Die Restkostenversicherung bedeutet die Übernahme der prozentualen Krankheitskosten durch eine private Krankenversicherung für Beamte, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden, sodass der Versicherungsschutz durch Beihilfe und private Krankenversicherung 100% ergibt.
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Das ist jedoch nicht gleichbedeutend damit, dass durch die Restkostenversicherung alle Kosten übernommen werden. Es bedeutet lediglich, dass 100% der Krankheitskosten abgedeckt sind, die im Leistungskatalog der Beihilfeverordnung und der privaten Krankenversicherung (bei beiden gleichermaßen das Kleingedruckte) vereinbart sind. Es können also auch Lücken entstehen, weil einer der beiden Kostenerstatter eine Leistung nicht abdeckt die der andere hat, beispielsweise die Erstattung der Mehrkosten für ein Zweibettzimmer. Die privaten Krankenversicherungen bezahlen dies in der Regel, die Beihilfe nur je nach Bundesland.
Gleiches gilt auch für die Erstattung von Logopädie und Ergotherapie oder Kur und Reha, die manche privaten Krankenversicherungen nicht oder nur anteilig bezahlen, die Beihilfe in der Regel schon.
Gerade Beamte sollten sich daher genau anschauen, welche Kosten durch Beihilfe, Krankenversicherung und wenn ja wie erstattet werden. Möglichst viel kann dabei über die private Krankenversicherung ergänzt werden, wohingegen die Beihilfeverordnung nicht beeinflussbar ist.
Extra dafür, also weitere Verbesserungen, bieten Ergänzungstarife.
Weiterlesen:
- Krankenversicherung für Beamte und Referendare
- Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
- Vertragsgestaltung der Restkostenversicherung für Beamte und Referendare
- Auswahlkriterien der Krankenversicherung beihilfeberechtigter Beamte
- Die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
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Schlagworte: Restkostenversicherung, Krankenversicherung, Beamte, Beihilfe, Referendare