Das Altersvorsorgereformgesetz 2027 – was ändert sich bei Ihrer Altersvorsorge?
Die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit Jahrzehnten: neues Fördersystem, das Altersvorsorgedepot als Kerninstrument, keine Garantiepflicht mehr – und ein Ende des Riester-Modells wie wir es kennen. Wir erklären, was das konkret für Sie bedeutet.
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Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 17. Dezember 2025 verabschiedet. Die Bundesrat-Abstimmung ist für den 08. Mai 2026 geplant. Das Inkrafttreten ist zum 01.01.2027 vorgesehen. Bis zum 31.12.2026 gelten unverändert die aktuellen Riester-Regelungen. Konkrete Produkte existieren noch nicht – Versicherer und Anbieter warten auf die finale Zertifizierung.
Inhalt dieser Seite
- Was ist das Altersvorsorgereformgesetz (pAV-Reform)?
- Zeitplan: Wann tritt was in Kraft?
- Das neue Fördersystem – Riester 1.0 vs. Riester 2.0
- Das Altersvorsorgedepot: Das neue Kerninstrument
- Garantievarianten im Überblick
- Flexiblere Auszahlphase: Das ändert sich
- Anbieterwechsel: Einfacher als bisher
- Was passiert mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag?
- Wer profitiert – und wer nicht?
- WohnRiester: Die Änderungen im Detail
- Was noch offen ist
- Häufige Fragen zur pAV-Reform
Was ist das Altersvorsorgereformgesetz?
Das Altersvorsorgereformgesetz (kurz: pAV-Reform) ist die umfassendste Neuordnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002. Zentrales Ziel: Die bisherige Förderung einfacher, verständlicher, günstiger und renditeorientierter zu gestalten. Das neue Herzstück ist das sogenannte Altersvorsorgedepot – eine geförderte Depotlösung ohne die bisher verpflichtenden Beitragsgarantien.
Die Riester-Rente hat in ihrer bisherigen Form viele Menschen überfordert: komplizierte Einkommensgrenzen, starre Garantieanforderungen, hohe Produktkosten und eine Verrentungspflicht, die kaum jemand wollte. Die pAV-Reform versucht, diese Kritikpunkte zu adressieren – mit echtem Reformwillen, aber auch mit neuen Einschränkungen.
Konkret bedeutet das: Die gewohnte fixe Grundzulage von 175 Euro fällt weg. Stattdessen gibt es eine prozentuale Förderung auf jeden eingezahlten Euro. Das klingt zunächst einfacher – ist aber nicht für alle Menschen vorteilhafter. Insbesondere Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende und Geringverdiener könnten unter dem neuen System schlechter gestellt sein, wie unsere Analyse weiter unten zeigt.
Zeitplan: Wann tritt was in Kraft?
Der Reformprozess läuft – aber das Gesetz ist noch nicht final beschlossen. Hier die wichtigsten Meilensteine:
Das Bundeskabinett verabschiedet den Regierungsentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz.
Voraussichtliche Verabschiedung des finalen Gesetzes. Bis dahin könnten noch Änderungen eingearbeitet werden.
Bis zu diesem Datum können noch Riester-Verträge unter den alten Konditionen abgeschlossen werden.
Das neue System gilt für alle neu abgeschlossenen Altersvorsorge-Verträge. Bestandsverträge laufen unter alten Konditionen weiter.
Anbieter warten noch auf finale Zertifizierungsvoraussetzungen. Erste Produkte werden nach Gesetzesverabschiedung folgen.
⚠️ Wichtig: Noch keine konkreten Produkte verfügbar
Stand Februar 2026 gibt es noch kein einziges zertifiziertes Produkt im Rahmen von „Riester 2.0". Versicherer, Banken und Fondsanbieter warten auf die finale gesetzliche Grundlage. Wer Ihnen jetzt schon ein konkretes „Riester-2.0-Produkt" anbietet, spekuliert auf die Zukunft.
