Einfamilienhausversicherung – Umfangreiche Informationen und unabhängige Beratung rund um die Einfamilienhausversicherung. Bei der Versicherung von Häusern und Gebäuden gibt es zwei wesentliche Herangehensweisen: Zum Einen die Versicherungssumme bzw. Wertermittlung nach dem Wert 1914, zum anderen die Wertermittlung nach Wohnfläche. Die Ermittlung nach dem Neubauwert spielt eine untergeordnete Rolle.

Es empfiehlt sich der Grundschutz mit dem Sie sich gegen folgende Gefahren absichern:

  • Feuer; damit sind eingeschlossen außer Brand auch Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie ggf. Nutzwärmeschäden.

  • Leitungswasser; alles was mit den Wasserleitungen im Haus zu tun hat, zum Beispiel bei Rohrbruch.
  • Sturm, Hagel; Beispielsweise wenn ein Sturm Ihr Dach abdeckt oder Hagel die Scheibe einschlägt.
  • Feuerrohbauversicherung (für Neubauten); Da während Bauarbeiten durchaus ein Feuer entstehen kann dass die Gebäudesubstanz beschädigt, ist eine Feuerrohbauversicherung der optimale Schutz zur Bauzeit.

Natürlich besteht die Möglichkeit, den Versicherungsumfang aus zu weiten. Günstige Premium-Tarife aus unserem Wohngebäugeversicherung-Vergleich haben diese teilweise schon standardmäßig mitversichert:

  • Überspannungsschäden
  • Graffitischäden
  • Elementarschäden
  • Zu- und Ableitungs sowie Heizungsrohre.

Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrer Anfrage oder telefonisch 0721 358 369. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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Eckpunkte der Einfamilienhausversicherung

Wichtig für die Risikoeinstufung der Einfamilienhausversicherung ist die Bauartklasse, also ob das Haus aus Mauerwerk oder Fachwerk besteht, wie es verschalt ist ( “F”-Klassen bei Fertighäusern) sowie die Art der Dacheindeckung. Für Elementarschäden ist es außerdem erheblich, in welcher ZÜRS-Zone (Risikogebiet) das Haus liegt. Dies kann sich bereits innerhalb einer Straße je nach Hausnummer unterscheiden.

Die Wertermittlung nach 1914er Wert ist die bekannteste Methode, da diese Versicherungstarife meist auch den gleitenden Neuwert, also Wertsteigerungen der Immobilie berücksichtigen. 1914 war das letzte Jahr mit Goldmark und einer Null-Inflation in Deutschland, daher kann man wenn man die Wiederaufbaukosten eines Hauses auf 1914 zurück rechnet auch jedes andere zukünftige Jahr wieder hochrechnen. Maßgeblich für die Prämienberechnung sich neben Bauart und Geschossen auch die Quadratmeter Wohnfläche.

Bei reinen Quadratmetertarife gibt es im Vergleich eine Unschärfe, denn die einzelnen Versicherer bewerten Kellerflächen anders. So kann es schnell zu einer Unterversicherung kommen. Ansonsten sind Quadratmetertarife eine gute Alternative zu den 1914er Tarifen.

Exkurs Hauskauf, Sonderkündigungsrecht und Wechsel der Gebäudeversicherung

Bei Kauf eines Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses besteht die Möglichkeit, die Gebäudeversicherung

  1. zu übernehmen
  2. zu wechseln

Für den Wechsel besteht ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht gilt innerhalb eines Monats ab Umschreibung der Immobilie im Grundbuch. Die Kündigung können Sie mit sofortiger Wirkung veranlassen, spätestens zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres.

Tipp: Schließen Sie eine neue Gebäudeversicherung am besten ab, bevor Sie die alte Kündigen, damit ein nahtloser Übergang sichergestellt ist.

Vorsicht ist allerdings geboten, denn bei einem Wechsel darf keinesfalls der alte Versicherungswert 1914 oder die Neubausumme übernommen werden. Es muss immer eine neue Wertermittlung durchgeführt werden.

Zur Wohngebäudeversicherungen finden Sie hier weitere hilfreiche und übersichtliche Informationen:

Einfamilienhausversicherung – Ein Angebot von Der Fairsicherungsladen GmbH Karlsruhe – Landau unabhängige Versicherungsmakler und Finanzberatung