BU-Gesundheitsfragen richtig beantworten: So vermeiden Sie späteren Ärger
Die Gesundheitsfragen sind der kritischste Teil jeder BU. Fehler hier können Jahre später dazu führen, dass der Versicherer nicht zahlt. Wir zeigen, wie Sie es richtig machen – Schritt für Schritt.
Warum Gesundheitsfragen der kritischste Teil sind
Im Leistungsfall prüft der Versicherer Ihre damaligen Angaben. Fehlen Diagnosen, Arztbesuche oder Therapien, kann er die Leistung verweigern – genau dann, wenn Sie den Schutz brauchen. Die BaFin warnt explizit davor, Vorerkrankungen nicht anzugeben.
⚠ §19 VVG: Vorvertragliche Anzeigepflicht
Sie müssen alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Verstöße können zur Anfechtung, zum Rücktritt oder zur Leistungskürzung führen. Das gilt auch für Angaben, die Sie „nur“ vergessen haben.
🎥 Video: Gesundheitsfragen bei der BU – kurz erklärt
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More InformationKurzerklärung: Worauf es bei den Gesundheitsfragen wirklich ankommt.
So gehen Sie praktisch vor (ohne Stress)
Welche Fragen beziehen sich auf 3, 5 oder 10 Jahre? Ambulant vs. stationär? Kennen Sie die Zeiträume, bevor Sie anfangen.
Patientenakte vom Hausarzt + allen Fachärzten. Dauert 1–2 Wochen. Ohne diese Unterlagen ist jede Antwort ein Ratespiel.
Alles, was in den abgefragten Zeitraum fällt: Diagnosen, Behandlungen, Krankschreibungen. Chronologisch, vollständig, mit Daten.
Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. So sehen Sie vorab, was möglich ist – bevor Sie einen Antrag stellen.
💡 Wir übernehmen die Aufbereitung für Sie.
Gesundheitsdaten sammeln, strukturieren und in die Voranfrage bringen – das ist unser Job. Auf Festgehalt-Basis, ohne Interesse am schnellen Abschluss.
Was passiert, wenn Angaben fehlen? (neutral, sachlich)
Der Versicherer hat nach Vertragsschluss drei Reaktionsmöglichkeiten, wenn sich herausstellt, dass Angaben fehlerhaft oder unvollständig waren:
Rücktritt (bei Fahrlässigkeit)
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten. Der Schutz entfällt – auch rückwirkend.
Anfechtung (bei Arglist)
Bei nachweislich absichtlicher Falschangabe: Vertrag wird rückwirkend aufgehoben, alle Prämien verfallen.
Vertragsanpassung
In milderen Fällen: nachträglicher Ausschluss oder Beitragsanpassung. Besser als Totalverlust – aber vermeidbar.
Fazit: Je sauberer Ihre Angaben, desto sicherer Ihr Schutz. Es lohnt sich, hier gründlich zu sein.
Was unsere Kunden sagen
Quelle: ProvenExpert – 827+ Bewertungen, Gesamtnote 4,9/5
📋 BU-Check anfragen – Gesundheitsfragen sauber lösen
Wir helfen bei der Aufbereitung: Arztunterlagen strukturieren, Chronologie erstellen, Voranfrage durchführen. Auf Festgehalt-Basis.
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Häufige Fragen
Typisch: 5 Jahre ambulant, 10 Jahre stationär. Manche Tarife fragen 3 oder 7 Jahre ab. Die genauen Zeiträume variieren – wir kennen die Unterschiede und wählen den passenden Tarif.
Rechtlich entscheidend: Haben Sie etwas arglistig verschwiegen oder nur fahrlässig vergessen? Arglist führt zur Anfechtung, einfache Fahrlässigkeit zu Rücktritt oder Kürzung. Deshalb: Arztunterlagen anfordern statt aus dem Gedächtnis antworten.
Unbedingt. Ärzte dokumentieren manchmal Verdachtsdiagnosen, die Sie gar nicht kennen. Patientenakte anfordern und gegenchecken – bevor der Versicherer es tut.
Patientenakte vom Hausarzt + Fachärzten, Krankenhausberichte, Therapie-Dokumentationen. Alles, was in den abgefragten Zeitraum fällt. Wir helfen beim Zusammenstellen.
Wir beschreiben Ihre Gesundheitssituation ohne Namensnennung und fragen bei Versicherern an. So sehen Sie vorab, was möglich ist – ohne Risiko einer gespeicherten Ablehnung.
Psychische Vorerkrankungen sind der häufigste Stolperstein. Aber: Nicht jeder der mal beim Therapeuten war, wird abgelehnt. Entscheidend sind Diagnose, Dauer und Zeitpunkt. Die Voranfrage klärt das anonym.
Nur, wenn Sie es wirklich nicht wissen. „Weiß ich nicht“ bei einer Diagnose, die in Ihrer Patientenakte steht, ist keine sichere Strategie. Lieber Akte anfordern und korrekt antworten.
Der Versicherer kann im Leistungsfall die Leistung verweigern, den Vertrag anfechten oder zurücktreten (§19 VVG). Das gilt auch für Angaben, die Sie „nur“ vergessen haben.
§19 VVG regelt die vorvertragliche Anzeigepflicht: Sie müssen alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Verstöße können weitreichende Folgen haben.
Ja – innerhalb bestimmter Fristen. Wenn Ihnen nach Antragstellung etwas auffällt, sofort nachmelden. Das zeigt guten Willen und schützt im Leistungsfall.
Weil der Versicherer im Leistungsfall Ihre damaligen Angaben rückwirkend prüft. Saubere Angaben = sauberer Leistungsfall. Unsaubere Angaben = Risiko, genau dann abgelehnt zu werden, wenn Sie den Schutz brauchen.
Typisch: 1–3 Wochen. Arztunterlagen anfordern (dauert am längsten), Chronologie erstellen, Voranfrage durchführen. Die Zeit ist gut investiert – sie schützt Sie für Jahrzehnte.
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