bKV betriebliche Krankenversicherung Basics
14. Juni 2018Vermögensberatung – Finanzen und Versicherungen
30. September 2018Haftpflichtversicherung für Hausverwalter
Vermögensschadenhaftpflicht für Haus- und Grundstücksverwalter. Das Einsatzgebiet als Haus- und Grundstücksverwalter ist vielseitig, anspruchsvoll und durchaus mit Risiken behaftet. Aus diesem Grund wurde die bisher freiwillige Berufshaftpflichtversicherung mit Vermögensschadenhaftpflicht zur Pflichtversicherung.
Von der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen bis hin zu Pflege, Wartung und Inspektion der Immobilien, Beauftragung von Handwerkern und Architekten oder Verwaltung von Mietverträgen oder auch Vermittlung von Mietverträgen – Ihre Aufgaben sind vielfältig und sollten sich in Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht auch wirklich versichert sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Betriebshaftpflichtversicherung!
Vermögensschadenhaftpflicht für Haus- und Grundstücksverwalter ist Pflicht
Seit 01.08.2018 ist die Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) für Immobilienverwalter zur Pflichtversicherung nach §34c der Gewerbeordnung (GwO). Neben der Vermögensschadenhaftpflicht ist dann für dit Tätigkeit als Hausverwalter außerdem ein Sachkundenachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung erforderlich. Es gelten die aktuellen Mindestversicherungssummen, derzeit 500.000 Euro zweifach maximiert pro Jahr. Sie ist eine Pflichtversicherung.
Das allerwichtigste ist, dass die Vermögensschadenhaftpflicht für Haus- und Grundstücksverwalter alle die Tätigkeiten abdeckt, die Sie auch tatsächlich ausüben. Es ist daher wichtig, schon vor dem Abschluss zu klären, welche Angaben wichtig für den Versicherungsschutz sind, sodass im Schadensfall die Versicherung auch wirklich leistet.
Umgekehrt sollten auch nur die Dinge in der Haftpflicht für Haus- und Grundstücksverwalter versichert sein, die Sie wirklich benötigen, um die Versicherungsprämie nicht unnötig in die Höhe zu schrauben.
Insbesondere die Unterscheidung in kaufmännische Tätigkeiten und technische Tätigkeiten ist in diesem Zusammenhang sehr spannend.
Unterschied: Manche Versicherungsgesellschaften bieten eine Deckung nur für benannte Tätigkeiten, andere wiederum bieten eine sogenannte offene Deckung, sodass alle für den Beruf üblichen Tätigkeiten mitversichert sind. Diese Tarife bevorzugen wir durchaus in der Beratung, schließlich kann sich Ihre Tätigkeit oder auch die Schwerpunkte dessen verschieben und Sie müssen trotzdem richtig versichert sein.
Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht für Haus- und Grundstücksverwalter bzw. Immobilienverwalter die wir vermitteln können:
- Allianz
- Allcura
- Domcura
- Gothaer
- Hiscox
- R+V
- Markel
- VHV
Unterschied Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht für Haus- und Grundstücksverwalter
Eine Vermögensschadenhaftpflicht deckt sogenannte echte Vermögensschäden ab, also reine Schäden in Geld die Sie einem Kunden zufügen wie Mehrfachvermietung, Verjährungen oder fehlerhafte Abrechnungen. Es sind keine Personen- oder Sachschäden dabei.
Als Berufshaftpflicht bezeichnet man im Wesentlichen den Zusammenschluss von Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht, also auch mit Personen- und Sachschäden. Diese Erweiterung ist absolut sinnvoll und von uns empfohlen.
Optionale Zusatzbausteine für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht kann auch um weitere Bausteine erweitert werden. Diese können je nach Rechtsform (Einzelkaufmann, GbR, GmbH) durchaus sinnvoll sein:
- Forderungsrechtsschutz
- Vermögenseigenschaden durch Mitarbeiter
- Cyberdeckung
- D&O
Die Mindestversicherungssummen betragen 500.000 Euro, maximal zweimal im Jahr. Da ist nun in der Pflichtversicherung für Hausverwalter verpflichtend. Nach oben gibt es keine Grenzen, sodass auch Tätigkeiten die höhere Schäden verursachen können darüber abgedeckt sind.
Darüber hinaus bestimmen folgende Punkte je nach Versicherungsgesellschaft die Kosten:
- Tätigkeiten (Anzahl und Art)
- Vorschäden
- Selbstbeteiligung im Schadensfall
- Versicherungssumme
- Jahresumsatz (Netto)
- Mitarbeiterzahlen
- Laufzeitrabatte
- Existenzgründer-Rabatte
- Individual-Rabatte
Warum haben wir keinen Vergleichsrechner für Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht
Ganz einfach: Es gibt keinen online-Vergleichsrechner, der alle Tarife berücksichtigt oder alle Varianten eines Berufs oder auch Nebentätigkeiten. In erster Linie ist das Know-How und die Erfahrung eines professionellen Beraters gefragt, welche Versicherung was wie versichern kann und will und wo die Prämien liegen. Schauen Sie sich online-Vergleichsrechner für Berufshaftpflichtversicherungen ruhig an. Beim online-Antrag geben Sie in der Regel an, dass der Anbieter nicht haftet.
Sicherheit durch unabhängige Versicherungsmakler
Wir als Versicherungsmakler sind Freiberufler und für unsere Beratung verantwortlich. Natürlich stellen wir Ihnen Fragen bevor wir ein Angebot (oder auch mehrere) machen, dafür können Sie sicher sein, dass es dann auch passt. Als Versicherungsmakler sind wir auch nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern können für Sie nach Auftragsklärung auch verschiedene Angebote einholen und mit Ihnen besprechen.
Die Angebote werden dafür nicht teurer als in online-Portalen (die auch als Makler fungieren) oder bei der Versicherung direkt. Die in den Tarifen enthaltene Provision wird einfach als Gewinn verbucht.
Auch nach dem Abschluss, bei Vertragsfragen, Anpassungen oder Tarifwechseln sowie Schadensfällen stehen wir Ihnen zur Seite.