BU für Juristen & Rechtsanwälte:
Weniger als 0,5 % der Anwälte bekommen je eine VW-BU-Rente
Das berufsständische Versorgungswerk ist kein verlässlicher BU-Schutz. Examensstress als Gesundheitsfalle, Umorganisationsklausel bei der Kanzleigründung, DANV-Kombiprodukte: Wir zeigen die 6 Fehler, die Juristen beim Abschluss machen – und wie Sie sie vermeiden. Aus über 6.000 BU-Beratungen, von Mensch zu Mensch.
Das Versorgungswerk schützt Sie nicht so, wie Sie denken
Rechtsanwälte, Notare und andere Juristen im berufsständischen Versorgungswerk fühlen sich oft abgesichert. Das Versorgungswerk zahlt schließlich auch bei Berufsunfähigkeit. Stimmt – theoretisch. Die Realität sieht anders aus.
Laut dem Lagebericht des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Baden-Württemberg bezogen zum Jahresende 2022 genau 79 von 15.591 Beitragszahlern eine BU-Rente. Das sind 0,51 Prozent. Statistisch gesehen wird aber jeder Vierte im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Entweder sind Rechtsanwälte außerordentlich gesund – oder die Hürden für eine VW-BU-Rente sind schlicht zu hoch.
Es ist das Zweite. Und dazu kommen weitere Fallstricke, die viele Juristen beim Abschluss einer privaten BU-Versicherung übersehen. Diese Seite beleuchtet die sechs häufigsten – aus unserer Beratungspraxis, sachlich und konkret.
Inhalt dieser Seite
- Fehler 1: Auf das Versorgungswerk vertrauen
- Fehler 2: Gesundheitsangaben im Referendariat
- Fehler 3: DANV-Kombiprodukte unkritisch abschließen
- Fehler 4: Umorganisationsklausel ignorieren
- Fehler 5: Nachversicherung vergessen
- Fehler 6: BU-Rente zu niedrig ansetzen
- Warum das Referendariat der ideale Einstiegszeitpunkt ist
- Beratung anfragen
- Häufige Fragen
Die Diskrepanz zwischen 0,51 % (die eine VW-Rente beziehen) und 25 % (die statistisch berufsunfähig werden) ist kein Zufall. Sie zeigt: Das Versorgungswerk erkennt BU nach seinen eigenen, eng gefassten Kriterien an. Wer dauerhaft und vollständig seine anwaltliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, hat gute Chancen – alle anderen stehen leer aus.
Die 6 häufigsten Fehler von Juristen bei der BU-Versicherung
Diese Punkte kennt kein Finanztest-Ranking. Sie entstammen Beratungsgesprächen mit Jurastudenten, Referendaren, Berufseinsteigern und niedergelassenen Anwälten.
Das Versorgungswerk leistet BU-Rente nur bei dauerhafter, vollständiger Berufsunfähigkeit – es muss praktisch unmöglich sein, irgendeiner anwaltlichen Tätigkeit nachzugehen. Wer wegen sozialer Ängste nicht mehr vor Gericht auftreten kann, aber theoretisch noch Schriftsätze verfassen könnte, erhält vom Versorgungswerk nichts. Das ist kein theoretisches Szenario – es gibt dazu Gerichtsurteile.
Ein Urteil aus Nordrhein-Westfalen hielt fest: Ein Rechtsanwalt, der wegen sozialer Ängste nicht mehr vor Gericht auftreten und mit mehr als zwei Gesprächspartnern gleichzeitig kommunizieren konnte, galt als nicht berufsunfähig im Sinne der VW-Satzung. Er könne auf anwaltliche Tätigkeiten verwiesen werden, bei denen seine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht zum Tragen kommt.
⚠️ Weitere Schwächen des Versorgungswerks
Wartezeiten von bis zu 5 Jahren, bis der BU-Schutz überhaupt greift. BU-Renten von oft nur 2.000–3.000 € monatlich – für Anwälte mit gehobenen Einkommen dramatisch zu wenig. Und: Die Leistungen basieren auf einer Satzung, die geändert werden kann – ohne Ihre Zustimmung.
Die Juristenausbildung ist bekannt für ihre extreme Belastung. Das zweite Staatsexamen gehört zu den härtesten Prüfungen im deutschen Bildungssystem. Viele Referendare suchen in dieser Phase professionelle Unterstützung – beim Psychotherapeuten, beim Hausarzt wegen Schlafproblemen, oder erhalten kurzzeitig Beruhigungs- oder Schlafmittel. Das ist verständlich. Aber: Es ist angabepflichtig.