Das neue Fördersystem – Riester 1.0 vs. Riester 2.0 im Vergleich
Das vielleicht wichtigste Element der Reform: Das Fördersystem wird grundlegend umgebaut. Weg von fixen Zulagen, hin zu einer prozentualen Förderung. Auf den ersten Blick wirkt das simpler – doch der Teufel steckt im Detail.
| Merkmal | Riester 1.0 (bis 31.12.2026) | Riester 2.0 (ab 01.01.2027) |
|---|---|---|
| Mindestbeitrag | 60 € jährlich (absolutes Minimum) | 120 € jährlich |
| Beitrag für volle Förderung | Mind. 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 € inkl. Zulagen) | Kein Mindest-Eigenbeitrag mehr – Förderung ist prozentual |
| Grundzulage | 175 € (fix, unabhängig vom Beitrag) | 30 % des Eigensparbeitrags bis max. 1.200 € (= max. 360 €) + 20 % auf weitere 600 € (= max. 120 €) Gesamt max. 480 € |
| Kinderzulage | 185 € (vor 2008 geboren) 300 € (nach 2008 geboren) |
25 % des Eigensparbeitrags bis max. 1.200 € = max. 300 € pro Kind |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 € (bis 25. Lebensjahr) | Einmalig 200 € (bis 25. Lebensjahr) – unverändert ✓ |
| Sonderausgabenabzug | Max. 2.100 € (inkl. Zulagen) | Max. 1.800 € Eigenbeitrag + Zulagen (max. 2.280 € gesamt) |
| Steuerliche Behandlung | Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen | Nachgelagerte Besteuerung – unverändert |
Quelle: Regierungsentwurf Altersvorsorgereformgesetz, BMF, Stand: Dezember 2025
Was bedeutet das in Euro und Cent?
Das neue System belohnt höhere Eigenbeiträge stärker als das alte. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, bekommt künftig 480 Euro Grundzulage – statt 175 Euro bisher. Das klingt gut. Aber: Wer bisher mit kleinem Beitrag eine hohe Förderquote erzielt hat, verliert real an Förderung. Das folgende Rechenbeispiel zeigt, warum das kein theoretisches Problem ist.
Wer profitiert – und wer nicht?
Die ehrliche Antwort: Das kommt stark auf Ihre persönliche Situation an. Das neue System ist besser für Sparer mit höherem Eigenbeitrag. Für Menschen mit geringem Einkommen und mehreren Kindern kann es jedoch deutlich schlechter sein – und zwar nicht knapp schlechter, sondern massiv.
Beispiel: Mia, 27 – Alleinerziehend mit 2 Kindern
Teilzeitkraft, 18.000 € Bruttojahreseinkommen, 2 Kinder (4 und 7 Jahre alt)
| Kennzahl | Riester 1.0 | Riester 2.0 |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag jährlich | 120 € | 120 € |
| Grundzulage | 175 € | 36 € |
| Kinderzulage (2 Kinder) | 600 € | 60 € |
| Gesamtzulagen | 775 € | 96 € |
| Gesamtsparbetrag jährlich | 895 € | 216 € |
| Effektive Förderquote | 86,59 % | 44,44 % |
Ergebnis: Mia zahlt den gleichen Betrag (120 €) – aber in Riester 1.0 werden daraus 895 €, in Riester 2.0 nur 216 €. Das ist nicht eine kleine Schlechterstellung – das ist eine Halbierung der effektiven Förderquote und eine Vervierfachung des nötigen Eigenbeitrags für einen vergleichbaren Spareffekt. Familien wie Mias, die vom bisherigen Zulagesystem massiv profitiert haben, verlieren real.
Fairerweise gilt aber auch: Wer bisher hohe Eigenbeiträge zahlen musste, um die volle Förderung zu erhalten, profitiert unter Riester 2.0. Das neue System ist günstiger und transparenter für alle, die von Anfang an mehr sparen können und wollen.
