Beihilfe für Beamte: Alles was Sie wissen müssen

Beihilfesätze, Antragstellung, Leistungen und Lücken – der komplette Guide für angehende und aktive Beamte

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Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn (Bund, Land oder Kommune) zu den Krankheitskosten von Beamten und ihren Familien. Sie ist Teil der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten und macht die private Krankenversicherung für Beamte besonders attraktiv.

✅ Das Wichtigste in Kürze

Die Beihilfe übernimmt 50-80% Ihrer Krankheitskosten. Den Rest (20-50%) decken Sie über eine private Krankenversicherung ab – die sogenannte Restkostenversicherung. Dadurch zahlen Sie als Beamter nur einen Bruchteil dessen, was Angestellte für die PKV zahlen.

💰 Kostenvorteil

Sie versichern nur 20-50% der Kosten privat. Das macht die PKV für Beamte deutlich günstiger als für Angestellte.

👨👩👧👦 Familienschutz

Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder haben eigene Beihilfeansprüche – oft sogar höher als der Beamte selbst.

👴 Alterssicherung

Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz auf 70% – Ihre PKV-Kosten sinken also im Alter!

Beihilfesätze im Überblick

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder:

Personengruppe Beihilfesatz PKV-Anteil Hinweis
Beamte (ledig, keine Kinder) 50% 50% Standard-Satz
Beamte (verheiratet, keine/1 Kind) 50% 50% Standard-Satz
Beamte (ab 2 Kindern) 70% 30% Erhöhter Satz
Ehepartner (beihilfeberechtigt) 70% 30% Ohne/mit geringem Einkommen
Kinder 80% 20% Sehr günstig versicherbar
Pensionäre 70% 30% Im Alter günstiger!
Waisen 80% 20% Maximaler Schutz

💡 Wann steigt der Beihilfesatz?

Ihr Beihilfesatz erhöht sich in zwei Situationen:

  • Ab dem 2. Kind: Von 50% auf 70%
  • Mit Eintritt in den Ruhestand: Von 50% auf 70%

In beiden Fällen sinkt Ihr PKV-Beitrag entsprechend – Sie zahlen weniger!

Unterschiede nach Bundesland

Die Beihilfe ist nicht bundesweit einheitlich. Jedes Bundesland hat eigene Beihilfeverordnungen mit teilweise unterschiedlichen Regelungen:

Aspekt Bund Länder (Beispiele)
Bemessungssätze 50/70/80% Meist identisch, teils Abweichungen
Eigenbehalte Je nach Leistung Variiert, z.B. bei Zahnersatz
Wahlleistungen Eingeschränkt beihilfefähig Unterschiedlich geregelt
Pauschale Beihilfe Nein HH, HB, BE, BB, TH bieten Alternative
Pflegeleistungen Beihilfefähig Unterschiedliche Regelungen

⚠️ Wichtig: Ihr Bundesland entscheidet

Die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn (Bund oder Land) bestimmen, welche Leistungen beihilfefähig sind. Wir berücksichtigen bei der PKV-Beratung immer die spezifischen Regelungen Ihres Bundeslandes.

Was die Beihilfe zahlt

✅ Beihilfefähige Aufwendungen:

  • Ärztliche Behandlungen: Hausarzt, Fachärzte, Spezialisten
  • Zahnärztliche Behandlungen: Prophylaxe, Füllungen, Wurzelbehandlungen
  • Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate (mit Einschränkungen)
  • Medikamente: Verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Krankenhausaufenthalte: Regelleistungen, teils Wahlleistungen
  • Heilpraktiker: Nach dem Gebührenverzeichnis
  • Hilfsmittel: Brillen, Hörgeräte, Prothesen
  • Psychotherapie: Nach Genehmigung
  • Rehabilitation: Kuren, Reha-Maßnahmen
  • Schwangerschaft und Geburt: Vollständig beihilfefähig

Beihilfelücken: Was NICHT oder nur teilweise gezahlt wird

Die Beihilfe deckt nicht alles ab. Diese Lücken sollten Sie kennen – und über die PKV schließen:

Leistung Beihilfe Lösung
Chefarztbehandlung Oft nicht beihilfefähig PKV-Tarif mit Chefarzt wählen
Einzelzimmer Meist nicht beihilfefähig PKV-Tarif mit Einzelzimmer
Zahnersatz über Höchstsätze Nur bis Regelsätze PKV-Zahnzusatz oder Beihilfeergänzung
Sehhilfen Oft begrenzt Beihilfeergänzungstarif
Heilpraktiker über GOÄ Nur nach Gebührenordnung PKV mit Heilpraktiker-Erstattung
Auslandsbehandlungen Eingeschränkt PKV mit weltweitem Schutz

💡 Beihilfeergänzungstarif

Mit einem speziellen Beihilfeergänzungstarif können Sie Lücken kostengünstig schließen. Dieser Zusatztarif übernimmt Kosten, die über die Beihilfe-Höchstsätze hinausgehen – zum Beispiel für hochwertigen Zahnersatz oder Wahlleistungen im Krankenhaus.

