Die Dienstunfähigkeitsklausel – wenn Ihre BU als Beamter im Ernstfall nicht zahlt

Sie sind Beamter, haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung – und denken, Sie sind abgesichert. Das stimmt. Aber vielleicht nicht so, wie Sie es erwarten. Dieser Artikel erklärt, was die meisten Beamten über ihren Vertrag nicht wissen.

🗓️ Zuletzt aktualisiert: März 2026 ⏱️ Lesedauer: ca. 10 Minuten 👤 Von Bernd Krause
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Ein Fall aus der Praxis – und eine unbequeme Antwort

Es ist eine Frage, die wir in der Beratung regelmäßig hören – und die auf den ersten Blick so einfach klingt, dass man sie gar nicht stellt. Meistens kommen solche Fragen nicht beim Abschluss, sondern Jahre später. Wenn sich das Leben verändert hat.

📋 Aus der Beratungspraxis

Ein Kunde, Mitte 40, hatte sich vor einigen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen – solide, zu guten Konditionen, bei einem renommierten deutschen Versicherer. Dann wurde er verbeamtet: Sachbearbeiter im Gewerbeaufsichtsamt, gehobener Dienst. Er lud die aktualisierte Polizze in seine digitale Kundenakte hoch und stellte die eigentlich naheliegende Frage:

„Ich bin jetzt Beamter. Bin ich damit auch bei Dienstunfähigkeit abgesichert?"

Die Antwort war unbehaglich: Nein. Nicht automatisch. Sein Vertrag war und ist eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung – ohne Dienstunfähigkeitsklausel. Das bedeutet: Wenn der Dienstherr ihn gemäß Bundesbeamtengesetz in den Ruhestand versetzt, kann es trotzdem passieren, dass die Versicherung nicht zahlt. Weil sie nach eigenen Kriterien prüft, ob Berufsunfähigkeit vorliegt – nicht nach denen des Dienstherren.

Das ist kein Einzelfall. Und es ist auch kein Fehler der Versicherungsgesellschaft. Es ist schlicht die Konsequenz einer Lebensveränderung, die bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar war. Wer als Angestellter eine BU abschließt und später verbeamtet wird, muss seinen Vertrag auf den Prüfstand stellen – denn was für einen Arbeitnehmer passt, kann für einen Beamten eine empfindliche Lücke haben.

BU und Dienstunfähigkeit – klingt ähnlich, ist aber grundverschieden

Viele Beamte setzen die Begriffe gleich. Das ist verständlich, aber gefährlich. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer die Entscheidung trifft und nach welchen Maßstäben.

Merkmal Berufsunfähigkeit (BU) Dienstunfähigkeit (DU)
Grundlage Bedingungen des Versicherungsvertrages – unveränderlich für die gesamte Laufzeit Gesetzliche Regelungen der Beamtenversorgungsgesetze – der Gesetzgeber kann diese während Ihrer Dienstzeit ändern
Leistungsauslöser Einschränkung der Berufsfähigkeit zu i.d.R. 50% – nach versicherungsvertraglichen Maßstäben Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung aus medizinischen Gründen – auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens
Wer entscheidet? Behandelnder Arzt oder ein vom Versicherer beauftragter Arzt – der Versicherer prüft selbst Der Dienstherr – auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens
Prognosezeitraum Abhängig vom Tarif, i.d.R. mindestens 6 Monate Kein fester Zeitraum definiert – der Dienstherr hat erheblichen Ermessensspielraum
Beide schließen sich ein? Nicht zwingend. Es gibt Situationen, in denen Dienstunfähigkeit besteht, aber keine Berufsunfähigkeit nach Vertragsbedingungen – und umgekehrt.

Das Szenario, das Beamten am häufigsten Sorgen bereitet: Der Dienstherr stellt Dienstunfähigkeit fest und versetzt einen in den Ruhestand. Der Versicherer prüft nach eigenen Kriterien – und kommt zu einem anderen Ergebnis. Im schlimmsten Fall zahlt die BU nicht, obwohl man nicht mehr im Dienst ist.

Eine Dienstunfähigkeitsklausel in der BU schließt diese Lücke, indem sie festlegt: Was der Dienstherr entscheidet, gilt auch für den Versicherer.

Beamtenstatus entscheidet alles – auch bei der Absicherung

Nicht alle Beamten sind gleich. Wer das vergisst, tappt in eine der häufigsten Fallen der BU-Beratung für den öffentlichen Dienst. Je nach Beamtenstatus gibt es ganz unterschiedliche Versorgungsansprüche – und damit ganz unterschiedlich große Absicherungslücken.

