Berufshaftpflicht für Therapeuten

Das Deutsche Recht  regelt, dass, wer einem anderen einen Schaden zufügt, unbegrenzt privat wie beruflich haftet. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichversicherung abzuschließen.


Besonders Therapeuten sind hier besonderen Gefahren ausgesetzt. Physiotherapeuten, Chiropraktiker, Heilpraktiker und Psychotherapeuten haben einen besonderen Umgang mit Menschen, Risiko und Verantwortung sind dabei sehr hoch.

Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrer online-Anfrage oder telefonisch 0721 358 369. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Versicherungsanfrage stellen

Online-Versicherungsmakler4

Welche Schäden sind versichert?

Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden. Also Schäden, die der Versicherte oder auch Mitarbeiter direkt einer Person oder Sache zufügen. Daraus abzuleitende Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen anderen Personen zufügt. Der reine Vermögensschaden, also ein Schaden, der weder ein Personen- noch ein Sachschaden vorausgeht, ist üblicherweise mit einer geringen Summe eingeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Schmerzensgelder.

Therapeuten sind gerade in diesem Bereich besonders gefährdet.

Versicherungsratgeber DownloadenWer ist versichert?

Üblicherweise ist der Versicherungsnehmer und sein beschäftigtes Personal über den Vertrag mit  versichert. Der Arbeitgeber haftet eben auch für Schäden, die sein Personal während der Verrichtung der dienstlichen Tätigkeit anderen zufügt. Die Gefahrenquellen, die zu hohen Schadenersatzansprüchen sind aufgrund der gemachten Erfahrungen nicht mehr aufzählbar.

Oft bietet der Versicherer die Privat-Haftpflichtversicherung für den Kunden und seine Familie  beitragsfrei mit an.

Welche Aufgabe hat der Versicherer im Fall eines Falls?

Der Haftpflichtversicherer – ganz allgemein – erfüllt die Aufgabe, dem Versicherungsnehmer und seinen mitversicherten Personen die Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen abzunehmen. Insofern spricht man auch von einer Art kleinen Rechtsschutzversicherung, denn der Versicherer tritt an die Stelle des Kunden macht für ihn, was dieser sonst – eventuell beraten durch einen Anwalt – selbst erledigt.

Beispielhaft benannt ist hier:

  • die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
  • die Höhe der Wiedergutmachung des Schadens in Geld, bei berechtigtem Anspruch ist;
  • die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.

Kommt es darüber zu einer juristischen Auseinandersetzung bei Gericht mit dem vermeintlich Geschädigten führt der Versicherer den Prozess und trägt auch das Kostenrisiko.

Wir bieten erfahrene Beratung für diese Berufe:

Versicherungen in der Auswahl

  • Allianz
  • Adcuri
  • AXA
  • Barmenia
  • Continentale
  • Haftpflichtkasse Darmstadt
  • HDI
  • Helvetia
  • Hiscox
  • Mannheimer
  • Markel
  • Nordias
  • R+V
  • Rhion
  • VHV
  • Volkswohlbund