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.
(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Außerdem finden Sie hier unseren Gesundheitsfragebogen als PDF zum Download, damit Sie sich einen Überblick über die Fragen verschaffen können. Außerdem erleichtert der Fragebogen die Vorabprüfung, ob der von Ihnen gewünschte Versicherungsschutz ohne weiteres zu erlangen ist oder ob Voranfragen bei verschiedenen Risikoprüfern gestellt werden müssen.
Weiterlesen:
Konkret
So funktioniert die unabhängige Beratung zur PKV
So funktioniert die unabhängige Beratung zur BU und oder DU