| Personengruppe | Riester 1.0 | Riester 2.0 |
|---|---|---|
| Geringverdiener mit mehreren Kindern | Sehr hohe Förderquote ✓ | Deutlich geringere Förderung ✗ |
| Alleinerziehende mit wenig Eigenspielraum | Fix-Zulagen abgedeckt vieles ✓ | Prozentuales System benachteiligt ✗ |
| Gutverdiener ohne Kinder | Förderquote gering (4 % Pflicht) | Flexibler, höhere Max-Zulage ✓ |
| Berufsstarter bis 25 Jahre | 200 € Bonus ✓ | 200 € Bonus + neues System ✓ |
| Familien mit höherem Eigenbeitrag | Aufwändige 4-%-Berechnung | Einfacher, oft besser ✓ |
Das Altersvorsorgedepot: Das neue Kerninstrument
Neues Produkt ab 2027Das Altersvorsorgedepot ist die zentrale Neuerung der pAV-Reform. Es löst die bisherigen fondsgebundenen Riester-Versicherungen und Riester-Fondssparpläne in ihrer klassischen Form ab und ermöglicht eine viel direktere Investition in Kapitalmärkte – ohne die bisher gesetzlich vorgeschriebene vollständige Beitragsgarantie.
📊 Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Ein Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in das Sparer Eigenbeiträge einzahlen und dafür Zulagen erhalten. Die Beiträge können in Investmentfonds (aktiv und ETF), aber auch in sogenannte ELTIFs (alternative Kapitalanlagen wie Infrastrukturfonds) investiert werden. Entscheidend: Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie mehr – es sei denn, man wählt das Standardprodukt.
Was kann im Depot investiert werden?
Künftig sind folgende Anlagevehikel zulässig – unabhängig davon, ob mit oder ohne Garantie:
- Investmentfonds (aktiv gemanagte Fonds)
- ETFs (börsengehandelte Indexfonds)
- Sicherungsvermögen (bei Versicherungslösungen)
- ELTIFs – European Long-Term Investment Funds (Infrastrukturfonds, Private Equity etc.)
Die Zulassung von ELTIFs ist dabei ein Signal: Der Gesetzgeber denkt bei der Reform auch an renditestarke, aber weniger liquide Alternativen. Das ist für langfristige Altersvorsorge durchaus sinnvoll – setzt aber gute Beratung voraus, denn nicht jeder ELTIF ist für jeden Sparer geeignet.
Drei Garantievarianten – was darf ich wählen?
Das neue System bietet drei klar definierte Produktvarianten. Das Standardprodukt ist dabei Pflicht für jeden Anbieter – das garantiefreie Depot ist das renditestärkere, aber schwankungsreichere Gegenstück.
Altersvorsorgedepot
0 %Beitragsgarantie
Höchste Renditechancen, volle Marktteilnahme. Keine Kapitalgarantie – das angesparte Guthaben kann schwanken. Für langfristige Anleger mit Risikobereitschaft.
Standardprodukt
80 %Bruttobeitragsgarantie
80 % der eingezahlten Eigenbeiträge (plus Zulagen) sind zu Rentenbeginn garantiert. Ausgewogener Kompromiss zwischen Rendite und Sicherheit. Muss jeder Anbieter anbieten.
Standardprodukt
100 %Bruttobeitragsgarantie
100 % der eingezahlten Beiträge sind garantiert. Höchste Sicherheit, dafür geringere Renditechancen. Für sicherheitsorientierte Sparer mit kurzer Restlaufzeit.
| Merkmal | Depot (0 % Garantie) | Standard 80 % | Standard 100 % |
|---|---|---|---|
| Renditechancen | Hoch | Mittel | Gering |
| Sicherheitsnetz | Keines | 80 % der Einzahlungen | 100 % der Einzahlungen |
| Anlagepflicht des Anbieters | Freie Anlagestrategie | Muss Garantie sicherstellen | Muss Garantie sicherstellen |
| Anbieterpflicht | Nein | Ja – jeder Anbieter muss es bieten | Ja – jeder Anbieter muss es bieten |
| Zulässige Anlagen | Fonds, ETFs, Sicherungsvermögen, ELTIFs – in allen drei Varianten | ||
💡 Unsere Einschätzung: Der Wegfall der 100 %-Garantiepflicht ist eine gute Nachricht
Die bisherige Verpflichtung, 100 % der eingezahlten Beiträge zu garantieren, hat Versicherer gezwungen, einen Großteil der Gelder konservativ anzulegen. Das hat die Rendite massiv gedrückt. Ab 2027 können Anbieter deutlich renditeorientierter investieren – was langfristig den Sparenden zugute kommt. Wer trotzdem Sicherheit will, wählt das Standardprodukt.
