Vertragsgestaltung der Restkostenversicherung für Beamte und Referendare
Vertragsgestaltung der Restkostenversicherung für Beamte und Referendare

Voller Versicherungsschutz

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Verschiedene Optionen möglich
Die Restkostenversicherung bedeutet die Übernahme der prozentualen Krankheitskosten durch eine private Krankenversicherung für Beamte, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden, sodass der Versicherungsschutz durch Beihilfe und private Krankenversicherung 100% ergibt.
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Das ist jedoch nicht gleichbedeutend damit, dass durch die Restkostenversicherung alle Kosten übernommen werden. Es bedeutet lediglich, dass 100% der Krankheitskosten abgedeckt sind, die im Leistungskatalog der Beihilfeverordnung und der privaten Krankenversicherung (bei beiden gleichermaßen das Kleingedruckte) vereinbart sind. Es können also auch Lücken entstehen, weil einer der beiden Kostenerstatter eine Leistung nicht abdeckt die der andere hat, beispielsweise die Erstattung der Mehrkosten für ein Zweibettzimmer. Die privaten Krankenversicherungen bezahlen dies in der Regel, die Beihilfe nur je nach Bundesland.
Gleiches gilt auch für die Erstattung von Logopädie und Ergotherapie oder Kur und Reha, die manche privaten Krankenversicherungen nicht oder nur anteilig bezahlen, die Beihilfe in der Regel schon.
Gerade Beamte sollten sich daher genau anschauen, welche Kosten durch Beihilfe, Krankenversicherung und wenn ja wie erstattet werden. Möglichst viel kann dabei über die private Krankenversicherung ergänzt werden, wohingegen die Beihilfeverordnung nicht beeinflussbar ist.
Extra dafür, also weitere Verbesserungen, bieten Ergänzungstarife.
Weiterlesen:
- Krankenversicherung für Beamte und Referendare
- Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
- Vertragsgestaltung der Restkostenversicherung für Beamte und Referendare
- Auswahlkriterien der Krankenversicherung beihilfeberechtigter Beamte
- Die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier persönlichen Ratgeber für Beamte runterladen (klick!)
Schlagworte: Restkostenversicherung, Krankenversicherung, Beamte, Beihilfe, Referendare
häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Vertragsgestaltung der Restkostenversicherung für Beamte und Referendare
Eine Restkostenversicherung ist eine private Krankenversicherung, die den Prozentsatz der medizinischen Kosten abdeckt, der nicht durch die staatliche Beihilfe übernommen wird, um in Kombination mit der Beihilfe eine 100%ige Erstattung zu erreichen.
Nein, 100% bedeutet, dass die Kosten erstattet werden, die in den Beihilfeverordnungen und den Bedingungen der privaten Krankenversicherung vereinbart sind. Es können Lücken bestehen, da nicht immer alle Kosten gleichermaßen von beiden Parteien übernommen werden.
Typische Lücken können Mehrkosten für ein Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sein, aber auch die Kostenübernahme für Ergotherapie, Logopädie, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, die je nach Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes und dem gewählten PKV-Tarif variieren können.
Es ist entscheidend, genau zu prüfen, welche Kosten von der Beihilfe und welche von der privaten Krankenversicherung erstattet werden, um unerwartete Zuzahlungen zu vermeiden und eine optimale Absicherung zu gewährleisten.
Fehlende Leistungen der Beihilfe können durch entsprechende Leistungen der privaten Krankenversicherung oder durch zusätzliche Ergänzungstarife, die über die reine Restkostenversicherung hinausgehen, abgedeckt werden.