Phase 1

Beamter auf Widerruf

Beamte in der Ausbildung. Je nach Funktionsebene bis zu 3 Jahren. Keine Dienstunfähigkeitsversorgung bei Krankheit oder Freizeitunfall.

⚠️ Höchstes Absicherungsrisiko
Phase 2

Beamter auf Probe

In der Regel 0,5 bis 5 Jahre. Entlassung bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Freizeitunfall – ohne Versorgungsansprüche aus dem Beamtenverhältnis.

⚠️ Hohes Absicherungsrisiko
Phase 3

Beamter auf Lebenszeit

Versorgungsansprüche bestehen – aber erst nach einer Wartezeit von insgesamt 60 Dienstmonaten. Bis dahin: Mindestversorgung, oft weit unter dem letzten Gehalt.

⚡ Versorgungslücke möglich
⚠️ Beamte auf Widerruf und auf Probe: Entlassung ohne Netz

Bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Freizeitunfall werden Beamte auf Widerruf und auf Probe aus dem Dienst entlassen – nicht in den Ruhestand versetzt. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, doch die Nachversicherungszeit reicht gerade bei frühem Berufseinstieg (Beamter auf Widerruf direkt nach Studium) häufig nicht aus, um die Wartezeiten für eine Erwerbsminderungsrente zu erfüllen. Das bedeutet: Im schlimmsten Fall gar keine laufende Absicherung.

Die drei Arten der DU-Klausel – nur eine schützt wirklich

Hier liegt das größte Missverständnis in der Beratungspraxis. Nicht jede „DU-Klausel" ist gleich. Es gibt drei Varianten – und der Unterschied ist im Ernstfall der Unterschied zwischen Leistung und Ablehnung. Im Versicherungsantrag und in den Bedingungen steht das allerdings nicht in großen Lettern. Wer nicht genau hinschaut, erkennt es kaum.

✓ Echte DU-Klausel

Volle Anerkennung

Der Versicherer hält sich 1:1 an die Entscheidung des Dienstherren und führt keine eigene Prüfung durch. Versetzung in den Ruhestand und Entlassung werden gleich behandelt.

Beispiel: „Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."

✓ Geeignet für: BaW, BaP und BaL

⚡ Unvollständige DU-Klausel

Teilschutz – mit Lücke

Der Versicherer übernimmt die Entscheidung des Dienstherren, aber nur bei Versetzung in den Ruhestand. Entlassung ist nicht erfasst. Beamte auf Widerruf und Probe sind damit ausgeschlossen.

Beispiel: „Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit."

⚡ Nur geeignet für: Beamte auf Lebenszeit

✗ Unechte DU-Klausel

Trügerischer Schutz

Klingt auf den ersten Blick wie die echte Klausel. Das entscheidende „und" jedoch erzeugt zwei separate Leistungsauslöser – und gibt dem Versicherer die Möglichkeit, trotz Dienstunfähigkeit selbst zu prüfen.

Beispiel: „Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht dauernd unfähig (dienstunfähig) ist und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird."

✗ Nicht geeignet – Prüfrisiko verbleibt beim Versicherer

💡 Unser Hinweis aus der Beratungspraxis

Das Wort „und" macht den gesamten Unterschied bei der unechten Klausel. Im Alltag liest man über diese Formulierung hinweg. Der Versicherer kann im Leistungsfall argumentieren, dass zwar eine Dienstunfähigkeit vorliegt, der Zusammenhang mit dem amtsärztlichen Gutachten aber nicht dem im Vertrag definierten Tatbestand entspricht. Die echte DU-Klausel ist die einzige, die dies ausschließt.

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Nur 9 Versicherer – und nicht alle taugen für jeden Beamten

9
Versicherer bieten überhaupt eine DU-Klausel an – Stand 2026.
Von diesen bieten nur 5 sowohl eine echte DU-Klausel als auch eine Vertragslaufzeit bis zum 67. Lebensjahr an. Für Polizei, Feuerwehr und Soldaten ist die Auswahl noch kleiner – dort ist zusätzlich eine spezielle DU-Klausel erforderlich.

Das klingt nach einer überschaubaren Auswahl. Das Problem ist nicht die Zahl, sondern das, was viele Beamte stattdessen tun: Sie schauen in einen Online-Vergleichsrechner, suchen nach der „besten BU", bekommen Dutzende Ergebnisse – und wissen nicht, ob die DU-Klausel überhaupt vorhanden, geschweige denn in welcher Form sie enthalten ist. Wer dann den günstigsten Tarif wählt, schließt womöglich eine BU ab, die seinen Status als Beamten gar nicht berücksichtigt.

