BU für Lehrer:
30 % werden dienstunfähig – und Referendare stehen ohne Schutz da
Lehrkräfte tragen ein überdurchschnittlich hohes Dienstunfähigkeitsrisiko. Wer als Referendar oder Beamter auf Probe dienstunfähig wird, erhält ohne private Absicherung gar nichts. Was eine echte DU-Klausel leistet, welche Fallen es gibt – und warum das Zwei-Phasen-Modell so wichtig ist.
Warum Lehrer eine besondere BU-Absicherung brauchen
Lehrer sind Beamte – also besser abgesichert als Angestellte, wenn es um Dienstunfähigkeit geht. Das stimmt, aber nur zum Teil. Denn erstens reicht das staatliche Ruhegehalt in vielen Situationen nicht aus. Und zweitens sind Lehrkräfte überdurchschnittlich stark von Dienstunfähigkeit betroffen.
Statistisch werden etwa 30 % aller Lehrkräfte im Laufe ihrer Karriere vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden. Die häufigste Ursache liegt nicht im Kreuzbandriss auf dem Schulhof, sondern in der psychischen Belastung: Fast die Hälfte aller DU-Fälle bei Lehrern geht auf psychische Erkrankungen zurück. Steigende Unterrichtsbelastung, Inklusionspflichten, Lehrermangel und der tägliche Umgang mit einer heterogenen Schülerschaft hinterlassen Spuren – das ist eine strukturelle Realität des Berufsbilds, keine persönliche Schwäche.
Wer als Lehrkraft dienstunfähig wird, steht vor Fragen, die kaum jemand vorher durchdenkt: Was bekomme ich vom Staat? Wie lange dauert das? Und was passiert, wenn ich erst im zweiten Referendariatsjahr erkranke – also noch Beamter auf Widerruf bin?
Die drei Risikogruppen: Je früher die DU, desto größer die Lücke
Das staatliche Sicherungsnetz für Lehrkräfte ist nicht gleichmäßig gespannt. Es hängt stark davon ab, in welcher Phase die Dienstunfähigkeit eintritt.
Referendare & Beamte auf Widerruf
- Werden bei DU entlassen, nicht versetzt
- Kein Ruhegehalt – null, nichts
- Werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert
- Im besten Fall: minimale Erwerbsminderungsrente nach 5 Jahren Wartezeit
- In der Praxis: sofortiger Einkommenswegfall
Beamte auf Probe & auf Lebenszeit (< 5 Jahre)
- Beamte auf Probe: wie Widerruf – oft kein Ruhegehalt
- Beamte auf Lebenszeit unter 5 Jahren: Mindestversorgung ~1.800 € brutto (Bund, Stand 2025)
- In den Bundesländern teils abweichende Regelungen
- Für A13-Lehrer: Lücke zum Nettogehalt von oft 1.500–2.000 € monatlich
Was bedeutet das konkret? Ein Referendar im zweiten Ausbildungsjahr, der wegen einer Erkrankung dienstunfähig wird, erhält vom Staat unmittelbar gar keine laufenden Leistungen. Er ist entlassen, nicht pensioniert. Das Existenzrisiko ist in dieser Phase am größten – und genau deshalb ist die private Absicherung hier am dringendsten.
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BU-Beratung anfragen →Was der Staat leistet – und wo die Lücken entstehen
Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit berechnet sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit, der Besoldungsgruppe, einer sogenannten Zurechnungszeit und möglichen Abschlägen. Die Formel ist komplex und bundeslandspezifisch – deshalb hier nur ein Beispiel, das die Größenordnung verdeutlicht:
Wichtig: Die Bundesländer haben eigene Beamtenversorgungsgesetze. Was für Bundesbeamte gilt, weicht in Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Baden-Württemberg teils erheblich ab. Gerade die Mindestversorgung und die Zurechnungszeit können sich unterscheiden. Eine individuelle Berechnung für Ihr Bundesland ist daher unverzichtbar.
Das Beispiel mit 15 Jahren Dienstzeit ist besonders aufschlussreich: Der Wert von 700–900 € netto ist kein Rechenfehler – er entsteht durch den Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand und die noch nicht vollständig aufgebaute Dienstzeit. Der Staat hat keine Garantie gegeben, dass das Ruhegehalt auch den Lebensstandard erhält.
Echte vs. unechte DU-Klausel – der entscheidende Unterschied
Nicht alle BU-Versicherungen mit DU-Klausel sind gleichwertig. Der Unterschied zwischen einer echten und unechten DU-Klausel kann darüber entscheiden, ob Sie im Leistungsfall schnell und sicher Ihre Rente erhalten – oder sich mit dem Versicherer streiten.