Flexiblere Auszahlphase: Das ändert sich
Einer der größten Kritikpunkte an der bisherigen Riester-Rente war die Verrentungspflicht: Das angesparte Kapital musste zum großen Teil als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Das ändert sich grundlegend.
Was war bisher Pflicht?
Im alten System musste mindestens 70 % des Guthabens als lebenslange Rente ausbezahlt werden. Nur 30 % durften als Einmalzahlung entnommen werden. Das empfanden viele als unflexibel – insbesondere, wenn man das Geld lieber für einen größeren Betrag (Immobilie, Erbschaft) nutzen wollte.
Was ist ab 2027 möglich?
- Lebenslange Verrentung (wie bisher)
- Auszahlplan bis zum Endalter 85 Jahre – ohne Pflicht zur späteren Verrentung
- Vollständige Auszahlung des Restkapitals am Ende des Auszahlplans (kein Restguthaben geht verloren)
- Weiterhin: Teilkapitalisierung von max. 30 % des Vertragsguthabens möglich
- Möglichkeit, vor der Auszahlphase zu einem reinen Auszahlprodukt (z.B. Sofortrente) zu wechseln
- Diskutiert, aber noch nicht final: Verlängerung des Auszahlplans bis Endalter 90 Jahre
Was bedeutet das praktisch? Wer mit 67 in Rente geht und einen Auszahlplan bis 85 wählt, bekommt über 18 Jahre monatliche Auszahlungen – und danach wird das verbleibende Kapital ausbezahlt. Das schützt vor dem größten Riester-Problem der Vergangenheit: dem Gefühl, das eigene Geld nicht wirklich zu kontrollieren.
⚠️ Longevity-Risiko: Denken Sie auch ans „zu lange leben"
Ein Auszahlplan bis 85 klingt großzügig. Aber was, wenn Sie 90, 95 oder 100 Jahre alt werden? In diesem Fall ist das Geld aufgebraucht, bevor das Leben endet. Die lebenslange Rente bietet diesen Schutz. Eine Beratung, die Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis berücksichtigt, ist hier keine Kleinigkeit – sondern eine echte Weichenstellung.
Anbieterwechsel: Einfacher und günstiger als bisher
Bisher war ein Wechsel des Riester-Anbieters oft teuer und aufwändig. Das ändert sich mit der Reform spürbar – zumindest mittelfristig.
- Nach 5 Jahren: Anbieterwechsel ohne jegliche Wechselkosten des abgebenden Anbieters
- In den ersten 5 Jahren: Max. 150 € Wechselkosten erlaubt
- Binnenwechsel (Vertragswechsel innerhalb desselben Anbieters) kostenlos
- Neues Recht: Vor der Auszahlphase kann das gesamte Kapital in ein reines Auszahlprodukt transferiert werden (z.B. Sofortrente)
- Alle Wechsel sind förderunschädlich – das gesamte Kapital inklusive Zulagen wandert mit
Das ist ein echter Fortschritt. Bisher konnten Anbieter Wechsel durch hohe Stornogebühren faktisch verhindern. Dieses Machtgefälle wird durch die Reform deutlich reduziert. Wettbewerb durch Transparenz – gut für die Verbraucher.
Was passiert mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag?
Gute Nachricht vorweg: Kein laufender Riester-Vertrag wird automatisch verändert oder gekündigt. Bestandsverträge laufen grundsätzlich unter den bisherigen Konditionen weiter.
- Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt unverändert gültig – mit den alten Förderregeln
- Es soll ein freiwilliges Wechselrecht in die neue Fördersystematik geben
- Auch ein förderunschädlicher Transfer des Kapitals auf ein neues Riester-2.0-Produkt ist geplant
- Für Bestandsverträge mit Auszahlplänen: Es soll möglich sein, mit dem bestehenden Anbieter die frühere Pflicht zur Zwangs-Teilverrentung zu streichen
- Ob der Wechsel für alle Bestandsvertragsinhaber sinnvoll ist, hängt stark vom Einzelfall ab
🔍 Wann lohnt ein Wechsel vom alten Riester-Vertrag?
