Arzthaftpflichtversicherungen. Die wichtigste und für seine beruflich existentielle Absicherung des Arztes ist zweifellos die richtige  Arzthaftpflichtversicherung und regelmäßige Überprüfung dieses Schutzes.

Berufshaftplicht für Ärzte, Arztpraxis und ärztliche BAG

Die sicher immer schneller gewordene Entwicklung von Diagnosen, Behandlungsmethoden, die Gerätetechnik und das veränderte Patientenbewusstsein fordern heute von Ärzten immer größeren Zeitaufwand für Fortbildung und Information. Dazu kommt der beharrlich wachsende Verwaltungsaufwand – all dies macht den Beruf des Arztes umfangreicher und fordernder denn je.

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Versicherungsanfrage stellen Arzthaftpflicht


Versicherungsratgeber DownloadenTrotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen, und der betroffene Patient bzw. Hinterbliebenen erheben Vorwürfe und verlangen Schadenersatz wegen des vermeintlichen Behandlungsfehler. Jetzt braucht der Arzt seine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und oder ihm juristischen Beistand leistet. Der Arzt und seines Angestellten sind durch die Arzthaftpflichtdeckung geschützt und abgesichert.

Insofern spricht man auch von einer Art kleinen Rechtsschutzversicherung, denn der Versicherer tritt an die Stelle des Kunden macht für ihn, was dieser sonst – eventuell beraten durch einen Anwalt – selbst erledigen muss.

Beispielhaft benannt ist hier:

  • die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
  • die Höhe der Wiedergutmachung des Schadens in Geld, bei berechtigtem Anspruch ist;
  • die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.

Kommt es darüber zu einer juristischen Auseinandersetzung bei Gericht mit dem vermeintlich Geschädigten führt der Versicherer den Prozess und trägt auch das Kostenrisiko.

Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung

Meist beinhaltet der Versicherungsvertrags Deckungssummen von EUR 5.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden. Oftmals werden leider die kontinuierlichen Steigerungen für Kosten bei Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung vergessen oder nicht beachtet. Wir raten zu höheren Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden.

Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?

Schlicht und ergreifend benötigt jeder tätige Arzt, also nicht nur der niedergelassene Mediziner eine Arzthaftpflichtdeckung. Sicherlich mit unterschiedlichem Versicherungsumfang. Auch der angestellte Klinikmediziner trägt ein nicht unerhebliches Restrisiko: Beispielhaft genannt ist die Tätigkeit als freiberuflicher Notfallarzt, Vertretungsarzt oder privatärztliche Behandlung.

Achtung: Aber auch der Arzt im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Auch bei der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise können sich Regressansprüche ergeben. Selbst bei einem nur wohlgemeinten Ratschlag. Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte “Restrisiko” kann gegen eine geringe Prämie abgesichert werden.

Wichtig ist als Ergänzung zur Arzthaftpflichtversicherung die erweiterte Strafrechtsschutzkomponente. Diese zusätzliche Deckung ist sehr wichtig, weil die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlicher Seite abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.

Eine positive Entwicklung des medizinischen Fortschritts und die besseren Überlebenschancen auch schwerstgeschädigter Patienten bergen für den Haftpflichtversicherer ironischerweise Risiken. Lebenslange Pflege- und Behandlungskosten sowie Verdienstausfall und Versorgungsansprüche verteuern den Schaden für den Versicherer.


Versicherungen in der Auswahl

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • Adcuri
  • AXA
  • Barmenia
  • Continentale
  • Haftpflichtkasse Darmstadt
  • HDI
  • Helvetia
  • Hiscox
  • Janitos
  • Mannheimer
  • Markel
  • Nordias
  • R+V
  • Versicherungkammer Bayern

Eine pauschale Prämienfindung ist leider nicht realisierbar. Je nach Fachrichtung sind individuelle Angebote bei den Versicherern abzufragen. Die Prämien unterscheiden sich extrem:

  • Arzthaftpflicht Augenheilkunde
  • Arzthaftpflicht Arbeitsmedizin
  • Arzthaftpflicht Allgemeinmedizin
  • Arzthaftpflicht Anästhesiologie
  • Arzthaftpflicht Chirurgie
  • Arzthaftpflicht Dermatologie und Venerologie
  • Arzthaftpflicht Gynäkologie
  • Arzthaftpflicht HNO
  • Arzthaftpflicht Innere Medizin
  • Arzthaftpflicht Kardiologie
  • Arzthaftpflicht Kieferorthopädie
  • Arzthaftpflicht Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Arzthaftpflicht Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Arzthaftpflicht Nervenheilkunde
  • Arzthaftpflicht Neurochirurgie
  • Arzthaftpflicht Neurologie
  • Arzthaftpflicht Nuklearmedizin
  • Arzthaftpflicht Notfallmedizin
  • Arzthaftpflicht Oralchirurgie
  • Arzthaftpflicht Orthopädie
  • Arzthaftpflicht Pädiatrie
  • Arzthaftpflicht Pathologie
  • Arzthaftpflicht Radiologie
  • Arzthaftpflicht Tiermedizin
  • Arzthaftpflicht Urologie
  • Arzthaftpflicht Zahnmedizin
  • Arzt im Ruhestand, Arzt in der Facharztausbildung etc.
  • Zahnärzte

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