Berufshaftpflicht für
Psychologen & Psychotherapeuten
Eine Fehldiagnose, ein übersehenes Risiko, ein Datenschutzverstoß – und Sie haften unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Für Psychotherapeuten ist die Berufshaftpflicht gesetzlich Pflicht. Für alle anderen in der psychologischen Praxis ist sie schlicht unverzichtbar.
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🔴 Realer Schadensfall
Psychotherapeut übersieht Suizidgefahr bei Patient
Unterhalt für Witwe und Kinder, Schmerzensgeld, Anwalts- und Gerichtskosten. Kein hypothetisches Szenario – solche Fälle landen vor Gericht. Ohne Berufshaftpflichtversicherung bedeutet das: Existenzvernichtung. Mit ihr: vollständige Übernahme durch die Versicherung, Abwehr unberechtigter Forderungen inklusive.
Pflicht oder Empfehlung – für wen gilt was?
Die Berufshaftpflichtversicherung – auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt – schützt vor Schadensersatzforderungen, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Bei psychologischen und psychotherapeutischen Berufen ist das Haftungsrisiko besonders hoch: Die Behandlungsfehler sind oft nicht sofort erkennbar, die Schäden können gravierend sein, und Klagen auf Schmerzensgeld oder Unterhaltsersatz sind keine Seltenheit.
Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung leistet nicht für Schäden, die während der Berufsausübung entstehen. Eine eigene Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt erforderlich. Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht werden dabei häufig als Synonyme verwendet – sie meinen dasselbe.
Die vier wesentlichen Leistungsbereiche der Haftpflichtversicherung für Psychologen
- Personenschäden – körperliche oder gesundheitliche Schäden an Dritten
- Sachschäden – Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums
- Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden (z. B. Regressforderungen der Krankenkasse)
- Beratungs-/Behandlungsfehler – gerade für Therapeuten ein zentrales Haftungsrisiko
Darüber hinaus ist auch das angestellte Personal über den Vertrag mitversichert – Schäden, die Mitarbeiter während ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen, sind ebenfalls abgedeckt. Deshalb sollte die Mitarbeiterzahl bei der Prämienberechnung immer korrekt angegeben werden.
💡 Tipp zum Selbstbehalt: Achten Sie darauf, dass ein gewählter Selbstbehalt nicht zu hoch ausfällt. Ein günstiger Beitrag mit hohem Eigenanteil bedeutet: In jedem Schadenfall zahlen Sie zuerst aus eigener Tasche – das kann schnell teuer werden.
Die Absicherung für Selbstständige ist komplex und erfordert Erfahrung: Individuelle Risiken, branchenspezifische Deckungskonzepte, Tarife mit und ohne Selbstbehalt – das alles muss auf Ihre konkrete Situation passen. Für die meisten Psychologen und Psychotherapeuten ist der speziell konfigurierte Online-Tarif jedoch eine unkomplizierte, passgenaue Lösung.
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✅ Gesetzlich vorgeschrieben
Approbierte Psychotherapeuten (ärztliche und psychologische) sind nach den Berufsordnungen der Länder verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Ohne Nachweis drohen berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Kassenzulassung.
⚠ Faktisch unverzichtbar
Psychologen ohne Approbation (z. B. in Coaching, Beratung, Diagnostik, Forschung), Heilpraktiker für Psychotherapie und alle, die mit Klienten oder Patienten arbeiten: keine gesetzliche Pflicht – aber volle persönliche Haftung. Wer keinen Schutz hat, haftet unbegrenzt mit Privatvermögen.
Was die Berufshaftpflicht für Sie übernimmt
Der Schutz greift bei Schäden, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen – und er umfasst mehr als die meisten denken:
Behandlungsfehler & Fehldiagnosen
Eine übersehene Suizidgefahr, eine falsch eingeschätzte Krise, eine nicht erkannte Komorbidität – diese Fehler können teure Klagen nach sich ziehen. Die Versicherung deckt Schadensersatz und Schmerzensgeld ab.
Verletzung der Schweigepflicht
Unbeabsichtigte Weitergabe von Patientendaten – im Gespräch, per E-Mail, durch unsichere Dokumentation. Auch das ist ein versicherter Schaden, wenn ein Dritter dadurch zu Schaden kommt.
Datenschutzverstöße (DSGVO)
Datenpannen, unzureichende Sicherung von Akten, Fehler bei der digitalen Dokumentation – mit steigenden DSGVO-Bußgeldern ein ernstes Risiko. Abgedeckt je nach Tarif als Cyber-Baustein.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Nicht jede Klage ist berechtigt. Aber Anwalt und Gericht kosten trotzdem. Die Versicherung übernimmt auch diese Kosten – und kämpft für Sie, wenn eine Forderung unbegründet ist.
Beratungs- & Gutachterfehler
Ob psychologische Eignungsdiagnostik, Gutachten im Familienrechtsstreit oder Beratung im betrieblichen Kontext – auch hier gilt: Fehler passieren. Und sie können teuer werden.
Mitversicherung angestellter Mitarbeiter
Wer Co-Therapeuten, Praktikanten oder Assistenzkräfte beschäftigt, kann diese im Tarif mitversichern. So schützen Sie Ihre gesamte Praxis – nicht nur sich selbst.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Viele Berufsordnungen und Kassenärztliche Vereinigungen fordern eine Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro. Wer in der forensischen Psychologie, der stationären Versorgung oder mit besonders vulnerablen Gruppen arbeitet, sollte deutlich mehr in Betracht ziehen.
Für rein beratende Tätigkeiten ohne Diagnosestellung. Oft zu niedrig für therapeutische Praxen – Kassenanforderungen werden häufig nicht erfüllt.
Entspricht den Anforderungen der meisten Berufsordnungen und Kassenarztverträge. Ausreichend für die große Mehrheit aller Schadensfälle in der psychotherapeutischen Praxis.
Für Tätigkeiten mit besonders hohem Haftungsrisiko: forensische Gutachten, stationäre Behandlung, Krisenintervention, Arbeit mit schwer traumatisierten Patienten.
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Der Tarif, den wir hier vermitteln, ist exklusiv für Psychologen und Psychotherapeuten konfiguriert – mit Deckungssummen und Klauseln, die den berufsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie schließen online ab, der Vertrag läuft über uns als Ihren Makler.
Das bedeutet: Bei Fragen, im Leistungsfall oder wenn sich Ihre berufliche Situation ändert, haben Sie einen festen Ansprechpartner. Nicht nur einen Tarif.
„Wir verkaufen keine Versicherungen. Wir beraten Menschen. Dieser Tarif ist eine der wenigen Ausnahmen, wo der Abschluss so unkompliziert ist, dass ein Online-Rechner wirklich ausreicht – für Rückfragen sind wir trotzdem da."
Bernd Krause · Geschäftsführer · Über uns📰 Von Stiftung Warentest / Finanztest empfohlen
Ein Versicherungsmakler ist verpflichtet, in Ihrem Interesse zu handeln – nicht im Interesse des Versicherers. Das gilt auch hier: Wir vermitteln nur Tarife, hinter denen wir stehen.
Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht für Psychologen
Noch offene Fragen vor dem Abschluss?
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