Das kann pauschal niemand beantworten. Es hängt davon ab, wie viel Sie bisher eingezahlt haben, welche Garantien Ihr Altvertrag enthält, wie hoch die verbleibende Laufzeit ist und ob das neue System Ihrer Lebenssituation besser entspricht. Insbesondere für Gutverdiener ohne Kinder kann ein Wechsel interessant sein – für Familien mit geringem Einkommen oft nicht. Genau deshalb braucht es hier individuelle Beratung statt pauschaler Empfehlungen.
Unsicher, was die Reform für Ihren konkreten Fall bedeutet?
Ob Sie einen bestehenden Riester-Vertrag haben, neu in die Altersvorsorge einsteigen oder einfach verstehen wollen, was 2027 auf Sie zukommt – wir erklären es Ihnen kostenlos und ohne Verkaufsdruck. Unsere Berater sind auf Festgehalt, haben also kein Interesse daran, Ihnen etwas zu verkaufen, was nicht zu Ihnen passt.
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WohnRiester: Die Änderungen im Detail
Die Eigenheimrente – besser bekannt als WohnRiester – bleibt auch im neuen System erhalten. Allerdings mit einigen Anpassungen, die das Modell attraktiver machen.
- WohnRiester bleibt als Förderoption erhalten
- Anbieter müssen WohnRiester nicht mehr zwingend anbieten – bei Bedarf kann in ein entsprechendes Produkt gewechselt werden
- Die bisherige Mindestentnahme von 3.000 € bei Teilkapitalentnahme entfällt
- Der Zeitraum für die Besteuerung des Wohnförderkontos wird auf fünf Jahre ab Beginn der Auszahlphase verkürzt
- Die Pflicht zur Überwachung der Selbstnutzung endet danach ersatzlos
Für WohnRiester-Nutzer ist die Verkürzung des Besteuerungszeitraums beim Wohnförderkonto eine echte Vereinfachung. Bisher musste die Selbstnutzung über viele Jahre nachgewiesen werden – das entfällt künftig nach fünf Jahren in der Auszahlphase.
Was noch offen ist – und worüber diskutiert wird
| Thema | Stand | Details |
|---|---|---|
| Förderung für Selbstständige | Offen bis 2031 | Eine unmittelbare Förderung von Selbstständigen soll erst 2031 geprüft werden. Aktuell sind Selbstständige weiterhin nicht unmittelbar förderberechtigt. |
| Überzahlungsmöglichkeit | In Diskussion | Eigenbeiträge bis zu 5.040 € jährlich möglich; der Betrag über 1.800 € wäre nach Halbeinkünfteverfahren versteuert, aber zu 100 % entnehmbar. |
| Auszahlplan bis 90 Jahre | In Diskussion | Statt Endalter 85 wird auch 90 Jahre diskutiert – noch kein Beschluss. |
| Konkrete Produktangebote | Noch nicht verfügbar | Kein einziges zertifiziertes Riester-2.0-Produkt existiert Stand heute. Zertifizierungsvoraussetzungen stehen noch nicht fest. |
| Zusatzversicherungen | Wegfallend | BU-Klauseln und Hinterbliebenenabsicherungen dürfen im neuen System nicht mehr kombiniert werden. Nur eine optionale Rentengarantiezeit ist noch erlaubt. |
⚠️ Beachten Sie: BU-Kombi fällt weg
Bisher konnten Riester-Verträge mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung kombiniert werden. Diese Möglichkeit entfällt ab 2027 komplett. Wer eine BU über seinen Riester-Vertrag abgesichert hat, sollte prüfen, ob er vor 2027 handeln sollte – und ob seine BU-Absicherung insgesamt ausreichend ist.
Warum Beratung zur Reform so wichtig ist
Das neue Gesetz gibt es auf dem Papier. Was es für Ihren konkreten Fall bedeutet – das hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihrem bisherigen Vertrag, Ihrem Einkommen und Ihren Zielen ab. Genau das ist der Moment, wo gute Beratung den Unterschied macht. Und gute Beratung bedeutet für uns: ehrlich, provisionsfrei und individuell.
Festgehalt statt Provision
Alle unsere Berater arbeiten auf Festgehalt. Kein Abschlussdruck, keine bevorzugten Anbieter, keine Mindestabschlüsse. Wir verdienen gleich, ob Sie abschließen oder nicht.