Wer diese Behandlungen beim BU-Antrag nicht angibt – weil er sie als „nicht ernst" einordnet oder hofft, sie seien nicht relevant – riskiert im Leistungsfall eine Anzeigepflichtverletzung. Der Versicherer kann dann vom Vertrag zurücktreten. Gerade psychische Behandlungen werden von Versicherern fünf Jahre lang abgefragt. Ein Referendar, der kurz vor dem zweiten Staatsexamen Hilfe suchte, hat diese Behandlungen bei einem BU-Abschluss kurz nach dem Examen sehr wahrscheinlich anzugeben.
Was helfen kann: Eine sorgfältige Aufbereitung der Gesundheitsangaben vor dem Antrag – gemeinsam mit einem auf BU spezialisierten Makler. Über anonyme Voranfragen klären wir, welcher Versicherer wie mit diesen Angaben umgeht. Nicht jeder bewertet sie gleich – und das ist der entscheidende Unterschied.
Die Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) und ähnliche auf Juristen ausgerichtete Anbieter werden aktiv vermarktet – oft über Strukturvertriebe, die an Hochschulen oder in Kanzleien präsent sind. Das Argument: speziell auf Juristen zugeschnitten, deshalb besser. Im anbieterübergreifenden Vergleich zeigt sich häufig ein anderes Bild.
Viele dieser Tarife werden als Kombination mit Rentenversicherungen oder Basisrenten angeboten – mit denselben strukturellen Nachteilen, die wir bereits bei MLP und der Deutschen Ärzteversicherung für Ärzte beschrieben haben: Koppelungseffekt, Intransparenz, Leistungsfallkomplikationen. Und die Leistungsmerkmale, die als Alleinstellungsmerkmal vermarktet werden – z. B. Schutz der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ohne abstrakte Verweisung – bieten andere Tarife ebenfalls.
Unsere Einschätzung: Eine eigenständige BU, im anbieterübergreifenden Vergleich ausgewählt, ist in der Regel die sicherere und häufig günstigere Lösung. Das Etikett „für Juristen" ist kein Qualitätskriterium.
Wer eine eigene Kanzlei führt, hat im BU-Leistungsfall mit einem zusätzlichen Risiko zu rechnen: Manche Versicherer prüfen, ob die Kanzlei umorganisiert werden könnte – also ob andere Anwälte oder Mitarbeitende die Arbeit übernehmen könnten, sodass die Berufsunfähigkeit des Inhabers wirtschaftlich überbrückbar wäre. Wenn ja, leistet der Versicherer möglicherweise nicht.
Besonders kritisch wird das ab einer Kanzleigröße von etwa 5 Mitarbeitenden. Darunter verzichten viele Versicherer auf diese Prüfung, wenn Sie als Akademiker zu mehr als 90 % am Schreibtisch tätig sind. Aber das steht so nicht in jedem Tarif – und sollte vor Abschluss konkret geprüft werden. Einige Anbieter, darunter Condor (seit April 2024), verzichten bei Freiberuflern vollständig auf die Umorganisationsprüfung. Das ist ein echter Vorteil für niedergelassene Anwälte.
Mindeststandard: Im Tarif sollte zumindest geregelt sein, dass eine Umorganisation als gescheitert gilt, wenn der Gewinn vor Steuern durch die BU auf unter 80 % des bisherigen Einkommens fällt. Besser ist ein vollständiger Verzicht auf diese Prüfung bei akademischen Schreibtischberufen.
Juristen durchlaufen typische Einkommensstufen: Studium – Referendariat – Berufseinsteiger in einer Kanzlei – Fachanwalt – Kanzleigründung oder Partnerschaft. Wer sich einmal beim Einstieg absichert und die BU-Rente nie anpasst, hat am Ende womöglich eine Versicherung, die deutlich weniger leistet als das tatsächliche Einkommen erfordert.
Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Ereignissen – Gehaltssteigerung, Kanzleigründung, Heirat, Geburt – ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Das ist entscheidend: Wer zu diesem Zeitpunkt neue Vorerkrankungen hat, würde bei einem Neuabschluss womöglich Zuschläge zahlen oder abgelehnt. Die Nachversicherungsoption sichert das früh eingesparte Gesundheitszeugnis für die Zukunft.
