Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung – Aktion
19. März 2024Berufsunfähigkeitsversicherung Honorarberatung – Wichtig!!
23. Mai 2024Die meisten BU-Versicherer bieten mittlerweile auch Tarife mit einer sogenannten AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) an. Doch was bedeutet das und ist diese Klausel sinnvoll?
Differenzierung AU und BU
Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit können nicht als Synonym verwendet werden, denn sie haben eine unterschiedliche Bedeutung.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit ist der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht im Stande, seine Arbeit auszuüben. Die Arbeitsunfähigkeit ist erstmal nur vorübergehend eine Krankschreibung vom Arzt / „gelber Schein“.
Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich auf Dauer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In der Regel wird bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung der Prognosezeitraum auf 6 Monate gesetzt. Man muss also mindestens 6 Monate nicht in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben! Zusätzlich muss für die BU der Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % bestehen.
Was kann die AU-Klausel innerhalb der BU?
Wenn eine AU-Klausel enthalten ist, zahlen die Versicherer die vereinbarte Leistung sprich eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für eine gewisse Dauer, meistens zwischen 18 und 36 Monate.
Die Voraussetzungen dafür sind unterschiedlich formuliert. Zwei Beispiele:
- Die versicherte Person muss bereits 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sein oder muss voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben werden.
- Andere Formulierungen besagen eine mindestens ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von 3 Monaten und eine Bescheinigung über das voraussichtliche Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit bis insgesamt 6 Monate.
Das bedeutet, im Endeffekt muss eine Arbeitsunfähigkeit also 6 Monate ununterbrochen bestehen, damit die Leistung beantragt werden kann.
Der Nutzen für die versicherte Person
Der Versicherte kann spätestens nach 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen – auch wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 % liegt oder noch nicht feststeht. Man erhält somit
- schneller eine Leistung aus der BU, um finanzielle Lücken überbrücken zu können und
- auf jeden Fall eine Leistung aus der Versicherung, auch wenn die Berufsunfähigkeitsrente nicht genehmigt wird, weil z.B. der Grad der Berufsunfähigkeit von 50% nicht erreicht wird.
Die Klausel lässt sich in mittlerweile fast jeden BU-Tarif gegen 5-10% Mehrbeitrag einschließen.
Weitere Voraussetzungen
„Als krankgeschrieben im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt die versicherte Person, wenn auf die versicherte Person ausgestellte ärztliche Bescheinigungen eingereicht werden, wie sie in § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz vorgesehen sind.“
Dieser Wortlaut ist häufig im Kleingedruckten zu finden. Der §5 Entgeltfortzahlungsgesetz bezieht sich auf Arbeitnehmer. Doch was ist bei Beamten, Selbstständigen, Studenten etc.? Die meisten Versicherer haben deshalb einen weiteren Satz ins Bedingungswerk hinzugefügt:
„Wenn dies nicht möglich ist, zum Beispiel weil die versicherte Person kein Arbeitnehmer ist, sind entsprechende ärztliche Bescheinigungen über die Arbeitsunfähigkeit der versicherten Personen einzureichen. Als krankgeschrieben im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt die versicherte Person auch, wenn uns eine eines Facharztes eingereicht wird, aus der sich eine voraussichtliche Krankschreibung von mindestens 6 Monaten ergibt.“
Insbesondere bei Selbstständigen wäre dieser Satz also sehr wichtig, da es im Leistungsfall sonst zu Problemen kommen könnte. Nicht jede AU-Klausel ist also für jedes Arbeitsverhältnis geeignet.
„Leistungen wegen Krankschreibung können nur dann verlangt werden, wenn zeitgleich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden und die Krankschreibung zu diesem Zeitpunkt noch besteht.“
Je nach Versicherer muss also zeitgleich die Berufsunfähigkeit beantragt werden, es genügt nicht nur die Beantragung der Arbeitsunfähigkeitsrente. Auch hier sind die Versicherer unterschiedlich.
Im Bedingungswerk ist also genau zu prüfen, welche Klausel für wen geeignet ist und wie die Beantragung in der Praxis laufen muss.
Achtung bei privatem Krankentagegeld
Wenn die versicherte Person ein privates Krankentagegeld versichert hat, kann sich das mit der AU-Klausel beißen.
Krankentagegeldanbieter begrenzen die Höhe des abzusichernden Krankentagegelds, damit man sich nicht überversichert. Deshalb verlangen die Krankentagegeldversicherer auch häufig, dass man weitere Krankentagegeldabsicherungen anzeigt und dass diese sogar genehmigt werden müssen. Sollte man dieser Pflicht nicht nachkommen, könnte der Versicherer seine Leistung kürzen oder sogar ganz leistungsfrei bleiben.
Deshalb immer vorher mit dem Krankentagegeldversicherer klären, ob die Leistungen aus der AU-Klausel als weiteres Krankentagegeld gezählt werden und ob dies mit der bestehenden Absicherung kollidieren würde.
Gesetzlich Krankenversicherte ohne privates Krankentagegeld
Für gesetzlich Krankenversicherte ohne private Krankentagegeldversicherung ist der Abschluss einer BU-Versicherung mit AU-Klausel in dieser Hinsicht problemlos, da das nicht miteinander kollidiert. Für GKV-Versicherte ist diese Klausel sogar auch empfehlenswert, da es ohne AU-Klausel zu einer Überschneidung von Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit kommen könnte.
Hat man nämlich bereits Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit erhalten und wird dann rückwirkend als berufsunfähig anerkannt, muss man das bereits erhaltene Krankengeld zurückzahlen, da ja rückwirkend der Status der Arbeitsunfähigkeit erlischt.
Man ist entweder arbeitsunfähig oder berufsunfähig, aber nie beides gleichzeitig!
Das kann somit zu einem finanziellen Nachteil für die versicherte Person führen – je nach Höhe der BU-Rente im Verhältnis zum Krankengeld. Mit einer AU-Klausel gibt es diese Problematik der Überschneidung nicht.
Lesetipp: Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Zusammenfassung zur AU-Klausel
Insgesamt sind die AU-Klauseln also sehr sinnvoll, sowohl für Arbeitnehmer als auch Selbstständige oder die, die es in Zukunft werden. Es gilt jedoch darauf zu achten, dass auch die Klausel gut formuliert ist und zur entsprechenden Situation passt. Weiterhin sind die Regelungen bzgl. Krankentagegelder und der praktischen Beantragung zu beachten.
Wenden Sie sich deshalb an unsere Experten und holen sich von Anfang an die richtige Unterstützung!