Risikovoranfrage Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer eine der Gesundheitsfragen mit „Ja“ beantworten muss, sollte bereits vorab klären, ob es zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen kommt.
Es gilt: Es ist alles anzugeben, was gefragt wird. Wie oft melden sich Kunden bei uns, die auf eigene Faust versucht haben, BU-Versicherungen abzuschließen und wegen „Das war aber nicht so schlimm und deswegen habe ich es nicht angegeben“ oder viel schlimmer „mein Berater hat gesagt das muss man nicht angeben“ im Fall der Fälle gekündigt werden oder vermeidbare Ausschlüsse bekommen.
Wichtig ist zu verstehen, dass man selbst nicht zu beurteilen hat, was anzugeben ist und was nicht. Sondern man muss alles angeben. Mehr dazu hier zum Thema Was ist anzugeben bei Gesundheitsfragen der BU und PKV?
Auch Kleinigkeiten sind oftmals einfach ins richtige Licht zu rücken und ein guter Berater weiß mit Sicherheit, ob Zusatzerklärungen, Zusatzformulare oder Atteste benötigt werden. Wir wissen mit Sicherheit in 95% aller Fälle und Diagnosen, wie wir am besten eine anonyme Risikovoranfrage aufbauen, um für unsere Kunden gefahrlos eine Annahme im Vorfeld zu klären.
Auch für uns war das natürlich von unserem Start bis heute ein Lernprozess, jedoch haben wir diese letzten Endes zu Wohle unserer Kunden bereits hinter uns und auch zu den meisten großen BU-Versicherern direkte Ansprechpartner unter den Risikoprüfern, um Diagnosen und Verläufe abzuklären oder gut zu verhandeln.
Ob man es glaubt oder nicht, auch Ausschlussklauseln können sich unterscheiden: „Ausschluss von Schäden der Wirbelsäule und Folgen“ oder „Ausschluss von Schäden der Wirbelsäule und Folgen, ausgenommen bei Unfällen und Tumoren“. Welche glauben Sie, ist besser? Es gibt noch viele weitere, an die man mit Erfahrung dran gehen sollte. Aber genug von den Einblicken, das erklären wir genauer in einem anderen Beitrag. Hier zur Info: Risikovoranfrage BU und PKV aber bitte richtig.
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Wir würden uns freuen, Sie in unseren Räumlichkeiten in Karlsruhe oder einer Onlinekonferenz zu begrüßen!