Ausbildungstarife für Kinder, Studenten, Referendare und Beamtenanwärter. Grundsätzlich ist es so, dass ein Kind bis 21 Jahren in der privaten Krankenversicherung keine Altersrückstellungen bildet. Der Ausbildungstarif ist eine weitere Möglichkeit, als Student, Referendar oder Anwärter weiter zum ermäßigten Beitrag ohne Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung versichert zu sein.

Bei den meisten Kindern und Jugendlichen ist es unwahrscheinlich, dass sie nach Studienende in die private Krankenversicherung kommen. Warum? Weil das Jahreseinkommen die jeweilige Versicherungspflichtgrenze von (2014) 53.550,00 € übersteigen muss, um sich als Angestellter überhaupt privat versichern zu können.

In diesem Sinne ist es für die meisten Studenten sogar von Vorteil, die Krankenversicherung als Ausbildungstarife ohne Altersrückstellungen zu nutzen. Ausgenommen sind Studenten, die nach dem Studium einen Beamtenberuf ergreifen möchten. Die Wahl des Ausbildungstarifs ist damit nicht von Nachteil.

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Für Referendare und Beamtenanwärter ist dieser Weg ebenfalls sehr interessant, weil gerade während der Zeit, in der sie noch nicht verbeamtet (auf Lebenszeit oder Probe )sind, das Gehalt auch noch nicht so üppig ist. Am Ende der Ausbildung mit der Beamtung auf Probe wird einfach in einen “normalen” Tarif umgestellt. Auch sie können diese Tarife nutzen und sparen so bis zur Beamtung jeden Monat Prämien.

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