⚠ Achtung: Unbegrenzte Haftung aus eigener Tasche

Berufshaftpflicht für
Psychologen & Psychotherapeuten

Eine Fehldiagnose, ein übersehenes Risiko, ein Datenschutzverstoß – und Sie haften unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Für Psychotherapeuten ist die Berufshaftpflicht gesetzlich Pflicht. Für alle anderen in der psychologischen Praxis ist sie schlicht unverzichtbar.

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🔴 Realer Schadensfall

Psychotherapeut übersieht Suizidgefahr bei Patient

Schadensersatzforderung: 285.000 €

Unterhalt für Witwe und Kinder, Schmerzensgeld, Anwalts- und Gerichtskosten. Kein hypothetisches Szenario – solche Fälle landen vor Gericht. Ohne Berufshaftpflichtversicherung bedeutet das: Existenzvernichtung. Mit ihr: vollständige Übernahme durch die Versicherung, Abwehr unberechtigter Forderungen inklusive.

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Pflicht oder Empfehlung – für wen gilt was?

Die Berufshaftpflichtversicherung – auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt – schützt vor Schadensersatzforderungen, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Bei psychologischen und psychotherapeutischen Berufen ist das Haftungsrisiko besonders hoch: Die Behandlungsfehler sind oft nicht sofort erkennbar, die Schäden können gravierend sein, und Klagen auf Schmerzensgeld oder Unterhaltsersatz sind keine Seltenheit.

Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung leistet nicht für Schäden, die während der Berufsausübung entstehen. Eine eigene Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt erforderlich. Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht werden dabei häufig als Synonyme verwendet – sie meinen dasselbe.

Die vier wesentlichen Leistungsbereiche der Haftpflichtversicherung für Psychologen

  1. Personenschäden – körperliche oder gesundheitliche Schäden an Dritten
  2. Sachschäden – Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums
  3. Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden (z. B. Regressforderungen der Krankenkasse)
  4. Beratungs-/Behandlungsfehler – gerade für Therapeuten ein zentrales Haftungsrisiko

Darüber hinaus ist auch das angestellte Personal über den Vertrag mitversichert – Schäden, die Mitarbeiter während ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen, sind ebenfalls abgedeckt. Deshalb sollte die Mitarbeiterzahl bei der Prämienberechnung immer korrekt angegeben werden.

💡 Tipp zum Selbstbehalt: Achten Sie darauf, dass ein gewählter Selbstbehalt nicht zu hoch ausfällt. Ein günstiger Beitrag mit hohem Eigenanteil bedeutet: In jedem Schadenfall zahlen Sie zuerst aus eigener Tasche – das kann schnell teuer werden.

Berufshaftpflicht für Psychologen und Therapeuten – Beratung beim Fairsicherungsladen Karlsruhe

Die Absicherung für Selbstständige ist komplex und erfordert Erfahrung: Individuelle Risiken, branchenspezifische Deckungskonzepte, Tarife mit und ohne Selbstbehalt – das alles muss auf Ihre konkrete Situation passen. Für die meisten Psychologen und Psychotherapeuten ist der speziell konfigurierte Online-Tarif jedoch eine unkomplizierte, passgenaue Lösung.

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✅ Gesetzlich vorgeschrieben

Approbierte Psychotherapeuten (ärztliche und psychologische) sind nach den Berufsordnungen der Länder verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Ohne Nachweis drohen berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Kassenzulassung.

⚠ Faktisch unverzichtbar

Psychologen ohne Approbation (z. B. in Coaching, Beratung, Diagnostik, Forschung), Heilpraktiker für Psychotherapie und alle, die mit Klienten oder Patienten arbeiten: keine gesetzliche Pflicht – aber volle persönliche Haftung. Wer keinen Schutz hat, haftet unbegrenzt mit Privatvermögen.

Was die Berufshaftpflicht für Sie übernimmt

Der Schutz greift bei Schäden, die aus Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen – und er umfasst mehr als die meisten denken:

🩺

Behandlungsfehler & Fehldiagnosen

Eine übersehene Suizidgefahr, eine falsch eingeschätzte Krise, eine nicht erkannte Komorbidität – diese Fehler können teure Klagen nach sich ziehen. Die Versicherung deckt Schadensersatz und Schmerzensgeld ab.

💬

Verletzung der Schweigepflicht

Unbeabsichtigte Weitergabe von Patientendaten – im Gespräch, per E-Mail, durch unsichere Dokumentation. Auch das ist ein versicherter Schaden, wenn ein Dritter dadurch zu Schaden kommt.

🔐

Datenschutzverstöße (DSGVO)

Datenpannen, unzureichende Sicherung von Akten, Fehler bei der digitalen Dokumentation – mit steigenden DSGVO-Bußgeldern ein ernstes Risiko. Abgedeckt je nach Tarif als Cyber-Baustein.

⚖️

Abwehr unberechtigter Forderungen

Nicht jede Klage ist berechtigt. Aber Anwalt und Gericht kosten trotzdem. Die Versicherung übernimmt auch diese Kosten – und kämpft für Sie, wenn eine Forderung unbegründet ist.

📋

Beratungs- & Gutachterfehler

Ob psychologische Eignungsdiagnostik, Gutachten im Familienrechtsstreit oder Beratung im betrieblichen Kontext – auch hier gilt: Fehler passieren. Und sie können teuer werden.

