BU-Klauseln: Diese Bedingungen entscheiden, ob Ihre BU wirklich gut ist
Abstrakte Verweisung, Nachversicherung, Dynamik, AU-Klausel – klingt kompliziert, ist aber entscheidend. Wir erklären jede Klausel verständlich und zeigen, was Ihr Vertrag haben muss.
🚫 Abstrakte Verweisung Verzicht auf abstrakte Verweisung
Ohne Verzicht kann der Versicherer sagen: „Sie können Ihren Job nicht mehr machen? Macht nichts – theoretisch könnten Sie etwas anderes tun.“ Mit Verzicht zählt nur Ihr konkreter Beruf. Das ist Pflicht in jedem guten Vertrag.
Bewertung: Pflicht ★★★★★
🔄 Nachversicherung Nachversicherungsgarantie
Bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Kind, Gehaltserhöhung, Immobilienkauf) können Sie die BU-Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Extrem wertvoll – nutzen Sie jeden Anlass!
Bewertung: Sehr wichtig ★★★★
📈 Dynamik Beitrags- & Leistungsdynamik
Beitragsdynamik: Beitrag und Rente steigen jährlich automatisch (z. B. 3 %). Schützt gegen Inflation. Leistungsdynamik: Rente steigt auch im Leistungsfall weiter. Beides empfehlenswert.
Bewertung: Sehr wichtig ★★★★
🩹 AU-Klausel Arbeitsunfähigkeitsklausel
Zahlt schon bei längerer Krankschreibung (meist ab 6 Monaten), bevor Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Überbrückt die Prüfungszeit – die kann dauern. Sehr empfehlenswert.
Bewertung: Empfohlen ★★★
📅 Laufzeit / Endalter Laufzeit bis mindestens 67
Jedes Jahr weniger bedeutet eine Lücke: Kein Einkommen, keine BU-Rente, noch keine gesetzliche Rente. Mindestens bis 67 – besser länger.
Bewertung: Pflicht ★★★★★
Schnell-Check: Hat Ihr Vertrag das Nötigste?
5 Fragen für den Sofort-Check:
✅ Verzicht auf abstrakte Verweisung?
✅ Laufzeit mindestens bis 67?
✅ AU-Klausel enthalten?
✅ Nachversicherungsgarantie vorhanden?
✅ Dynamik aktiv (nicht dauerhaft widersprochen)?
Wenn 2 oder mehr Punkte fehlen, lohnt sich ein ausführlicher BU-Check →
Was unsere Kunden sagen
Quelle: ProvenExpert – 827+ Bewertungen, Gesamtnote 4,9/5
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Verweisung, Dynamik, Nachversicherung, AU-Klausel – wir checken alles. Auf Festgehalt-Basis.
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Häufige Fragen
Der Versicherer könnte sagen: „Sie können zwar Ihren Job nicht mehr machen, aber theoretisch einen anderen.“ Ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung kann er genau das tun und die Leistung verweigern.
Ja – absolute Pflicht. Ohne diesen Verzicht ist Ihre BU im Ernstfall massiv geschwächt. Kein seriöser Berater empfiehlt einen Tarif ohne diesen Verzicht.
Der Versicherer kann Sie auf einen konkreten, gleichwertigen Beruf verweisen, den Sie tatsächlich ausüben. Das ist weniger problematisch als abstrakte Verweisung – aber kennen sollten Sie es trotzdem.
Bei bestimmten Ereignissen (Heirat, Kind, Gehaltserhöhung, Immobilienkauf) können Sie die BU-Rente ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Extrem wertvoll – und oft nicht genutzt.
Typisch: Heirat, Geburt/Adoption, Gehaltserhöhung >10 %, Immobilienkauf, Aufnahme Selbstständigkeit. Die genauen Anlässe variieren je nach Tarif.
Fast immer. Ohne Dynamik verliert Ihre BU-Rente durch Inflation real an Wert. Die jährliche Erhöhung (z. B. 3 %) gleicht das aus – ohne neue Gesundheitsprüfung.
Ja – Sie können jährlich widersprechen. Aber Vorsicht: Bei den meisten Tarifen entfällt die Dynamik nach 3 aufeinanderfolgenden Widersprüchen endgültig.
Die Rente steigt im Leistungsfall jährlich weiter – z. B. um 2 %. Schützt gegen Inflation während der BU. Sehr empfehlenswert, aber nicht in jedem Tarif enthalten.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel zahlt schon bei längerer Krankschreibung (meist ab 6 Monaten), bevor Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Überbrückt die Prüfungszeit.
Mindestens bis 67. Wer früher aufhört, hat eine Lücke: kein Einkommen, keine Rente, kein BU-Schutz.
Manche Tarife werben mit „Weltbester BU-Schutz“ oder „Top-Leistung“. Schauen Sie auf die konkreten Bedingungen: Verzicht auf abstrakte Verweisung, AU-Klausel, Nachversicherung, Leistungsdynamik. Das zählt – nicht der Werbeslogan.
Checken Sie diese 5 Punkte: 1) Verweisung? 2) Laufzeit? 3) AU-Klausel? 4) Nachversicherung? 5) Dynamik? Wenn 2+ Punkte fehlen: BU-Check empfohlen →
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