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5. Februar 2024PKV oder BU mit Psychotherapie -geht das?
23. Februar 2024In Baden-Württemberg gibt es als einziges Bundesland Einschränkungen bei den Wahlleistungen mit Zusatzbeitrag. Wahlleistungen sind Wunschleistungen, die Sie im Krankenhaus erhalten können. Sie können selbst entscheiden, ob Sie von diesen Leistungen Gebrauch machen möchten und welche Sie beanspruchen wollen. Diese Wahlleistungen werden in Ihrer privaten Krankenversicherung oder in Ihrer Krankenzusatzversicherung aufgenommen und spiegeln sich auch in den Kosten dieser wider.
EDIT: Mittlerweile hat auch Hessen den Zusatzbeitrag eingeführt, 18,90 Euro monatlich an das Land Hessen. Rheinland-Pfalz 26 Euro.
Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein bieten generell keine Wahlleistungen. In diesen Ländern muss der Krankenhaustarif 100% leisten. Andere Länder haben wiederum wie Hessen einen Zusatzbeitrag.
Beihilfe ist Ländersache!! Da hilft auch kein Testsiegerheft.
Grundsätzlich muss man schauen, in welchem Land man Beihilfe bekommt. Denn: Beihilfe ist Ländersache.
- Leistet die Beihilfe für Brille/Sehhilfe?
- Leistet die Beihilfe einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog?
- Muss man Wahlleistungen im Krankenhaus bei der Beihilfe jeden Monat separat bezahlten (bspw.: BaWü 22 eur, RLP 26, Hessen 18, …..), was von der Besoldung einbehalten wird?
- Hat man weitere Selbstbeteiligungen im Krankenhaus (bspw.: Bayern 33 eur, NRW 15, …….)?
–> Die PKV die du wählst muss nicht nur zur dir passen, sondern auch zu deiner Landesindividuellen Beihilfe!
Was ist nochmal die Beihilfe?
Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten von Beamten. Oft handelt es sich dabei um einen Anteil von 50 %. Wenn es dann zu einem Krankheitsfall kommt und beispielsweise Kosten in einem Krankenhaus entstehen, erhalten Sie darüber eine Rechnung. Die Kosten auf der Rechnung werden teilweise von der Beihilfe übernommen und zum anderen Teil von Ihrer Krankenversicherung.
Grundsätzlich sind Sie ja 50% Beihilfe und 50% Krankenversicherung abgesichert. D.h. auch die Wahlleistungen teilen sich auf. Bei der PKV haben wir die zu 50% mit drin. Die 50% der Beihilfe klammern jedoch in Baden-Württemberg die Wahlleistungen aus. Außer man ist bereit, sich bei der Beihilfe so zusagend eine Zusatzabsicherung für 22 Euro zu leisten.
Alternativ kann man auch die PKV für Wahlleistungen auf 100% aufstocken. Betrifft als Pflicht die Beamten in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein.
Haben Sie Fragen oder suchen Sie eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an +49 (0)721 358 369. Wir würden uns freuen Sie kennen zu lernen.
Welche Einschränkungen gibt es in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz?
Baden-Württemberg ist neben Rheinland-Pfalz und Hessen das einzige Bundesland in 2021, welches Einschränkungen bei den Wahlleistungen macht. Möchten Sie im Krankenhaus beispielsweise ein Zwei-Bettzimmer oder eine Behandlung durch den Chefarzt, dann müssen Sie 22 Euro Ihres Gehaltes abziehen lassen (BaWü), damit das Land diese Wahlleistungen im Krankenhaus erstattet.
Mit der Verbeamtung auf Widerruf, also während des Referendariats oder der Anwärterzeit, und einmal mit der Verbeamtung auf Probe wird Ihnen angeboten, diese 22 Euro vom Land einbehalten zu lassen. Lehnen Sie dies ab, haben Sie später keine Möglichkeit dies rückgängig zu machen. Es lohnt sich also, sich in Ruhe über diese Entscheidung Gedanken zu machen.
Wichtig ist: die 50% Wahlleistungen in Baden-Württemberg zahlt man einmalig und das gilt dann für alle Personen, die zu einem gehören. Also auch Kinder zahlen diese nicht extra.
Es kann also Sinn machen, statt bei der PKV auf 100% Wahlleistungen zu gehen, was manchmal günstiger ist (zumindest temporär bis Kinder kommen, außer man bekommt direkt Zuschläge wegen Gesundheit), direkt die 22 Euro beim Land zu bezahlen.
Da wir eben regelmäßig gefragt werden, haben wir ein Video erstellt. Viele weitere Videos gibt es auf unserem Youtube-Kanal rund um Versicherungen und Finanzen.
Diese drei Videos sind empfehlenswert für Referendare und Anwärter:
- Wahlleistungen der Beihilfe, Zusatzbeitrag in BaWü und RLP
- Was ist die Beihilfe zur PKV für Beamte
- Was passiert mit der PKV nach dem Ref
Die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung lässt sich in verschiedene Gebiete gliedern. Diese sind stationäre und ambulante Leistungen und der Bereich der Zahnleistungen. 50 % dieser Leistungen werden vom Land übernommen, die anderen 50 % übernimmt die private Krankenversicherung. Auf Antrag können die stationären Leistungen bei der privaten Krankenversicherung auf auch 100 % hochgezogen werden. Dies ist der Fall, wenn Sie die 22 Euro nicht zahlen möchten. Allerdings folgt daraufhin eine ausgiebige Gesundheitsprüfung, die entscheidet, ob diesem Antrag stattgegeben wird. Der Vorteil dieser Variante im Referendariat ist, dass sie monatlich fünf bis zehn Euro günstiger ist, als die Zahlung der 22 Euro für die Wahlleistungen.
Nach dem Referendariat, wenn Sie Beamter auf Probe werden, gibt es diesen Vorteil jedoch nicht mehr. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung wird nochmal angepasst und erhöht sich. Der Unterschied zwischen einer privaten Krankenversicherung mit 100 % stationären Leistungen und den 22 Euro ist kaum merkbar. Zudem haben Sie einen Vorteil, wenn Sie eine Familie haben, die ebenfalls von den Wahlleistungen profitieren könnte. Sie zahlen dann nur einmal 22 Euro für die gesamte Familie.
Individuelle Beratung zur privaten Krankenversicherung
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die private Krankenversicherung (so läuft das, klick 🙂 ). Wir sind als unabhängige Versicherungsmakler darauf spezialisiert, Ihren Vorstellungen und Wünschen gerecht zu werden und passende Angebote von den Versicherungsgesellschaften einzuholen. Nehmen Sie gerne über unser Kontaktformular oder telefonisch Kontakt zu uns auf, um einen passenden Beratungstermin zu vereinbaren. Alle Beratungstermine finden übrigens online statt. So können Sie von überall auf unsere kompetente Beratung und unser Wissen über Versicherungen und Finanzen zugreifen. Wenn Sie mehr über die Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers wissen möchten, können wir Ihnen den folgenden Beitrag empfehlen „Was ist ein “unabhängiger” Versicherungsmakler?“
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