👥

Mitversicherung angestellter Mitarbeiter

Wer Co-Therapeuten, Praktikanten oder Assistenzkräfte beschäftigt, kann diese im Tarif mitversichern. So schützen Sie Ihre gesamte Praxis – nicht nur sich selbst.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Viele Berufsordnungen und Kassenärztliche Vereinigungen fordern eine Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro. Wer in der forensischen Psychologie, der stationären Versorgung oder mit besonders vulnerablen Gruppen arbeitet, sollte deutlich mehr in Betracht ziehen.

1 Mio. € Basisdeckung

Für rein beratende Tätigkeiten ohne Diagnosestellung. Oft zu niedrig für therapeutische Praxen – Kassenanforderungen werden häufig nicht erfüllt.

Empfohlen
3 Mio. € Standard für Praxen

Entspricht den Anforderungen der meisten Berufsordnungen und Kassenarztverträge. Ausreichend für die große Mehrheit aller Schadensfälle in der psychotherapeutischen Praxis.

5 Mio. € Erhöhter Schutz

Für Tätigkeiten mit besonders hohem Haftungsrisiko: forensische Gutachten, stationäre Behandlung, Krisenintervention, Arbeit mit schwer traumatisierten Patienten.

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Der Tarif ist speziell auf Psychologen und Psychotherapeuten zugeschnitten. In drei Schritten zum vollständigen Schutz – keine Papierkram, kein Termin, kein Warten.

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Warum über den Fairsicherungsladen abschließen?

Der Tarif, den wir hier vermitteln, ist exklusiv für Psychologen und Psychotherapeuten konfiguriert – mit Deckungssummen und Klauseln, die den berufsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Sie schließen online ab, der Vertrag läuft über uns als Ihren Makler.

Das bedeutet: Bei Fragen, im Leistungsfall oder wenn sich Ihre berufliche Situation ändert, haben Sie einen festen Ansprechpartner. Nicht nur einen Tarif.

Festgehalt statt Provision – kein Anreiz, Sie zu überversichern
Tarif speziell für Ihren Berufsstand konfiguriert
Maklerbetreuung inklusive – auch nach Abschluss
0 € Mehrkosten – gleicher Beitrag wie direkt beim Versicherer
Seit 1983 in Karlsruhe · Focus Top 300 Versicherungsmakler
Bernd Krause – Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen

„Wir verkaufen keine Versicherungen. Wir beraten Menschen. Dieser Tarif ist eine der wenigen Ausnahmen, wo der Abschluss so unkompliziert ist, dass ein Online-Rechner wirklich ausreicht – für Rückfragen sind wir trotzdem da."

Bernd Krause · Geschäftsführer · Über uns

📰 Von Stiftung Warentest / Finanztest empfohlen

Ein Versicherungsmakler ist verpflichtet, in Ihrem Interesse zu handeln – nicht im Interesse des Versicherers. Das gilt auch hier: Wir vermitteln nur Tarife, hinter denen wir stehen.

Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht für Psychologen

Für approbierte Psychotherapeuten ist die Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Für Psychologen ohne Approbation, die beratend oder diagnostisch tätig sind, ist sie zwar nicht gesetzliche Pflicht – aber faktisch unverzichtbar. Wer mit Klienten oder Patienten arbeitet, haftet bei Fehlern unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. Eine Klage kann jederzeit kommen.
Abgedeckt sind Schadensersatzforderungen wegen Behandlungsfehlern, Fehldiagnosen, Beratungsfehlern, Verletzung der Schweigepflicht und Datenschutzverstößen. Die Versicherung übernimmt auch die Kosten einer unberechtigten Klage – sie prüft Forderungen und wehrt unbegründete Ansprüche ab, ohne dass Sie selbst klagen müssen.
Empfohlen werden mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden. Viele Berufsordnungen und Kassenarztverträge fordern genau das. Der Barmenia-Tarif, den wir vermitteln, bietet je nach Variante 3 oder 5 Millionen Euro – damit sind Sie auch bei schwerwiegenden Fällen vollständig abgesichert.
Der Beitrag hängt von Ihrem Tätigkeitsbereich, Ihrem Umsatz und der gewählten Deckungssumme ab. Für Berufseinsteiger beginnen solide Tarife bereits unter 20 Euro im Monat. Den genauen Beitrag für Ihre konkrete Situation berechnen Sie am schnellsten direkt im Online-Rechner – in weniger als 2 Minuten.
Nein. Die Berechnung ist vollständig unverbindlich. Sie sehen sofort den Beitrag für Ihre Angaben und können dann selbst entscheiden, ob Sie den Vertrag direkt abschließen möchten. Vermittelt wird über den Fairsicherungsladen – bei Fragen stehen wir per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.
Ja, sofern diese Tätigkeiten im Antrag angegeben werden. Bitte geben Sie alle von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten vollständig an, damit der Versicherungsschutz lückenlos greift. Wenn Sie unsicher sind, welche Angaben relevant sind, sprechen Sie uns einfach vorher kurz an.
Die Berufshaftpflicht (auch: Vermögensschadenhaftpflicht) deckt Schäden durch professionelle Fehler – Behandlungsfehler, Fehldiagnosen, Beratungsfehler. Die Betriebshaftpflicht deckt Sachschäden auf dem Praxisgelände, z. B. wenn ein Patient auf der Treppe stürzt. Für Psychologen mit eigener Praxis empfiehlt sich oft eine Kombination beider Bausteine.

Noch offene Fragen vor dem Abschluss?

Der Online-Rechner ist für die meisten Fälle selbsterklärend. Sollten Sie trotzdem Fragen zu Ihrem Tätigkeitsprofil, zur passenden Deckungssumme oder zur Mitversicherung von Mitarbeitern haben – sprechen Sie uns einfach an. Unsere Berater arbeiten auf Festgehalt, nicht auf Provision.

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