Viele Juristen sichern sich eine BU-Rente von 1.500 oder 2.000 € monatlich ab – in der Annahme, das Versorgungswerk zahle ja zusätzlich. Das ist aus zwei Gründen ein Fehler:
- Das Versorgungswerk zahlt wie beschrieben in der Praxis kaum – die 2.000 € monatlich wären dann Ihre gesamte BU-Absicherung.
- Selbst wenn das Versorgungswerk zahlt: Die typische VW-BU-Rente liegt laut Anwaltblatt bei maximal 2.000–3.000 € monatlich. Für einen Rechtsanwalt mit einem Jahresgehalt von 80.000 € oder mehr reicht das nicht ansatzweise aus, um den Lebensstandard zu halten.
Empfehlung: Mindestens 80 % des aktuellen Nettoeinkommens privat absichern – ohne Einrechnung der VW-Rente. Für Berufseinsteiger bedeutet das typischerweise 2.500–3.500 € monatlich, für Fachanwälte und Kanzleigründer entsprechend mehr.
Einer dieser Fehler trifft auf Ihre Situation zu? Dann lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Ihr konkreter Fall aussieht – anbieterübergreifend, transparent, von Mensch zu Mensch.
BU-Beratung anfragen →Warum das Referendariat der ideale Einstiegszeitpunkt ist
Für Juristen gilt das, was für alle Akademiker gilt – noch deutlicher: Der günstigste BU-Beitrag wird eingesperrt, wenn man jung, gesund und noch nicht vollberufstätig ist. Aber es gibt einen juristischen Sonderaspekt.
Geringste Vorerkrankungen, günstigster Beitrag. Wer sich jetzt absichert, zahlt dauerhaft einen der niedrigsten möglichen Beiträge. Beruf: „Student Jura" – mit Absicherung der angestrebten juristischen Tätigkeit als Lebensstellung.
Spätestens jetzt empfehlen wir den Abschluss. Beiträge noch moderat, Ausbildungsphase noch nicht die stressintensivste. Kein Referendariat-Stress in den Gesundheitsfragen.
Noch möglich – aber: Wer in dieser Phase Behandlungen wegen Examensstress hatte, muss diese angeben. Anonyme Voranfragen helfen, das Bild zu klären. Für viele Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen ist das Referendariat noch zugelassen.
BU-Abschluss jetzt dringend notwendig, falls noch nicht geschehen. Einkommen steigt, Absicherungsbedarf auch. Nachversicherungsgarantie besonders wichtig für spätere Einkommensstufen.
Umorganisationsklausel wird relevant. BU-Rente an das gestiegene Einkommen anpassen. Im besten Fall: Nachversicherungsgarantie nutzen – ohne neue Gesundheitsprüfung.
Besonderheit Referendariat: Wer im Referendariat ist, gilt bei manchen Versicherern noch als Beamter auf Widerruf. Das bedeutet: Eine BU-Klausel allein reicht nicht – eine Dienstunfähigkeitsklausel sollte enthalten sein, sofern danach eine Karriere im Staatsdienst als Richter oder Staatsanwalt angestrebt wird.
BU für verschiedene juristische Berufsgruppen: Was sich unterscheidet
„Jurist" umfasst sehr unterschiedliche Berufsbilder – mit sehr unterschiedlichen BU-Anforderungen.
Umorganisationsklausel ist hier meist kein Thema. Fokus liegt auf der Absicherung der konkreten anwaltlichen Tätigkeit, ausreichender Rentenhöhe und einer guten Nachversicherungsgarantie für spätere Karriereschritte.
Umorganisationsklausel besonders kritisch prüfen. Kanzleigröße und Büroanteil bestimmen, ob und wie der Versicherer prüft. Rentenhöhe an Kanzleieinkommen anpassen. Praxisausfallversicherung als Ergänzung prüfen.
Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ist unerlässlich – nicht nur eine normale BU. Auf die DU-Klauselqualität achten: „echte" DU-Klausel greift bereits bei Dienstunfähigkeit, nicht erst bei allgemeiner Berufsunfähigkeit. Mehr zur DU-Klausel hier.
BU für Juristen – anbieterübergreifend, ohne Provisionsinteresse
Vom Referendariat bis zur Kanzleigründung: Wir begleiten Juristen durch alle Phasen der Absicherung. Anonym, transparent, von Mensch zu Mensch.
BU-Beratung anfragen → Oder direkt: 0721 358 369Warum Juristen zu uns kommen
Kein Berater beim Fairsicherungsladen verdient an Ihrem Abschluss persönlich mehr oder weniger. Das eliminiert jeden Anreiz, Ihnen ein bestimmtes Produkt zu empfehlen.
