Allianz BU Aktion mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bis 03.2023
3. August 2022Es ist wieder so weit, wir bauen unser Team aus! Stellen für Bank- und Versicherungskaufleute
10. September 2022Doppelversicherungen sind nicht so selten wie man glaubt. Meist denkt man ja nicht gleich dran im Umzugsstress. Wenn man zusammen zieht und jeder eine Single-Privathaftpflichtversicherung als Single hat, macht das Zusammenlegen grundsätzlich Sinn. Einmal um einen vernünftigen bzw. guten Versicherungsschutz zu haben, auf der anderen Seite um Beitrag zu sparen. Ein Familientarif ist meist günstiger als zwei einzelne Haftpflichtversicherungen. Erst Recht wenn man sich Gedanken macht, weil ein Kind dazu kommt.
Grundlage Sonderkündigungsrecht bei Doppelversicherung im Haushalt
Sobald der gemeinsame Hauptwohnsitz entstanden und gemeldet ist, hat der jüngere Vertrag ein Sonderkündigungsrecht. Jünger meint in diesem Zusammenhang, dass der Vertrag als letzter (zeitlich) abgeschlossen wurde. Vertragsänderungen zählen nicht. Dazu schreibt man die ältere Versicherung an, dass man einen Familientarif wünscht. Die jüngere schreibt man mit einer Kopie der älteren an, dass man die Aufhebung des Vertrags wegen Zusammenzug wünscht und der/die Partner/in bereits einen älteren Vertrag hat.
Was ist, wenn der alte Vertrag überproportional teurer ist als der jüngere, wenn man auf Familientarif umstellt?
Man schaut zum Einen, ob es bei dem älteren Vertrag auch ein neueres Bedingungswerk gibt, das vielleicht günstiger ist. Ansonsten kündigt man den älteren und stellt den neueren Vertrag erst um, wenn der alte Vertrag beendet ist.
Was ist, wenn ein Kind dazu kommt?
Wenn beide eine Single-Privathaftpflicht haben und vor oder nach Zusammenzug ein Kind dazu kommt, gibt es handlungsbedarf. Grundsätzlich sollte erst eine Zusammenlegung versucht werden wie oben beschrieben, denn in einem Familientarif sind Kinder auch mitversichert. In welchem Umfang ist eine andere Sache für einen anderen Blogbeitrag. Sollte die Situation entstehen, dass die Zusammenlegung eben aus Qualitätsgründen/Preisgründen auf den alten Vertrag nicht sinnvoll ist, macht man folgendes: Man kündigt den alte Vertrag regulär. Der jüngere Vertrag wird bereits auf Familientarif umgestellt, sodass das Kind mitversichert ist. Der/die Partner/in kommt ja dann automatisch mit dazu, wenn deren Vertrag abgelaufen ist, weitere Handlungen sind dann nicht mehr nötig.
Spezial Beamte:
Aufpassen muss man, wenn einer von beiden Beamte/r ist, denn dann muss der übrig gebliebene Anbieter auch die Diensthaftung richtig neu mitversichern. Manche Versicherer bieten das aber gar nicht an. Daher ggf. Rücksprache mit uns halten.
Adresswechsel wegen Umzug:
Wenn man im System seine Verträge angelegt hat und dann bei „meine Daten“ die Adresse ändert kommt automatisch die Frage, ob man diese auch an die Versicherungen weiterleiten möchte. Einfach die Verträge auswählen und abschicken. Das war es dann schon. https://derfairsicherungsladen.de/simplr-tutorial/
Bankverbindung ändern bei der Privathaftpflicht geht übrigens genauso.