Beihilfe beantragen: So geht’s

1

Rechnungen sammeln

Sammeln Sie alle Rechnungen für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel etc. Bewahren Sie die Originale auf.

2

Beihilfeantrag ausfüllen

Füllen Sie das Beihilfe-Formular Ihres Dienstherrn aus. Viele Bundesländer bieten mittlerweile Online-Portale an.

3

Unterlagen einreichen

Reichen Sie den Antrag mit allen Belegen bei Ihrer Beihilfestelle ein. Fristen beachten (meist 1-2 Jahre)!

4

Erstattung erhalten

Nach Prüfung erhalten Sie den Beihilfeanteil überwiesen. Den Rest rechnen Sie mit Ihrer PKV ab.

✅ Tipp: Sammelantrag stellen

Sie müssen nicht jede Rechnung einzeln einreichen. Sammeln Sie Belege über mehrere Wochen und stellen Sie dann einen Sammelantrag. Das spart Zeit und Aufwand.

Beihilfe + PKV: Die optimale Kombination

Die Beihilfe allein reicht nicht aus – Sie brauchen eine private Krankenversicherung für den Restkosten-Anteil. So funktioniert die Kombination:

📋 Sie zahlen die Rechnung

Ärzte und Krankenhäuser stellen Ihnen die volle Rechnung aus. Sie zahlen zunächst selbst (oder die PKV in Vorleistung).

📨 Einreichung bei Beihilfe + PKV

Sie reichen die Rechnung bei der Beihilfestelle UND bei Ihrer PKV ein. Beide erstatten Ihren jeweiligen Anteil.

💶 100% Erstattung

Beihilfe (z.B. 50%) + PKV (z.B. 50%) = 100% Erstattung. Bei guter Abstimmung haben Sie keine Eigenkosten.

⚠️ Wichtig: PKV-Tarif auf Beihilfe abstimmen

Ihr PKV-Tarif muss exakt zu Ihrem Beihilfesatz passen. Ein 50%-Tarif bei 70% Beihilfe führt zu Über- oder Unterversicherung. Wir achten bei der Beratung darauf, dass Beihilfe und PKV perfekt zusammenpassen.

“Die Beihilfe ist ein enormer Vorteil – aber nur, wenn Sie sie richtig nutzen. Ein falsch gewählter PKV-Tarif kann Lücken lassen oder zu teuer sein. In 40 Jahren Beratung habe ich gelernt: Die Abstimmung zwischen Beihilfe und PKV ist entscheidend.”

– Bernd Krause, Geschäftsführer Der Fairsicherungsladen GmbH

Häufige Fragen zur Beihilfe

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Alle Beamten, Richter und Soldaten sowie deren beihilfeberechtigte Angehörige (Ehepartner ohne/mit geringem Einkommen, Kinder bis zur Altersgrenze). Anwärter und Beamte auf Probe haben ebenfalls Anspruch.
Wie viel Prozent zahlt die Beihilfe?
50% für Beamte ohne/mit einem Kind, 70% für Beamte ab 2 Kindern und Pensionäre, 70% für beihilfeberechtigte Ehepartner, 80% für Kinder.
Ist mein Ehepartner beihilfeberechtigt?
Ja, wenn der Ehepartner kein oder nur geringes eigenes Einkommen hat (meist unter 20.000€/Jahr). Die genaue Grenze variiert nach Bundesland.
Was ist die pauschale Beihilfe?
Einige Bundesländer bieten alternativ zur klassischen Beihilfe einen Zuschuss zur GKV. So können Beamte in der GKV bleiben und erhalten trotzdem einen “Arbeitgeberzuschuss”.
Welche Frist gilt für Beihilfeanträge?
In der Regel 1-2 Jahre nach Rechnungsdatum. Die genaue Frist richtet sich nach der Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes. Reichen Sie Anträge regelmäßig ein, um Fristen nicht zu verpassen.

50-80%

übernimmt die Beihilfe

16

Bundesländer mit eigenen Regelungen

40+

Jahre Beratungserfahrung

0€

Kosten für Ihre Beratung

Beihilfe und PKV optimal kombinieren

Wir kennen die Beihilfevorschriften aller Bundesländer und finden den passenden PKV-Tarif für Sie.

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