Versorgungszusage-betriebliche Altersvorsorge aus Arbeitgebersicht.
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25. Juni 2021Warum brauchen Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit und wie sind Beamte überhaupt abgesichert?
Das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung wird von vielen Beamten noch immer verharmlost. Es wird meistens davon ausgegangen, dass Beamte sich über Altersvorsorge oder eben Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit weniger Sorgen machen müssen.
Vertrag
Der Versicherungsvertrag basiert immer auf der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist kein selbstständiger Vertrag, sondern in den Bedingungen der BU als Zusatzklausel enthalten. Nicht jeder Versicherer ist somit für Beamte geeignet, da nur sehr wenige eine echte DU-Klausel in den Bedingungen hinterlegt haben. Um genau zu sein 8 von 176 Angeboten auf dem Markt bspw. für Lehrer, für Polizei und Justiz sogar nur 3.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall zu mindestens 50% für voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann.
Eine Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich in den Bedingungen eines Versicherers definiert. Ein Arzt wird dann die Einschränkung des Patienten feststellen.
Dienstunfähigkeit
Beamtenversorgungsgesetz: „Die Beamtin oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist.“
oder
„Als Dienstunfähig kann auch angesehen werden, … wenn er innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer 6 Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“
Die Dienstunfähigkeit ist im Beamtenversorgungsgesetz festgelegt. Der Dienstherr kann entscheiden, ob ein Beamter dienstunfähig ist. Sollte dies der Fall sein, so wird der Beamte in den Ruhestand versetzt und bekommt kein Gehalt mehr. Die Formulierung ist sehr schwammig gehalten und stellt damit ein latentes Risiko, gerade bei längeren Krankheitszeiten, dar.
Welches Problem ergibt sich daraus?
Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit, denn Beruf ist nicht gleich Dienst. Somit kann es passieren, dass ein Beamter zwar als dienstunfähig erklärt wird, aber nicht berufsunfähig ist. Somit würde er ohne entsprechende DU-Klausel in seinem Vertrag keine Leistungen aus der Versicherung erhalten.
Das sagen unsere Kunden
Die Versorgung
Die Versorgung eines Beamten hängt von seinem Status ab. Wenn ein Beamter auf Widerruf oder ein Beamter auf Probe aufgrund von Krankheit oder eines Freizeitunfalls seinen Dienst nicht mehr ausüben kann, dann wird er sogar entlassen!
Beamte auf Lebenszeit erhalten nach 60 Monaten (5 Jahren) Wartezeit ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts startet bei 1.500€.
Insgesamt kann ein Beamter in 40 Jahren voller Dienstzeit insgesamt knapp 72% Pensionsansprüche vom letzten Gehalt ansammeln. Denn pro Dienstjahr erhöht sich der Anspruch um 1,8 Prozentpunkte.
Arbeitet ein Beamter in Teilzeit, so werden auch nur anteilig die Versorgungsansprüche dazugerechnet, also bei beispielsweise 50% Arbeitszeit erfolgt auch nur eine Erhöhung des Versorgungsanspruches 0,9 Prozentpunkte pro Jahr.
Anwärter und Beamte auf Probe haben dementsprechend keinerlei Versorgungsansprüche (Ausnahme bei Dienstunfällen). Es würde sich im Falle einer Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit eine große Versorgungslücke bilden. Selbst bei einem Grundgehalt von 1.500€ nach der Wartezeit von 5 Jahren besteht weiterhin eine Versorgungslücke.
Es müssen weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt werden, der Lebensstandard soll bestenfalls nicht eingeschränkt werden und es muss zusätzlich eine Altersvorsorge aufgebaut werden, da ein Beamter im Ruhestand keine Pensionsansprüche mehr ansammeln kann. Das betrifft erfahrungsgemäß immer noch weibliche Beamte mit Kindern am Meisten.
Eine entsprechende Dienstunfähigkeitsrente soll diese Versorgungslücke schließen, aber Achtung im Kleingedruckten!
Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung als Referendar sinnvoll ist
Als Referendar oder Beamter auf Widerruf stehen Sie am Anfang Ihrer Beamtenlaufbahn. Während dieser Zeit ist Ihre berufliche Zukunft voller Möglichkeiten, aber auch voller Unsicherheiten. Eine dieser Unsicherheiten betrifft die Frage, was passiert, wenn Sie dienstunfähig werden und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ins Spiel.
