Unisex- vs. Bisextarife in der PKV

PKV-Unisex-vs-Bisex-Tarifwechsel.png

Inhaltsverzeichnis

Ein Blick hinter die Kulissen: Unisex vs. Bisex-Tarife in der PKV

Sie überlegen, ob Sie Ihren alten bisex-Tarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegen einen neuen unisex-Tarif tauschen sollen? Eine Frage, die uns in der täglichen Beratung immer wieder begegnet – und das aus gutem Grund. Ob als Beamter, Angestellter oder Selbstständiger: Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Absicherung und die Beitragsentwicklung. Es ist eine Entscheidung, die nicht nur eine Zahl auf dem Konto betrifft, sondern auch Ihre Gesundheit und finanzielle Zukunft.

Dieser Artikel taucht tief in die Materie ein, räumt mit gängigen Mythen auf und beleuchtet die Fakten, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Wir schauen uns die Unterschiede an, erklären die komplexen Zusammenhange und zeigen, warum eine pauschale Antwort, welcher Tarif besser ist, unmöglich ist. Stattdessen geben wir Ihnen die Werkzeuge an die Hand, um Ihren persönlichen Fall sorgfältig zu prüfen.


Was sind eigentlich Unisex- und Bisex-Tarife?

Um die Diskussion zu verstehen, müssen wir zunächst die Grundlagen klaren.

  • Bisex-Tarife: Bis zum 21. Dezember 2012 war die Kalkulation der PKV-Beitrage geschlechtsspezifisch. Frauen zahlten oft höhere Beitrage als Manner, weil sie statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung hatten und die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft in die Berechnung einflossen. Manner profitierten im Gegenzug von tendenziell niedrigeren Prämien. Diese Tarife wurden als Bisex-Tarife bezeichnet.
  • Unisex-Tarife: Seit dem 22. Dezember 2012 sind Versicherungsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Unisex-Tarife anzubieten. Das bedeutet, dass die Beitrage für Manner und Frauen in neu abgeschlossenen Vertragen gleich sein müssen. Das Geschlecht spielt in der Kalkulation keine Rolle mehr. Stattdessen wird das gesamte Kollektiv (Manner und Frauen) als eine Einheit betrachtet, wodurch das Risiko über alle Versicherten verteilt wird.

Wichtig zu wissen: Die Unterscheidung zwischen Bisex und Unisex hat weniger mit der Qualität der medizinischen Leistungen zu tun, sondern allein mit der Art und Weise, wie die Beitrage kalkuliert werden. Ein alter Bisex-Tarif kann genauso gute, manchmal sogar bessere Leistungen bieten als ein neuer Unisex-Tarif – oder umgekehrt.


Mythos oder Wahrheit? Die Angst vor leeren Tarifen

Ein Argument, das häufig in der Diskussion über den Tarifwechsel auftaucht, ist die Angst, dass ein alter Bisex-Tarif „leerlauft“, weil keine jungen, gesunden Menschen mehr nachkommen. Dieser Gedanke ist verständlich, aber er übertragt die Funktionsweise der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die nach dem Umlageverfahren arbeitet, auf die Private Krankenversicherung (PKV). Und das ist schlichtweg falsch.

Die PKV funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Genaueres beim PKV Verband. Hier wird jeder Tarif als ein in sich geschlossenes System kalkuliert. Was bedeutet das konkret?

