bAV prüfen: Nutzen Sie den Arbeitgeberzuschuss – oder verschenken Sie Rendite?
Der Arbeitgeberzuschuss ist der stärkste Hebel der betrieblichen Altersvorsorge. Aber: Hohe Kosten, schlechte Produkte und unklare Jobwechsel-Regeln können den Vorteil auffressen. Wir prüfen, ob Ihre bAV wirklich liefert.
Was bAV kann – und was sie nicht kann
Zuschuss als Kernhebel
Der Arbeitgeberzuschuss ist der größte Vorteil. Seit 2022 mindestens 15 % (§1a BetrAVG), viele Arbeitgeber zahlen 20–50 %. Das ist geschenktes Geld – wenn die Kosten stimmen.
Kosten als Gegenpol
Hohe Effektivkosten (1,5–2,5 %) fressen den Zuschuss-Vorteil auf. Ein teures bAV-Produkt kann schlechter sein als privates ETF-Sparen – trotz Zuschuss.
Jobwechsel als kritischer Moment
Portabilität ist gesetzlich geregelt, aber in der Praxis nicht immer reibungslos. Mehrere kleine Verträge bei verschiedenen Arbeitgebern sind unnötig teuer.
💡 Die Kernfrage bei bAV
Überwiegt der Zuschuss die Kosten und Nachteile? Genau das prüfen wir – auf Festgehalt-Basis, ohne Interesse an Produktverkauf.
10-Punkte-Checkliste: bAV prüfen
Wie viel zahlt Ihr Arbeitgeber? Nur die gesetzlichen 15 % oder mehr? Freiwillige Zuschüsse von 20–50 % machen die bAV richtig attraktiv.
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage? Jeder Weg hat andere Regeln für Kosten, Flexibilität und Portabilität.
Unter 1 % ist günstig, über 2 % ist teuer. Die Kosten entscheiden, wie viel vom Zuschuss am Ende bei Ihnen ankommt.
Beitragspause möglich? Zuzahlungen? Was passiert bei Gehaltsänderungen?
Können Sie den Vertrag mitnehmen? Welche Bedingungen gelten? Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber einen anderen Anbieter hat?
Klassisch mit Garantie oder fondsgebunden mit Renditechance? Die Entscheidung hängt von Laufzeit und Risikobereitschaft ab.
Entgeltumwandlung spart Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase. Dafür ist die Auszahlung später voll steuer- und SV-pflichtig. Das muss man gegenrechnen.
Rente oder Kapital? Wie hoch ist der Rentenfaktor? Wie wirken sich Steuern und Krankenversicherung auf die Netto-Auszahlung aus?
bAV ist ein Baustein – nicht die ganze Vorsorge. Wie passt sie zu Depot, privater Rentenversicherung und Rentenlücke?
Versorgungszusage, Vertragsunterlagen, Standmitteilung – für den Check brauchen wir diese Dokumente. Zum Start reicht aber der Kurz-Check ohne Unterlagen.
Die 3 häufigsten Fehler bei bAV
❌ Zuschuss nicht eingefordert oder nicht geprüft
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass der Arbeitgeber seit 2022 mindestens 15 % zuschießen muss. Noch mehr wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber freiwillig mehr zahlen würde – man muss nur fragen.
❌ Kosten ignoriert – Zuschuss aufgefressen
Ein bAV-Produkt mit 2,5 % Effektivkosten frisst den 15 %-Zuschuss fast komplett auf. Ergebnis: Kaum besser als ohne bAV – aber weniger flexibel.
❌ bAV als einzige Vorsorge
bAV ist ein Baustein, kein Gesamtplan. Wer nur auf bAV setzt, hat später eine steuerpflichtige Mini-Rente – und kein flexibles Vermögen. Die Kombination mit einem ETF-Depot ist fast immer sinnvoll.
bAV: Wann lohnt sie sich wirklich?
Die ehrliche Antwort in drei Szenarien:
✅ Lohnt sich fast immer: Arbeitgeberzuschuss >20 %, niedrige Produktkosten (<1 %), gute Portabilität, Sie bleiben länger beim Arbeitgeber. Hier ist bAV ein starker Baustein.