Gerade bei Gesundheitsangaben aus dem Referendariat oder dem Studium ist die anonyme Voranfrage wichtig. Wir klären Ihre Versicherbarkeit bei mehreren Anbietern, ohne dass Ihr Name fällt.
Wir prüfen jeden ausgestellten Versicherungsschein darauf, ob alle vereinbarten Klauseln – insbesondere zur Umorganisation – korrekt enthalten sind. Das ist kein Standard, aber für uns selbstverständlich.
Bernd Krause – Geschäftsführer, Der Fairsicherungsladen GmbH
Seit 1983 berät der Fairsicherungsladen Akademiker und verkammerte Berufe in BU, PKV und Altersvorsorge – heute geführt von Bernd Krause. Focus Top 300 Versicherungsmakler. Autor des „Finanzplaners für Akademiker". 200+ YouTube-Videos zu Versicherungs- und Finanzthemen.
→ Über uns
BU-Beratung für Juristen & Rechtsanwälte anfragen
Schildern Sie kurz Ihre Situation – Studium, Referendariat oder bereits tätig, mit oder ohne Kanzlei. Wir melden uns persönlich.
Häufige Fragen: BU für Juristen
Ja – dringend. Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte zahlt BU-Rente nur bei dauerhafter, vollständiger Berufsunfähigkeit und nach sehr engen Kriterien. In der Praxis erhalten weniger als 0,51 % der Mitglieder eine VW-BU-Rente, obwohl statistisch jeder Vierte mindestens einmal berufsunfähig wird. Hinzu kommen teils Wartezeiten von bis zu 5 Jahren und BU-Renten, die für Anwälte mit gehobenen Einkommen bei weitem nicht ausreichen.
So früh wie möglich – idealerweise schon im Jurastudium oder spätestens beim ersten Staatsexamen. In dieser Phase sind Beiträge am günstigsten und Vorerkrankungen am seltensten. Wer bis zum Referendariat wartet, läuft Gefahr, Behandlungen wegen Examensstress angeben zu müssen – das kann Zuschläge oder Ausschlüsse bedeuten. Trotzdem: lieber im Referendariat als gar nicht.
Ja, wenn sie in den Abfragezeitraum fallen – in der Regel 5 Jahre für ambulante Behandlungen. Das gilt auch für Gespräche beim Psychotherapeuten, kurzzeitige Medikamentengabe oder Arztbesuche wegen Schlafproblemen oder Angstzuständen vor dem zweiten Staatsexamen. Diese Angaben sind angabepflichtig. Über anonyme Voranfragen klären wir, wie verschiedene Versicherer damit umgehen – denn die Bewertung ist nicht überall gleich.
Juristen gehören typischerweise zu einer günstigen Berufsgruppe bei der BU – reine Bürotätigkeit, kein körperliches Risiko. Ein 28-jähriger Rechtsanwalt ohne Vorerkrankungen, mit 3.000 € BU-Rente bis 67, zahlt je nach Tarif zwischen ca. 80 und 130 € monatlich. Wer sich schon als Student absichert, zahlt dauerhaft weniger. Über unseren Vergleich mit bis zu 89 Tarifvarianten bei 23+ Versicherern ermitteln wir das individuelle Bild.
Die Umorganisationsklausel gibt dem Versicherer das Recht zu prüfen, ob eine Kanzlei so umorganisiert werden könnte, dass der berufsunfähige Inhaber nicht mehr arbeiten müsste – andere aber seine Arbeit übernehmen. Wenn das möglich erscheint, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Ab einer Kanzleigröße von ca. 5 Mitarbeitenden wird das kritisch. Gute Tarife verzichten bei Akademikern mit mehr als 90 % Schreibtischanteil auf diese Prüfung – das sollte vertraglich fixiert sein.
Ja. Als verbeamteter Jurist reicht eine normale BU nicht – sie greift erst, wenn Sie keinen Beruf mehr ausüben können. Für Beamte brauchen Sie eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel, die bereits bei Dienstunfähigkeit leistet. Ohne diese Klausel entstehen erhebliche Lücken, besonders in der Anfangszeit bis zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.
Sehr oft ja – aber nicht unbedingt bei jedem Anbieter zu denselben Konditionen. Über anonyme Risikovoranfragen klären wir vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Bedingungen aufnimmt. In unserer Beratungspraxis werden ca. 74 % unserer Kunden trotz Vorerkrankungen normal angenommen. Die sorgfältige Aufbereitung der Gesundheitsangaben ist dabei entscheidend.
Weiterführende Informationen
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