  1. Jeder Tarif ist ein eigener Topf: Die Debeka, die Barmenia oder die Continentale (Namen frei austauschbar, gilt für jede PKV) haben nicht nur einen großen Kundenpool, sondern Hunderte kleinerer Pools – jeder Tarif ist ein eigener Topf. (Das Werben “Wir sind die größte PKV” hat mit der Qualität: Preis, Leistung und Beitragsstabilität überhaupt nichts zu tun!)
  2. Altersrückstellungen sind tarifgebunden: Jeder Versicherte in der PKV bildet mit seinen Beitragen sogenannte Altersrückstellungen. Das ist ein finanzieller Puffer, der im Alter dazu dient, die Beitrage stabil zu halten. Diese Rückstellungen sind untrennbar mit dem jeweiligen Tarif verbunden. (Gedanke: Deswegen zahlen Junge Menschen, die in die PKV wechseln weniger für den gleichen Tarif, als ältere Menschen, die in den Tarif Wechseln. Die Summe der Altersrückstellungen für die Kalkulatorische (Rest)Lebenserwartung ist immer gleich, sie muss nur in einem anderen Zeitraum einbezahlt werden.)
  3. Kollektiv profitiert von Abgängen: Wenn ein Versicherter seinen Tarif verlasst (durch Kündigung oder Tod), verbleiben seine angesparten Altersruckstellungen im Kollektiv dieses Tarifs. Sie kommen damit den verbliebenen Versicherten zugute, was zur Stabilität der Beitrage beitragt.

Der Glaube, dass ein Tarif ausblutet, weil keine jungen Menschen mehr dazukommen, ist also ein Irrglaube. Die Kalkulation ist darauf ausgelegt, dass die Tarife auch ohne Neuzugange funktionieren. Immer vorausgesetzt, der Versicherer hat seriös und solide kalkuliert. 

Stellen Sie sich vor: Sie sind in einem Bisex-Tarif, der seit 2010 geschlossen ist. Auch wenn niemand mehr in diesen Tarif eintritt, wachst Ihr Altersruckstellungspool trotzdem weiter. Er wird genährt durch die Beitrage aller verbliebenen Versicherten und profitiert von den Ruckstellungen derjenigen, die ausscheiden.


Das A und O: Die sorgfältige Tarifprüfung

Ein Wechsel von einem Bisex- in einen Unisex-Tarif ist niemals eine Bauchentscheidung. Wir haben in unserer Beratung die unterschiedlichsten Falle gesehen. Manchmal lohnt es sich, manchmal ist es ein klarer Fehler. Es gibt keine Pauschalantwort, denn der Teufel steckt im Detail.

Fall A: Wann sich ein Wechsel lohnen kann

  • Deutliche Leistungsverbesserung: Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn der neue Unisex-Tarif entscheidende Mehrleistungen bietet, die in Ihrem alten Bisex-Vertrag nicht enthalten sind. Beispiele hierfür sind höhere Erstattungen für Heilpraktiker, verbesserte Leistungen im Bereich der Zahnprophylaxe, oder die Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden.
  • Wegfall von Risikozuschlagen: Es gab auch Falle, in denen ein Wechsel sinnvoll war, weil ein im Bisex-Tarif vorhandener Risikozuschlag im neuen Unisex-Tarif nicht mehr nötig war. Hierbei spielt allerdings die erneute Gesundheitsprüfung eine entscheidende Rolle.
  • Kostenvorteile: Für bestimmte Personengruppen kann ein Unisex-Tarif aufgrund der neuen Kalkulationsweise günstiger sein, als der alte Bisex-Tarif mit vergleichbaren Leistungen. Dies gilt oft für junge Frauen, die im Bisex-System höhere Beitrage gezahlt hatten.