Dazu kommt: Welcher der 9 Versicherer für einen konkreten Beamten der richtige ist, hängt von mehreren Faktoren ab – Laufbahn, Besoldungsgruppe, Alter, Gesundheitszustand, Dienstzeitanteil (Vollzeit, Teilzeit), aktive Sportarten. Es gibt keinen „besten" Tarif für Beamte. Es gibt nur den besten Tarif für Sie.

Online-Rechner helfen hier nicht weiter. Die Kombination aus DU-Klausel-Typ, Berufsgruppe, Beamtenstatus und Gesundheitsfragen macht eine persönliche Prüfung unumgänglich.
☎ 0721 358 369

Spätbeamte – die am häufigsten übersehene Risikogruppe

Wer mit 25 verbeamtet wird, hat es vergleichsweise einfach: Eine BU mit DU-Klausel von Anfang an schließt die Lücke vollständig. Wer aber erst mit 35, 40 oder gar 50 Jahren verbeamtet wird – als Quereinsteiger, als Fachreferent aus der Privatwirtschaft, als jemand wie der Sachbearbeiter aus unserem Eingangsfall – der steht oft vor einer anderen Situation.

Er hat bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wurde abgeschlossen, als er noch Arbeitnehmer war. Zu guten Konditionen, ohne dass irgendjemand an Dienstunfähigkeit denken musste. Und jetzt ist sie im Kern zwar noch gültig – aber sie passt nicht mehr vollständig zur aktuellen Lebensrealität.

Was Spätbeamte prüfen sollten:

  • Enthält mein aktueller Vertrag eine DU-Klausel – und wenn ja, welche?
  • Bin ich derzeit Beamter auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit?
  • Welche Versorgungsansprüche habe ich bei meinem aktuellen Beamtenstatus wirklich?
  • Lässt mein Vertrag eine Anpassung (Nachversicherung) ohne neue Gesundheitsprüfung zu?
  • Wäre ein Tarifwechsel zu einem Anbieter mit echter DU-Klausel gesundheitlich und finanziell sinnvoll?
  • Wie groß ist die Überschneidung zwischen BU- und DU-Auslöser bei meinem konkreten Beruf?

Zum letzten Punkt eine ehrliche Einschätzung: Bei Beamten im gehobenen oder höheren Dienst (Schreibtischberufe, Verwaltung, Aufsicht) ist die Überschneidung zwischen BU- und DU-Auslöser in der Praxis meist recht groß. Wer aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wird, ist häufig gleichzeitig nach den Kriterien des Versicherers berufsunfähig. Die Lücke existiert trotzdem – und in seltenen, aber möglichen Fällen kann sie relevant werden. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Alter, Gesundheitszustand und den aktuellen Konditionen ab. Das lässt sich nur individuell beurteilen.

Polizei, Feuerwehr, Soldaten – warum eine normale DU-Klausel hier nicht reicht

Für uniformierte Beamte gelten verschärfte Anforderungen. Das wird in der BU-Beratung häufig übersehen – mit potenziell erheblichen Folgen. Wer als Polizeibeamter eine BU mit „normaler" DU-Klausel hat, kann trotz Dienstunfähigkeit leer ausgehen.

Der Grund: Polizei, Feuerwehr, Soldaten und Justizvollzugsbeamte unterliegen einer speziellen Dienstunfähigkeit. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich im jeweiligen Landes- oder Bundesbeamtengesetz. Der Dienstherr versetzt in diesen Fällen nicht wegen allgemeiner, sondern wegen spezieller Dienstunfähigkeit – wenn die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr erfüllt werden können.

⚖️ Konkretes Beispiel

Ein Polizist verliert durch einen Unfall einen Zeigefinger. Im normalen Arbeitsleben keine Grundlage für Berufsunfähigkeit. Auch nach dem allgemeinen Dienstunfähigkeitsbegriff würde der Dienstherr vermutlich keine allgemeine Dienstunfähigkeit feststellen – der Beamte könnte ja im Innendienst weiter eingesetzt werden. Festgestellt wird stattdessen spezielle Dienstunfähigkeit.

Ergebnis ohne spezielle DU-Klausel: Kein Leistungsanspruch gegenüber dem BU-Versicherer – obwohl der Polizist seinen eigentlichen Vollzugsdienst nicht mehr ausüben kann und der Dienstherr dies offiziell festgestellt hat.

