Besser-Wechselaktion für Haftpflicht, Hausrat, Unfall und Wohngebäudeversicherung
2. März 2023Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
21. April 2023Die Frage, wie sich die GKV gegenüber der PKV verhält und was zu beachten ist, ist elementar für einen möglichen Wechsel in die PKV als Angestellte/r, Selbstständige/r oder Freiberufler/in. Für Beamte spielt es keine Rolle, da die Versorgung über Beihilfe und PKV komplett anders aufgebaut ist.
Inhalt:
- Unterscheidung GKV und PKV-System
- Beitragsberechnung
- Angestellte
- Angestellte, die in der GKV pflichtig sind
- Angestellte, die in der GKV freiwillig versichert sind
- Angestellte, die in der PKV versichert sind
- Selbstständige und Freiberufler
- Selbstständige und Freiberufler, die in der GKV freiwillig versichert sind
- Selbstständige und Freiberufler, die in der PKV versichert sind.
- Fazit zur PKV im Alter und in der Rente.
Als kurze Einleitung bitten wir Sie um Verständnis, dass die Sachverhalte vereinfacht dargestellt werden und Änderungen unterliegen können, insbesondere auf lange Zeiträume. Eine Gewähr auf die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Statthaftigkeit in der fernen Zukunft, können wir daher nicht geben. In diesem Beitrag handelt es sich um grundlegende Informationen. Danke 😊
Im Übrigen: Bitte lesen Sie auch als Freiberufler/in und /Selbstständige/r den Teil der Arbeitnehmer, um das System leichter zu verstehen.
Unterscheidung GKV und PKV-System
Grundsätzlich handelt es sich bei der Frage ob gesetzliche Krankenkasse oder privat Krankenversicherung um eine Philosophie-Frage. Fakt ist, es handelt sich um unterschiedliche Systeme. Allein das merkt man schon im Begriffsunterschied von ….Kassen zu ….Versicherungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen basieren auf dem Sozialgesetzbuch, d.h. 99% aller Leistungen sind gleich. Einen Unterscheid gibt es im Kassenabhängigen Zusatzbeitrag und ob die einen oder anderen bei Kinderwunsch oder Alternativmedizin Leistungserweiterungen anbieten oder bspw. das Fitnessstudio bezuschussen. Ganz so trivial ist es natürlich nicht, aber 99% der Leistungen sind identisch weil Sozialgesetzbuch.
Die privaten Krankenversicherungen unterliegen dem privaten Vertragsrecht, also nicht dem Sozialgesetzbuch. So kann es also sein, dass eine PKV schlechtere Leistungen hat, als die gesetzliche Krankenkasse. Also Augen auf bei der Tarifwahl für die eigene PKV.
In diesem Beitrag geht es ja um die Unterschiede der Beitragszahlung.
Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnungen in der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse sind grundlegend unterschiedlich.
Die Krankenkassen legen die Einkünfte im Kalenderjahr zugrunde, die Krankenversicherungen das Eintrittsalter und eine Kostenkalkulation. Es ist daher ein falscher und weit verbreiteter Mythos, dass die „großen“ privaten Krankenversicherungen besser seien als die Kleinen. Größe ist für die Krankenkassen entscheidend wegen dem Umlagesystem. Für die privaten Krankenversicherung ist die gesunde Kalkulation von Preis-/Leistung, Alter und Lebenserwartung entscheidend. Diese bedingt, wenn sie gut gemacht ist, die Beitragsstabilität des eigenen Tarifs.
Dementsprechend ist für die Beiträge im Alter auch bei der gesetzliche Krankenkasse das Einkommen entscheidend, für die PKV nicht. Wenn man also in der Rente beziehungsweise im Alter weniger Einkünfte hat als in der beruflich aktiven Zeit, sinkt der Beitrag bei der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend wieder ab. Bei der PKV nicht, weil das Einkommen nicht entscheidend ist. Es ist maßgeblich wichtig, dass man selbst für entsprechende Alterseinkünfte gesorgt hat, um sich die PKV leisten zu können.
