Die Riesterrente war schon vor ihrer Einführung verrufen. Was kaum einer weiß: In der Berechnung der gesetzlichen Rente wurde der sogenannte Riesterfaktor eingeführt. Dieser (4% vom Bruttoeinkommen) wird als Kürzung in der Rentenversicherung berechnet. Eigentlich müsste also jeder Angestellte oder Beamte in Deutschland einen Riestervertrag abschließen, um sein Rentenniveau von vor Einführung der Riesterrente zu erhalten.
Da in unserer Altersvorsorge-Beratung immer wieder Fragen auftauchen, fassen wir hier mal die wichtigsten Antworten zusammen.
Grundsätzlich gibt es bei Riesterverträgen eine jährliche Zulage von derzeit 175 Euro im Jahr pro Vertragsinhaber und 300 Euro pro Kind. Das ist die Belohnung dafür, wenn man 4% von seinem Vorjahresbrutto, maximal 2100 Euro. in einen Riestervertrag einbezahlt. Doch der Vorteil von Riester liegt nicht wie man immer prophezeit hat in Kinderreichen-Geringverdienerfamilien. Denn: Riesterbeiträge kann man von der Steuer absetzen.
Gerade gut verdienende Singles oder Paar sowie Beamte haben darüber hinaus einen Steuervorteil bei Riester.
Im Fachjargon spricht man dabei vom sog. Wirkungsgrad. Der Wirkungsgrad ist der Erfolg eines Vertrags bi 0% Rendite, alleine durch Zulage und Steuervorteil.