Die unechte Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung zeichnet sich durch zwei Merkmale aus:
- Sollte Ihr Kind als Schüler oder Student berufsunfähig werden, bekommt es die vereinbarte BU-Rente nur, wenn es erwerbsgemindert ist im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Wenn Ihr Kind nach der Schule oder dem Studium einen Beruf ausübt, muss der nachgemeldet werden und erst dann erfahren Sie die „echte“ Versicherungsprämie für die BU Ihres Kindes.
Zu 1. Berufsunfähig als Schüler oder Student
Wen man sich erinnert wofür eine Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht werden soll, nämlich der Zahlung einer vereinbarten Rente (BU-Rente), wenn die versicherte Person (das Kind) zu 50% berufsunfähig wird, wird das Ganze spannend. Der Laie denkt dann, dass die Tätigkeit als Schüler entsprechend angewandt wird. Leider gefehlt. Viele Versicherer haben im Kleingedruckten stehen, dass die Berufsunfähigkeit bei Schülern gleichgestellt wird einer Erwerbsminderung. Das heißt es gelten eben nicht die (besseren) Bedingungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern die Paragraphen und Bewertungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer demnach weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, ist erst Teilweise erwerbsgemindert. Wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, ist erst voll erwerbsgemindert.
Wenn man die BU also nicht nur zum Sichern des Gesundheitszustandes haben möchte, sondern ein sinnvolles Versicherungsprodukt mit Schutz in Schule, Ausbildung und Studium, muss man an dieser Stelle genau aufpassen.
Zu 2. Anpassung auf den Beruf nach Schule oder Studium
Es gibt auch BU-Tarife, bei denen man verpflichtet ist, den späteren echten Beruf nachzumelden. Dementsprechend bekommt man günstig eine BU als Schüler und kann den Gesundheitszustand sichern, die echte Prämie kennt man aber noch nicht.
Was kann passieren?
Dazu muss man wissen, dass die Versicherungen nach Berufsgruppen die Prämie bestimmen. Nehmen wir also jemanden der im Büro arbeitet, also Berufsgruppe 2. Außer als Akademiker, dann ggf. 1 oder 1++. Das Gegenmodell zu diesen beiden ist der Geselle im Handwerk als Dachdecker, der dann Berufsgruppe 15 hat. 15 Berufsgruppen bei einem Versicherer für die Prämienfindung ist nicht ungewöhlich, daher sind pauschalierte Preis-/Leistungs-Testsieger oftmals völlig absurd, wenn man nicht dem Musterkunden entspricht. Wenn Krankheiten oder gefährliche Sportart ausübt, kommen gegebenenfalls noch Zuschläge dazu. Oder Rauchen und Motorrad fahren. Berufliche Qualifizierungen und Studienabschlüsse sind meistens verbessernd.
Mal angenommen Sie bekommen für Ihr Kind eine Einstufung als Schüler also günstig in Gruppe 2+, Ihr Kind geht aber ins Handwerk als Industriemechatroniker, wird sich die Prämie unter Umständen verdoppeln. Auch wenn es Musik studiert oder einen anderen Beruf, der versicherungstechnisch risikoreicher ist als ein Schüler.
Auch dann hätte man mit der Wahl eines Tarif, bei dem man nachmelden muss, bestenfalls den Gesundheitszustand gesichert.