👮 Für Polizei, Feuerwehr, Soldaten & Justizvollzug

Spezielle DU-Klausel –
wenn eine normale Klausel nicht reicht

Für uniformierte Beamte gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. Eine normale Dienstunfähigkeitsklausel schützt sie nicht vollständig. Was die spezielle DU-Klausel ist, wann sie nötig ist – und wie die Regelungen je Bundesland aussehen.

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Ein Finger – und die BU zahlt trotzdem nicht

Stellen Sie sich vor: Ein Polizeibeamter im Vollzugsdienst verliert bei einem Unfall den Zeigefinger der Schusshand. Er kann schreiben, telefonieren, am Computer arbeiten. Er ist nicht allgemein berufsunfähig. Auch nach dem allgemeinen Dienstunfähigkeitsbegriff würde der Dienstherr keine allgemeine DU feststellen – denn der Beamte könnte ja im Innendienst weiter eingesetzt werden. Was der Dienstherr feststellt, ist eine spezielle Polizeidienstunfähigkeit: Der Beamte erfüllt die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr.

Ergebnis für jemanden mit einer normalen BU, selbst mit einer echten allgemeinen DU-Klausel: keine Leistung. Denn die allgemeine DU-Klausel bezieht sich auf die allgemeine Dienstunfähigkeit – die hier gar nicht vorliegt. Und die BU-Bedingungen selbst sehen keinen Leistungsfall, weil kein 50%iger Berufsverlust im Sinne des Vertrages vorliegt.

⚖️ Aus einem Gesetzestext (Bundespolizei)

„Der Polizeivollzugsbeamte ist dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt (Polizeidienstunfähigkeit), es sei denn, die auszuübende Funktion erfordert bei Beamten auf Lebenszeit diese besonderen gesundheitlichen Anforderungen auf Dauer nicht mehr uneingeschränkt."

Das entscheidende Wort: besondere Anforderungen. Nicht die allgemeine Fähigkeit, irgendeinen Beruf auszuüben – sondern die spezifischen Anforderungen des Vollzugsdienstes. Wer diese nicht mehr erfüllt, ist speziell dienstunfähig – auch wenn er noch arbeitsfähig wäre.

Allgemeine vs. spezielle Dienstunfähigkeit – der entscheidende Unterschied

Die allgemeine Dienstunfähigkeit kennt jeder Beamte: Wer dauerhaft gesundheitlich unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen, wird in den Ruhestand versetzt. Das gilt für alle Beamtengruppen – vom Gymnasiallehrer bis zum Finanzbeamten.

Die spezielle Dienstunfähigkeit kommt obendrauf – für Berufsgruppen mit besonderen physischen, sensomotorischen oder psychischen Anforderungen. Sie greift, wenn jemand zwar grundsätzlich noch arbeiten könnte, aber die spezifischen Anforderungen seines konkreten Dienstes nicht mehr erfüllen kann. Der Dienstherr hat dann zwei Möglichkeiten: Entweder er versetzt den Beamten in einen allgemeinen Verwaltungsjob – oder er erklärt ihn für speziell dienstunfähig und versetzt ihn in den Ruhestand.

⚠️ Die Falle: Innendienst-Versetzung statt Ruhestand

Wenn ein speziell dienstunfähiger Polizist in den Innendienst versetzt wird statt in den Ruhestand, liegt weder eine allgemeine noch eine spezielle Dienstunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinne vor. Kein Leistungsfall für die BU, kein Ruhegehalt – aber ein Job, den der Beamte vielleicht nicht wollte und der deutlich andere Anforderungen hat. Eine spezielle DU-Klausel kann auch für diesen Fall Leistungsschutz bieten, wenn die Bedingungen entsprechend formuliert sind.

Wer ist betroffen – und was gilt für welchen Beruf?

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Polizei (Vollzugsdienst)

Alle Bundesländer haben spezielle Dienstunfähigkeitsregelungen für Polizeibeamte im Vollzugsdienst. Regelaltersgrenze meist 62 Jahre. Die gesetzlichen Grundlagen variieren je Bundesland – von § 105 ThürBG bis § 115 LBG NRW.

⚠️ Spezielle DU-Klausel nötig in allen Bundesländern
🚒

Feuerwehr

In den meisten Bundesländern spezielle Regelungen. Regelaltersgrenze oft 60–62 Jahre. Ausnahmen: Niedersachsen, NRW und Sachsen-Anhalt haben keine spezielle DU-Regelung – dort reicht eine echte allgemeine DU-Klausel.

⚡ Je nach Bundesland – Tabelle unten prüfen
🪖

Bundeswehr / Soldaten

Eigene Regelungen nach Soldatenversorgungsgesetz. Verwendungsunfähigkeit – wenn ein Soldat für seinen konkreten Einsatzbereich nicht mehr geeignet ist – ist der relevante Begriff. Spezielle DU-Klausel für Verwendungsunfähigkeit essentiell.