🔄 Lohnt sich bedingt: Nur 15 % Pflichtzuschuss, mittlere Kosten (1–1,5 %), häufige Jobwechsel absehbar. Hier muss man genau rechnen – manchmal ist das Depot-Pendant günstiger.
🚨 Lohnt sich kaum: Nur 15 % Zuschuss + hohe Kosten (>2 %) + schlechtes Produkt + häufige Jobwechsel. Hier frisst die Kostenstruktur den Zuschuss-Vorteil auf. Besser: Depot als Hauptbaustein.
Wichtig: Der gesetzliche 15 %-Pflichtzuschuss bei SV-Ersparnis ist seit 2022 für alle Neuverträge und seit 2022 auch für Altverträge verankert (§1a Abs. 1a BetrAVG). Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er darüber hinaus freiwillig mehr zahlt.
Was unsere Kunden sagen
Quelle: ProvenExpert – 827+ Bewertungen, Gesamtnote 4,9/5
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Wir prüfen Ihre bAV nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit Depot, Rentenlücke und Gesamtstrategie. So sehen Sie, ob der Zuschuss wirklich ankommt.
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Häufige Fragen zur bAV
Ja. Seit 2022 muss Ihr Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % Zuschuss zahlen, wenn er durch Ihre Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (§1a Abs. 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr – 20–50 % sind keine Seltenheit.
Weil der Zuschuss der eigentliche Renditehebel der bAV ist. Ohne Zuschuss ist bAV oft kaum besser als privates Sparen – mit Zuschuss haben Sie vom ersten Euro an einen Renditevorsprung. Je höher der Zuschuss, desto attraktiver.
Faustregel: Ab 20 % Arbeitgeberzuschuss + niedrige Produktkosten + Sie bleiben länger beim Arbeitgeber. Bei nur 15 % Pflichtzuschuss und hohen Kosten wird es knapp. Wir rechnen das in der Vorsorgeanalyse konkret durch.
Sie können den Vertrag in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen (Portabilität) oder privat weiterführen. Aber: Der neue Arbeitgeber muss nicht denselben Tarif akzeptieren. Bei häufigen Jobwechseln entstehen manchmal mehrere kleine Verträge – unschön, aber lösbar.
Ja, bei Direktversicherungen ist das möglich. Sie zahlen dann aus dem Netto weiter. Der Steuervorteil entfällt, aber die Vertragsbedingungen bleiben erhalten. Ob das sinnvoll ist, hängt von den Kosten und Konditionen ab.
Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Fondskosten. In der Praxis liegen die Effektivkosten bei bAV-Verträgen oft zwischen 0,8 % und 2,5 %. Je niedriger, desto mehr vom Zuschuss kommt bei Ihnen an. Fragen Sie nach den Effektivkosten!
Entgeltumwandlung senkt Ihr Bruttogehalt → weniger Sozialabgaben → etwas weniger gesetzliche Rente später. Dieser Effekt wird oft überschätzt, kann aber bei hohen Umwandlungsbeträgen spürbar sein. Der Arbeitgeberzuschuss gleicht das in der Regel mehr als aus.
Als lebenslange Rente oder Einmalauszahlung (je nach Vertrag). Wichtig: Die Auszahlung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das ist der Nachteil der Steuerersparnis in der Ansparphase.
Ja, und das ist oft der beste Ansatz: bAV nutzt den Zuschuss-Hebel, das ETF-Depot liefert Flexibilität. So haben Sie beides – geförderte Rente und freies Vermögen.
Den Zuschuss nicht einfordern oder nicht prüfen, ob der Arbeitgeber mehr als 15 % zahlt. Zweiter Fehler: Die Kosten des Produkts ignorieren. Ein teures bAV-Produkt frisst den Zuschuss-Vorteil wieder auf.
Weiter im Vorsorge-Check
Zuschuss nutzen – aber richtig
Der Arbeitgeberzuschuss ist geschenktes Geld. Aber nur, wenn die Kosten stimmen und der Vertrag zum Plan passt. Wir prüfen das – ehrlich, auf Festgehalt-Basis.
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