Die Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare
- Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit: Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht es bei der Dienstunfähigkeitsversicherung speziell um die Absicherung für Beamte. Wenn Sie dienstunfähig werden, also aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst nicht mehr ausüben können, springt die DU ein und sichert Ihr Einkommen ab. Besonders wichtig ist dies, da Beamte auf Widerruf oder auf Probe oft keinen Anspruch auf eine staatliche Absicherung haben.
- Günstige Beiträge durch frühen Abschluss: Als junger Mensch sind Sie in der Regel gesund, was sich positiv auf die Beiträge zur DU auswirkt. Je früher Sie sich versichern, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. Ein früher Abschluss bedeutet also, dass Sie von niedrigen Beiträgen und umfassendem Schutz profitieren.
- Individuelle Tarife für Beamte: Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Beamte und Beamtenanwärter an, die genau auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppe zugeschnitten sind. Diese Tarife berücksichtigen die besonderen Anforderungen und Risiken, die mit dem Beamtenstatus einhergehen.
Worauf sollten Referendare bei der Dienstunfähigkeitsversicherung achten?
- Berücksichtigung von Dienstunfähigkeit: Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif speziell für Beamte konzipiert ist und die Dienstunfähigkeit klar definiert ist. Einige Tarife unterscheiden zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit – hier sollten Sie genau hinsehen, damit im Ernstfall keine Lücken im Versicherungsschutz bestehen.
- Anpassungsfähigkeit: Überlegen Sie, wie flexibel Ihr Tarif ist, falls sich Ihre berufliche Situation ändert. Sollten Sie später von Beamten auf Widerruf zu Beamten auf Probe oder Lebenszeit wechseln, ist es wichtig, dass Ihr Versicherungsschutz bestehen bleibt und angepasst werden kann.
- Dynamikoptionen: Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif Dynamikoptionen bietet, d.h., dass sich die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen lässt. Dies ist besonders wichtig, da Ihr Gehalt mit zunehmender Berufserfahrung wahrscheinlich steigen wird und somit auch Ihr Absicherungsbedarf.
- Rückwirkende Anerkennung: Einige Tarife bieten eine rückwirkende Anerkennung von Dienstunfähigkeit an, wenn die Erkrankung bereits eingetreten ist. Dies kann ein entscheidender Vorteil sein, wenn sich Ihr Gesundheitszustand schnell verschlechtert.
- Vergleich verschiedener Anbieter: Nutzen Sie die Möglichkeit, verschiedene Anbieter und Tarife zu vergleichen, um den optimalen Schutz zu finden. Eine unabhängige Beratung kann hierbei besonders hilfreich sein.
Die fünf häufigsten Fragen von Referendaren zur Dienstunfähigkeitsversicherung
1. Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)?
Die DU ist speziell für Beamte und Beamtenanwärter konzipiert und deckt Fälle ab, in denen Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Die BU sichert Sie ab, wenn Sie Ihren Beruf generell nicht mehr ausüben können. Für Beamte ist die DU daher in der Regel besser geeignet.
2. Muss ich als Beamter auf Widerruf schon eine DU abschließen?
Ja, gerade in der Phase des Beamtenverhältnisses auf Widerruf ist eine DU sinnvoll, da Sie in dieser Zeit noch keinen Anspruch auf eine staatliche Absicherung haben. Die DU schützt Sie vor finanziellen Einbußen im Falle einer Dienstunfähigkeit.
3. Was kostet mich eine DU als Referendar?
Die Kosten für eine DU hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der gewünschten Versicherungssumme. In der Regel sind die Beiträge für junge, gesunde Menschen relativ günstig.
4. Was passiert mit meiner DU, wenn ich später in ein anderes Bundesland wechsle?
Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung bleibt auch bei einem Wechsel des Dienstortes bestehen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Tarif regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls an neue Bedingungen anpassen.
5. Kann ich meine DU später aufstocken, wenn sich mein Einkommen erhöht?
Ja, viele Tarife bieten die Möglichkeit, die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn Ihr Einkommen steigt. Diese Dynamikoptionen sollten Sie bei der Wahl Ihres Tarifs berücksichtigen.