⚠️ Spezielle DU-Klausel nötig
🔒

Justizvollzug

Hier ist die Lage bundesweit am heterogensten. In einigen Ländern gibt es spezielle Regelungen (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen), in anderen nicht.

⚡ Stark bundeslandabhängig – Tabelle prüfen
💡 Was ist mit Verwaltungsbeamten in Polizei oder Feuerwehr?

Wer zwar bei der Polizei oder Feuerwehr beschäftigt ist, aber im Verwaltungsdienst (nicht im Vollzug) – zum Beispiel als Sachbearbeiterin in der Personalabteilung einer Landespolizeibehörde – unterliegt in der Regel nicht den besonderen Gesundheitsanforderungen des Vollzugsdienstes. Für diese Beamten reicht eine echte allgemeine DU-Klausel. Im Zweifel: immer den konkreten Dienstposten prüfen.

Welche Klausel brauchen Sie konkret?

Das hängt von Ihrem Bundesland, Ihrer Laufbahn und Ihrem Dienstposten ab. Wir prüfen das für Sie – anbieterübergreifend, ohne Mehrkosten.

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Bundesland-Übersicht: Wo ist eine spezielle DU-Klausel nötig?

Die Regelungen zur speziellen Dienstunfähigkeit liegen seit der Föderalismusreform 2005 bei den einzelnen Bundesländern. Die Unterschiede sind erheblich – besonders bei Feuerwehr und Justizvollzug. Wählen Sie Ihr Bundesland:

Bund
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorp.
Niedersachsen
NRW
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62§ 4 BPolBGJa
Feuerwehr62Nein
JustizvollzugLandesbeamteNein
Regelmäßige Probezeit Polizeivollzug: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug61–63§ 43 (2) LBG BWJa
Feuerwehr62–65§ 43 (2) LBG BWJa
Justizvollzug62Nein
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62Art. 128 BayBGJa
Feuerwehr62Nein
Justizvollzug62Nein
Regelmäßige Probezeit: 2 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62§ 105 LBG BerlinJa
Feuerwehr60 (mittlerer), 61 (geh.), 63 (höherer Dienst)§ 106 (3) LBG BerlinJa
Justizvollzug60 (mittlerer), geh. wie Feuerwehr, 63 (höherer)§ 107 LBG BerlinJa
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62–65§ 116 LBG BBJa
Feuerwehr62–65§ 117 LBG BBJa
Justizvollzug62–65§ 118 LBG BBJa
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62§ 109 BremBGJa
Feuerwehr60§ 113 BremBGJa
Justizvollzug62§ 114 BremBGJa
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug60§ 109 HmbBGJa
Feuerwehr60§ 114 HmbBGJa
Justizvollzug60§ 115 (1) HmbBGNein
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62§ 111 HBG HEJa
Feuerwehr62§ 113 HBG HEJa
Justizvollzug62§ 114 HBG HEJa
Regelmäßige Probezeit: max. 5 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62–64§ 109 (2) LBG MVJa
Feuerwehr62–64§ 114 LBG MVJa
Justizvollzug62–64§ 115 LBG MVJa
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62§ 110 NBG NIJa
Feuerwehr60§ 115 NBG NINein
Justizvollzug60§ 116 NBG NINein
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62§ 115 LBG NRWJa
Feuerwehr60§ 116 (1) LBG NRWNein
Justizvollzug62§ 117 (3) LBG NRWNein
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug60–64§ 112 LBG RPJa
Feuerwehr60§ 117 LBG RPJa
Justizvollzug60§ 118 LBG RPJa
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62§ 127 SBGJa
Feuerwehr62§ 131 SBGJa
Justizvollzug62§ 132 SBGJa
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62 / 64 ab A14§ 138 SächsBGJa
Feuerwehr60§ 144 SächsBGJa
Justizvollzug62 / 64 ab A14Nein
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62§ 107 LBG LSAJa
Feuerwehr60Nein
Justizvollzug62Nein
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62§ 109 LBG SHJa
Feuerwehr60§ 113 LBG SHJa
Justizvollzug62§ 114 LBG SHJa
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
BerufsgruppeRegelaltersgrenzeGesetzliche GrundlageSpezielle DU nötig?
Polizeivollzug62 / 64 ab A13§ 105 ThürBGJa
Feuerwehr60 (mittlerer), 62 (geh.), 64 (höherer Dienst)§ 107 ThürBGNein
Justizvollzug62 / 64 ab A13§ 108 ThürBGJa
Regelmäßige Probezeit: 3 Jahre
Ja = Spezielle DU-Klausel in der BU erforderlich Nein = Echte allgemeine DU-Klausel reicht aus Stand: 2026 · Gesetzesänderungen möglich · Einzelfallprüfung empfohlen

Was das für Ihre Absicherung bedeutet

Die Tabelle zeigt: Die Frage „Brauche ich eine spezielle DU-Klausel?" lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt vom Bundesland, der Berufsgruppe und dem konkreten Dienstposten ab. Wer in einem Bundesland tätig ist, das keine spezielle Regelung für seine Gruppe kennt, kommt mit einer echten allgemeinen DU-Klausel aus. Wer in einem Bundesland mit spezieller Regelung tätig ist, braucht die passende Klausel – sonst droht im Ernstfall die Leistungslücke.