👮 Polizei (Vollzugsdienst)

Spezielle DU erforderlich in fast allen Bundesländern. Besondere Altersregelungen (Regelaltersgrenze oft 62). Gesetzliche Grundlagen variieren je Bundesland erheblich.

🚒 Feuerwehr

In den meisten Bundesländern spezielle DU-Regelungen. Regelaltersgrenze häufig 60–62. In einigen Ländern (z.B. Niedersachsen, NRW) keine spezielle DU notwendig.

🪖 Bundeswehr / Soldaten

Eigene Regelungen nach Soldatenversorgungsgesetz. Spezielle DU-Klausel für Verwendungsunfähigkeit essenziell. Besonderheiten bei Auslandseinsätzen beachten.

🔒 Justizvollzug

Je nach Bundesland mit oder ohne spezielle DU-Regelung. In mehreren Ländern (z.B. Hamburg, Niedersachsen, NRW) keine spezielle DU erforderlich – hier reicht eine echte allgemeine DU-Klausel.

Welches Bundesland welche Regelungen getroffen hat – und welche Versicherer eine entsprechende spezielle DU-Klausel anbieten – lässt sich nur durch eine gründliche Einzelfallprüfung klären. Wer einfach den günstigsten BU-Tarif aus einem Vergleichsportal wählt, läuft hier mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Messer.

Teildienstunfähigkeit – wenn es nicht schwarz oder weiß ist

Es gibt noch einen dritten Fall, der in Beratungsgesprächen selten thematisiert wird: die Teildienstunfähigkeit. Sie liegt vor, wenn ein Beamter zwar noch Dienst leisten kann, aber nicht mehr in vollem Umfang – und deshalb in eine niedrigere Laufbahn oder Besoldungsgruppe versetzt wird.

Stellen Sie sich vor: Sie sind Beamter im gehobenen Dienst, A11. Ein Rückenleiden macht körperlich anspruchsvollere Aufgaben dauerhaft unmöglich. Der Dienstherr versetzt Sie nicht in den Ruhestand, sondern in den mittleren Dienst, A8. Die BU zahlt nicht, weil Sie noch arbeiten. Das Gehalt sinkt erheblich. Genau diese Lücke schließt eine Teildienstunfähigkeitsklausel.

💡 Für wen ist die Teildienstunfähigkeitsklausel relevant?

Besonders für Beamte in körperlich anspruchsvollen oder gemischten Tätigkeiten, sowie für alle, bei denen eine stufenweise Laufbahnabsenkung realistisch denkbar ist. Nicht jeder Versicherer bietet diese Klausel an – und sie ist nicht bei jedem Beamten sinnvoll. In der Beratung prüfen wir das individuell.

Was Sie jetzt tun sollten – je nach Situation

Die gute Nachricht zuerst: In den meisten Fällen lässt sich eine Absicherungslücke schließen oder zumindest minimieren. Die weniger gute: Je länger man wartet, desto schwieriger wird es. Alter und Gesundheitszustand bestimmen, welche Möglichkeiten noch offen sind.

Ihre Situation Empfehlung
Noch kein Beamter, aber Verbeamtung absehbar Jetzt BU mit echter DU-Klausel abschließen. Optimal: bevor die Verbeamtung erfolgt, um alle Optionen offen zu halten.
Beamter auf Widerruf oder Probe ohne BU Sofort handeln. Absicherungslücke ist in dieser Phase am größten. BU mit echter DU-Klausel und ggf. Entlassungsschutz prüfen.
Spätbeamter mit bestehender BU ohne DU-Klausel BU-Check durchführen. Lückenanalyse und Prüfung, ob Tarifanpassung oder -wechsel sinnvoll ist. Je nach Beruf und Gesundheit individuelle Einschätzung notwendig.
Uniformierter Beamter (Polizei, Feuerwehr) Unbedingt prüfen, ob die spezielle DU-Klausel enthalten ist. Ohne sie besteht trotz DU-Klausel möglicherweise kein ausreichender Schutz.
Beamter auf Lebenszeit, BU mit unechter DU-Klausel Klauseltyp analysieren und Wechsel prüfen. Unechte Klausel bietet kein vollständiges Schutzprinzip.
Bernd Krause
Bernd Krause – Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH
Wir haben bei angehenden Beamten gelernt, dass die DU-Klausel von Anfang an hinein muss – die Frage stellt sich dann überhaupt nicht mehr. Bei Spätbeamten ist es komplizierter: Manchmal macht ein Wechsel Sinn, manchmal sind die gesundheitlichen Hürden zu hoch oder die Überschneidung zwischen BU und DU groß genug, dass der bestehende Vertrag mit einigen Anpassungen ausreicht. Das ist kein pauschales Urteil – das ist eine Frage, die wir gemeinsam für Ihren Fall klären.