Fall B: Wann ein Wechsel ein Fehler sein kann

  • Deutlich höhere Beitrage bei gleichen Leistungen: Der neue Unisex-Tarif kann bei vergleichbaren Leistungen deutlich teurer sein. Wenn der monatliche Beitrag um 50, 100 oder gar 200 Euro steigt, ist ein Wechsel in den meisten Fallen finanziell nicht sinnvoll.
  • Schlechtere Leistungen: Lassen Sie sich nicht vom Namen tauschen! Ein Tarif mit dem gleichen Namen kann im Unisex-System einen anderen Leistungskatalog haben. Wir haben schon erlebt, dass bestimmte Leistungen, die im alten Bisex-Vertrag selbstverständlich waren, im neuen Tarif plötzlich fehlen.
  • Risikozuschlage oder Ausschlusse: Ein Wechsel in einen neuen Unisex-Tarif ist fast immer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden. Wenn Sie in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme entwickelt haben, kann dies zu Risikozuschlagen oder Leistungsausschlüssen fuhren. Diese können Ihre Gesamtkosten erhöhen oder die Absicherung verschlechtern.
  • Mogelpackung 1: Wenn versucht wird, den Wechsel von Bisex zu Unisex auch gleich mit einer höheren Selbstbeteiligung schmackhaft zu machen.
  • Mogelpackung 2: Wenn der Unisextarif noch nicht lange auf dem Markt ist, kennt man die Beitragsentwicklung noch nicht. Neue Tarife müssen häufig in den ersten fünf Jahren deutlich nachkalkulieren.
Tabelle 1: Eine Übersicht uber die grundlegenden Unterschiede zwischen Bisex- und Unisex-Tarifen.
AspektBisex-TarifeUnisex-Tarife
KalkulationGeschlechtsspezifischGeschlechtsneutral
Alter der TarifeVor Dezember 2012Nach Dezember 2012
NeuzugangeNicht mehr moglichOffen fur neue Versicherte
Tarifpool je (Tarifbaustein!)Geschlossenes KollektivWachsendes Kollektiv

Das Kleingedruckte: Das müssen Sie beachten

Ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft ist ein Recht, das im § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt ist. Es ist ein wertvolles Instrument, um flexibel auf veränderte Bedürfnisse zu reagieren. Doch es gibt ein paar Fallstricke, die Sie kennen sollten:

  1. Vorsicht vor „gleichen Namen“: Wenn Ihr Bisex-Tarif „Ambulant Plus“ heißt, bedeutet das nicht, dass der gleichnamige Unisex-Tarif die gleichen Leistungen hat. Prüfen Sie jeden einzelnen Leistungspunkt akribisch.
  2. Der Standardtarif fallt weg: Wer in einen Unisex-Tarif wechselt, verliert das Recht auf den sogenannten Standardtarif. Dieser Tarif ist eine wichtige Notfall-Option für altere Versicherte, die ihre Beitrage im Alter nicht mehr stemmen können. Der Standardtarif garantiert GKV-ähnliche Leistungen zu einem festgesetzten Höchstbeitrag und ist somit eine Art Rettungsanker. Wenn Sie in den Unisex-Tarif wechseln, können Sie diese Option nicht mehr wählen, falls es später notwendig wird.
  3. Keine Glaskugel: Niemand kann voraussagen, wie sich Ihr alter Bisex-Tarif im Vergleich zum neuen Unisex-Tarif entwickeln wird. Beide Tarife unterliegen den allgemeinen Kostenentwicklungen im Gesundheitswesen.
  4. Ein Rückwechsel von Unisex zu Bisex ist ausgeschlossen. Man kann in den Tarifgenerationen nur “vorwärts” wechseln.

Visualisierung: Stellen Sie sich die beiden Tarife als zwei unterschiedlich befüllte Glaser vor. Ihr Bisex-Tarifglas enthalt die Altersruckstellungen aus Ihrem alten Tarif. Das Unisex-Tarifglas ist ein neues Glas, das eine eigene, andere Mischung enthalt. Bei einem Wechsel kippen Sie den Inhalt von Glas 1 nicht einfach in Glas 2 – es ist ein neuer Vertrag, der anders kalkuliert wird.