Seit 1983 in Karlsruhe
Über 40 Jahre Erfahrung in der Altersvorsorgeberatung – durch Hochzinsphasen, Niedrigzinsphasen, Riester-Einführung und nun die pAV-Reform. Wir kennen die Zyklen.
45+ Versicherer im Vergleich
Kein Anbieter zahlt uns dafür, bevorzugt empfohlen zu werden. Wir vergleichen den Markt – für Ihre Situation, nicht für unsere Marge.
Ärztehausprinzip: Spezialist für Altersvorsorge
Jeder Berater bei uns ist Fachspezialist für seinen Bereich – kein Generalist, der alles ein bisschen kann. Altersvorsorge hat seinen eigenen Experten.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgereformgesetz
Aus unserer täglichen Beratung: Das bewegt die Menschen am meisten, wenn es um die pAV-Reform geht.
Das neue System tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Bis zum 31.12.2026 können noch Verträge nach den alten Riester-Regeln abgeschlossen werden. Ob das sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – für manche Personengruppen (insbesondere Familien mit kleinem Einkommen) sind die alten Konditionen deutlich vorteilhafter als das neue System.
Nichts automatisch. Ihr Vertrag läuft unter den bisherigen Konditionen weiter. Es soll ein freiwilliges Wechselrecht in die neue Förderwelt geben, aber ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, kann nur eine individuelle Betrachtung zeigen. Niemand wird gezwungen, seinen Altvertrag aufzugeben.
Das Altersvorsorgedepot ist das neue Herzstück von Riester 2.0: ein gefördertes Wertpapierdepot, in das Sparer Eigenbeiträge einzahlen und staatliche Zulagen erhalten. Im Gegensatz zu bisherigen Riester-Produkten muss keine vollständige Beitragsgarantie geboten werden. Das ermöglicht mehr Rendite – bedeutet aber auch, dass das angesparte Kapital zwischenzeitlich schwanken kann.
In der Tendenz ja. Die neue Grundzulage beträgt bis zu 480 Euro (bisher: 175 Euro). Wer bereit ist, 1.800 Euro im Jahr einzuzahlen, profitiert von der höheren Maximalförderung. Allerdings war bisher für Gutverdiener mit 4 % des Einkommens auch ein höherer Pflichtbeitrag erforderlich. Ob der Wechsel sich rechnet, hängt von Ihrer genauen Einkommens- und Familiensituation ab.
Ja – ETFs sind im neuen System ausdrücklich erlaubt, auch im garantiefreien Altersvorsorgedepot. Das war bisher in vielen Riester-Produkten nur eingeschränkt möglich. Das ist eine der positiven Neuerungen der Reform: mehr Marktpartizipation für langfristig denkende Sparer.
Ja. Ab 2027 sind Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsabsicherung oder Hinterbliebenenvorsorge im Rahmen eines geförderten Altersvorsorgeprodukts nicht mehr zulässig. Nur eine optionale Rentengarantiezeit bleibt möglich. Wer seine BU bisher über den Riester-Vertrag integriert hat, sollte das separat absichern.
Leider nein – zumindest vorerst nicht. Die Frage der unmittelbaren Förderung für Selbstständige soll erst 2031 überprüft werden. Bis dahin bleiben Selbstständige auf mittelbare Wege angewiesen oder müssen auf alternative Vorsorgeformen wie die Rürup-Rente zurückgreifen.
An der schichtenspezifischen Besteuerung ändert sich nichts: Leistungen aus dem geförderten Altersvorsorgedepot werden weiterhin vollständig nachgelagert versteuert – also in der Auszahlphase mit Ihrem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Die Förderung in der Ansparphase (Zulagen, ggf. Sonderausgabenabzug) ist der Preis dafür.
Stand Februar 2026: Nein. Es gibt noch kein einziges zertifiziertes Riester-2.0-Produkt. Anbieter warten auf die finale gesetzliche Grundlage und die Zertifizierungsvoraussetzungen. Wer Ihnen jetzt ein fertiges „Riester-2.0-Produkt" anbietet, arbeitet auf Basis von Spekulationen.
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