Hinzu kommt: Nicht jeder Versicherer, der eine DU-Klausel anbietet, hat auch eine spezielle DU-Klausel für alle Berufsgruppen und Bundesländer. Die Auswahl wird nochmals kleiner. Wer hier auf eigene Faust sucht, riskiert, einen Vertrag abzuschließen, der zwar eine DU-Klausel enthält – aber nicht die richtige.

Bernd Krause – Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH
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In der Beratung für Polizei und Feuerwehr beginnen wir immer mit dem Bundesland und dem konkreten Dienstposten. Erst dann schauen wir, welche der Anbieter mit spezieller DU-Klausel für diesen Fall infrage kommen – und führen eine anonyme Voranfrage durch. Das klingt aufwändig, ist aber der einzige Weg, der am Ende einen Vertrag liefert, der wirklich hält, was er verspricht. Wer stattdessen einfach den günstigsten Tarif aus einem Vergleichsrechner nimmt, fährt auf Sicht.

→ Zurück zur Übersicht: Dienstunfähigkeit & BU für Beamte

Häufige Fragen zur speziellen DU-Klausel

Ich bin Polizeibeamter im Innendienst – brauche ich trotzdem eine spezielle DU-Klausel?
Das hängt davon ab, ob Sie dauerhaft und ausschließlich im Innendienst eingesetzt sind – oder ob eine Rückversetzung in den Vollzug rechtlich möglich ist. Wer formell Polizeivollzugsbeamter ist und nur vorübergehend im Innendienst tätig, unterliegt weiterhin den Anforderungen des Vollzugsdienstes. In diesem Fall ist eine spezielle DU-Klausel sinnvoll. Wer dauerhaft und per Dienstposten-Festlegung ausschließlich im Innendienst tätig ist, sollte das mit uns im Einzelfall prüfen.
Kann ich als Feuerwehrbeamter in NRW eine normale DU-Klausel nehmen?
Ja. NRW hat für Feuerwehrbeamte keine spezielle Dienstunfähigkeitsregelung – eine echte allgemeine DU-Klausel reicht dort aus. Das ist in einigen anderen Bundesländern anders. Die Tabelle auf dieser Seite gibt den Stand 2026 wieder – bei Änderungen im Landesrecht sollte neu geprüft werden.
Gibt es einen Unterschied zwischen spezieller DU-Klausel für Polizei und für Soldaten?
Ja. Für Polizeibeamte greift das jeweilige Landesbeamtengesetz. Für Soldaten gilt das Soldatenversorgungsgesetz auf Bundesebene. Der relevante Begriff für Soldaten ist oft die Verwendungsunfähigkeit – also die Unfähigkeit, in einem bestimmten Verwendungsbereich eingesetzt zu werden. Die konkrete Formulierung der speziellen DU-Klausel muss auf diesen Begriff abgestellt sein, damit sie greift. Wir kennen die Unterschiede und beraten entsprechend.
Was passiert, wenn ich als Polizist keine spezielle DU-Klausel habe und speziell dienstunfähig werde?
Im schlimmsten Fall kein Leistungsanspruch gegenüber dem BU-Versicherer. Der Dienstherr hat Sie speziell dienstunfähig erklärt – aber der Versicherer prüft nach seinen eigenen Bedingungen und stellt fest: keine 50%ige Berufsunfähigkeit nach Vertragsdefinition, keine allgemeine Dienstunfähigkeit. Ergebnis: keine Leistung, obwohl Sie Ihren eigentlichen Dienst nicht mehr ausüben können. Genau diese Lücke schließt die spezielle DU-Klausel.
Ich wechsle gerade von der Bundespolizei zu einer Landespolizei – ändert sich damit mein Versicherungsbedarf?
Möglicherweise. Bundespolizei und Landespolizeien unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. In den meisten Bundesländern sind die Anforderungen ähnlich, aber es kann feine Unterschiede bei Regelaltersgrenzen und der konkreten Formulierung der Dienstunfähigkeitstatbestände geben. Bei einem Dienstherrenwechsel empfehlen wir einen BU-Check, um zu prüfen, ob der bestehende Vertrag noch passt.

BU-Check für Polizei, Feuerwehr & Soldaten

Wir prüfen, welche DU-Klausel Sie für Ihr Bundesland und Ihre Laufbahn benötigen – und welche der Anbieter Sie zu welchen Konditionen annehmen.

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