Tabelle 2: Eine Checkliste, die Ihnen bei der Entscheidung helfen kann.
Checkliste vor dem WechselWas Sie prüfen müssen
LeistungsvergleichSind alle wichtigen Leistungen im neuen Tarif enthalten? Gibt es Ausschlusse?
BeitragsentwicklungWie entwickeln sich die Beitrage bei vergleichbaren Tarifen in der gleichen Gesellschaft?
GesundheitsprüfungGibt es Vorerkrankungen, die zu Zuschlagen oder Ausschlüssen fuhren können? Müssen bestehende Risikozuschläge berücksichtigt werden?
AltersruckstellungenWas passiert mit meinen angesparten Rückstellungen? (Sie bleiben im Tarif erhalten)
StandardtarifIst es mir bewusst, dass ich das Recht auf diesen Notfall-Tarif verliere?

Fazit: Was ist also besser?

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Es gibt keine pauschale Empfehlung. Als mehrfach ausgezeichnete Versicherungsmakler haben wir die Expertise und Erfahrung, um Ihnen dabei zu helfen, die richtige Wahl zu treffen. Wir können Ihnen zeigen, welche Option für Sie die beste ist. Wir vergleichen Ihren alten Tarif Leistung für Leistung mit den neuen Unisex-Tarifen und beziehen Ihre individuelle Situation mit ein.

Brauchen Sie Unterstützung bei dieser wichtigen Entscheidung? Sprechen Sie uns an. Wir bieten eine transparente, anbieterunabhängige Beratung, die Ihnen Klarheit verschafft und Ihnen die Sicherheit gibt, die richtige Wahl für Ihre finanzielle und gesundheitliche Zukunft getroffen zu haben.

WICHTIGER Hinweis:

  • Zu Debeka, HUK, LVM, PAX, Gothaer, INTER, Generali (ehem. Central) und Ottonova bieten wie KEINE Beratungsleistung an. Wir bewegen uns nur dort, wo wir uns gut auskennen.
  • Entgegen der marktüblichen “Erfolgspauschale” von x mal eingesparte Monatsbeiträge arbeiten wir mit fest vereinbarten Honoraren, je nach Versicherer (und damit Vielfalt der Möglichkeiten und Beratungsgespräch, Angebotseinholung und Umsetzbarkeiten) beginnend ab 450 Eur (Stand 8.2025).  

Ein Blick hinter die Kulissen: Unisex vs. Bisex-Tarife in der PKV

Sie überlegen, ob Sie Ihren alten bisex-Tarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegen einen neuen unisex-Tarif tauschen sollen? Eine Frage, die uns in der täglichen Beratung immer wieder begegnet – und das aus gutem Grund. Ob als Beamter, Angestellter oder Selbstständiger: Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Absicherung und die Beitragsentwicklung. Es ist eine Entscheidung, die nicht nur eine Zahl auf dem Konto betrifft, sondern auch Ihre Gesundheit und finanzielle Zukunft.

Dieser Artikel taucht tief in die Materie ein, räumt mit gängigen Mythen auf und beleuchtet die Fakten, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Wir schauen uns die Unterschiede an, erklären die komplexen Zusammenhange und zeigen, warum eine pauschale Antwort, welcher Tarif besser ist, unmöglich ist. Stattdessen geben wir Ihnen die Werkzeuge an die Hand, um Ihren persönlichen Fall sorgfältig zu prüfen.


Was sind eigentlich Unisex- und Bisex-Tarife?

Um die Diskussion zu verstehen, müssen wir zunächst die Grundlagen klaren.

  • Bisex-Tarife: Bis zum 21. Dezember 2012 war die Kalkulation der PKV-Beitrage geschlechtsspezifisch. Frauen zahlten oft höhere Beitrage als Manner, weil sie statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung hatten und die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft in die Berechnung einflossen. Manner profitierten im Gegenzug von tendenziell niedrigeren Prämien. Diese Tarife wurden als Bisex-Tarife bezeichnet.
  • Unisex-Tarife: Seit dem 22. Dezember 2012 sind Versicherungsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Unisex-Tarife anzubieten. Das bedeutet, dass die Beitrage für Manner und Frauen in neu abgeschlossenen Vertragen gleich sein müssen. Das Geschlecht spielt in der Kalkulation keine Rolle mehr. Stattdessen wird das gesamte Kollektiv (Manner und Frauen) als eine Einheit betrachtet, wodurch das Risiko über alle Versicherten verteilt wird.

