Als Beamter in Mecklenburg-Vorpommern können Sie sich zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Bei der Absicherung durch einen privaten Krankenversicherer erhalten Sie eine Bezuschussung durch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Diese anteilige Übernahme der Kosten nennt sich Beihilfe. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, welche Einschränkungen es bei der Beihilfe gibt und was Sie alles über die private Krankenversicherung für Beamte wissen sollten, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.
Inhaltsverzeichnis
Die Beihilfe für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern und der Regelbemessungssatz
- 50 % Beihilfe erhalten beihilfeberechtigte Beamte ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind
- 70 % bekommen beihilfeberechtigte Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
- Außerdem 70 % steht auch berücksichtigungsfähigen Ehegatten oder Lebenspartner zu
- 80 % Beihilfe gibt es für berücksichtigungsfähige Kinder
Die Beihilfeleistungen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Leistungen der Beihilfe und ihr Umfang können von Bundesland zu Bundesland variieren. Hier finden Sie die Details der Beihilfeleistungen in Mecklenburg-Vorpommern in der Übersicht:
Leistung der Beihilfe | Umfang der Beihilfe |
Ärztliche Behandlung (ambulant) | Bis Höchstsatz GOÄ |
Heilpraktikerleistungen | Bis Höchstsätze lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden |
Medikamente | Zu GKV-Festbeträgen |
Sehhilfen | Für Erwachsene beihilfefähig (Brillengestell ausgenommen) |
Rehabilitationsmaßnahmen | Alle 4 Jahre, maximal 21 Tage |
Stationäre Regelleistungen | Werden von der Beihilfe bezuschusst |
Stationäre Wahlleistungen | Werden ebenfalls von der Beihilfe bezuschusst |
KHT-Angebot | 8 Euro |
Zahnärztliche Behandlungen | Bis zum Höchstsatz der GOZ |
Zahnersatz | Nur außerhalb der Anwärterzeit |
Material- und Laborkosten | Bis zu 60 % werden bezuschusst |
Implantate | Pro Kiefer nur maximal zwei Implantate |
Beihilfeeinschränkungen für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es folgende Einschränkungen der Beihilfeleistungen:
- Kürzungen bei Zahnersatz (Material- und Laborkosten), hier sind nur 40 % beihilfefähig
- Brillenfassungen sind in Mecklenburg-Vorpommern gar nicht beihilfefähig
- Brillengläser werden nur für unter 18-jährige von der Beihilfe bezuschusst
- Auslandsrücktransporte sind gar nicht beihilfefähig
- Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen werden nur bei amtlichen Empfehlungen von der Beihilfe unterstützt
- Es gibt einen 10 % Selbstbehalt bei Arzneimitteln (mind. 5,00 Euro; max. 10,00 Euro)
- Sowie einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog
- Wie oben bereits aus der Tabelle zu entnehmen ist, werden maximal zwei Zahnimplantate werden pro Kiefer übernommen
- Es gibt 10,00 Euro pro Tag Selbstbehalt für die ersten 28 Tage im Krankenhaus
- keine Wahlleistungen im Krankenhaus
Die PKV und ihre Leistungsunterschiede
Die Beihilfe für Beamte, Anwärter und Referendare in Mecklenburg-Vorpommern übernimmt schon einen großen Teil der Kosten, die im Gesundheitsbereich entstehen können. Die Restkosten müssen Sie als Beamter über eine private Krankenversicherung abdecken. Oft ist auch die Rede vom Beihilfeergänzungstarif, der perfekt auf Beamte abgestimmt ist. Da es jedoch viele verschiedene Versicherungsgesellschaften gibt, ist der Leistungsumfang der Tarife nicht immer gleich. Hier ist der beste Tipp für Beamte, sich verschiedene Versicherungsangebote einzuholen und deren Leistungsumfang zu vergleichen. Auch der monatliche Beitrag für die PKV ist von Person zu Person unterschiedlich. Hier spielen Faktoren wie Gesundheitsgeschichte, Regelbemessungssatz und Einstiegsalter eine wichtige Rolle. Wie Sie dennoch ganz einfach und ohne großen Aufwand die beste Krankenversicherung für Ihre Situation finden, erfahren Sie im Nachfolgenden.
Mit dem Krankenversicherungsvergleich zur passenden PKV für Beamte
Ein Krankenversicherungsvergleich für Beamte ist, wie bereits erwähnt, die beste Möglichkeit, die passende private Krankenversicherung zu finden. Da dies jedoch sehr zeitaufwendig sein kann, da viele verschiedene Versicherungsgesellschaften angefragt werden müssen, können Sie die Hilfe vom Fairsicherungsladen in Anspruch nehmen. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch können wir gemeinsam herausfinden, welche Leistungen für Sie wichtig sind, und haben daraufhin die Möglichkeit, passende Versicherungsangebote für Sie zusammenzustellen. Da wir unabhängig von Versicherungsgesellschaften arbeiten, können wir Empfehlungen aussprechen, die auf Sie zugeschnitten sind.
So sieht die Beratung mit dem Fairsicherungsladen aus:
- Ihre Kontaktanfrage über das Kontaktformular
- Vorbereitung auf das Beratungsgespräch
- Das Beratungsgespräch
- Passende Versicherungsangebote
- Präsentation der Ergebnisse
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