Warum eine Beratung im fairsicherungsladen die beste Entscheidung ist
Eine fundierte Entscheidung für die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung zu treffen, ist gerade für Referendare und Beamte auf Widerruf von großer Bedeutung. Bei uns im fairsicherungsladen erhalten Sie eine unabhängige, transparente und kostenlose Beratung, die genau auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.
Unsere Vorteile:
- Anbieterunabhängigkeit: Wir arbeiten für Sie und nicht für eine bestimmte Versicherung. Das bedeutet, dass wir Ihnen objektiv den besten Tarif empfehlen können – unabhängig davon, welcher Anbieter dahintersteht.
- Erfahrung und Expertise: Mit über 5.000 erfolgreich durchgeführten Beratungen kennen wir den Markt in- und auswendig. Wir wissen, worauf es ankommt, und helfen Ihnen, den Tarif zu finden, der genau zu Ihnen passt.
- Top-Bewertungen: Unsere Kunden schätzen unsere ehrliche, faire und kompetente Beratung. Das zeigen auch die vielen Top-Bewertungen, die wir im Internet erhalten haben.
- Keine Mehrkosten: Unsere Beratung ist für Sie völlig kostenlos. Sie zahlen keinen Cent mehr, als wenn Sie sich direkt bei einem Versicherer versichern würden – im Gegenteil, durch unsere Vergleichsmöglichkeiten können Sie sogar sparen.
Fazit: Sichern Sie Ihre Zukunft ab!
Als Referendar oder Beamter auf Widerruf ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung ein wichtiger Schritt, um Ihre berufliche Zukunft abzusichern. Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen diese Versicherung bietet, und sorgen Sie dafür, dass Sie im Fall der Fälle finanziell abgesichert sind. Lassen Sie sich von uns unabhängig und umfassend beraten – für eine sichere und planbare Zukunft. Jetzt anfragen (klick)
Annahmerichtlinien
Versicherer haben alle unterschiedliche Annahmerichtlinien. Das bedeutet es wird im Kleingedruckten klar, wie sich eine Person überhaupt versichern kann. Je nach Besoldungsgruppe gibt es Höchstgrenzen für die monatliche Rente und auch manche Versicherungen begrenzen die Laufzeit auf das 63. Lebensjahr, was auch bei Beamten mit Dienst bis 67 völlig ungerechtfertigt ist. Es regelt jeder Versicherer unterschiedlich und ist nicht pauschal festgelegt.
Aus diesem Grund macht es nur wenig Sinn online Tarife zu vergleichen, da die Eingaben in einem Vergleichsrechner das Kleingedruckte der jeweiligen Versicherung nicht abbilden können. Dadurch bekommt man keine brauchbaren Ergebnisse, denn je nach tatsächlicher Vertragsgestaltung können sich die Preis- und Leistungsunterschiede nochmal komplett verändern.
Echte und unechte DU-Klausel
Wichtig bei der Versicherungsauswahl ist eine „echte“ DU-Klausel. Diese besagt, dass sich die Versicherung 1:1 an die Entscheidung des Dienstherrn hält und keine eigene Prüfung vornimmt.
Eine „unvollständige“ DU-Klausel beschränkt sich nur auf die Versetzung des Beamten in den Ruhestand. Das führt dazu, dass Beamtenanwärter und Beamte auf probe vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, da diese nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen werden.
Die „unechte“ DU-Klausel hat zwei Leistungsauslöser. Zunächst ist die Grundlage, dass der Beamte in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird und zudem überprüft der Versicherer selbst, ob die betroffene Person dienstunfähig ist und orientiert sich nicht an der Entscheidung des Dienstherrn. Treffen nicht beide Dinge zu, so leistet die Versicherung auch nicht.
Gesundheitsfragen
Grundsätzlich werden bei Berufsunfähigkeitsversicherungen Gesundheitsangaben über die zu versichernde Person abgefragt. Entsprechende Fragbögen sind auf unserer Website zu finden. Wir als unabhängige Versicherungsmakler haben die Möglichkeit Risikovoranfragen an Gesellschaften zu stellen, um vorab Ihren Gesundheitszustand anonym prüfen zu lassen. Deshalb besprechen wir die Gesundheitsdaten immer im persönlichen Beratungsgespräch.
Der Fairsicherungsladen GmbH unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzberater für Beamte, Altersvorsorge, Dienstunfähigkeit und private Krankenversicherung (PKV) Auch Onlineberatung.