Wichtig zu wissen: Die Unterscheidung zwischen Bisex und Unisex hat weniger mit der Qualität der medizinischen Leistungen zu tun, sondern allein mit der Art und Weise, wie die Beitrage kalkuliert werden. Ein alter Bisex-Tarif kann genauso gute, manchmal sogar bessere Leistungen bieten als ein neuer Unisex-Tarif – oder umgekehrt.


Mythos oder Wahrheit? Die Angst vor leeren Tarifen

Ein Argument, das häufig in der Diskussion über den Tarifwechsel auftaucht, ist die Angst, dass ein alter Bisex-Tarif „leerlauft“, weil keine jungen, gesunden Menschen mehr nachkommen. Dieser Gedanke ist verständlich, aber er übertragt die Funktionsweise der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die nach dem Umlageverfahren arbeitet, auf die Private Krankenversicherung (PKV). Und das ist schlichtweg falsch.

Die PKV funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Genaueres beim PKV Verband. Hier wird jeder Tarif als ein in sich geschlossenes System kalkuliert. Was bedeutet das konkret?

  1. Jeder Tarif ist ein eigener Topf: Die Debeka, die Barmenia oder die Continentale (Namen frei austauschbar, gilt für jede PKV) haben nicht nur einen großen Kundenpool, sondern Hunderte kleinerer Pools – jeder Tarif ist ein eigener Topf. (Das Werben “Wir sind die größte PKV” hat mit der Qualität: Preis, Leistung und Beitragsstabilität überhaupt nichts zu tun!)
  2. Altersrückstellungen sind tarifgebunden: Jeder Versicherte in der PKV bildet mit seinen Beitragen sogenannte Altersrückstellungen. Das ist ein finanzieller Puffer, der im Alter dazu dient, die Beitrage stabil zu halten. Diese Rückstellungen sind untrennbar mit dem jeweiligen Tarif verbunden. (Gedanke: Deswegen zahlen Junge Menschen, die in die PKV wechseln weniger für den gleichen Tarif, als ältere Menschen, die in den Tarif Wechseln. Die Summe der Altersrückstellungen für die Kalkulatorische (Rest)Lebenserwartung ist immer gleich, sie muss nur in einem anderen Zeitraum einbezahlt werden.)
  3. Kollektiv profitiert von Abgängen: Wenn ein Versicherter seinen Tarif verlasst (durch Kündigung oder Tod), verbleiben seine angesparten Altersruckstellungen im Kollektiv dieses Tarifs. Sie kommen damit den verbliebenen Versicherten zugute, was zur Stabilität der Beitrage beitragt.

Der Glaube, dass ein Tarif ausblutet, weil keine jungen Menschen mehr dazukommen, ist also ein Irrglaube. Die Kalkulation ist darauf ausgelegt, dass die Tarife auch ohne Neuzugange funktionieren. Immer vorausgesetzt, der Versicherer hat seriös und solide kalkuliert. 

Stellen Sie sich vor: Sie sind in einem Bisex-Tarif, der seit 2010 geschlossen ist. Auch wenn niemand mehr in diesen Tarif eintritt, wachst Ihr Altersruckstellungspool trotzdem weiter. Er wird genährt durch die Beitrage aller verbliebenen Versicherten und profitiert von den Ruckstellungen derjenigen, die ausscheiden.


Das A und O: Die sorgfältige Tarifprüfung

Ein Wechsel von einem Bisex- in einen Unisex-Tarif ist niemals eine Bauchentscheidung. Wir haben in unserer Beratung die unterschiedlichsten Falle gesehen. Manchmal lohnt es sich, manchmal ist es ein klarer Fehler. Es gibt keine Pauschalantwort, denn der Teufel steckt im Detail.