Weitere Unterschiede betreffen Angestellte und Selbständige/Freiberufler. Das liegt insbesondere an der KVdR, der Krankenversicherung der Rentner.
Eine gute Erläuterung von Finanztip auch hier (Link zu Finanztip).
Angestellte
Als Angestellter ist man Rentenversicherungspflichtig (okay, ausgenommen GGF). Dementsprechend ist man Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, was vereinfacht dargestellt der wesentliche Unterschied zur Situation im Alter gegenüber den Selbstständigen und Freiberuflern darstellt.
Angestellte, die in der GKV pflichtig sind
Wer als Angestellter unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt mit seinem Einkommen, kann überhaupt nicht in die PKV wechseln. Es stellt sich also überhaupt nicht die Frage nach einer PKV, ist hier aber trotzdem wichtig, um das System zu verstehen.
Denn mit der Rente wird man automatisch (ab Rentenbeginn) pflichtversichert in der KVdR, wenn man 90% der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens (taggenau gerechnet) in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war. Achtung, es handelt sich also auch um zwei Systeme und einen anderen Status. Vor Rentenbeginn und nach Rentenbeginn.
Merke:
- Auf diesem Weg zahlt man nur auf gesetzliche Rente, Arbeitseinkommen, Betriebsrenten, Pensionen und Zahlungen aus Versorgungswerken seinen Krankenkassenbeitrag.
- Mieteinnahmen, Zinsen und private Rentenversicherungen sind weiterhin beitragsfrei.
- Die deutsche Rentenversicherung zahlt dann 50% Zuschuss auf den Beitrag, so zu sagend als Arbeitgeberersatz.
- Einen Antrag auf den Zuschuss muss man nicht stellen, das geschieht automatisch.
Angestellte, die in der GKV freiwillig versichert sind
Für vor dem Rentenbeginn freiwillig in der GKV versicherte Angestellte gilt die gleiche Regelung wie beschrieben für die Angestellten, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtig gewesen sind, wenn die Regeln für die KVdR erfüllt sind. Wichtig ist also der Bezug der gesetzlichen Rente und die 90% Regelung der zweiten Hälfte des Erwerbslebens. Dann muss auch nicht auf alle Einkünfte der Krankenkassenbeitrag bezahlt werden.
- Auf diesem Weg zahlt man nur auf gesetzliche Rente, Arbeitseinkommen, Betriebsrenten, Pensionen und Zahlungen aus Versorgungswerken seinen persönlichen Krankenkassenbeitrag. Das bedeutet jedoch in der Praxis in der Regel trotzdem hohe Beiträge im Alter, denn wer als Angestellter über die JEAG kommt, kommt auch in der Regel in den Genuss höherer Zusatzabsicherungen über den Arbeitgeber. Je mehr Karriere, um so mehr Zusatzabsicherung, ist die Regel. Daher kann die PKV für gut oder sehr gut verdienende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände absolut sinnvoll sein. Für eine Besserstellung im Krankheitsfall bräuchte man ja ansonsten Zusatzversicherungen, die auf den gesetzlichen Beitrag oben drauf kämen.
Ansonsten gilt die Regelung für Selbstständige, also keine KVdR und Beitragszahlung auf alle Einkünfte.
Es kann also kritisch werden für Personen, die lange in der PKV waren und dann in die GKV zurück wechseln, sodass die 90%-Regel nicht erfüllt ist.
Gerade Einkommen im Grenzbereich, die gerade über die JAEG gekommen sind, sollten daher einen Wechsel in die PKV gut überlegen. Nur wenn ein überdurchschnittlicher Vermögensaufbau möglich ist, bspw. noch zusätzlich Einnahmen durch Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte, sollte der Schritt in die PKV überhaupt angedacht werden.
Hier die Beitragsermittlung gem. Bundesgesundheitsministerium.