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Häufige Fragen zur DU-Klausel

Was ist der Unterschied zwischen BU und Dienstunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit ist ein versicherungsvertraglicher Begriff: Der Versicherer prüft nach eigenen Maßstäben, ob Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff: Der Dienstherr entscheidet auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens, ob Sie Ihre Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen können. Beide können gleichzeitig vorliegen – müssen es aber nicht. Ohne DU-Klausel kann der Versicherer trotz festgestellter Dienstunfähigkeit zu einem anderen Ergebnis kommen.
Brauche ich als Beamter auf Lebenszeit überhaupt eine BU?
Ja – weil die Beamtenversorgung im Dienstunfähigkeitsfall selten das bisherige Nettoeinkommen ersetzt. Die Mindestversorgung und auch das reguläre Ruhegehalt liegen meist erheblich unter dem letzten aktiven Nettogehalt. Hinzu kommen Versorgungslücken bei der Altersvorsorge, laufende Verpflichtungen (Kredit, Familie) und der Einnahmeverlust über viele Berufsjahre. Eine BU mit DU-Klausel schließt diese Lücke.
Wie erkenne ich, welche DU-Klausel mein Vertrag hat?
Das steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), meist in einem Abschnitt über Sonderregelungen für Beamte. Das entscheidende Merkmal: Gilt nur die „Versetzung in den Ruhestand" (→ unvollständige Klausel) oder auch die „Entlassung" (→ echte Klausel)? Und enthält die Formulierung ein „und" zwischen dem Dienstherr-Votum und einem weiteren Leistungsauslöser (→ unechte Klausel)? Wenn Sie unsicher sind, schicken Sie uns Ihren Vertrag – wir prüfen das für Sie im Rahmen eines BU-Checks.
Kann ich meinen BU-Vertrag nachträglich um eine DU-Klausel ergänzen?
Das hängt vom Versicherer und Tarif ab. Manche Anbieter ermöglichen eine Umstellung oder Erweiterung – oft jedoch nur zu bestimmten Zeitpunkten und mit erneuter Gesundheitsprüfung. In anderen Fällen ist ein Neuabschluss bei einem anderen Anbieter sinnvoller. Beides hat Vor- und Nachteile. Wir prüfen in der Beratung, welcher Weg für Ihre konkrete Situation der richtige ist.
Ich bin Polizist – welche DU-Klausel brauche ich genau?
Für Polizeibeamte im Vollzugsdienst ist eine spezielle DU-Klausel erforderlich. Diese gilt auch für den Fall der speziellen Dienstunfähigkeit – also wenn die besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllt werden, ohne dass eine allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt. Welche Bundesländer welche Regelungen haben und welche Versicherer entsprechende Klauseln anbieten, klären wir in der Beratung. Einfach melden.
Was kostet eine BU mit DU-Klausel mehr als ohne?
Das lässt sich pauschal nicht sagen – die Prämie hängt von Beruf, Besoldungsgruppe, Alter, Gesundheit, Laufzeit und gewünschter Rentenhöhe ab. Die DU-Klausel allein macht keinen enormen Preisunterschied. Entscheidender ist, bei welchem der 9 Anbieter Sie welchen Tarif bekommen und wie dieser bewertet. Wir rechnen das konkret für Sie durch – ohne Mehrkosten.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage – und warum ist sie für Beamte wichtig?
Bei einer anonymen Risikovoranfrage stellen wir Ihre Gesundheitsdaten – ohne Ihren Namen – bei mehreren Versicherern vor. Sie erfahren vorab: Wer nimmt Sie an? Zu welchen Konditionen? Gibt es Ausschlüsse? Nichts davon landet in Ihrer Akte oder beim HIS-System. Gerade für Beamte mit Vorerkrankungen ist das wichtig, weil die Auswahl auf 9 Anbieter mit DU-Klausel begrenzt ist und nicht alle für jeden gleich zugänglich sind.

BU-Check: Ist Ihr Vertrag fit für den Beamtenstatus?

Egal ob Sie noch keine BU haben, als Spätbeamter Ihren bestehenden Vertrag prüfen wollen oder bei Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr die richtige Klausel suchen – wir schauen es uns an. Anbieterübergreifend, auf Festgehalt-Basis.

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