Fall A: Wann sich ein Wechsel lohnen kann

  • Deutliche Leistungsverbesserung: Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn der neue Unisex-Tarif entscheidende Mehrleistungen bietet, die in Ihrem alten Bisex-Vertrag nicht enthalten sind. Beispiele hierfür sind höhere Erstattungen für Heilpraktiker, verbesserte Leistungen im Bereich der Zahnprophylaxe, oder die Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden.
  • Wegfall von Risikozuschlagen: Es gab auch Falle, in denen ein Wechsel sinnvoll war, weil ein im Bisex-Tarif vorhandener Risikozuschlag im neuen Unisex-Tarif nicht mehr nötig war. Hierbei spielt allerdings die erneute Gesundheitsprüfung eine entscheidende Rolle.
  • Kostenvorteile: Für bestimmte Personengruppen kann ein Unisex-Tarif aufgrund der neuen Kalkulationsweise günstiger sein, als der alte Bisex-Tarif mit vergleichbaren Leistungen. Dies gilt oft für junge Frauen, die im Bisex-System höhere Beitrage gezahlt hatten.

Fall B: Wann ein Wechsel ein Fehler sein kann

  • Deutlich höhere Beitrage bei gleichen Leistungen: Der neue Unisex-Tarif kann bei vergleichbaren Leistungen deutlich teurer sein. Wenn der monatliche Beitrag um 50, 100 oder gar 200 Euro steigt, ist ein Wechsel in den meisten Fallen finanziell nicht sinnvoll.
  • Schlechtere Leistungen: Lassen Sie sich nicht vom Namen tauschen! Ein Tarif mit dem gleichen Namen kann im Unisex-System einen anderen Leistungskatalog haben. Wir haben schon erlebt, dass bestimmte Leistungen, die im alten Bisex-Vertrag selbstverständlich waren, im neuen Tarif plötzlich fehlen.
  • Risikozuschlage oder Ausschlusse: Ein Wechsel in einen neuen Unisex-Tarif ist fast immer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden. Wenn Sie in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme entwickelt haben, kann dies zu Risikozuschlagen oder Leistungsausschlüssen fuhren. Diese können Ihre Gesamtkosten erhöhen oder die Absicherung verschlechtern.
  • Mogelpackung 1: Wenn versucht wird, den Wechsel von Bisex zu Unisex auch gleich mit einer höheren Selbstbeteiligung schmackhaft zu machen.
  • Mogelpackung 2: Wenn der Unisextarif noch nicht lange auf dem Markt ist, kennt man die Beitragsentwicklung noch nicht. Neue Tarife müssen häufig in den ersten fünf Jahren deutlich nachkalkulieren.
Tabelle 1: Eine Übersicht uber die grundlegenden Unterschiede zwischen Bisex- und Unisex-Tarifen.
AspektBisex-TarifeUnisex-Tarife
KalkulationGeschlechtsspezifischGeschlechtsneutral
Alter der TarifeVor Dezember 2012Nach Dezember 2012
NeuzugangeNicht mehr moglichOffen fur neue Versicherte
Tarifpool je (Tarifbaustein!)Geschlossenes KollektivWachsendes Kollektiv

Das Kleingedruckte: Das müssen Sie beachten

Ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft ist ein Recht, das im § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt ist. Es ist ein wertvolles Instrument, um flexibel auf veränderte Bedürfnisse zu reagieren. Doch es gibt ein paar Fallstricke, die Sie kennen sollten:

  1. Vorsicht vor „gleichen Namen“: Wenn Ihr Bisex-Tarif „Ambulant Plus“ heißt, bedeutet das nicht, dass der gleichnamige Unisex-Tarif die gleichen Leistungen hat. Prüfen Sie jeden einzelnen Leistungspunkt akribisch.
  2. Der Standardtarif fallt weg: Wer in einen Unisex-Tarif wechselt, verliert das Recht auf den sogenannten Standardtarif. Dieser Tarif ist eine wichtige Notfall-Option für altere Versicherte, die ihre Beitrage im Alter nicht mehr stemmen können. Der Standardtarif garantiert GKV-ähnliche Leistungen zu einem festgesetzten Höchstbeitrag und ist somit eine Art Rettungsanker. Wenn Sie in den Unisex-Tarif wechseln, können Sie diese Option nicht mehr wählen, falls es später notwendig wird.
  3. Keine Glaskugel: Niemand kann voraussagen, wie sich Ihr alter Bisex-Tarif im Vergleich zum neuen Unisex-Tarif entwickeln wird. Beide Tarife unterliegen den allgemeinen Kostenentwicklungen im Gesundheitswesen.
  4. Ein Rückwechsel von Unisex zu Bisex ist ausgeschlossen. Man kann in den Tarifgenerationen nur “vorwärts” wechseln.

Visualisierung: Stellen Sie sich die beiden Tarife als zwei unterschiedlich befüllte Glaser vor. Ihr Bisex-Tarifglas enthalt die Altersruckstellungen aus Ihrem alten Tarif. Das Unisex-Tarifglas ist ein neues Glas, das eine eigene, andere Mischung enthalt. Bei einem Wechsel kippen Sie den Inhalt von Glas 1 nicht einfach in Glas 2 – es ist ein neuer Vertrag, der anders kalkuliert wird.

Tabelle 2: Eine Checkliste, die Ihnen bei der Entscheidung helfen kann.
Checkliste vor dem WechselWas Sie prüfen müssen
LeistungsvergleichSind alle wichtigen Leistungen im neuen Tarif enthalten? Gibt es Ausschlusse?
BeitragsentwicklungWie entwickeln sich die Beitrage bei vergleichbaren Tarifen in der gleichen Gesellschaft?
GesundheitsprüfungGibt es Vorerkrankungen, die zu Zuschlagen oder Ausschlüssen fuhren können? Müssen bestehende Risikozuschläge berücksichtigt werden?
AltersruckstellungenWas passiert mit meinen angesparten Rückstellungen? (Sie bleiben im Tarif erhalten)
StandardtarifIst es mir bewusst, dass ich das Recht auf diesen Notfall-Tarif verliere?

Fazit: Was ist also besser?

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Es gibt keine pauschale Empfehlung. Als mehrfach ausgezeichnete Versicherungsmakler haben wir die Expertise und Erfahrung, um Ihnen dabei zu helfen, die richtige Wahl zu treffen. Wir können Ihnen zeigen, welche Option für Sie die beste ist. Wir vergleichen Ihren alten Tarif Leistung für Leistung mit den neuen Unisex-Tarifen und beziehen Ihre individuelle Situation mit ein.

Brauchen Sie Unterstützung bei dieser wichtigen Entscheidung? Sprechen Sie uns an. Wir bieten eine transparente, anbieterunabhängige Beratung, die Ihnen Klarheit verschafft und Ihnen die Sicherheit gibt, die richtige Wahl für Ihre finanzielle und gesundheitliche Zukunft getroffen zu haben.

WICHTIGER Hinweis:

  • Zu Debeka, HUK, LVM, PAX, Gothaer, INTER, Generali (ehem. Central) und Ottonova bieten wie KEINE Beratungsleistung an. Wir bewegen uns nur dort, wo wir uns gut auskennen.
  • Entgegen der marktüblichen “Erfolgspauschale” von x mal eingesparte Monatsbeiträge arbeiten wir mit fest vereinbarten Honoraren, je nach Versicherer (und damit Vielfalt der Möglichkeiten und Beratungsgespräch, Angebotseinholung und Umsetzbarkeiten) beginnend ab 450 Eur (Stand 8.2025).  

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