⚠️ Auf die genaue Formulierung kommt es an
Eine vollständige DU-Klausel muss sowohl die Versetzung in den Ruhestand (Beamte auf Lebenszeit) als auch die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit (Beamte auf Widerruf und Probe) abdecken. Fehlt einer dieser Fälle, ist die Klausel unvollständig. Wir prüfen das im Beratungsgespräch und bei der Policenkontrolle.
Darüber hinaus gibt es noch die Teildienstunfähigkeitsklausel: Sie zahlt anteilig, wenn der Beamte seinen Dienst nur noch reduziert ausüben kann. Das ist besonders relevant, wenn der Dienstherr Teilzeitdienst anordnet, bevor eine vollständige Versetzung in den Ruhestand erfolgt.
Haben Sie eine bestehende BU – und wissen nicht, ob die DU-Klausel wirklich greift? Wir prüfen Ihren Vertrag und sagen Ihnen klar, wo Lücken sind.
Bestehende BU prüfen lassen →Das Zwei-Phasen-Modell: Optimal abgesichert in jeder Karrierephase
Viele Versicherer bieten Lehrern ein Zwei-Phasen-Modell an – eine kluge Lösung für das strukturelle Problem der wechselnden Absicherungsgrade.
Wie das Zwei-Phasen-Modell funktioniert
Referendariat
Höhere BU-Rente – voller Schutz bei null staatlicher Absicherung
Im Referendariat fehlt jede staatliche Absicherung. Der Versicherungsnehmer sichert deshalb eine höhere Rente ab – z.B. 2.000–2.500 € monatlich – um den vollen Einkommensverlust abzudecken. Beiträge sind in dieser Phase noch gering, da man jung und meist gesund ist.
Lebenszeit < 5 Jahre
Übergangsphase – Ruhegehalt zu niedrig für Lebensstandard
Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit baut sich das Ruhegehalt langsam auf. Die private BU-Rente bleibt zunächst auf dem gleichen Niveau – sie schließt die Lücke zwischen Mindestversorgung und tatsächlichem Bedarf.
Lebenszeit > 5–10 Jahre
Automatische Reduzierung – staatliche Versorgung übernimmt mehr
Mit wachsendem Ruhegehaltsanspruch wird die private BU-Rente automatisch (ohne Gesundheitsprüfung) auf die verbleibende Versorgungslücke reduziert – z.B. auf 1.500 € oder 1.300 €. Der Beitrag sinkt entsprechend. Das spart dauerhaft Geld, ohne Schutz aufzugeben.
Wichtig beim Zwei-Phasen-Modell: Die Absenkung der BU-Rente in Phase 3 erfolgt oft auf Basis einer Pauschalgrenze, die der Versicherer festlegt – nicht automatisch anhand Ihrer tatsächlichen Versorgungslücke. Wir rechnen das für Ihre konkrete Besoldungsgruppe und Ihr Bundesland durch, damit Sie in keiner Phase unter- oder überversichert sind.
Die 4 häufigsten Fehler von Lehrern bei der BU-Absicherung
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel prüft im Leistungsfall, ob der Lehrer zu mindestens 50 % seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Das klingt logisch – aber bei Beamten entscheidet nicht der Versicherungsarzt, sondern der Amtsarzt und der Dienstherr. Ein Lehrer kann amtsärztlich für dienstunfähig erklärt werden, ohne die versicherungsrechtliche 50%-Grenze zu erreichen. Das Ergebnis: Der Dienstherr versetzt ihn in den Ruhestand, die Versicherung zahlt aber nicht. Eine BU mit echter DU-Klausel vermeidet genau diesen Fall, weil sie die amtsärztliche Entscheidung als ausreichenden Leistungsauslöser anerkennt.
Viele Lehrer sichern sich eine BU-Rente ab, die auf der Annahme basiert, das Ruhegehalt werde „einen großen Teil" des Einkommens ersetzen. Das Beispiel oben zeigt: Bei 15 Jahren Dienstzeit können 700–900 € netto die Realität sein. Wer dann nur 1.000 € BU-Rente versichert hat, steht mit deutlich unter der Hälfte seines bisherigen Einkommens da. Die individuelle Versorgungslücke – berechnet für Bundesland, Besoldungsgruppe und Dienstzeit – ist die einzig belastbare Grundlage für die richtige Rentenhöhe.
Wer im Referendariat die für Phase 1 notwendige höhere BU-Rente absichert und keine automatische Absenkung vereinbart, zahlt dauerhaft Beiträge für eine Rente, die nach Verbeamtung auf Lebenszeit zu einem Teil überflüssig wird. Das Zwei-Phasen-Modell ist die Lösung – aber nur dann, wenn die Absenkungsgrenzen sorgfältig auf die tatsächliche Versorgungslücke abgestimmt werden. Pauschalformeln des Versicherers sind oft zu ungenau.