Angestellte, die in der PKV versichert sind
Für Angestellte, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind, spielt die KVdR keine Rolle. Es kann allerdings ein Zuschuss der Rentenversicherung zum privaten Krankenversicherungsbeitrag beantragt werden. Dieser ist dann maximal so hoch, wie der halbe Beitrag der eigentlichen GKV, die auf die gesetzliche Rente fällig würde. Es wird also eine fiktive Berechnung des gesetzlichen Krankenkassenbeitrags gemacht. Hier gilt von der Idee her wieder die Analogie eines Arbeitgeberanteils. Diese fiktiven 50% können jedoch unter den 50% des PKV Beitrags liegen. Eine ausreichende Versorgung im Alter ist wichtig, wenn man in die PKV wechseln und sich die Vorteile der PKV langfristig sichern möchte.
Es handelt sich um den Antrag „Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGV VI“ zusammen mit dem Vordruck R0821. 😊 Welcome to Germany. Hier die Infos der TK.
Tipp: Nutzen Sie Beispielsweise Beitragsentlastungstarife mit Arbeitgeberbeteiligung, damit der Beitrag der PKV im Alter sinkt.
Fairerweise sollte man hinzufügen, dass gerade bei einem jungen Wechsel in die PKV die Beiträge unter dem gesetzlichen Beitrag liegen und man die Ersparnis zum Vermögensaufbau nutzen kann und sollte. Das ist ja gerade der Vorteil. Mit beitragsstabilen Tarifen der PKV wird der Beitrag auch um Alter unproblematisch zu zahlen sein.
Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler haben entweder ein Versorgungswerk oder reine private Vorsorgen zu treffen. Sie sind damit völlig außerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung oder KVdR, womit die private Krankenversicherung noch einmal deutlich attraktiver wird. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse würden also auf alle Einkünfte gerechnet. Es gilt: Je höher die Einkünfte/Versorgung und das Vermögen, um so attraktiver die PKV.
Das ist auch der Grund, warum viele Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte in die PKV wechseln. Und zwar so jung wie möglich.
Selbstständige und Freiberufler, die in der GKV freiwillig versichert sind
Selbstständige und Freiberufler kommen nicht in die KvdR, wenn sie nicht die 90%-Regel erfüllen (siehe oben) und keine gesetzliche Rente erhalten.
Dann bekommt man also nicht den Status der KVdR, sondern bleibt weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Also ein Bestandteil der Altersvorsorgeplanung. Als Freiberufler oder Selbstständiger kann man nur in die KVdR, wenn man Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat. Dafür kann man beispielsweise fünf Jahre lang freiwillig Beiträge zahlen.
Das bedeutet, die Beiträge im Alter berechnen sich auf alle Einkünfte, auch Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden, etc..
Achtung: In der beruflich aktiven Phase, also vor Rentenbeginn, werden auch alle Einkünfte für die Beitragsberechnung herangezogen.
Selbstständige und Freiberufler, die in der PKV versichert sind.
Interessant ist ja gerade, dass besonders bei einem jungen Wechsel (so jung wie möglich, am besten erfahrungsgemäß unter 45 Jahren alt) in die PKV die Beiträge unter dem gesetzlichen Beitrag liegen und man die Ersparnis zum Vermögensaufbau nutzen kann und sollte. Das ist ja gerade der Vorteil. Mit beitragsstabilen Tarifen der PKV wird der Beitrag auch um Alter unproblematisch zu zahlen sein.
Nur, wer aus der gesetzlichen Rente ein Renteneinkommen bezieht, kann auch zur PKV einen Zuschuss beantragen wie oben erklärt die Angestellten, die in der PKV sind.
Wenn ein überdurchschnittlicher Vermögensaufbau im Erwerbsleben möglich ist, bspw. noch zusätzlich durch Mieteinkünfte, Kapitaleinkünfte und Versorgungswerk, kann der Schritt zur PKV der richtige und nachhaltig günstigere sein. Die Wahl des Tarifs und bei welchem Versicherer ist mit entscheidend.
Fazit zur PKV im Alter und in der Rente.
Es ist eine konzeptionelle Entscheidung, ob man die Eigenverantwortung und den Vermögensaufbau wählt und in die PKV wechselt. Oder ob man im gesetzlichen Kranken- und Rentensystem bleibt. Beide Wege haben grundsätzliche Vor- und Nachteile.