Wer bis zum Referendariat oder gar zum ersten Anstellungsjahr wartet, läuft Gefahr: Die Belastungen des Lehramtsstudiums und des Referendariats hinterlassen bei manchen Betroffenen Gesundheitsspuren, die angabepflichtig sind. Arztbesuche, Gespräche beim Psychologen oder Schlafprobleme während der Prüfungsphase – alles was im Abfragezeitraum liegt, muss angegeben werden. Wer sich als Lehramtsstudent im ersten oder zweiten Semester absichert, hat die günstigsten Beiträge und die wenigsten Angaben zu machen. Von 41 untersuchten Gesellschaften boten laut einer 2025er Analyse nur 27 einem 20-jährigen Lehramtsstudenten einen Vertrag bis 67 an – ein Zeichen dafür, wie anspruchsvoll das Risikoprofil ist.
Einen dieser Fehler erkannt? Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt für eine Beratung – anbieterübergreifend, von Mensch zu Mensch.
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Wir prüfen jeden Versicherungsschein auf die korrekte Formulierung der DU-Klausel – ob Entlassung und Versetzung in den Ruhestand beide abgedeckt sind. Das ist für Lehrer besonders kritisch.
Wir berechnen Ihre persönliche Lücke zwischen staatlichem Ruhegehalt und Einkommensbedarf – für Ihr Bundesland, Ihre Besoldungsgruppe und Ihre aktuelle Dienstphase.
Bernd Krause – Geschäftsführer, Der Fairsicherungsladen GmbH
Seit 1983 berät der Fairsicherungsladen Beamte und Lehrkräfte in Baden-Württemberg und deutschlandweit. BU, PKV und Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst. Focus Top 300 Versicherungsmakler. Online seit 2014 – gleiche Qualität wie vor Ort.
→ Über uns | → DU-Versicherung allgemein
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Häufige Fragen: BU & DU für Lehrer
Ja, in den meisten Fällen. Das staatliche Ruhegehalt deckt bei kurzer Dienstzeit oft nur einen Bruchteil des Einkommens ab. Das Beispiel mit 15 Jahren Dienstzeit und A13 zeigt: ca. 700–900 € netto – das ist weniger als die Hälfte des bisherigen Gehalts. Für Referendare ist die Situation noch kritischer: Sie erhalten bei Dienstunfähigkeit gar nichts vom Staat.
Eine echte DU-Klausel akzeptiert die amtsärztliche Feststellung und die Versetzung in den Ruhestand als Leistungsauslöser – ohne eigene Nachprüfung durch den Versicherer. Eine unechte Klausel erkennt die amtsärztliche Feststellung nur als Hinweis an und behält sich eine eigene Prüfung vor. Das kann zu Ablehnung oder monatelangen Verzögerungen führen. Außerdem sollte die Klausel auch die Entlassung (Beamte auf Widerruf/Probe) abdecken, nicht nur die Versetzung.
So früh wie möglich – idealerweise im Lehramtsstudium, bevor das Referendariat beginnt. In dieser Phase sind Sie jung, gesund, und der Beitrag ist dauerhaft am günstigsten. Ein 20-jähriger Lehramtsstudent zahlt für 1.000 € BU-Rente laut einer 2025er Analyse zwischen 36 und 97 € monatlich. Wer bis zum Referendariat wartet, läuft Gefahr, angabepflichtige Behandlungen zu haben. Trotzdem gilt: lieber spät als nie.
Sie werden entlassen, nicht pensioniert. Kein Ruhegehalt. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, haben aber im Regelfall die 5-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt und erhalten deshalb auch keine Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet: sofortiger Einkommenswegfall. Nur eine private BU mit echter DU-Klausel, die explizit auch die Entlassung abdeckt, schützt in diesem Fall.
Erheblich. Beamtenrecht ist Landesrecht. Ruhegehaltssätze, Mindestversorgung, Zurechnungszeiten und auch die genauen DU-Kriterien variieren. Bayern hat andere Regelungen als Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg. Für die korrekte Berechnung Ihrer Versorgungslücke und die passende BU-Rentenhöhe ist deshalb immer eine bundeslandspezifische Beratung notwendig.
Im Zwei-Phasen-Modell wird im Referendariat eine höhere BU-Rente versichert – weil in dieser Phase kein staatlicher Schutz besteht. Nach Verbeamtung auf Lebenszeit und wachsendem Ruhegehaltsanspruch reduziert sich die private BU-Rente automatisch, ohne neue Gesundheitsprüfung. Das spart dauerhaft Beiträge. Wichtig: Die Absenkungsgrenzen müssen sorgfältig auf die tatsächliche Versorgungslücke für Ihre Besoldungsgruppe und Ihr Bundesland abgestimmt sein.
Weiterführende Informationen für Lehrkräfte
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